REACH: Text des ADR 2025 und Leitfaden veröffentlicht

Anfang 2025 tritt turnusmäßig das geänderte internationale Gefahrgutrecht „ADR 2025“ in Kraft. Das bisherige ADR 2023 kann noch bis 30.06.2025 angewandt werden, abgesehen von einigen speziellen Übergangsvorschriften mit zum Teil längerer Laufzeit.
Die wichtigsten Änderungen aus Sicht der Transportunternehmen, z. B. zu Natriumbatterien, veröffentlicht der DSLV (Bundesverband Spedition und Logistik e.V.) auf seiner Homepage in Form eines Leitfadens hier.
Das Schweizer Bundesamt für Straßen bietet einen vierseitigen Überblick über die ADR-2025-Änderungen hier: Link zu ASTRA, Schweiz, dort die Datei „Erläuterungen zu den ADR-Änderungen 2025“.
Der vollständige Text des ADR 2025 wurde auf der ASTRA-Homepage mittlerweile in Form von zwei pdf-Dateien hier veröffentlicht.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein (angepasst)
Hinweis:
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige IHK: IHK-Finder - IHK_DE