Neue Phishing-Welle: Es kursieren aktuell betrügerische E-Mails mit suggerierter IHK-Absenderschaft. Bleiben Sie wachsam! Weitere Informationen finden Sie hier.
Nr. 3482912
Thüringer Unternehmen auf Auslandsmärkten

Aktuelles und Umfragen

Unionszollrecht

Die EU hat sich am 26. März 2026 auf eine umfassende Reform des Zollrechts geeinigt, die tiefgreifende Änderungen für den internationalen Handel mit sich bringt. Im Fokus stehen eine stärkere Digitalisierung, neue Compliance-Anforderungen sowie vereinheitlichte Prozesse durch eine zentrale Zollbehörde und einen EU-Datenhub.

Freihandelsabkommen

Die EU und Australien haben die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen abgeschlossen.Über 99 % der Zölle auf EU-Exporte nach Australien werden abgeschafft – das bedeutet bis zu 1 Mrd. Euro Zollersparnis pro Jahr und neue Chancen für Maschinenbau, Chemie, Landwirtschaft und Wein.

Digitalisierung im Zollbereich

Seit dem 16. März 2026 stellt die Schweiz Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 elektronisch aus. Unternehmen profitieren von schnelleren Prozessen und einer einfachen Online-Verifizierung per QR-Code.

IRAN-KONFLIKT

Der Krieg im Nahen Osten beeinflusst Wirtschaft, Handel und Lieferketten. Wir geben einen Überblick über zentrale Fakten zur wirtschaftlichen Bedeutung der Region und deren Auswirkungen auf Deutschland sowie über verfügbare Unterstützungsangebote der Auslandshandelskammern vor Ort.

Außenwirtschaft in Thüringen unter Druck

Trotz einer leichten Stimmungsaufhellung bleibt die Lage für exportorientierteThüringer Unternehmen angespannt: Rekordhohe Handelshemmnisse, steigende Zölle und zunehmende Regulierung bremsen das Auslandsgeschäft spürbar aus. Besonders die USA entwickeln sich dabei immer mehr zum Risikomarkt.

Exportkontrolle

Die Muster zu Endverbleibserklärungen für unmittelbare und mittelbare Ausfuhren nach Russland (Anlagen C 6 und C 7) wurden aktualisiert und sind ab sofort abrufbar.

WELTHANDEL

Mit Blick auf die anstehende 14. WTO-Ministerkonferenz in Kamerun positioniert sich die Deutsche Industrie- und Handelskammer neu zur Zukunft der Welthandelsordnung.

INCOTERMS

Aus den letzten Veröffentlichungen des algerischen Außenhandelsministeriums geht hervor, dass neu zu beantragende Importgenehmigungen nur noch auf FOB-Basis (Free on Board) möglich sind.

Lizenzpflicht erweitert

Mit Wirkung vom 1. Januar 2026 hat China die Export- Lizenzpflicht für Stahlwaren erweitert. Eine Veröffentlichung des chinesischen Wirtschaftsministeriums enthält die betroffenen Waren.

Sorgfalt in der Lieferkette

Die EU-Kommission hat die neue Plattform ReMIS (Responsible Mineral Information System) gestartet. Unternehmen können sich dort registrieren, um ihre Maßnahmen und Fortschritte für verantwortungsvolle und transparente Lieferketten öffentlich darzustellen.

Präferenzen

Seit dem 3. Oktober 2025 gelten Waren aus der Westsahara unter Kontrolle Marokkos für die EU als bevorzugt gehandelt und bekommen die gleichen Zollvorteile wie Produkte aus dem EU-Assoziationsabkommen.

EU-Zollsätze

Die EU-Kommission plant, die zollfreien Stahleinfuhren zu begrenzen, den Zoll auf nichtkontingentierte Mengen zu erhöhen und die Rückverfolgbarkeit zu verbessern, um die EU-Stahlindustrie vor globalen Überkapazitäten zu schützen.

Ergebnisse der IHK-Blitzumfrage zum EU-USA-Zoll-Deal

Nach der vorläufigen Einigung zwischen der EU und den USA im Zollstreit erwarten die deutschen Unternehmen mehrheitlich weitere Beeinträchtigungen im transatlantischen Handel. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Blitzumfrage der deutschen Industrie- und Handelskammern unter bundesweit rund 3.500 Betrieben. Einzelheiten lesen Sie hier.

Einordnung der neuen Zölle
Flagge USA von unten fotografiert weht im Wind © iStock

Seit dem 6. April 2026 gelten in den USA neue Zölle auf Stahl-, Aluminium- und Kupferprodukte: Je nach Produktkategorie liegen sie bei bis zu 50 %, mit reduzierten Sätzen von 10 % für Waren mit überwiegend in den USA geschmolzenen Metallen sowie speziellen Regelungen für Derivate.

Anti-Dumping

Seit Mai 2025 verlangt die Türkei in bestimmten Fällen ein neues Producer/Exporter Certificate, um bei Anti-Dumping-Maßnahmen die Identität von Herstellern und Exporteuren nachzuweisen.

Einfuhrverzollung

Seit dem 1. Juli 2025 verlangt die kenianische Steuerbehörde (KRA) für alle Warensendungen ein offizielles Ursprungszeugnis aus dem Ausfuhrland – unabhängig von Präferenzabkommen. Ein Übergangszeitraum bis zum 30. September 2025 soll Unternehmen die Umstellung erleichtern.

Zusatzzölle

Ab dem 20. Juli erhebt die EU einen Zusatzzoll in Höhe von 50 Prozent auf viele landwirtschaftliche Produkte mit Ursprung in Russland und Belarus. Auch die Zölle auf bestimmte Düngemittel erhöhen sich.

SANKTIONEN

Der Rat der EU hat am 20. Mai 2025 den politischen Beschluss gefasst, die Wirtschaftssanktionen gegenüber Syrien größtenteils aufzuheben.

Vereinfachung

Aufgrund einer neuen rechtlichen Auslegung der Europäischen Kommission zur Gestellungsmitteilung hat das Bundesministerium der Finanzen zugestimmt, dass beim Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Union im Straßenverkehr mit der Schweiz die Bestätigung der Gestellung (Nachricht CUSCON) nicht mehr verpflichtend vom Teilnehmer übermittelt werden muss.

Einreiseformalitäten

Das Vereinigte Königreich (VK) hat ein digitales Einreiseregister eingeführt, das auch deutsche Staatsangehörige betreffen wird, die als Besucher grundsätzlich ohne vorherigen Visumsantrag in das VK einreisen können.

Bürokratieabbau

Seit dem 1. Januar 2025 können bestimmte kleine Unternehmen in der EU von einer Mehrwertsteuerbefreiung profitieren. Das bedeutet: keine MwSt-Berechnung für Kunden und weniger bürokratischer Aufwand.

KFZ-Exporte

Aktuell treten nach Angaben der DIHK Probleme im Zusammenhang mit KFZ-Exporten auf für die im Rahmen der F-Gas Verordnung eine Registrierung im EU-Portal notwendig ist.

Einfuhrbestimmungen

Seit dem 1. Januar 2025 müssen bei Importen in die GCC-Länder (Saudi-Arabien, Oman, Kuwait, Bahrain, Katar, VAE) Zolltarifnummern mit 12 Stellen angegeben werden. Diese Änderung betrifft alle Importarten und soll Verzögerungen bei der Zollabfertigung verhindern.

Änderungsüberblick

Zum Jahreswechsel gibt es wieder zahlreiche Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, die Unternehmen im Auslandsgeschäft beachten müssen. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengestellt. Zudem bieten wir Ihnen Seminare zu den Änderungen an.

Zollformalitäten

Seit dem 12. November 2024 verlangt der US-Zoll- und Grenzschutz (CBP) für alle Sendungen in die USA oder den Transit durch die USA genaue und spezifische Warenbeschreibungen. Generische Beschreibungen werden abgelehnt, was zu Verzögerungen führen kann.

Auslandsmessen 2025

Gute Nachrichten: Im kommenden Jahr werden Firmen aus Deutschland mit einem erweiterten Programm auf Messen im Ausland unterstützt. Gegenüber den ersten Planungen aus dem Frühsommer wurde das Auslandsmesseprogramm (AMP) des Bundeswirtschaftsministeriums jetzt um 25 Beteiligungen erweitert.

AKTIVE BETEILIGUNG

Sie sind in Ihrem Unternehmen für die Abwicklung internationaler Geschäfte verantwortlich? Sie wollen auf dem neuesten Stand bleiben und Erfahrungen austauschen? Dann ist der "Arbeitskreis Zoll- und Außenwirtschaftsrecht" der IHK Erfurt die richtige Plattform für Sie, um mit Kollegen anderer Unternehmen und Fachexperten Ihre Erfahrungen auszutauschen und aktuelle Informationen zu erhalten.

Mark Bremer
Teamleiter
International