Finanzanlagenvermittler

Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK

Finanzanlagenvermittler benötigen eine Erlaubnis nach § 34f GewO und müssen in ein Register eingetragen sein. Voraussetzung dafür ist ein Sachkundenachweis.
Dies kann durch eine erfolgreiche Teilnahme an der Sachkundeprüfung zum geprüften Finanzanlagenfachmann/geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK oder durch eine bereits erworbene und anerkannte Berufsqualifikation nachgewiesen werden. Die Regelungen sind in § 34f GewO und der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (Finanzanlagenvermittlungsverordnung - FinVermV) enthalten.
Die bundeseinheitliche Prüfung kann bei jeder Industrie- und Handelskammer abgelegt werden, die die Prüfung anbietet. Für den Bezirk der SIHK nimmt die IHK zu Dortmund die Prüfungen ab. Weiterführende Informationen finden Sie unter folgendem Link:
23.12.2025