Soil Monitoring Law: EU-Parlament beschließt Maßnahmen für Bodenschutz, Mikroplastikreduktion und Chemikalienregulierung

Das Europäische Parlament hat am 23.10.2025 Maßnahmen im Umwelt- und Chemikalienbereich verabschiedet. Dabei geht es um ein neues Gesetz zur Bodenüberwachung, neue Vorhaben zur Reduktion von Mikroplastik sowie die Verschiebung der überarbeiteten CLP-Verordnung.
Mit dem Soil Monitoring Law schafft die EU einen einheitlichen Rahmen zur Bodenüberwachung. Ziel der Richtlinie ist es, bis 2050 gesunde Böden in ganz Europa zu erreichen. Im Fokus stehen die Bodenresilienz, ein besserer Umgang mit kontaminierten Standorten und die Verringerung des Flächenverbrauchs – insbesondere durch die Reduzierung der Bodenversiegelung. Dabei sollen die Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Kommission den Zustand der Böden überwachen und bewerten. Für die Umsetzung der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten nun drei Jahre Zeit.
Die EU führt zudem neue Vorschriften zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik ein. Ziel ist es, die Menge an Mikroplastik in der Umwelt bis 2030 um 30 Prozent zu reduzieren. Unternehmen, die jährlich mehr als fünf Tonnen Kunststoffgranulat umschlagen, sollen künftig Risikomanagementpläne umsetzen. Diese sollen Maßnahmen zur Verpackung, Schulung des Personals und zu geeigneter Ausrüstung enthalten, um die Freisetzung von Granulat zu verhindern. Bei Anlagen mit einer Jahresproduktion von mehr als 1.500 Tonnen Pellets muss die Einhaltung der Pläne bei großen und mittleren Unternehmen regelmäßig durch einen unabhängigen Dritten zertifiziert werden. Bei kleinen Unternehmen mit derselben Jahresproduktion ist eine einmalige Zertifizierung erforderlich. Die Vorschriften betreffen auch Transportunternehmen an Land und auf See. Die meisten Regelungen treten in zwei Jahren in Kraft, für den Seeverkehr gelten teilweise längere Übergangsfristen.
Darüber hinaus hat das Europäische Parlament den „Stop-the-clock“-Mechanismus für die CLP-Verordnung beschlossen. Damit werden die neuen Vorschriften über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien um zwei Jahre auf den 1. Januar 2028 verschoben. Die Verschiebung der CLP-Verordnung ist Teil des „Omnibus VI“, das auf eine Vereinfachung der EU-Vorschriften für chemische Produkte abzielt. Im Rahmen des Omnibus VI sollen auch die Fristen im Hinblick auf Neukennzeichnung, verbindliche Formatierungsanforderungen, Werbung, Fernabsatz und Kennzeichnung von Kraftstoffpumpen angepasst. Ziel ist es, der chemischen Industrie in der EU mehr Planungssicherheit zu geben und die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu stärken.
Hinweis:
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige IHK: IHK-Finder - IHK_DE