Einsatz von elektronischen Registrierkassen

Seit 2017 gelten strengere Richtlinien für elektronische Kassensysteme. Diese müssen dem Grundsatz der Einzelaufzeichnung Rechnung tragen. Darüber hinaus müssen sämtliche Daten der Kasse elektronisch gespeichert werden und exportfähig sein.
„Unternehmen sollten prüfen, ob ihre EDV-Registrierkassen oder PC-Kassensysteme die Anforderungen ab 2017 erfüllen und diese bei Bedarf aufrüsten oder auf ein zeitgemäßes Modell umsteigen“, sagt Steuerberaterin Carmen Hansen, Partnerin bei Dierkes Partner.
Die verschärften Vorschriften gehen zurück auf eine Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums zur „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeldgeschäften“ aus dem Jahr 2010. Hinzu kommt, dass die Bundesregierung mit dem Entwurf des „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ weitere Verschärfungen angekündigt hat. Ziel ist es, die Steuerhinterziehung durch manipulierte Kassenaufzeichnungen einzudämmen. Dazu soll eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung in Kassensystemen eingeführt werden. Zusätzlich soll die zuständige Finanzverwaltung die Aufzeichnungen von Registrierkassen prüfen.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat ein Merkblatt zusammengestellt: Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 202 KB).