Bewachungsgewerbe

Die 40-stündige Unterrichtung nach § 34a GewO

Was ist Zweck der Unterrichtung?
Wer eine Bewachungstätigkeit ausüben will, die keiner Sachkundeprüfung bedarf, muss eine Unterrichtung besuchen.
Der Unterricht soll die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den notwendigen Rechtsvorschriften, fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut machen, der ihnen ermöglicht, Bewachungsaufgaben eigenverantwortlich wahr zu nehmen.
Der Schwerpunkt des Unterrichts liegt auf den Vorschriften, die in der täglichen Bewachungspraxis im Vordergrund stehen.
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, gute Deutschkenntnisse sind daher Voraussetzung. Die Teilnahme an der Unterrichtung und der Unterrichtungsnachweis können wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden. Zum Nachweis ist gegebenenfalls ein Zertifikat über Kenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens vorzulegen. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise zur Unterrichtung, die Sie rechts zum herunterladen finden.
Wer muss an der Unterrichtung teilnehmen?
Nicht teilnehmen muss, wer die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe erfolgreich abgelegt hat oder bestimmte Ausbildungsabschlüsse vorweisen kann. Teilnehmen muss also jeder, der diese Nachweise nicht hat und als Mitarbeiter mit Bewachungsaufgaben betraut wird, die nicht der Sachkundeprüfung bedürfen.
Wo wird die Unterrichtung durchgeführt?
Die SIHK zu Hagen bietet in der Bahnhofstr. 18, 58095 Hagen regelmäßig Unterrichtungen an. Die Termine und ein Anmeldeformular finden Sie rechts unter "Weitere Informationen". Die Unterrichtungen finden Vollzeit in der Zeit von 09:00 - 16:30 Uhr statt.
Was kostet die Unterrichtung?
Die Gebühr für die 40-stündige Unterrichtung beträgt 425,00 Euro.
Nach Abschluss der Unterrichtung stellt die SIHK eine Unterrichtungsbescheinigung aus. Voraussetzung hierfür sind keine Fehlzeiten im Unterricht. Außerdem wird durch aktiven Dialog sowie mündliche und schriftliche Verständnisfragen im Unterricht überprüft, ob der Inhalt der Unterrichtung vom Teilnehmer verstanden wurde (u.a. Deutschkenntnisse und Inhalt) und er mit den notwendigen rechtlichen Vorschriften vertraut ist.
Termine
30.01. – 03.02.2023
ausgebucht
13.02. – 17.02.2023
ausgebucht
13.03. – 17.03.2023
ausgebucht
08.05. – 12.05.2023
10.07. – 14.07.2023
21.08. – 25.08.2023
11.09. – 15.09.2023
09.10 . – 13.10-2023
13.11. – 17.11.2023
11.12. – 15.12.2023
01.03.2023