Erstattung von Studiengebühren
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der Studiengebühren zu erstatten sind, wenn ein nach Abschluss des Studiums angebotenes Anstellungsverhältnis nicht angetreten wird, benachteiligt die geförderten Studierenden unangemessen, wenn die Gründe für die Ablehnung des Beschäftigungsangebots nicht in ihrer Verantwortungssphäre liegen.