Incoterms

Die Internationalen Handelsklauseln (Incoterms®) werden von der Internationalen Handelskammer (ICC) herausgegeben und weltweit anerkannt. Sie erleichtern den internationalen Handel, indem sie klar und einheitlich festlegen, wer welche Kosten, Risiken und Pflichten beim Warenversand trägt.
Die aktuelle Version – Incoterms® 2020 – gilt seit dem 1. Januar 2020. Ältere Versionen, wie die Incoterms® 2010, behalten jedoch ihre Gültigkeit, wenn sie im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurden.
Im internationalen Handel müssen Waren aus dem Exportland ins Importland transportiert werden, was mit Kosten, Risiken und behördlichen Anforderungen verbunden ist. Nationale Handelsbräuche sind oft uneinheitlich und können, trotz gleicher Bezeichnungen, international unterschiedliche Bedeutungen haben. Dies führt leicht zu Missverständnissen und Streitigkeiten. Die ICC stellt deshalb seit 1936 einheitliche Regelwerke bereit – heute bekannt als Incoterms® (International Commercial Terms).
Die Incoterms® werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden, z. B.: „CIP Hamburg, Incoterms® 2020“. Dabei ist es wichtig, die Version anzugeben, da sich Inhalte zwischen den Fassungen unterscheiden.

Die Incoterms® 2020 im Überblick

EXW – Ex Works (ab Werk)

Der Verkäufer stellt die Ware unverladen auf seinem Betriebsgelände bereit.
Der Käufer trägt alle Kosten und Risiken ab dieser Bereitstellung, inklusive Ausfuhrformalitäten.
→ Minimalpflicht für den Verkäufer; für internationalen Handel oft ungeeignet.

FCA – Free Carrier (frei Frachtführer, benannter Ort)

Der Verkäufer übergibt die Ware verzollt an einen vom Käufer benannten Frachtführer.
Ort der Übergabe wird präzise angegeben.
Risiko und Kosten gehen dort auf den Käufer über.
→ Flexibel für alle Transportarten.
Neuerung 2020: Möglichkeit einer „On-Board“-Bestätigung für Seefracht-B/L.

FAS – Free Alongside Ship (frei längsseits Schiff, benannter Verschiffungshafen)

Reine Seefrachtklausel.
Der Verkäufer liefert, wenn die Ware längsseits des Schiffes im Verschiffungshafen bereitsteht.
Dann erfolgt Risiko- und Kostenübergang.

FOB – Free On Board (frei an Bord, benannter Verschiffungshafen)

Reine Seefrachtklausel.
Der Verkäufer liefert, wenn die Ware an Bord des Schiffes verladen ist.
Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer alle Risiken und Kosten.

CFR – Cost and Freight (Kosten und Fracht, benannter Bestimmungshafen)

Seefrachtklausel.
Der Verkäufer trägt die Transportkosten bis zum Bestimmungshafen.
Das Risiko geht jedoch bereits an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen auf den Käufer über.
→ Keine Versicherungspflicht.

CIF – Cost, Insurance and Freight (Kosten, Versicherung & Fracht, benannter Bestimmungshafen)

Wie CFR, jedoch mit Versicherungspflicht des Verkäufers.
→ Verkäufer muss Mindestversicherung (Institute Cargo Clause C) abschließen.

CPT – Carriage Paid To (frachtfrei bis, benannter Bestimmungsort)

Alle Transportarten möglich.
Der Verkäufer trägt die Kosten bis zum Bestimmungsort.
Risikoübergang erfolgt schon bei Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer.

CIP – Carriage and Insurance Paid To (frachtfrei versichert bis, benannter Bestimmungsort)

Wie CPT, jedoch mit Versicherungspflicht des Verkäufers.
Neuerung 2020: Verkäufer muss eine höherwertige Versicherung abschließen
(Institute Cargo Clause A oder gleichwertig).

DPU – Delivered at Place Unloaded (geliefert benannter Ort, entladen)

Diese Klausel hat 2020 DAT ersetzt.
Der Verkäufer liefert, wenn die Ware entladen am benannten Ort zur Verfügung steht.
Dieser Ort kann ein Terminal, Lager oder sonstige Entladestelle sein.
→ Einzige Incoterms®-Klausel, bei der der Verkäufer entladen muss.

DAP – Delivered at Place (geliefert benannter Ort)

Der Verkäufer liefert, wenn die Ware entladebereit am benannten Bestimmungsort bereitsteht.
Der Käufer ist für Entladung, Einfuhrabfertigung und Zölle verantwortlich.

DDP – Delivered Duty Paid (geliefert verzollt, benannter Bestimmungsort)

Maximalpflicht für den Verkäufer.
Er trägt alle Kosten und Risiken, inklusive Einfuhrzöllen und -abgaben, bis zur Bereitstellung am benannten Ort.
→ Keine Versicherungspflicht, aber möglich.

Tabelle: Incoterms® 2020 – Überblick

1. Überblick – Risiko- und Kostenübergang

Klausel Transportart Lieferung erfolgt, wenn … Risikoübergang Kosten trägt bis …
EXW alle Ware am Werk bereitgestellt Werk des Verkäufers Werk des Verkäufers
FCA alle Übergabe an Frachtführer beim Frachtführer Übergabe an Frachtführer
FAS See Ware längsseits Schiff Längsseite Schiff Längsseite Schiff
FOB See Ware an Bord An Bord An Bord
CFR See Ware an Bord An Bord Bestimmungshafen (ohne Entladung)
CIF See Ware an Bord An Bord Bestimmungshafen (ohne Entladung)
CPT alle Übergabe an ersten Frachtführer beim Frachtführer Bestimmungsort
CIP alle Übergabe an ersten Frachtführer beim Frachtführer Bestimmungsort (mit Versicherung)
DPU alle Ware entladen bereitsteht Entladen am Bestimmungsort Entladen am Bestimmungsort
DAP alle Ware entladebereit Entladebereit am Bestimmungsort Entladebereit am Bestimmungsort
DDP alle Ware entladebereit gestellt Entladebereit im Importland Entladebereit inklusive Zoll

2. Pflichten von Verkäufer und Käufer

✔ = Verkäufer trägt/erledigt
✖ = Käufer trägt/erledigt
Klausel Haupttransport zahlt Exportzoll Importzoll Versicherungspflicht
EXW Käufer Käufer Käufer
FCA Käufer Verkäufer Käufer
FAS Käufer Verkäufer Käufer
FOB Käufer Verkäufer Käufer
CFR Verkäufer Verkäufer Käufer
CIF Verkäufer Verkäufer Käufer ✔ (Mindestdeckung – ICC C)
CPT Verkäufer Verkäufer Käufer
CIP Verkäufer Verkäufer Käufer ✔ (Höchste Deckung – ICC A)
DPU Verkäufer Verkäufer Käufer
DAP Verkäufer Verkäufer Käufer
DDP Verkäufer Verkäufer Verkäufer

3. Nach Transportart sortiert

FOB FAS CFR CIF
EXW FCA CPT CIP DAP DPU DDP