Einfuhrbestimmungen
Einfuhrbestimmungen: 12-stellige Zolltarifnummer für GCC-Region
Seit dem 1. Januar 2025 wurde die erforderlichen Zolltarifnummern beim Import in die GCC-Region (Saudi Arabien, Oman, Kuwait, Bahrain, Katar, VAE) von 8 Stellen auf 12 Stellen erweitert. Dies betrifft alle Importarten:
- Business-to-Business (B2B) Importsendungen
- Business-to-Consumer (B2C) Importsendungen
- Consumer-to-Consumer (C2C) Importsendungen
Was bedeutet das?
- Voraussetzung für den Import: 12-stellige Zolltarifnummern
- Auswirkungen bei Nichtbeachtung: Nicht komplett angegebene Zolltarifnummern können zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung führen.
Wichtige Maßnahmen:
- Sicherstellung der Verwendung gültiger und authentischer 12-stelliger HS-Codes.
- Angabe der HS-Codes bereits bei der Erstellung der Sendung, um Verzögerungen zu vermeiden.
Diese Anpassung gilt für alle GCC-Länder und wurde durch das Amiri-Dekret Nr. 98 von 2024 geregelt.