Bewachungsgewerbe

Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO

Wer muss die Sachkundeprüfung ablegen?
Den Nachweis der Sachkundeprüfung muss im Bewachungsgewerbe der Gewerbetreibende erbringen und das Wachpersonal in folgenden Tätigkeitsbereichen:
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z.B. Citystreifen, Sicherheitspersonal in öffentlich zugänglichen Einkaufszentren oder Bahnhöfen)
  • Schutz vor Ladendieben (z.B. Ladendetektive; Türsteher im Eingangsbereich von Läden)
  •  Einlasskontrollen im Eingangsbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher)
  • Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes und von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion,
  • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.
Der Unternehmer darf also kein Personal ohne Sachkundeprüfung in den genannten Bereichen einsetzen.
Ausnahmen
  • Personen mit bestimmten, durch Prüfungszeugnisse belegten, Ausbildungsabschlüssen (Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst bei Polizei, Bundesgrenzschutz, Feldjägern, im Justizvollzugsdienst oder Fachkräfte für Schutz und Sicherheit, Werkschutzfachkräfte, Werkschutzmeister) sind von der Sachkundeprüfung befreit.
  • Besitzstandschutz (und damit ebenfalls Befreiung) genießen auch Personen, die am 1. Januar 2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung Tätigkeiten nach § 34a Absatz 1a der Gewerbeordnung durchgeführt haben.
Wo und wann kann die Sachkundeprüfung abgelegt werden?
Die Sachkundeprüfung wird einmal monatlich von der SIHK abgenommen.
Ein Anmeldeformular und die Termine finden Sie rechts unter dem Punkt "Weitere Informationen".
Gibt es Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Prüfung?
Nein. Die Vorbereitung ist frei. Man kann selbständig mit Fachbüchern lernen (siehe auch die Lernmaterialien zur Vorbereitung unter "Weitere Informationen") oder an einem Vorbereitungskurs bei einem Weiterbildungsträger teilnehmen. Die SIHK bietet selbst keine Vorbereitungskurse auf die Prüfung an.
Termine 2023
Schriftlicher Teil
Mündlicher Teil
19.01.2023
ausgebucht
24.01.2023
ausgebucht
16.02.2023
ausgebucht
21.02.2023
ausgebucht
16.03.2023
ausgebucht 
21.03.2023
ausgebucht 
20.04.2023
ausgebucht 
24.04.2023 (MO)
ausgebucht 
11.05.2023
ausgebucht
16.05.2023
ausgebucht
22.06.2023
ausgebucht
27.06.2023
20.07.2023
25.07.2023
17.08.2023
22.08.2023
21.09.2023
26.09.2023
19.10.2023
24.10.2023
16.11.2023
21.11.2023
07.12.2023
12.12.2023
Die Prüfungssprache ist Deutsch. Sehr gute Sprachkenntnisse sind nach Erfahrung der SIHK Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung.
Was kostet die Sachkundeprüfung?
Die Gebühr für die Sachkundeprüfung beträgt 170 Euro. Bei Wiederholung der kompletten Prüfung oder der mündlichen Prüfung fallen 75 Euro Prüfungsgebühr an. Die Gebühr ist mit der Anmeldung zur Prüfung zu zahlen, anderenfalls kann keine Zulassung zur Prüfung erfolgen.
Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Zur mündlichen Prüfung ist nur zugelassen, wer den schriftlichen Teil bestanden hat.
Die schriftliche Prüfung besteht aus 72 multiple-choice Fragen. Für die Beantwortung haben die Teilnehmer maximal zwei Stunden Zeit.  
Hinweis: Die Prüfungen finden an einem von der SIHK gestellten Tablet statt. Informationen zur Prüfung am Tablet finden Sie hier
Die mündlichen Prüfungen finden in der Regel in der darauffolgenden Woche statt. Die Prüfung wird von einem dreiköpfigen Prüfungsausschuss abgenommen und dauert pro Prüfling etwa 15 Minuten.
Was wird geprüft?
  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
  • Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Nähere Informationen bietet der bundeseinheitliche Rahmenstoffplan, den Sie unter "Weitere Informationen" finden.
Die Sachkundeprüfung ist nur bestanden, wenn sowohl der schriftliche als auch der mündliche Teil mit mindestens 50 Prozent der möglichen Punkte bestanden wurde. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Wenn die mündliche Prüfung nicht bestanden wird, kann diese innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen des schriftlichen Teils wiederholt werden. Nach dieser Frist muss die komplette Prüfung wiederholt werden.
23.03.2023