Unterrichtung für Spielgeräteaufsteller

Wer muss an der Unterrichtung teilnehmen?

Sowohl Personen, die nach dem 1. September 2013 eine Erlaubnis gemäß § 33c der Gewerbeordnung zur Aufstellung von Spielautomaten beantragen, als auch solche, die als Angestellte mit der Aufstellung von Spielautomaten beschäftigt sind oder beschäftigt werden sollen, benötigen einen Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK). Nur wer vor dem 1. September 2013 bereits eine Erlaubnis nach § 33c GewO besaß, fällt unter den gesetzlichen Bestandsschutz und muss die Unterrichtung nicht absolvieren.

Wann ist man Aufsteller von Glücksspielgeräten?

Aufsteller sind Personen, die für das Spielgerät das Unternehmerrisiko tragen. Ein Gastwirt ist also nur dann Aufsteller eines Spielgerätes, wenn er nicht nur am Gewinn beteiligt ist, sondern auch zum Beispiel die Investitions- oder Reparaturkosten mitträgt.

Was sind die Inhalte der Unterrichtung?

Im Rahmen der Unterrichtung werden die Teilnehmer über Aspekte der Gewerbeordnung und Spielverordnung, das Spielhallenrecht der Länder und das Jugendschutzrecht aufgeklärt.

Wer bietet die Unterrichtung an?

Für die Gewerbetreibenden und deren Personal aus dem SIHK-Bezirk (Hagen, Ennepe Ruhr Kreis, Märkischer Kreis) übernimmt die IHK Duisburg die Unterrichtung. Weitere Informationen finden Sie hier Glücksspielgewerbe - Niederrheinische IHK. In NRW bieten außerdem noch die Industrie- und Handelskammern in Köln, Bielefeld und Nordwestfalen Unterrichtungen an.
Bei Fragen zur Unterrichtung wenden Sie sich bitte an eine der genannten IHKs.
08.01.2026