Bewachungsgewerbe
Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
Wer muss die Sachkundeprüfung ablegen?
Den Nachweis der Sachkundeprüfung muss im Bewachungsgewerbe der Gewerbetreibende erbringen und das Wachpersonal in folgenden Tätigkeitsbereichen:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z.B. Citystreifen, Sicherheitspersonal in öffentlich zugänglichen Einkaufszentren oder Bahnhöfen)
- Schutz vor Ladendieben (z.B. Ladendetektive; Türsteher im Eingangsbereich von Läden)
- Einlasskontrollen im Eingangsbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher)
- Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes und von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion,
- Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.
Der Unternehmer darf also kein Personal ohne Sachkundeprüfung in den genannten Bereichen einsetzen.
Ausnahmen
- Personen mit bestimmten, durch Prüfungszeugnisse belegten, Ausbildungsabschlüssen (Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst bei Polizei, Bundesgrenzschutz, Feldjägern, im Justizvollzugsdienst oder Fachkräfte für Schutz und Sicherheit, Werkschutzfachkräfte, Werkschutzmeister) sind von der Sachkundeprüfung befreit.
- Besitzstandschutz (und damit ebenfalls Befreiung) genießen auch Personen, die am 1. Januar 2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung Tätigkeiten nach § 34a Absatz 1a der Gewerbeordnung durchgeführt haben.
Wo und wann kann die Sachkundeprüfung abgelegt werden?
Die Sachkundeprüfung wird einmal monatlich von der SIHK abgenommen.
Die Sachkundeprüfung wird einmal monatlich von der SIHK abgenommen.
Ein Anmeldeformular und die Termine finden Sie rechts unter dem Punkt "Weitere Informationen".
Gibt es Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Prüfung?
Nein. Die Vorbereitung ist frei. Man kann selbständig mit Fachbüchern lernen (siehe auch die Lernmaterialien zur Vorbereitung unter "Weitere Informationen") oder an einem Vorbereitungskurs bei einem Weiterbildungsträger teilnehmen. Die SIHK bietet selbst keine Vorbereitungskurse auf die Prüfung an.
Termine 2023
Schriftlicher Teil
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Mündlicher Teil
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19.01.2023
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ausgebucht
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24.01.2023
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ausgebucht
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16.02.2023
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ausgebucht
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21.02.2023
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ausgebucht
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16.03.2023
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ausgebucht
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21.03.2023
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ausgebucht
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20.04.2023
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ausgebucht
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24.04.2023 (MO)
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ausgebucht
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11.05.2023
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ausgebucht
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16.05.2023
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ausgebucht
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22.06.2023
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ausgebucht
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27.06.2023
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20.07.2023
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25.07.2023
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17.08.2023
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22.08.2023
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21.09.2023
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26.09.2023
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19.10.2023
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24.10.2023
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16.11.2023
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21.11.2023
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07.12.2023
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12.12.2023
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Die Prüfungssprache ist Deutsch. Sehr gute Sprachkenntnisse sind nach Erfahrung der SIHK Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung.
Was kostet die Sachkundeprüfung?
Die Gebühr für die Sachkundeprüfung beträgt 170 Euro. Bei Wiederholung der kompletten Prüfung oder der mündlichen Prüfung fallen 75 Euro Prüfungsgebühr an. Die Gebühr ist mit der Anmeldung zur Prüfung zu zahlen, anderenfalls kann keine Zulassung zur Prüfung erfolgen.
Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Zur mündlichen Prüfung ist nur zugelassen, wer den schriftlichen Teil bestanden hat.
Die schriftliche Prüfung besteht aus 72 multiple-choice Fragen. Für die Beantwortung haben die Teilnehmer maximal zwei Stunden Zeit.
Hinweis: Die Prüfungen finden an einem von der SIHK gestellten Tablet statt. Informationen zur Prüfung am Tablet finden Sie hier
Die mündlichen Prüfungen finden in der Regel in der darauffolgenden Woche statt. Die Prüfung wird von einem dreiköpfigen Prüfungsausschuss abgenommen und dauert pro Prüfling etwa 15 Minuten.
Was wird geprüft?
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
- Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
- Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Nähere Informationen bietet der bundeseinheitliche Rahmenstoffplan, den Sie unter "Weitere Informationen" finden.
Die Sachkundeprüfung ist nur bestanden, wenn sowohl der schriftliche als auch der mündliche Teil mit mindestens 50 Prozent der möglichen Punkte bestanden wurde. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Wenn die mündliche Prüfung nicht bestanden wird, kann diese innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen des schriftlichen Teils wiederholt werden. Nach dieser Frist muss die komplette Prüfung wiederholt werden.
23.03.2023