Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld verlängert
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld (KUG) von bisher zwölf auf bis zu 24 Monate zu verlängern. Die Dritte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (3. KugBeV) trat am 1. Januar in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2025.