Bewachungsgewerbe

Die 40-stündige Unterrichtung nach § 34a GewO

Was ist Inhalt der Unterrichtung?

Wer eine Bewachungstätigkeit ausüben will, die keiner Sachkundeprüfung bedarf, muss eine Unterrichtung besuchen.
Der Unterricht soll die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den notwendigen Rechtsvorschriften, fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut machen, der ihnen ermöglicht, Bewachungsaufgaben eigenverantwortlich wahr zu nehmen.
Der Schwerpunkt des Unterrichts liegt auf den Vorschriften, die in der täglichen Bewachungspraxis im Vordergrund stehen:
  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
  • Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Nähere Informationen bietet die Stoffsammlung, die Sie unter "Weitere Informationen" finden.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache. Zum Verständnis müssen die Teilnehmer über die dafür unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse verfügen (lesen, sprechen, schreiben). Die Teilnahme an der Unterrichtung und der Unterrichtungsnachweis können wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden. Von ausländischen Teilnehmern ist ein Sprachnachweis (Sprachzertifikat mindestens auf dem Kompetenzniveau B1, Kopie eines deutschen Schulabschlusses oder gleichwertig) vorzulegen. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise zur Unterrichtung, die Sie rechts zum herunterladen finden.

Wer muss an der Unterrichtung teilnehmen?

Nicht teilnehmen muss, wer die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe erfolgreich abgelegt hat oder bestimmte Ausbildungsabschlüsse vorweisen kann. Teilnehmen muss also jeder, der diese Nachweise nicht hat und als Mitarbeiter mit Bewachungsaufgaben betraut wird, die nicht der Sachkundeprüfung bedürfen.

Wo wird die Unterrichtung durchgeführt?

Die SIHK zu Hagen bietet in der Bahnhofstr. 18, 58095 Hagen regelmäßig Unterrichtungen an. Die Unterrichtungen finden Vollzeit in der Zeit von 09:00 - 16:30 Uhr statt.

Gebühren 

Der Gebührentarif der SIHK sieht für die Teilnahme an der Unterrichtung eine Gebühr von 425,00 Euro vor. Falls die Gebühr von einem Dritten übernommen wird, ist eine Kostenübernahmeerklärung direkt mit der Anmeldung beizufügen. Die SIHK kann keine Bildungsgutscheine bzw. Prämiengutscheine der Arbeitsagenturen und Jobcenter annehmen.

Anmeldung

Die Anmeldung zum Unterrichtungsverfahren ist ausschließlich über unser Online-Portal möglich. Verwenden Sie für die Registrierung nur Ihre private E-Mail-Adresse sowie Postanschrift  und keine allgemeine Firmen-E-Mail (wie info@beispiel.de), da wir Ihnen hier auch persönliche Nachrichten  zusenden.
Bitte beachten Sie unbedingt: Die Anmeldung zu einem bestimmten Termin ist für die SIHK zu Hagen erst verbindlich, wenn von Ihnen die Unterrichtungsgebühr in Höhe von 425,- Euro innerhalb einer Woche nach Anmeldung auf das Konto IBAN DE47 4507 0002 0767 400500 bei der Deutschen Bank AG Hagen, BIC DEUTDEDW 450 unter dem Stichwort "Unterrichtung Bewachungsgewerbe" sowie Ihrem Namen überwiesen wurde. Zahlungen nach diesem Datum können nicht mehr berücksichtigt werden. Ihr Platz wird dann ohne weitere Benachrichtigung weiter vergeben.
06.09.2023