Erlaubnis nach § 34c GewO für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter
Zuständigkeiten/Beantragung der Erlaubnis
Für die Erteilung der Erlaubnis nach § 34c GewO ist die SIHK zu Hagen nicht zuständig. In NRW sind die kreisfreien Städte und Kreise zuständig. Im Bezirk der SIHK sind dies:
- Stadt Hagen
Fachbereich öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen, Rathaus I, Rathausstr. 11, 58095 Hagen
Tel.: 02331 207 4836; 207 4842 oder 207 4855 - Märkischer Kreis
Heedfelder Str. 45,58509 Lüdenscheid Tel. 02351 / 966-6321 - Ennepe-Ruhr-Kreis
Kreishaus, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm Tel. 02336 932428
Bei Fragen zur Beantragung der Erlaubnis und zur Höhe der Gebühr wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Erlaubnis nach § 34c GewO kann auch online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass die SIHK keine Auskünfte zu Gebühren und notwendigen Unterlagen geben kann.
Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler ist entfallen
Das „Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten“ wurde am 23. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet.
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Abschaffung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler nach § 34c GewO. Bislang waren Immobilienmakler verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren 20 Stunden Weiterbildung nachzuweisen sowie die entsprechenden Nachweise zu dokumentieren und aufzubewahren. Diese Verpflichtung entfällt künftig. Die hierfür erforderlichen Anpassungen wurden durch Änderungen der Gewerbeordnung sowie der Makler- und Bauträgerverordnung umgesetzt.
Wichtig: Für Wohnimmobilienverwalter besteht die Weiterbildungspflicht unverändert fort!
28.07.2026