Türkei: Neues Producer/Exporter Certificate im Rahmen von Anti-Dumping-Maßnahmen
Die Türkei hat im März 2025 eine neue Bekanntmachung zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb veröffentlicht (Nr. 2025/1). Diese trat 60 Tage nach Veröffentlichung – also im Mai 2025 – in Kraft. Ziel ist die effektivere Umsetzung von Anti-Dumping-Maßnahmen beim Import bestimmter Waren.
Was ist das Producer/Exporter Certificate?
Neu eingeführt wurde das Producer/Exporter Certificate. Es handelt sich um ein Nachweisdokument, das bei der Anwendung individueller Anti-Dumping-Maßnahmen erforderlich ist. Es dient dazu, gegenüber der türkischen Zollbehörde die Identität des Herstellers bzw. Exporteurs eindeutig zu belegen.
Abgrenzung zu anderen Formularen
Wichtig:
Das neue Producer/Exporter Certificate ist nicht identisch mit dem Exporter Registry Formular, das insbesondere bei Textilien über die Plattform ebirlik abgewickelt wird. In der Praxis kam es bereits zu mehrfachen Verwechslungen.
Das neue Producer/Exporter Certificate ist nicht identisch mit dem Exporter Registry Formular, das insbesondere bei Textilien über die Plattform ebirlik abgewickelt wird. In der Praxis kam es bereits zu mehrfachen Verwechslungen.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie bei betroffenen Ausfuhren das korrekte Formular verwenden.
Erforderlichkeit prüfen
Unternehmen, die Waren in die Türkei exportieren, sollten im Vorfeld sorgfältig prüfen, ob individuelle Anti-Dumping-Maßnahmen bestehen und damit die Vorlage des neuen Zertifikats verpflichtend ist.
Hinweise zur Ausstellung
- Im Formular ist keine Pflicht zur Bestätigung durch eine Behörde oder zur konsularischen Legalisierung vorgesehen.
- Empfehlung: Verzichten Sie auf eine zusätzliche Bescheinigung, sofern diese nicht ausdrücklich verlangt wird.
- Sollte dennoch eine Bescheinigung erfolgen, müssen belastbare Nachweise des Herstellers vorliegen.