Internetseite

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit

Die Internetseite www.sihk.de und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten befindet sich hinsichtlich der Richtlinie (EU) 2016/2102 und den Web Content Accessibility Guidlines 2.0 aktuell in der Umsetzung. Gerne wirken wir mit, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern und zu beseitigen sowie die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten.
Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) gestaltet die Programmoberflächen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung sowie ihren Online-Auftritt und Angebote so, dass sie technisch von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Für den redaktionellen und technischen Betrieb der Seite wird das Content Management System CoreMedia genutzt.
Die SIHK hat die technischen Voraussetzungen für eine barrierefreie Internetseite weitestgehend umgesetzt. Die SIHK hält die Internetseite stets aktuell und wird Schritt für Schritt den weiteren Anforderungen zur Barrierefreiheit gerecht. Aus diesem Grund stellen wir  Gebärdensprachenvideos, die die SIHK vorstellen und ihre Aufgaben beschreiben, auf der Internetseite bereit. Eingesetzte Erklärfilme (IHK einfach erklärt) sind mit Untertiteln versehen.

Nicht barrierefreie Inhalte und Optimierungspotenziale

Die Internetseite befindet sich aktuell in einer kompletten Neustrukturierung in Bezug auf Gestaltung, Design, Nutzerführung und Inhalte. Im Zuge dessen richten wir einen Bereich mit leichter Sprache und Gebärdensprache ein. Auf inhaltlicher Ebene werden derzeit Texte hinsichtlich Struktur, Überschriften und Inhalten optimiert und die vorhandenen Bilder und Grafiken zudem mit beschreibenden Alternativtexten ergänzt.
Die Texte der Internetseite formulieren wir in einer möglichst einfachen Sprache. Das ist aufgrund der komplexen Inhalte von Fachinformationen nicht immer möglich. Die Nutzung von Abkürzungen wird weitestgehend vermieden, wir verwenden beim ersten Auftreten im Text die ungekürzte Schreibweise, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen.
Fortlaufend finden Optimierungen statt, zum Beispiel arbeiten wir vor allem an PDF-Dokumenten und anderen als Download verfügbaren Dokumententypen. Alternativtexte von Bildern, Linktexte in Textinhalten und Beschreibungen von Verlinkungen werden aussagekräftig erweitert beziehungsweise mit Kontext versehen. Zusätzliche redaktionelle Anpassungen und Neuformatierungen sollen Informationen für die Wiedergabe am Screenreader leichter zugänglich machen und eine verbesserte Orientierung für Sehbehinderte gewährleisten.
Unser Ziel ist es, einen Test nach BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) zu machen. Der BITV-Test ist ein Verfahren für die umfassende und zuverlässige Prüfung der Barrierefreiheit von Internetseiten und Internetanwendungen.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie weitere Vorschläge für die Verbesserung der Barrierefreiheit haben, können Sie unser Feedbackformular nutzen oder sich direkt an den nebenstehenden Kontakt (E-Mail: presse@hagen.ihk.de) wenden. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar. Wir werden uns um eine baldige Umsetzung der Korrekturwünsche und Vorschläge kümmern.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten an die SIHK übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Ombudsstelle

Für darüber hinaus gehende Auskünfte steht Ihnen die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung.
Kontakt:
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: + 49 211 855-3451
Stand: 15. September 2020