Beschwerde über Versicherungsvermittler melden
Die SIHK zu Hagen nimmt Beschwerden – auch anonym – über mögliche oder tatsächliche Verstöße von Versicherungsvermittlern oder -beratern aus ihrem Kammerbezirk gegen die zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 ergangenen Vorschriften, bei denen es ihre Aufgabe ist, deren Einhaltung zu überwachen, entgegen (§ 34d Abs. 12 Gewerbeordnung). Hierzu zählen zum Beispiel Erkenntnisse zu fehlenden Weiterbildungsmaßnahmen, Mängel der Zuverlässigkeit, der geordneten Vermögensverhältnisse oder der Sachkunde für die Versicherungsvermittlung.
Ihre Beschwerden können Sie direkt an die Hinweisgeberstelle der SIHK zu Hagen richten.