Energieeffizienzförderung für Produktionsanlagen/-prozesse

Gewerbliche Unternehmen, die Energie einsparen und ihre Energieeffizienz im Bereich Produktionsanlagen und Prozesstechnik verbessern möchten, können dafür über das KfW-Energieeffizienzprogramm ein zinsgünstiges Darlehen erhalten.
Nachfolgend finden Sie einen Überblick zu den Förderkriterien:
Was wird gefördert?
  • Energieeffizienzmaßnahmen (Modernisierungs- und Neuinvestitionen) im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse, wie z. B.:
    • Maschinen, Anlagen, Prozesstechnik
    • Druckluft, Vakuum, Absaugtechnik
    • elektrische Antriebe, Pumpen
    • Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume
    • Prozesswärme
    • Wärmerückgewinnung, Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse)
    • Hafen-/Zugangsinfrastrukturen in Binnen- und Seehäfen
    • Mess-, Steuer-, Regelungstechnik
    • Informations-, Kommunikationstechnik
  • Aufwendungen für Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie für Energiemanagementsysteme in Verbindung mit einer förderungswürdigen betrieblichen Einsparinvestition
Wer wird gefördert?
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Einzelunternehmen und freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Dienstleistungen für einen Dritten erbringen
  • Vorhaben im Ausland:
    • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmen sowie freiberuflich Tätige mit Sitz in Deutschland
    • Tochtergesellschaften der o. g. deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland
    • Joint Ventures mit maßgeblich deutscher Beteiligung im Ausland
Wie wird gefördert?
  • Kreditförderung
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Kredithöchstbetrag: max. 25 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Laufzeit: mind. 2 Jahre und max. 20 Jahre bei max. 3 Tilgungsfreijahren
Was gilt es zu beachten?
  • bei Antragstellung ist die Einsparung, die mit der Investitionsmaßnahme erreicht wird, durch das Unternehmen oder einen Energieberater zu ermitteln
  • Investitionen müssen eine spezifische Endenergieeinsparung von mind. 10 Prozent erzielen
    • bei Modernisierungsinvestitionen gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre
    • bei Neuinvestitionen gegenüber dem Branchendurchschnitt
Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen)
Was sollte man noch wissen?
  • Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) erfolgt je nach Maßnahme auf Grundlage der AGVO oder als De-minimis-Beihilfe
  • im Vorfeld einer Kreditbeantragung wird eine Energieberatung empfohlen
Stand: Februar 2024