REACH

23.06.2025 | Die europäische CLP-Verordnung („classification, labelling and packaging of chemicals”) wird von Zeit zu Zeit an den „technischen Fortschritt“ angepasst („adaption zu technical progress“, „ATP“) und diese Änderungsverordnungen werden durchnummeriert.

23.06.2025 | Chrom-VI-Verwendungen sind bisher in der REACH-Verordnung streng geregelt und bedürfen einer speziellen Zulassung gemäß dem REACH-Anhang XIV. Stattdessen schlägt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) nun eine EU-weite Beschränkung bestimmter sechswertiger Chrom-Verbindungen vor.

30.06.2025 | Die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) wurde um fünf Stoffe auf nun 250 chemische Substanzen erweitert. Die Aufnahme dieser Stoffe kann zu Informationspflichten für Unternehmen gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und innerhalb der Lieferkette führen.

03.06.2025 | Deutsche Behörden bewerten TFA als fortpflanzungsgefährdend, sehr persistent und sehr mobil.

18.02.2025 | Derzeit stehen zwei Verfahren zu Ethanol im Rahmen der europäischen Chemiegesetzgebung an. Aufgrund dieser Verfahren fragen derzeit viele Unternehmen nach den möglichen Konsequenzen für ihre Tätigkeiten. Dieses Rundscheiben soll über den Stand der Dinge der beiden Ethanol-Verfahren informieren, sowie mögliche Folgen der Verfahren abschätzen.

02.01.2025 | Anfang 2025 tritt turnusmäßig das geänderte internationale Gefahrgutrecht „ADR 2025“ in Kraft. Das bisherige ADR 2023 kann noch bis 30.06.2025 angewandt werden, abgesehen von einigen speziellen Übergangsvorschriften mit zum Teil längerer Laufzeit.

07.10.2024 | Die EU-Kommission hat am 19. September 2024 die Beschränkung Unecafluorhexansäure („PFHxA“) und verwandten Stoffen in bestimmten Produkten beschlossen. Die Stoffe sind eine Untergruppe von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS).

Die Europäische Kommission hat am 22. April 2024 in einer Mitteilung Leitkriterien und Prinzipien zum “essential-use” (essenzielle Verwendung) Konzept veröffentlicht.

Am 17. Mai 2024 wurde eine Änderung der europäischen REACH-Verordnung veröffentlicht: „Verordnung (EU) 2024/1328 vom 16. Mai 2024 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend Octamethylcyclotetrasiloxan (D4), Decamethylcyclopentasiloxan (D5) und Dodecamethylcyclohexasiloxan (D6)“.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat nächste Schritte für die wissenschaftliche Bewertung des Beschränkungsdossiers für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) vorgestellt. Die wissenschaftliche Ausschüsse RAC und SEC werden danach verschiedene Sektoren über das Jahr 2024 hinweg verteilt beraten.

ECHA CHEM ist in der ersten Version seit dem 30.01.2024 verfügbar und mit Informationen aus über 100.000 REACH-Registrierungen, die Unternehmen bei der ECHA eingereicht haben, bespielt.

Seit dem 17. Oktober 2023 sind die neuen EU-weiten Regelungen gegen die Verwendung von absichtlich zugesetzten Mikroplastikpartikeln in Kraft getreten.

Die Stellungnahme wurde am 25.09.23 im Rahmen der öffentlichen Konsultation bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) abgegeben.

Am 14. Juli hat die EU-Kommission Vorschriften angenommen, mit denen strengere Emissionsgrenzwerte für den Stoff Formaldehyd in einer Reihe von Verbraucherprodukten festgelegt werden. Damit soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit gewährleistet werden.

Die Behörden aus Dänemark, Deutschland, Niederlande, Norwegens und Schwedens haben einen Vorschlag zur Beschränkung von PFAS ausgearbeitet und am 13. Januar 2023 bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht.

Die Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat angekündigt, dass sich die EU-weiten behördlichen REACH-Kontrollprojekte von 2023 bis 2025 auf die Registrierungs-, Zulassungs- und Beschränkungsverpflichtungen von auf außerhalb der EU in die EU importierten Erzeugnissen, Stoffen und Gemischen beziehen werden.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) rät KMU-Registranten, die Angabe ihrer Unternehmensgröße im Rahmen von Stoffregistrierungen unter REACH zu kontrollieren und bei Abweichung die ECHA zu informieren, um Kosten zu vermeiden. Dazu bereite die ECHA demnach Kontrollen vor.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsschutz (BAuA) hat einen Leitfaden (“Helpdesk kompakt“) zu der Frage veröffentlicht, was industrielle und gewerbliche Verwender und Lieferanten im Hinblick auf die Beschränkung von Diisocyanaten unter REACH (Eintrag Nr. 74 in Anhang XVII) beachten müssen.

Die Identifizierung eines Stoffs als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC-Stoff, substance of very high concern) und seine Aufnahme in die Kandidatenliste kann bestimmte rechtliche Verpflichtungen für die Importeure, Produzenten und Lieferanten von Erzeugnissen mit sich bringen, die einen solchen Stoff enthalten.

Das Sicherheitsdatenblatt ist das zentrale Element der Kommunikation in der Lieferkette für gefährliche Stoffe und Gemische. Es liefert dem beruflichen Verwender von Chemikalien wichtige Informationen zur Identität des Produktes, zu auftretenden Gefährdungen, zur sicheren Handhabung und Maßnahmen zur Prävention sowie im Gefahrenfall.

Stoffe, von denen ein unangemessenes Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt ausgeht, können mit Beschränkungen bis hin zu Verboten versehen in die Liste des Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgenommen werden:

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 19.10.2017 nunmehr auch die deutsche Fassung der neuen REACH-Leitlinien zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen (Version 4.0) veröffentlicht. Bislang waren diese nur in englischer Sprache verfügbar.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat auf ihrer Homepage zahlreiche Informationen zur REACH zur Verfügung gestellt, neben Informationen zu Rechtsvorschriften und Rechtsprechung u. a. zu den folgenden Themengebieten:

Die Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hält auf ihrer Homepage zahlreiche Leitfäden zur Umsetzung der europäischen REACH-, CLP- und Biozide-Verordnung bereit.