Gefahrstoffe: Berichtigte TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter"

Am 06.02.2024 wurde die Technische Regel für Gefahrstoffen (TRGS) 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" berichtigt. 
Die TRGS 509 ist eine von vielen Technischen Regeln, die vom Bundesministerium für Arbeit (BMAS) und Soziales in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erarbeitet wurde. 
Alle notwendigen Dokumente zur TRGS 509 finden Sie auf der Webseite der BAuA als Download unter folgendem Link: BAuA - TRGS 509.