EU-Verordnung

Infoseite der BaFin zu Digital Operational Resilience Act (DORA) ist online

Tausende Unternehmen des Finanzsektors – und darüber hinaus – müssen die EU-Verordnung DORA ab Januar 2025 anwenden.
Unter www.bafin.de/dora finden Sie ab sofort Informationen rund um dieses Thema. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird die neue Plattform laufend aktualisieren.
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) soll dazu beitragen, den europäischen Finanzmarkt gegenüber Cyberrisiken und Vorfällen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zu stärken. So gut wie alle beaufsichtigten Institute und Unternehmen des europäischen Finanzsektors fallen unter DORA – und zwar sektorübergreifend. Und auch zahlreiche weitere Unternehmen, etwa IT-Dienstleister, müssen verschiedene Vorgaben des Regelwerks beachten.
Die BaFin spielt bei der Umsetzung von DORA in Deutschland eine wichtige Rolle.
Veranstaltungshinweis: Digitaler Workshop „DORA für IKT-Drittdienstleister"
Die BaFin informiert am 26. Februar 2024 von 10.00 bis 13.00 Uhr in einem digitalen Workshop Dienstleister aus der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT-Drittdienstleister) über den Digital Operational Resilience Act (DORA). Schwerpunkt des Workshops ist das europäische Überwachungsrahmenwerk für kritische IKT-Drittdienstleister. Ein weiterer Fokus liegt auf den Anforderungen an die Verträge zwischen IKT-Dienstleistern mit Unternehmen des Finanzsektors. 
Sie können sich zu der Veranstaltung auf der Veranstaltungsseite der BaFin anmelden.
26.01.2024