REACH: Konsultation zur Aufnahme von Blei in Anhang XIV REACH-Verordnung
Blei ist seit einigen Jahren in der „Kandidatenliste“ gemäß der REACH-Verordnung gelistet, was insbesondere zu Informationspflichten in der Lieferkette und seit Anfang 2021 zu Meldepflichten in die SCIP-Datenbank geführt hat.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat nun vorgeschlagen, Blei in den Anhang XIV der REACH-Verordnung (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV der REACH-Verordnung): https://echa.europa.eu/de/authorisation-list) aufzunehmen.
Laut der ECHA enthält der Empfehlungsentwurf zur Aufnahme von Blei in Anhang XIV der REACH-Verordnung u. a. folgende Informationen: „Ablauftermin, ab dem das Inverkehrbringen und die Verwendung eines Stoffes verboten ist, sofern nicht eine Zulassung erteilt oder die Verwendung von der Zulassungspflicht ausgenommen wurde und Antragsschluss, bis zu dem Anträge eingegangen sein müssen, wenn der Antragsteller den Stoff nach dem Ablauftermin weiterhin verwenden oder in Verkehr bringen will etc.“
Seit Anfang Februar 2022 führte die ECHA hierzu eine dreimonatige Konsultation bis 2. Mai 2022 durch, an der sich betroffene Unternehmen beteiligen konnten: https://echa.europa.eu/de/recommendation-for-inclusion-in-the-authorisation-list .
Über den folgenden Link gelangt man zum Entwurf einer Empfehlung zur Aufnahme von Blei in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe/bAnhang XIV REACH-Verordnung (in deutscher Sprache): https://echa.europa.eu/de/recommendation-for-inclusion-in-the-authorisation-list/-/substance-rev/68608/term . Dort finden sich mehrere Dokumente (in englischer Sprache) sowie zwei Optionen „Give comments“ (Link to form for consultation on ECHAs draft recommendation“ und „Link to form for call for information by the European Commission“), bei denen betroffene Unternehmen sich äussern können.
Eine Entscheidung über eine mögliche Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-Verordnung könnte dann voraussichtlich in 2023 getroffen werden.
Weitere Informationen finden sich auf der ECHA-Homepage hier: