EU schlägt neue Stahlschutzmaßnahmen vor

Hintergrund

Die EU-Kommission hat am 7. Oktober 2025 einen Vorschlag zum Schutz der EU-Stahlindustrie vor den Folgen globaler Überkapazitäten vorgelegt. Ziel ist es, die EU-Stahlhersteller vor unlauteren Wettbewerbsbedingungen zu schützen und die Stabilität des Binnenmarktes zu sichern.

Geplante Maßnahmen

Der Vorschlag umfasst folgende Kernpunkte:
  • Begrenzung zollfreier Einfuhren: Die zollfreien Stahleinfuhren sollen auf 18,3 Millionen Tonnen pro Jahr reduziert werden, was einer Verringerung um 47 % gegenüber 2024 entspricht.
  • Erhöhung des Nichtquotenzolls: Der Zoll auf Mengen über dem Kontingent soll von 25 % auf 50 % verdoppelt werden.
  • Stärkung der Rückverfolgbarkeit: Durch eine neue Schmelze- und Gießen-Anforderung sollen Umgehungen der Schutzmaßnahmen erschwert werden.
Diese Maßnahmen ersetzen die derzeit geltende Stahlschutzmaßnahme, die bis Juni 2026 gültig ist, und sollen WTO-konform umgesetzt werden.

Verfahren und internationale Abstimmung

Nach Erhalt eines Mandats des Rates wird die EU-Kommission im Rahmen des Verfahrens nach Artikel XXVIII des GATT mit den betroffenen Handelspartnern über die Änderungen der WTO-Zölle verhandeln und länderspezifische Kontingente anbieten.
Aufgrund der engen Integration in den EU-Binnenmarkt im Rahmen des EWR-Abkommens gelten für Ausfuhren aus Norwegen, Island und Liechtenstein keine Zollkontingente oder -zölle.

Nächste Schritte

Der Vorschlag folgt nun dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und tritt nach Zustimmung des Rates und des Europäischen Parlaments in Kraft.
Weitere Informationen: Zu den Stahlmaßnahmen