REACH: BAuA-Informationen zu Diisocyanaten

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsschutz (BAuA) hat einen Leitfaden (“Helpdesk kompakt“) zu der Frage veröffentlicht, was industrielle und gewerbliche Verwender und Lieferanten im Hinblick auf die Beschränkung von Diisocyanaten unter REACH (Eintrag Nr. 74 in Anhang XVII) beachten müssen.
Diisocyanate kommen etwa in Beschichtungen, Dichtstoffen oder Polyurethanschäumen zum Einsatz.
Den Leitfaden mit weiteren Informationen (z. B. zu den Stichtagen) finden Sie auf der Website der BAuA hier:
Quelle: DIHK