Ausfuhranmeldung mit elektronischer Signatur (IAA Plus)
Mit der Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus) können Ausfuhranmeldungen online über das Portal der deutschen Zollverwaltung abgegeben werden – vollständig elektronisch und ohne Papierformulare. Nach der elektronischen Übermittlung sind kein Ausdruck, keine Unterschrift und keine persönliche Vorsprache bei der Ausfuhrzollstelle erforderlich.
Die eigenhändige Unterschrift entfällt, weil die Zollverwaltung zur Identifizierung das ELSTER-Organisationszertifikat nutzt. Alle Rückmeldungen der Zollstellen, z. B. Ausfuhrbegleitdokument (ABD) oder Ausgangsvermerk, werden ebenfalls elektronisch bereitgestellt.
IAA Plus kann sowohl im Normalverfahren als auch in bestehenden vereinfachten Verfahren genutzt werden. Die Anwendung ist jedoch kein eigenes vereinfachtes Verfahren – die üblichen zollrechtlichen Voraussetzungen, wie z. B. die Pflicht zur Gestellung der Ware, bleiben bestehen. Die Gestellung kann nur dann am eigenen Betriebsgelände oder außerhalb der Öffnungszeiten der Zollstellen erfolgen, wenn das Unternehmen über eine entsprechende zollrechtliche Bewilligung (z. B. Vereinfachte Verfahren nach Art. 166/182 UZK) verfügt.
Für die Nutzung von IAA Plus werden benötigt:
- eine EORI-Nummer,
- ein gültiges ELSTER-Zertifikat,
- ein Internetbrowser mit JavaScript-Unterstützung.
IAA Plus eignet sich besonders für Unternehmen, die nur gelegentlich Ausfuhren tätigen und keine 24/7-Abwicklung benötigen. Für diese Wirtschaftsbeteiligten ist IAA Plus eine komfortable und kostengünstige Alternative zum früheren Bewilligungsverfahren „Zugelassener Ausführer“ beziehungsweise zum heutigen Status eines zugelassenen Anmelders.
Unternehmen mit regelmäßigem Exportaufkommen oder mit Bedarf an zeitlich flexiblen Gestellungen sollten hingegen weiterhin über die Nutzung der entsprechenden vereinfachten Bewilligungen im ATLAS-Ausfuhrverfahren nachdenken.
