Wirtschaftssanktionen gegenüber Syrien größtenteils aufgehoben
Der Rat der EU hat am 20. Mai 2025 den politischen Beschluss gefasst, die Wirtschaftssanktionen gegenüber Syrien größtenteils aufzuheben.
Die EU-Staaten hatten bereits im Februar eine schrittweise Lockerung von Sanktionen vereinbart, um eine rasche wirtschaftliche Erholung sowie den Wiederaufbau und die Stabilisierung des Landes zu unterstützen. Maßnahmen im Energie-, Transport- und Bankensektor wurden zunächst bis Juni ausgesetzt. Unter anderem weitreichende Einschränkungen für die Zentralbank blieben zunächst aber bestehen.
Gemäß der Ratserklärung wird die EU die personenbezogenen Listungen gegenüber dem Assad-Regime sowie die aus Sicherheitsgründen verhängten Sanktionen aufrechterhalten, darunter das Waffenembargo und Beschränkungen für Güter, die zu internen Repressionen eingesetzt werden könnten. Das Erfüllungsverbot bleibt in Kraft.
Der politischen Einigung folgend wurde die Verordnung (EU) 2025/1098 des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien am 27. Mai 2025 im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit dem 28. Mai 2025 in Kraft.