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Nr. 5877710
Finanzanlagenvermittler

Abgabe Prüfungsbericht/Negativerklärung gemäß § 24 FinVermV

Nach § 24 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) haben Finanzanlagenvermittler/innen i. S. v. § 34f Absatz 1 Satz 1 GewO und Honorar-Finanzanlagenberater/innen i. S. v. § 34h Absatz 1 Satz 1 GewO die Pflicht jährlich Prüfungsberichte oder Negativerklärungen abzugeben. Dies muss bis spätestens 31. Dezember des auf das Berichtsjahr folgende Jahr erfolgen.
Bitte nutzen Sie für die Einreichung Ihres Prüfungsberichts sowie der ggfs. bei Systemprüfungsberichten erforderlichen Zusatzerklärungen unser Upload-Tool. Sie erhalten darüber eine Bestätigung, dass die Unterlagen erfolgreich hochgeladen wurden.
Sofern Sie in einem Berichtszeitraum keine nach § 34f Absatz 1 oder § 34h Absatz 1 Satz 1 GewO erlaubnispflichtige Tätigkeit ausgeübt haben, müssen Sie spätestens bis 31. Dezember des Folgejahres anstelle des Prüfungsberichts unaufgefordert und eine sog. Negativerklärung übermitteln. Bitte nutzen Sie auch hier unser Upload-Tool.
Verwenden Sie für die Negativerklärung bitte unser Musterformular (DOC-Datei · 40 KB)