Bundesförderung "Serielle Sanierung"

Um neue Impulse für die Energiewende im Gebäudebereich zu setzen, fördert das Bundeswirtschaftsministerium die Entwicklung, Erprobung und Herstellung neuartiger Verfahren und Komponenten der seriellen Sanierung. Unternehmen können hierfür einen Zuschuss erhalten.
Die „Serielle Sanierung“ ist eine innovative Methode zur Gebäudesanierung. Mit vorgefertigten Dach- und Fassadenelementen sowie vorgefertigter Haustechnik sollen Gebäude schnell und hochwertig energetisch saniert werden.
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen zur Förderung zusammengestellt:
Was wird gefördert?
Entwicklung neuartiger Verfahren und Komponenten der seriellen Sanierung (3 Module)
  • Modul I: Durchführbar- und Machbarkeitsstudien
  • Modul II: Forschung und Entwicklung serieller Sanierungskomponenten sowie Erprobung serieller Sanierungskomponenten für individuelle Pilotprojekte
  • Modul III: Aufbau/Erweiterung von Produktionskapazitäten zur industriellen Herstellung von Fassaden- und Dachelementen und damit verbundener Anlagen- und Gebäudetechnik, welche die Definition serieller Sanierungskomponenten erfüllen
Wer wird gefördert?
  • Modul I und II: Unternehmen, gemeinnützige Organisationsformen, eingetragene Genossenschaften, Konsortien, Contractoren
  • Modul III: ausschließlich Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Wie wird gefördert?
Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung (Zuschuss)
  • Modul I: 50 Prozent der förderfähigen Kosten für alle Antragsberechtigten, die nicht KMU sind (KMU: 60 Prozent); max. Förderbetrag: 90.000 Euro pro Studie für KMU sowie 75.000 Euro für Nicht-KMU
  • Modul II: Grundförderung 25 Prozent der förderfähigen Kosten (KMU: bis zu 35 Prozent); Grundförderung kann sich um einen Bonus von 15 Prozent erhöhen; max. Förderquote nach AGVO: 40 Prozent (KMU: 50 Prozent)
  • Modul III: 20 Prozent der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen und 10 Prozent für mittlere Unternehmen; max. Förderbetrag: 2 Mio. Euro für kleine Unternehmen und 1 Mio. Euro für mittlere Unternehmen
Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über die auf der Internetseite des BAFA zur Verfügung gestellten Online-Antragsformulare
Was sollte man noch wissen?
Richtlinie ist gültig bis 31.12.2023
Stand: Oktober 2022