Bewachungsgewerbe

Die 40-stündige Unterrichtung nach § 34a GewO

Was ist Inhalt der Unterrichtung?

Wer eine Bewachungstätigkeit ausüben will, die keiner Sachkundeprüfung bedarf, muss eine Unterrichtung besuchen.
Der Unterricht soll die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den notwendigen Rechtsvorschriften, fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut machen, der ihnen ermöglicht, Bewachungsaufgaben eigenverantwortlich wahr zu nehmen.
Der Schwerpunkt des Unterrichts liegt auf den Vorschriften, die in der täglichen Bewachungspraxis im Vordergrund stehen:
  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
  • Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Nähere Informationen bietet die Stoffsammlung, die Sie unter "Weitere Informationen" finden.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache. Zum Verständnis müssen die Teilnehmer über die dafür unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse verfügen (lesen, sprechen, schreiben). Die Teilnahme an der Unterrichtung und der Unterrichtungsnachweis können wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden. Von ausländischen Teilnehmern ist ein Sprachnachweis (Sprachzertifikat mindestens auf dem Kompetenzniveau B1, Kopie eines deutschen Schulabschlusses oder gleichwertig) vorzulegen.

Wer muss an der Unterrichtung teilnehmen?

Nicht teilnehmen muss, wer die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe erfolgreich abgelegt hat oder bestimmte Ausbildungsabschlüsse vorweisen kann. Teilnehmen muss also jeder, der diese Nachweise nicht hat und als Mitarbeiter mit Bewachungsaufgaben betraut wird, die nicht der Sachkundeprüfung bedürfen.

Wo wird die Unterrichtung durchgeführt?

Die SIHK zu Hagen bietet in der Bahnhofstr. 18, 58095 Hagen regelmäßig Unterrichtungen an. Die Unterrichtungen finden Vollzeit täglich von Mo-Fr ca. von 09:00 - 16:30 Uhr statt.

Wie läuft die Unterrichtung ab?

Während der Unterrichtung ist die aktive Mitarbeit aller Teilnehmenden erforderlich. Die SIHK stellt eine Teilnahmebescheinigung aus, wenn die unterrichtete Person vollständig am Unterricht teilgenommen hat, also keine Fehlzeiten hatte.
Voraussetzung ist außerdem, dass die IHK festgestellt hat, dass die vermittelten Inhalte verstanden wurden. Dies erfolgt durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch den aktiven Austausch zwischen der unterrichtenden Person und den Teilnehmern sowie durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen zu jedem Themenbereich.
Die Bescheinigung bestätigt, dass die Person mit den Rechten, Pflichten und Befugnissen vertraut ist, die für die eigenverantwortliche Durchführung von Bewachungsaufgaben erforderlich sind, und weiß, wie diese in der Praxis anzuwenden sind.
Sollten die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sein, wird keine Bescheinigung erteilt und keine Gebühr zurückerstattet. Eine Wiederholung der Unterrichtung gegen Gebühr ist möglich.

Gebühren

Der Gebührentarif der SIHK sieht für die Teilnahme an der Unterrichtung eine Gebühr von 425,00 Euro vor. Falls die Gebühr von einem Dritten übernommen wird, ist eine Kostenübernahmeerklärung direkt mit der Anmeldung beizufügen. Die SIHK kann keine Bildungsgutscheine bzw. Prämiengutscheine der Arbeitsagenturen und Jobcenter annehmen.
Folgende Stornogebühren fallen an:
  • bei schriftlicher Abmeldung nach Anmeldeschluss 50%
  • bei Nichterscheinen oder Rücktritt am 1. Unterrichtstag – ohne ärztliches Attest 90%
  • bei Nichterscheinen oder Rücktritt am 1. Unterrichtstag – mit ärztlichem Attest, vorgelegt innerhalb von 3 Tagen werden 25,00 Euro Bearbeitungsgebühr erhoben

Anmeldung

Die Anmeldung zum Unterrichtungsverfahren ist ausschließlich über unser Online-Portal möglich. Verwenden Sie für die Registrierung nur Ihre private E-Mail-Adresse sowie Postanschrift und keine allgemeine Firmen-E-Mail (wie info@beispiel.de), da wir Ihnen hier auch persönliche Nachrichten zusenden.
Bitte beachten Sie unbedingt: Die Anmeldung zu einem bestimmten Termin ist für die SIHK zu Hagen erst verbindlich, wenn von Ihnen die Unterrichtungsgebühr in Höhe von 425,- Euro innerhalb einer Woche nach Anmeldung auf das Konto IBAN DE47 4507 0002 0767 400500 bei der Deutschen Bank AG Hagen unter dem Stichwort "Unterrichtung Bewachungsgewerbe" sowie Ihrem Namen überwiesen wurde. Zahlungen nach diesem Datum können nicht mehr berücksichtigt werden. Ihr Platz wird dann ohne weitere Benachrichtigung weiter vergeben.
25.12.2025