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Export

Made in Germany © shutterstock.com

Die Warenmarkierung „Made in Germany“ erfolgt auf eigene Verantwortung des Herstellers. Falls Sie sich als Hersteller entscheiden, Ihre Ware mit dem Zusatz „Made in Germany“ zu kennzeichnen, muss dies im Einklang mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.

Anfang einer Internetadresse © shutterstock.com

Papierlos und bequem: Mit der Internetausfuhranmeldung Plus lassen sich Ausfuhranmeldungen online ausfüllen. Der Verzicht auf die Unterschrift ist möglich, da die Zollverwaltung das Zertifikat von ELSTER nutzt.

Mann und Frau diskutieren am Glastisch © shutterstock.com

Der Ermächtigte Ausführer kann im Rahmen von Exporten präferenzberechtigter Waren angewendet werden. Waren sind präferenzberechtigt, wenn ein Abkommen mit dem Zielland besteht und der zu Grunde liegende präferenzielle Ursprung geprüft worden ist.

Das Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ist ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada.

Weltkarte mit Tastatur und Zahlencode im Hintergrund © shutterstock.com

Der Begriff des Warenursprungs wird im Außenhandel oft verwendet. Genauso wie jeder Fluss einen Ursprung hat, hat auch jede Waren ihren Ursprung. Wie bei einem Fluss kann es jedoch Probleme bereiten, den Ursprung festzustellen, wenn mehrere Teile in ein Produkt einfließen.

Verkehr_Wege © Hans-Jürgen Wege

Der Warenverkehr mit fremden Wirtschaftsgebieten ist grundsätzlich frei. Einige Exporte bedürfen dennoch einer Genehmigung - und ausgewählter Dokumente.

Weltkugel in zwei Händen © shutterstock.com

Im Handel mit Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören, sind viele Punkte zu beachten. Grundsätzlich ist keine besondere Erlaubnis erforderlich.

Lieferungen von Deutschland in andere EU-Mitgliedstaaten sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Nötig ist ein Nachweis mit der sogenannten Gelangensbestätigung.

Mensch füllt Formular aus © shutterstock.com

Die International Commercial Terms definieren Vertragsformeln, die in internationalen Lieferverträgen Verwendung finden. Sie gelten als Standardwerk, das die International Chamber of Commerce in Paris regelmäßig überarbeitet.

Händedruck von Anzugträgern © shutterstock.com

In der EU ansässige Unternehmen können den Status des 'Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten' beantragen. Dieser Status berechtigt zu Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften.