Cr(IV): Konsultation zum geplanten Chrom-VI-Verbot
Chrom-VI-Verwendungen sind bisher in der REACH-Verordnung streng geregelt und bedürfen einer speziellen Zulassung gemäß dem REACH-Anhang XIV. Stattdessen schlägt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) nun eine EU-weite Beschränkung bestimmter sechswertiger Chrom-Verbindungen vor.
Cr(VI)-Verbindungen gehören zu den stärksten Karzinogenen am Arbeitsplatz und stellen damit ein Risiko für die Gesundheit der Arbeitnehmer dar. Nach Einschätzung der ECHA können sich Krebserkrankungen auch in der Nähe von Industrieanlagen häufen, in denen mit Chrom-VI umgegangen wird.
Der Vorschlag beinhaltet ein grundsätzliches Verbot, mit Ausnahme der folgenden Verwendungskategorien, wenn dabei Grenzwerte für die Exposition von Arbeitnehmern und für die Emissionen in die Umwelt eingehalten werden:
- Formulierung von Gemischen
- Galvanisierung auf Kunststoff
- Galvanisierung auf Metall
- Verwendung von Grundierungen und anderen Schlämmbeschichtungen
- Sonstige Oberflächenbehandlung
- Funktionelle Zusatzstoffe/Verarbeitungshilfsstoffe
Die geplante Beschränkung würde die derzeitigen zeitaufwändigen Zulassungsanforderungen gemäß REACH ersetzen und zusätzlich auch für Bariumchromat gelten, um ungewünschte Subtitutionen zu vermeiden.
Die 6-monatige Konsultation (Link zur Konsultation) hat am 18. Juni 2025 begonnen und dauert damit bis 18.12.2025. Betroffene Unternehmen sollten sich beteiligen, je früher, je besser, mit möglichst konkreten Hinweisen (z. B. zu sonstigen Anwendungen oder Erfahrungen mit Substitutionsversuchen).
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein (angepasst)
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein (angepasst)