Recht

Mein Name ist Yvonne Fernando. Ich unterstütze Sie gerne bei ihren rechtlichen Fragen.

Ich bin für Sie da!
Telefon: 05361 2954-24
E-Mail: yvonne.fernando@ihklw.de

 

Mein Tipp für Sie?
Viele rechtliche Fragen kann man heute selbständig online recherchieren und findet mit Sicherheit auch gute Antworten. Wenn Sie aber Rechtssicherheit erlangen und nach besten Wissen und Gewissen handeln möchten, empfehlen wir eine rechtliche Beratung, in der die Fragen zu Ihrem Einzelfall geklärt werden können.

Datenschutz

Der Datenschutz wurde 2018 auf ein neues Fundament gestellt. Seit dem 25. Mai 2018 gelten die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Jeder Betroffene kann sich auf ihre Vorschriften berufen und die Verpflichteten (insbesondere Behörden und Unternehmen) müssen sich an die Vorgaben aus der DSGVO halten. Vom Beschäftigtendatenschutz bis zum Cookie-Banner: Das DSVGO-Regelwerk ist komplex. Wir helfen Ihnen bei der ersten Orientierung. 
Expertengespräch IT-Sicherheit
Rund um Datenschutz und IT-Sicherheit dreht sich unser Expertengespräch IT-Sicherheit. In einem individuellen Gespräch erfahren Sie, worauf Sie in einer digital vernetzten Wirtschaftswelt achten sollten. 
Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unserer IHKLW-Beraterin Natalie Schwarz, Tel. 04131 742-108, natalie.schwarz@ihklw.de

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht setzt die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Viele unterschiedliche Gesetze fließen in das Arbeitsrecht ein und machen rechtliche Vorgaben zu unterschiedlichen Bereichen – zum Beispiel zum Mindestlohn, zu aushangpflichtigen Gesetzen, zum Urlaubsanspruch oder zur Scheinselbstständigkeit. Wir stehen Ihnen bei Fragen rund um den Arbeitsschutz Rede und Antwort!

Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handels- und Gesellschaftsrecht prägt das Geschäftsleben in vielen Bereichen.
Das Handelsrecht regelt zum Beispiel die vertraglichen Beziehungen von Unternehmen zu Geschäftspartnern und zu Kunden – in Form klassischer Verträge. Werfen Sie hier einen Blick auf eine Zusammenstellung unserer Musterverträge. Für viele Unternehmen, die einen Vertrieb über einen Außendienst gestalten, stellen sich Fragen zum Recht der Handelsvertreter*innen.  
Das Gesellschaftsrecht regelt die Gründung, das Handeln sowie die Auflösung von Gesellschaften. Unternehmensgründer*innen haben zum Beispiel die Wahl zwischen verschiedenen Rechtsformen. Kein Start ohne Ende: Das Gesellschaftsrecht macht auch Vorgaben zum Ende einer GbR oder zur Auflösung einer GmbH

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht soll fairen Wettbewerb schaffen. Im freien Wettbewerb ist nicht alles erlaubt, was einem Unternehmen Vorteile verschafft. Es sind Grenzen einzuhalten, die im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) geregelt sind. Man sollte Rechtsprechung im Wettbewerbsrecht gut im Blick haben, denn in diesem Bereich gibt es oft Änderungen. Allein die Liste der neuen Regeln, die seit Anfang des Jahres 2023 gelten ist lang: Neue Regeln im Überblick.
Sie haben als Unternehmer*in eine rechtliche Frage und brauchen eine erste Einordnung? Melden Sie sich bei uns – über das Online-Formular “Allgemeine Rechtsanfragen”. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden. 

Handelsregister

Mit Ausnahme des nicht eingetragenen Kleingewerbebetriebes und der BGB-Gesellschaft müssen Unternehmen aller Rechtsformen in das Handelsregister eingetragen werden. Kommandit- und Kapitalgesellschaften entstehen erst durch die Handelsregistereintragung. 
Zu einer Firmengründung gehört also ein Handelsregister-Eintrag. Vorab sollten Sie klären, ob Sie Ihren Wunsch-Firmennamen und Unternehmensgegenstand für diesen Eintrag nutzen können. Wir helfen Ihnen bei der Recherche – und erstellen kostenfreie Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die Sie beim Handelsregister vorlegen können. Füllen Sie dafür einfach unser Online-Formular “Anfrage zur Vorabprüfung der Firmierung und des Unternehmensgegenstandes” aus. Schauen Sie vorab auch gern in die Grundregeln des Firmenrechts, um ein erstes Gefühl für Unterscheidungskraft, Rechtsformzusatz oder Verwechslungsgefahr zu bekommen. 

Steuern und Compliance

Der Gewinn und Umsatz aus gewerblicher und selbständiger Tätigkeit muss versteuert werden. Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften unterliegt der Gewinn der Einkommenssteuer, bei Kapitalgesellschaften der Körperschaftssteuer. Außerdem sind alle Gewerbebetriebe gewerbesteuerpflichtig. Umsätze von Unternehmen sind umsatzsteuerpflichtig. 
Compliance regelt die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen in einem Unternehmen. Compliance-Maßnahmen in Form von Regeln und Richtlinien sorgen dafür, dass die Geschäfte rechtskonform laufen – und die Mitarbeitenden sich entsprechend verhalten. Diese Maßnahmen betreffen die ganze Bandbreite des unternehmerischen Handelns – zum Beispiel gibt es Vorschriften zur Kassenführung, zu elektronisch übermittelten Rechnungen oder für die Eintragungspflicht im Transparenzregister

Gewerbeerlaubnisse

In bestimmten Fällen reicht die Gewerbeanmeldung nicht aus. Der Gesetzgeber verlangt, dass vor Beginn eine besondere Erlaubnis eingeholt wird. Hierbei werden zum Schutz von Auftraggebern, Kunden und der Allgemeinheit, Zuverlässigkeit, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und immer öfter auch Qualifikation geprüft. Erlaubnisbedürftige Gewerbe nach der Gewerbeordnung sind:

Sachverständige

Unsere IHK ist für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen auf den Gebieten der Wirtschaft zuständig. Dadurch werden Gerichten, Behörden und die Allgemeinheit besonders zuverlässige und sachkundige Personen zur Seite gestellt. Lesen Sie hier mehr über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen.

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