REACH-Helpdesk: Informationen zum Sicherheitsdatenblatt

Das Sicherheitsdatenblatt ist das zentrale Element der Kommunikation in der Lieferkette für gefährliche Stoffe und Gemische. Es liefert dem beruflichen Verwender von Chemikalien wichtige Informationen zur Identität des Produktes, zu auftretenden Gefährdungen, zur sicheren Handhabung und Maßnahmen zur Prävention sowie im Gefahrenfall.
Die Anforderungen an die Inhalte und das Format des Sicherheitsdatenblattes sind in Artikel 31 und Anhang II der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geregelt.  Der Anhang II wurde seit Inkrafttreten von REACH bereits mehrfach angepasst. Die wesentlichen Änderungen ergaben sich dabei aus den Übergangsregelungen zur Einführung der Einstufung und Kennzeichnungen auf Basis der CLP-Verordnung (EG) 1272/2008. Die derzeit letzte Änderung erfolgte durch die Verordnung (EU) 2020/878.
Der Lieferant eines Stoffes/Gemischs ist dafür verantwortlich, dass das Sicherheitsdatenblatt fachlich richtig und vollständig ausgefüllt ist. Das Dokument muss immer den aktuellen Rechtsvorschriften entsprechen und Änderungen, wie z. B. eine neue Einstufung oder die Anpassung eines Arbeitsplatzgrenzwertes müssen berücksichtigt werden.
Muss im Rahmen einer Registrierung eines Stoffes unter REACH ein Stoffsicherheitsbericht erstellt werden, müssen die Angaben im Sicherheitsdatenblatt mit denen im Stoffsicherheitsbericht übereinstimmen. Im Rahmen der Stoffsicherheitsbeurteilung für einen Stoff werden für die identifizierten Verwendungen Expositionsszenarien erstellt, die als Anhang des Sicherheitsdatenblattes in der Lieferkette weitergegeben werden. Man spricht dann vom erweiterten Sicherheitsdatenblatt.
Zahlreiche Informationen des REACH-Helpdesks der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) samt Leitlinien und Leitfaden finden Sie hier: https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/REACH/Sicherheitsdatenblatt/Sicherheitsdatenblatt_node.html