Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte wird umgangssprachlich AEO genannt, abgeleitet von dem englischen Begriff "Authorised Economic Operator". Die AEO-Zertifizierung wurde geschaffen, um eine sichere Lieferkette definieren zu können und letztlich die Sicherheit im Welthandel zu erhöhen. Um den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten zu erhalten, müssen gegenüber den Zollbehörden Nachweise der besonderen Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit erbracht werden. Als AEO kann das Unternehmen im Rahmen der Zollabfertigung dann bestimmte Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
Authorised Economic Operator: AEO
Wegen der zunehmenden Globalisierung und der veränderten internationalen Sicherheitslage hat die EU den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten eingeführt. Er soll die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette ("supply chain") vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher sicherstellen. Es laufen Verhandlungen mit Drittländern zur gegenseitigen Anerkennung der jeweiligen Zollpartnerschaftsprogramme.
Varianten des AEO-Zertifikates
Der Status kann in drei Varianten erteilt werden:
- AEO-Zertifikat "Zollrechtliche Vereinfachungen" (AEO C)
- AEO-Zertifikat "Sicherheit" (AEO S)
- AEO-Zertifikat "Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit" (AEO F) (entfällt mit dem Unionszollkodex)
Die Varianten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Bewilligungsvoraussetzungen und den damit verbundenen Vorteilen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO).
Das Bewilligungsverfahren
Der Status des AEO wird Unternehmen bewilligt, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit unter das Zollrecht fallenden Tätigkeiten befasst sind und bestimmte Bewilligungsvoraussetzungen einhalten. Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden:
- bislang angemessene Einhaltung der Zollvorschriften,
- zufriedenstellendes System für die Verwaltung der Geschäfts- und Beförderungsunterlagen, das geeignete Zollkontrollen ermöglicht,
- nachgewiesene Zahlungsfähigkeit,
- sowie geeignete Sicherheitsstandards.
Unternehmen, die sich für einen AEO-Status zertifizieren lassen möchten, müssen einen Antrag beim zuständigen Hauptzollamt stellen. Zuständig ist das Hauptzollamt, in dessen Bezirk sich die Hauptbuchhaltung des Antragstellers befindet. Das zuständige Hauptzollamt für Unternehmen aus dem Kammergebiet ist das
Hauptzollamt Hannover (HZA Hannover)
Hackethalstraße 7
30179 Hannover, Niedersachsen
Telefon: 0511 37414-0
poststelle.hza-hannover@zoll.bund.de
Hackethalstraße 7
30179 Hannover, Niedersachsen
Telefon: 0511 37414-0
poststelle.hza-hannover@zoll.bund.de
Die Vorteile des AEO
Der AEO-Status bringt folgende Erleichterungen bei der Zollabfertigung mit sich:
- Inhaber eines AEO-S und AEO-F Zertifikates dürfen summarische ATLAS Eingangs- und Ausgangsmeldungen mit reduzierten Datensätzen abgeben.
- Seltenere Zollkontrollen werden in Aussicht gestellt. Im Falle einer notwendigen Prüfung werden AEOs bevorzugt behandelt.
- Künftige Beantragungen von vereinfachten Verfahren werden leichter bewilligt.