Internetseite
Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit
Die Internetseite www.sihk.de und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten befindet sich hinsichtlich der Richtlinie (EU) 2016/2102 und den Web Content Accessibility Guidlines 2.0 in der Umsetzung. Gerne wirken wir mit, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern und zu beseitigen sowie die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten.
Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) gestaltet die Programmoberflächen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung sowie ihren Online-Auftritt und Angebote so, dass sie technisch von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Für den redaktionellen und technischen Betrieb der Seite wird das Content Management System CoreMedia genutzt.
Die SIHK hat die technischen Voraussetzungen für eine barrierefreie Internetseite weitestgehend umgesetzt. Die SIHK hält die Internetseite stets aktuell und wird Schritt für Schritt den weiteren Anforderungen zur Barrierefreiheit gerecht.
Nicht barrierefreie Inhalte und Optimierungspotenziale
Die Internetseite der SIHK wird in Kooperation mit den anderen Mitgliedern des IHK24 Verbunds an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen weiter angepasst und optimiert. Im Zuge dessen haben wir einen Bereich mit leichter Sprache und Gebärdensprache eingerichtet. Auf inhaltlicher Ebene werden kontinuierlich Texte hinsichtlich Struktur, Überschriften und Texten optimiert und die vorhandenen Bilder und Grafiken zudem mit beschreibenden Alternativtexten ergänzt.
Die Texte der Internetseite formulieren wir in einer möglichst einfachen Sprache. Das ist aufgrund der komplexen Inhalte von Fachinformationen nicht immer möglich. Die Nutzung von Abkürzungen wird weitestgehend vermieden, wir verwenden beim ersten Auftreten im Text die ungekürzte Schreibweise, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen.
Fortlaufend finden Optimierungen statt, zum Beispiel arbeiten wir vor allem an PDF-Dokumenten und anderen als Download verfügbaren Dokumententypen, die nicht barrierefrei sind. Alternativtexte von Bildern, Linktexte in Textinhalten und Beschreibungen von Verlinkungen werden aussagekräftig erweitert beziehungsweise mit Kontext versehen. Zusätzliche redaktionelle Anpassungen und Neuformatierungen sollen Informationen für die Wiedergabe am Screenreader leichter zugänglich machen und eine verbesserte Orientierung für Sehbehinderte gewährleisten.
Für die aufgeführten Inhalte wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt. Der BITV-Test prüft die Zugänglichkeit von Internetseiten auf Basis der deutschen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Was sind weitere Aktivitäten?
Als SIHK zu Hagen nutzen wir ein zentral gehostetes CMS-Baukastensystem, das Industrie- und Handelskammern über den IHK24 e. V. deutschlandweit zur Verfügung steht. In der Mitgliederversammlung am 5. November 2024 wurde über ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der digitalen Barrierefreiheit abgestimmt, das seit dem 1. Januar 2025 auch bei der SIHK zu Hagen zum Einsatz kommt.
Dieses umfasst
- die zentrale Anpassung der Designelemente und des Contentmanagementsystems im Backend gemäß WCAG 2.1 und BITV 2.2
- Zielgruppengerechte Workshops zur Barrierefreiheit für Verantwortliche und Redaktionsteams
- Kontinuierliches Monitoring der Weboberflächen im Hinblick auf Verbesserungsmöglichkeiten
- Einbindung blinder Menschen in die Testung sowie in die Arbeit des Arbeitskreises Barrierefreiheit
- Spezialisierte Workshops für die Erstellung barrierefreier PDFs
- Sicherung der nachhaltigen digitalen Barrierefreiheit durch kontinuierliche Maßnahmen
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie weitere Vorschläge für die Verbesserung der Barrierefreiheit haben, können Sie unser Feedbackformular nutzen oder sich direkt an den nebenstehenden Kontakt (oder per E-Mail an presse@hagen.ihk.de) wenden. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar. Wir werden uns um eine baldige Umsetzung der Korrekturwünsche und Vorschläge kümmern.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten an die SIHK übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.
Ombudsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen
Für darüber hinaus gehende Auskünfte steht Ihnen die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung.
Kontakt:
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: + 49 211 855-3451
Veröffentlicht: 15. September 2020
Aktueller Stand: 30. April 2025