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Kultur- und Kreativwirtschaft

Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist nicht nur ein prägender Faktor für das Image einer Region, sondern ein eigenständiges Wirtschaftsfeld mit großem Entwicklungspotential, das in der Vergangenheit stetig an Bedeutung gewonnen hat.

Welche Bedeutung hat die Kultur- und Kreativwirtschaft?

So leisten die Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft einen enormen Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung in Deutschland und sind zugleich auch Arbeitgeber für mittlerweile über eine Million Erwerbstätige. Damit wird deutlich, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft mit ihrem vielfältigen Spektrum an Teilbranchen von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung ist. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung eine Initiative zur Förderung dieses Wirtschaftsbereiches initiiert, deren zentrales Ziel es ist, positive Zukunftsperspektiven zu erschließen.
Trotz ihrer heterogenen Zusammensetzung verbindet die Kultur- und Kreativwirtschaft ein gemeinsames Kennzeichen: Die darin tätigen Selbständigen und Unternehmen sind "überwiegend erwerbswirtschaftlich orientiert und befassen sich mit der Schaffung, Produktion, Verteilung und/oder medialen Verbreitung von kulturellen bzw. kreativen Gütern und Dienstleistungen". An dieser Definition orientiert sich auch die Enquête-Kommission "Kultur in Deutschland" des Deutschen Bundestages.
Die Kultur- und Kreativwirtschaft lässt sich demnach in folgende Teilmärkte gliedern:
  • Architekturmarkt
  • Buchmarkt
  • Designwirtschaft
  • Filmwirtschaft
  • Kunstmarkt
  • Markt für darstellende Künste
  • Musikwirtschaft
  • Pressemarkt
  • Rundfunkwirtschaft
  • Software/Games-Industrie
  • Werbemarkt
Auch die SIHK unterstützt die Initiative der Bundesregierung und setzt sich für die Förderung der Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft ein, um die Region als attraktiven Wirtschaftsstandort zu erhalten und voranzutreiben. Um die Branche stärker zu vernetzen und in das Bewusstsein der Entscheider aus Wirtschaft und Politik zu rücken, laden die IHKs in NRW einmal im Jahr zum Branchentreff Kreativwirtschaft ein.

Wo finde ich Online-Informationen zur Kultur- und Kreativwirtschaft?

Tourismus und Gastgewerbe

Die Tourismuswirtschaft ist ein wichtiger harter wie weicher Wirtschaftsfaktor. Die Umsätze durch Übernachtungsgäste und Tagesreisende sichern Arbeitsplätze in Gastgewerbe, Handel und anderen Branchen. Die touristische Stärke einer Region prägt das Potential als attraktiver Lebens- und Wirtschaftsraum. Erhebliche Strukturveränderungen des Tourismusmarktes stellen die Betriebe vor ständig neue Herausforderungen.
Mit zahlreichen Aktivitäten und Initiativen unterstützt die SIHK die touristische Entwicklung in der Region. Sei es durch die einzelbetriebliche Beratung oder die Mitwirkung bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen. Hier ist die Kammer Ansprechpartner von Unternehmen, Politik und Verbänden.
Die drei südwestfälischen Industrie- und Handelskammern Arnsberg, Hagen und Siegen veranstalten gemeinsam alle zwei Jahre einen Tourismustag, der aktuelle Fragestellungen der Branche beleuchtet und den Teilnehmern aus den Unternehmen und Verbänden Gelegenheit gibt, Kontakte zu knüpfen und Erfahrungen auszutauschen.

Bewachungsgewerbe

Im Bewachungsgewerbe gilt: Wer sich selbständig machen will, braucht eine Gewerbeerlaubnis vom zuständigen Gewerbeamt. Und auch, wer als Mitarbeiter in einem Bewachungsunternehmen arbeitet, muss zuverlässig und fachlich geeignet sein.

Immobilienmakler und Verwalter von Wohnimmobilien

Link: Prüfung Zertifizierter Verwalter Link: Erlaubnis nach § 34c GewO für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter Link: Energieeinsparverordnung (EnEV): Pflichtangaben in Immobilienanzeigen Link: Weiterbildungsangebote der SIHK für Immobilienmakler und Verwalter von Wohnimmobilien Link: Gewerbeflächenbörsen Link: Gewerblicher Mietpreisspiegel

Portal für Vermittlerinnen und Vermittler

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Anträge zu den erlaubnispflichtigen Tätigkeiten im Finanzdienstleistungsbereich

Medizinprodukte Betreiberverordnung

Seit dem 20. Februar 2025 gilt eine überarbeitete Fassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Diese regelt unter anderem, wer in bestimmten Fällen die Pflichten eines „Betreibers“ von Medizinprodukten zu erfüllen hat – auch dann, wenn das Produkt nicht im Eigentum des Betreibers steht.

Was bedeutet das konkret?

Wenn z. B. ein Sanitätshaus im Auftrag einer Krankenkasse einem Patienten ein Medizinprodukt zur Nutzung bereitstellt, muss es in vielen Fällen die Betreiberpflichten übernehmen. Das betrifft etwa die Wartung, Sicherheit und ordnungsgemäße Nutzung des Produkts.

Wichtig für Unternehmen in Südwestfalen:

Laut Rückmeldung der nordrhein-westfälischen Bezirksregierungen setzen viele Sanitätshäuser diese neuen Vorgaben bislang nicht oder nur unvollständig um. Die Regelungen dienen dem Schutz der Patienten und sind deshalb verpflichtend einzuhalten.

Was sollten Sie jetzt tun?

Wenn Ihr Unternehmen im Bereich der Bereitstellung oder Nutzung von Medizinprodukten tätig ist, prüfen Sie bitte, ob Sie oder Ihre Partner (z. B. Sanitätshäuser) die neuen Betreiberpflichten gemäß MPBetreibV erfüllen. Weisen Sie ggf. Ihre Geschäftspartner auf deren Pflichten hin.
Die zuständigen Behörden werden im kommenden Jahr verstärkt kontrollieren, ob die Vorgaben des Medizinprodukterechts eingehalten werden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.