Einfuhrbestimmungen

Einfuhrbestimmungen: 12-stellige Zolltarifnummer für GCC-Region

Seit dem 1. Januar 2025 wurde die erforderlichen Zolltarifnummern beim Import in die GCC-Region (Saudi Arabien, Oman, Kuwait, Bahrain, Katar, VAE) von 8 Stellen auf 12 Stellen erweitert. Dies betrifft alle Importarten:
  1. Business-to-Business (B2B) Importsendungen
  2. Business-to-Consumer (B2C) Importsendungen
  3. Consumer-to-Consumer (C2C) Importsendungen

Was bedeutet das?

  • Voraussetzung für den Import: 12-stellige Zolltarifnummern
  • Auswirkungen bei Nichtbeachtung: Nicht komplett angegebene Zolltarifnummern können zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung führen.

Wichtige Maßnahmen:

  1. Sicherstellung der Verwendung gültiger und authentischer 12-stelliger HS-Codes.
  2. Angabe der HS-Codes bereits bei der Erstellung der Sendung, um Verzögerungen zu vermeiden.
Diese Anpassung gilt für alle GCC-Länder und wurde durch das Amiri-Dekret Nr. 98 von 2024 geregelt.
Für weitere Informationen finden Sie bei der katarischen Zollbehörde.