Versicherungsvermittler

Erlaubnis und Registrierung nach § 34d GewO

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zum Ablauf des Erlaubnisverfahrens.

Zu beachten

  • Die SIHK zu Hagen ist für Erlaubniserteilung und Registrierung zuständig, wenn sich Ihre Betriebsstätte oder Hauptniederlassung in der Stadt Hagen, dem Märkischer Kreis, oder dem Ennepe-Ruhr-Kreis ohne Witten und Hattingen befindet.
  • Sie müssen einen Antrag für die Erlaubniserteilung und die Registrierung stellen. Beides kann mit einem Antrag geschehen.
  • Natürliche Personen können den Antrag online stellen, sollten Sie die Erlaubnis für eine juristische Person beantragen wollen, fordern Sie bitte den Antrag an.
  • Die Bearbeitung Ihres Antrags ist gebührenpflichtig. Die Gebühren können Sie dem aktuellen Gebührentarif entnehmen
  • Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsformular. Für die Beantragung der erforderlichen Nachweise entstehen bei den zuständigen Stellen ggf. weitere Kosten. Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen zu den Nachweisen in unserer Checkliste.
  • Um eine schnelle Bearbeitung Ihrer Unterlagen zu ermöglichen, reichen Sie den Antrag bitte nur vollständig mit allen Nachweisen ein. Die Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister bzw. dem Bundeszentralregister werden direkt an uns übersandt.
  • Eine Erlaubniserteilung und Registrierung kann nur erfolgen, wenn die angegebene Anschrift mit der beim Gewerbeamt oder im Handelsregister gemeldeten Adresse übereinstimmt. Bitte veranlassen Sie ggf. eine Gewerbeummeldung vor Einreichung Ihres Antrags.
  • Weitere Antragsformulare (z.B. Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht, Verzichtserklärung, Statuswechsel) können Sie bei uns anfordern
Onlineantrag

Versicherungsvermittler
Versicherungsvermittler
Versicherungsvermittler

Sie benötigen ein Formular? Hier können Versicherungsvermittler, die im Zuständigkeitsbereich der SIHK tätig sind, verschiedene Anträge und Formulare anfordern