Sachsen-Anhalt ENERGIE

Das Energieministerium in Sachsen-Anhalt unterstützt mit dem Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ENERGIE“ kleine, mittlere und große Unternehmen unter anderem bei der energieeffizienten Sanierung von Gebäuden, dem Austausch ineffizienter Anlagen sowie der Installation zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung mit einem Zuschuss.
Was wird gefördert?
  • gebäudebezogene Einzelmaßnahmen (z. B. an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizung und Kühlung)
  • nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen, wie:
    • Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate
    • Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
    • Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung
  • Kombination von gebäudebezogenen Einzelmaßnahmen mit folgenden Maßnahmen:
    • Installation von am Standort des Gebäudes befindlichen integrierten Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme, Kälte aus erneuerbaren Energiequellen (wie z. B. PV-Module, Wärmepumpen) und Energiespeichern
    • Anbindung an ein energieeffizientes Fernwärme- und/oder Fernkältesystem
    • Bau und Installation von Ladeinfrastruktur für die Gebäudenutzer
    • Installation von Ausrüstung für die Digitalisierung des Gebäudes
    • Investitionen in Gründächer und Ausrüstung für die Sammlung und Nutzung von Regenwasser
Wer wird gefördert?
private und öffentliche Unternehmen sowie sonstige juristische Personen
Wie wird gefördert?
  • Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung
  • Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen, bis zu 35 Prozent für mittlere Unternehmen, bis zu 20 Prozent für große Unternehmen
  • Förderhöhe je nach Vorhaben max. 300.000 Euro nach De-minimis-Verordnung und max. 1 Mio. Euro nach AGVO
Was gilt es zu beachten?
  • Umsetzung in Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
  • Maßnahmen müssen zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen
  • Energieeffizienz- oder Energiesparmaßnahmen sind Voraussetzung, um auch in anderen Bereichen gefördert zu werden; insbesondere Investitionen in erneuerbare Energien und Energiespeicher sind nicht als Einzelvorhaben förderfähig
  • umfassende Expertenanalyse der vorhandenen Energieeinsparpotenziale im Unternehmen ist Fördervoraussetzung
  • Nachweis eines Energieaudits oder Energie- bzw. Umweltmanagementsystems erforderlich
  • zuwendungsfähige Ausgaben müssen nach De-minimis mind. 20.000 Euro, nach AGVO mind. 50.000 Euro und bei großen Unternehmen mind. 150.000 Euro betragen
Wie und wo ist der Antrag zu stellen? Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Was sollte man noch wissen?
  • Auswahl der Vorhaben erfolgt anhand festgelegter Auswahlkriterien
  • Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) erfolgt auf Grundlage der De-minimis-Verordnung oder der AGVO
  • Antragstellung bis 30.06.2027 möglich
Stand: November 2024