Stellenanzeige mit Circa-Wert für Berufserfahrung ist nicht altersdiskriminierend
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 5. Dezember 2024 entschieden, dass eine Stellenanzeige, die sich an „Berufseinsteiger“ oder Juristen, die „bis ca. 6 Jahre Berufserfahrung“ besitzen, keine Diskriminierung wegen des Alters darstelle. Durch diese Formulierung würden ältere Bewerber nicht mittelbar benachteiligt, da die Auslegung der Stellenanzeige ergebe, dass sie sich an Bewerber jeden Alters richte. Ein Anspruch auf Entschädigung nach § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde daher abgelehnt.
Das LAG stellte maßgeblich darauf ab, dass durch die Formulierung keine fixe Obergrenze der Berufserfahrung festgesetzt, sondern lediglich ein Circa-Wert angegeben worden sei.
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Dezember 2024; Az.: 5 SLa 81/24, abrufbar mit Hinweisen auf die AGG-Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) unter