Immobilienmakler:in, Darlehensvermittler:in, Bauträger:in, Baubetreuer:in und Wohnimmobilienverwalter:in (§ 34c GewO)

Zuständige Erlaubnisbehörde: Kreis Lippe

Wenn Sie gewerbsmäßig als Immobilienmakler:in, Darlehensvermittler:in (mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1 GewO), Bauträger:in, Baubetreuer:in und/oder Wohnimmobilienverwalter:in in Lippe tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34c GewO der zuständigen Behörde:
Kreis Lippe – Der Landrat -, Fachgebiet Ordnung, Felix-Fechenbach-Str. 5, 32756 Detmold