Finanzanlagenvermittler

Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK

Seit dem 1. Januar 2013 benötigen Finanzanlagenvermittler eine Erlaubnis und müssen in ein Register eingetragen sein. Voraussetzung dafür ist ein Sachkundenachweis.
Dies kann durch eine erfolgreiche Teilnahme an der Sachkundeprüfung zum geprüften Finanzanlagenfachmann/geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK oder durch eine bereits erworbene und anerkannte Berufsqualifikation nachgewiesen werden. Die neuen Regelungen sind in § 34f GewO und der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (Finanzanlagenvermittlungsverordnung - FinVermV) enthalten.
Die bundeseinheitliche Prüfung kann bei jeder Industrie- und Handelskammer abgelegt werden, die die Prüfung anbietet. Für den Bezirk der SIHK nimmt die IHK zu Dortmund die Prüfungen ab. Weiterführende Informationen finden Sie unter folgendem Link:
23.12.2025