Erleichterungen bei Arbeitnehmerentsendungen nach Luxemburg

Unternehmen, die Mitarbeiter zu Einsätzen nach Luxemburg entsenden, müssen diese im Vorfeld des Einsatzes bei der Luxemburger Arbeitsinspektion (ITM) im online-Verfahren melden.
Seit Januar 2023 werden dabei folgende Nachweis-Dokumente nicht mehr verlangt:
  • Ärztliche Arbeitsfähigkeitsbescheinigung
  • Nachweis der beruflichen Qualifikation
  • die 2021 eingeführten drei Dokumente zur Reisekostenabrechnung (zum Nachweis der Übernahme von Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten)
  • Angaben zum Kunden/ Auftraggeber
Nach Maßgabe des Gesetzes vom 23. Dezember 2022 müssen nun grundsätzlich keine Dokumente mehr im Vorfeld des Einsatzes im Entsendeportal hochgeladen werden. Lediglich unter der Rubrik „monatliche Dokumente“ sollen noch einmal pro Monat die für den Einsatz relevante Lohnabrechnung, der Auszahlungsnachweis und der Stundenzettel hochgeladen werden.
Auf freiwilliger Basis können Entsendeunternehmen im ITM-Portal noch den Arbeitsvertrag, die A1-Bescheinigung, die Kopie des Auftrags sowie die Aufenthaltsgenehmigung beim Einsatz von Nicht-EU-Bürgern hochladen. Allerdings müssen diese Dokumente nun verpflichtend vor Ort mitgeführt werden, ebenso nach wie vor der Badge Social.
Vereinfacht wurde auch die Solidarhaftung in der gesamten Kette vom Auftraggeber bis zum untersten Subunternehmen: Die Überwachungspflichten gelten ab sofort nur noch gegenüber dem nächsten direkten Dienstleister.
Zu erwarten sind weitere Änderungen sowie die Anpassung des Meldeportals. Wir empfehlen daher, sich bei anstehenden Mitarbeitereinsätzen in Luxemburg über den aktuellen Stand zu informieren.
Hotline der ITM Luxemburg: Tel. 00352- 24776100
Regionaler Ansprechpartner:
Eva-Maria Nowak, Tel. 0361 3484-401, eva-maria.nowak@erfurt.ihk.de
Quelle: EIC Trier