ATLAS Versand – Neuerungen

Mit ATLAS Info 0344/22 werden weitere Änderungen bei Nutzung einer für das ATLAS-Release 9.1 zertifizierten Teilnehmersoftware bekanntgegeben.
Mit ATLAS-Info 0137/21 wurden die Teilnehmer darüber informiert, dass die Nachrichten zum ATLAS-Release 9.1 umfangreich an die Vorgaben des UZK angepasst wurden. Neben Änderungen innerhalb der Nachricht (Struktur und Inhalt) wurden fast alle Nachrichten umbenannt und neue Antwortnachrichten sind hinzugekommen.
Einzelheiten dazu können dem EDI-Implementierungshandbuch und dem Merkblatt für Teilnehmer entnommen werden. Das Merkblatt für Teilnehmer stellt zudem die geänderten Verfahrensabläufe dar.
Sowohl die Änderungen an den Nachrichten als auch die Anpassungen an den Verfahrensabläufen wirken sich weitestgehend erst dann aus, wenn der Teilnehmer eine für das ATLAS-Release 9.1 (Bereich Versand) zertifizierte Teilnehmersoftware einsetzt und dessen Teilnehmerstammdaten diesbezüglich umgestellt worden sind. Mit der Zertifizierung von Teilnehmersoftware im Bereich Versand wurde nun begonnen.
Diese ATLAS-Info beinhaltet die einzelnen Neuerungen für den Teilnehmer, die zum Tragen kommen, wenn eine für das ATLAS-Release 9.1 zertifizierte Teilnehmersoftware im Bereich Versand eingesetzt wird.

Verkürzung der Frist zur Löschung von nicht wirksam angenommenen Versandanmeldungen
Bislang erfolgte das Löschen von nicht wirksam angenommenen Versandanmeldungen nach Ablauf von drei Monaten. Nun werden diese bereits 1 Monat ab dem Datum der Entgegennahme gelöscht. Dies gilt sowohl für Versandanmeldungen, die im Format des Releases 9.0 als auch für Versandanmeldungen, die im Format des Releases 9.1 an die Zollstelle übermittelt werden.

Schaffung einer Unterwegszollstelle
Sind Ereignisse während des Versands aufgetreten, wurden diese bislang auf dem Versandbegleitdokument (VBD/ VBD-S) durch die Zollstelle vermerkt. Nun werden die Ereignisse elektronisch in ATLAS erfasst. Dafür wurde die Funktionalität der Unterwegszollstelle geschaffen. Die von der Zollstelle erfassten Ereignisse werden zukünftig elektronisch an den Teilnehmer mittels der Nachricht Ereignismitteilung (E_DEP_INC) weitergegeben. Zusätzlich werden die Daten der erfassten Ereignisse von der Zollstelle ausgedruckt und der Ausdruck mit dem VBD/ VBD-S fest verbunden sowie mit einem Abdruck des Dienststempels versehen.

Übermittlung von Unterwegsereignissen durch zugelassene Empfänger
Im Rahmen der Beendigung im vereinfachten Verfahren muss ein zugelassener Empfänger die Bestimmungszollstelle über während der Beförderung aufgetretene Ereignisse informieren. Bislang erfolgte dies mit den Nachrichten Ankunftsanzeige (E_AN) und Entladekommentar (E_UR).
Stellte ein zugelassener Empfänger fest, dass während der Beförderung Ereignisse aufgetreten sind, musste dieser Sachverhalt mit dem Datenfeld „Kennzeichen Ereignis“ mit der Ankunftsanzeige übermittelt werden. Des Weiteren mussten detaillierte Informationen über die festgestellten Ereignisse mit dem Entladekommentar übermittelt werden. Hierfür stand die Datengruppe „Ereignis“ zur Verfügung.
Künftig sind sämtliche Informationen zu festgestellten Ereignissen ausschließlich mit der Ankunftsanzeige (E_DES_NOT) zu melden. Eine Übermittlung im Wege des Entladekommentars (E_DES_REM) erfolgt nicht mehr.
In der Ankunftsanzeige (E_DES_NOT) ist dabei das Datenfeld „Ereignis“ als Kennzeichen zu verwenden, ob Ereignisse festgestellt wurden. Detaillierte Informationen zu diesen Ereignissen erfolgen mit der Datengruppe „Ereignis“. Diese ist allerdings nur noch während der EUweiten Übergangszeit von NCTS-P4 auf NCTS-P5 zu nutzen.
Nach Abschluss dieser Übergangszeit erfolgen keine detaillierten Übermittlungen zu Ereignissen durch zugelassene Empfänger mehr, da dies durch die neue Funktionalität der Unterwegszollstelle abgelöst wird.

Schaffung einer Ausgangszollstelle im Versandverfahren
Der UZK sieht neben der Funktionalität einer Durchgangs- bzw. Bestimmungszollstelle auch die einer Ausgangszollstelle im Versandverfahren vor, sofern die Versandanmeldung zugleich die Daten der summarischen Ausgangsanmeldung (ASumA) beinhaltet und im Laufe eines Versandverfahrens das Erfordernis besteht, die Außengrenze der europäischen Sicherheitszone (Zollgebiet der Union sowie die Zollgebiete der Schweiz und Norwegens) zu überschreiten.
Daher wurde die Funktionalität einer Ausgangszollstelle im Versandverfahren geschaffen. Enthält die Versandanmeldung Daten der summarischen Ausgangsanmeldung (ASumA), hat der Teilnehmer in der Versandanmeldung die Ausgangszollstelle im Versandverfahren anzugeben.

Codelisten
 Es ergeben sich umfangreiche Änderungen an den derzeit existenten Codelisten. So werden in den Beschreibungen der Nachrichten an der Teilnehmer-Schnittstelle folgende Codelisten verwendet:
  • Kennbuchstabe „C“: dynamische EU-Codelisten,
  • Kennbuchstabe „D“: dynamische Codelisten, die von C-Codelisten abgeleitet wurden,
  • Kennbuchstabe „S“: statische Codelisten, die von C-Codelisten abgeleitet wurden,
  • Kennbuchstabe „I“: dynamische deutsche oder abgeleitete Codelisten und
  • Kennbuchstabe „A“: statische deutsche Codelisten.

Anmeldung von Unterlagen, zusätzlichen Vermerken und Transportdokumenten
Bisher wurden in einer Versandanmeldung Dokumente auf Positionsebene mit der Datengruppe „[Position] Vorgelegte Unterlagen/Bescheinigungen und Genehmigungen“ angemeldet. Künftig ist eine differenzierte Anmeldung von Dokumenten – je nach Art – auf Sammelsendungs-, Einzelsendungs- und/oder Warenpositionsebene mit den Datengruppen „Unterlage“, „Zusätzlicher Vermerk“ (Bezeichnung ab ATLAS-Release 10.1: „Sonstiger Verweis“) oder „Transportdokument“ möglich. Für die Anmeldung stehen die neuen nachfolgend genannten Codelisten zur Verfügung:
  • Unterlage (Sammelsendung/Einzelsendung/Warenposition – Codeliste I0923, I0925 bzw. I0926)
  • Sonstiger Verweis (Sammelsendung/Einzelsendung/Warenposition – Codeliste I0913, I0915 bzw. I0916) und
  • Transportdokument (Sammelsendung/Einzelsendung – Codeliste I0943 bzw. I0945).

Anmeldung von Vorpapieren und BE-Anteilen/Verfahrensübergängen
Bisher erfolgte in einer Versandanmeldung die Anmeldung von Vorpapieren auf Positionsebene mit der Datengruppe „[Position] Vorpapiere“. Diese Gruppe wurde u.a. auch für die Zwecke der Anmeldung von BE-Anteilen (künftige Bezeichnung „Verfahrensübergänge“) verwendet.
Für die Übermittlung von BE-Anteilen standen die folgenden Vorpapiertypen zur Verfügung:
  • ATNEU (Bezeichnung ab ATLAS 9.1: N337) – Summarische Anmeldung,
  • AT-ZL (Bezeichnung ab ATLAS 9.1: 9DEZ) – Zolllager und
  • AT-AV (Bezeichnung ab ATLAS 9.1: 9DEY) – Aktive Veredelung.

Sofern einer dieser Vorpapiertypen auf Positionsebene ausgewählt wurde, mussten die detaillierten Informationen zu den entsprechenden BE-Anteilen auf Kopfebene vom Teilnehmer angemeldet werden. Dabei wurde mit dem Datenfeld „Referenzierte Positionsnummer“ eines jeden BE-Anteils auf die konkrete Position der Versandanmeldung verwiesen, auf die sich der BE-Anteil bezieht.
Künftig können mit einer Versandanmeldung die Vorpapiere grundsätzlich auf den Ebenen der Sammelsendung, Einzelsendung und/oder Warenposition mit der Datengruppe „Vorpapier“ angemeldet werden. Für die Anmeldung stehen die neuen nachfolgend genannten Codelisten zur Verfügung:
  • Vorpapier (Sammelsendung/Einzelsendung/Warenposition – Codeliste I0933, I0935 bzw. I0936)

Vorpapierarten im Kontext der Verfahrensübergänge können allerdings nur auf Warenpositionsebene angegeben werden. Falls dort einer der Werte N337, 9DEZ oder 9DEY ausgewählt wird, müssen die Angaben zu den jeweiligen Verfahrensübergängen erfolgen. Hierfür steht die neue Datengruppe „Verfahrensübergang“ zur Verfügung, die auf Ebene der Warenposition angeordnet ist und nicht mehr auf Kopfebene.
Durch diese Umstrukturierung werden die einzelnen Informationen zu den Verfahrensübergängen direkt in den betroffenen Positionen der Versandanmeldung erfasst. Aus diesem Grund entfällt die Notwendigkeit von Verweisen mit einem Datenfeld „Referenzierte Positionsnummer“.
Die bislang gültigen Werte „OHNE“ und „FV“ entfallen gänzlich. „ATA“ ist zukünftig als „N955“ und „POST“ als „N750“ anzumelden.

Anmeldung von sonstigen Dokumenten („ZZZ“, „9ZZZ“)
Die Codierung „9ZZZ“ (Sonstiges) ersetzt die bisherige Codierung „ZZZ“ (Sonstige) und ist mit den Codelisten I0913, I0915, I0916, I0923, I0925, I0926, I0933, I0935, I0936, I0943 und I0945 anmeldbar. Sie kann demnach für Unterlagen, zusätzliche Vermerke ATLAS-Release 10.1: sonstige Verweise), Transportdokumente und Vorpapiere genutzt werden.
Im internationalen Nachrichtenaustausch wird diese Codierung allerdings nicht übermittelt, da es sich um einen rein national verwendeten Wert handelt. Die Codierung „ZZZ“ wird künftig entfallen.

Datenfeld „Sicherheit“
Mit dem Datenfeld „Sicherheit“ ist künftig in einer Versandanmeldung verpflichtend anzumelden, ob die Versandanmeldung sicherheitsrelevante Daten enthält oder nicht. Dies erfolgt über die Angabe von entsprechenden Werten aus der Codeliste C0217:
  • Wert „0“ - Versandanmeldung enthält keine sicherheitsrelevanten Daten,
  • Wert „1“ - Versandanmeldung enthält zugleich sicherheitsrelevante Daten einer ESumA (ENS),
  • Wert „2“ - Versandanmeldung enthält zugleich sicherheitsrelevante Daten einer ASumA (EXS),
  • Wert „3“ - kombinierte Versandanmeldung enthält zugleich sicherheitsrelevante Daten einer ASumA (EXS) und einer ESumA (ENS).

Carnet TIR
Bislang musste bei TIR-Verfahren die Nummer des Carnets als Unterlage „952“ in der ersten Position, sowie als Bescheinigung zur Sicherheit vom Typ „B“ angemeldet werden.
Künftig steht für die Carnet-TIR-Nummer ein eigenes Feld auf der Kopf-Ebene zur Verfügung. Als zusätzliches Dokument muss sie nicht mehr angemeldet werden. Im Bereich Sicherheiten ist weiterhin der Typ „B“ anzumelden, jedoch ohne erneute Angabe der Nummer des Carnets.

LRN/ MRN
Die LRN (Local Reference Number) ist ein innerbetrieblich vom Ersteller der Nachricht Versandanmeldung (E_DEP_DAT) vergebenes Ordnungskriterium und künftig verpflichtend anzugeben. Sie ersetzt die bisherige von der Zollstelle übermittelte Arbeitsnummer und dient der vorläufigen Identifizierung einer Versandanmeldung zwischen den Zeitpunkten der Entgegennahme und Annahme. Daher muss diese pro Inhaber des Versandverfahrens entsprechend den Vorgaben zur E_DEP_DAT im EDI-Implementierungshandbuch eindeutig sein.
Bislang erfolgte die Bekanntgabe der MRN (Master Reference Number) mit der Überlassung der Waren zum Versandverfahren. Zukünftig wird die MRN bereits mit der Annahme der Versandanmeldung dem Teilnehmer mit der Nachricht Statusmeldung (E_DEP_STA) bekanntgegeben.
Des Weiteren zeigt die 17. Stelle der MRN zukünftig die Verfahrenskennung an. Systemseitig wird der Code gesetzt, der dem jeweiligen Fachverfahren nach dem UZK zugeordnet ist.

Für den Bereich Versand gilt dabei:
  • • „J“ („klassische“ Versandanmeldung, welche nun auch TIR Versandanmeldungen umfasst),
  • • „K“ (Versandanmeldung, die zugleich die Daten einer summarischen Ausgangsanmeldung (EXS) enthält),
  • • „L“ (Versandanmeldung, die zugleich die Daten einer summarischen Eingangsanmeldung (ENS) enthält) oder
  • • „M“ (Versandanmeldung, die zugleich Daten einer summarischen Eingangsanmeldung (ENS) und einer summarischen Ausgangsanmeldung (EXS) enthält).

Rückweisungs- und Statusmeldungen (Bestimmungszollstelle)
Bislang verhielt sich das System so, dass der Teilnehmer anstatt der Entladeerlaubnis (E_UP) eine Fehlernachricht (E_ERR_NCK) erhielt, sobald es bei einem ausländischen Versandvorgang zu Fehlern beim Nachrichtenaustausch zwischen deutscher Bestimmungs- und ausländischer Abgangszollstelle kam.
Das Systemverhalten ist dahingehend angepasst worden, dass der Teilnehmer in derartigenFällen statt der Fehlernachricht (E_ERR_NCK) zukünftig die Nachricht „Rückweisungsmeldung (Bestimmungszollstelle)“ (E_DES_REJ) mit dem entsprechenden Rückweisungsgrund (Codeliste S0227) erhält.
Die diesbezügliche Verfahrensbeschreibung im Merkblatt für Teilnehmer wird bei der nächsten Überarbeitung präzisiert. Die Nachricht Statusmeldung (Bestimmungszollstelle) (E_DES_STA) wird bei ausländischen Versandvorgängen zukünftig in drei Fallkonstellationen gesendet:
  • In der ersten Fallkonstellation wird dem Teilnehmer mit dem Status 311 angezeigt, dass beim Anfordern der ausländischen Vorgangsdaten technische oder fachliche Fehler aufgetreten sind und zeitnah nicht mit einer Antwort an die anfordernde Zollstelle zu rechnen ist.
  • In der zweiten Fallkonstellation erfolgt das Versenden der Nachricht im Zeitpunkt des Erfassens eines unstimmigen Kontrollergebnisses durch die Zollstelle mit dem Status 343.
  • In der dritten Fallkonstellation erfolgt das Versenden der Nachricht bei Abschluss der Beendigung und der Status 361 wird übermittelt.

Da diese Verfahrensänderung im Merkblatt für Teilnehmer noch nicht dargestellt ist, wird das Merkblatt für Teilnehmer bei der nächsten Überarbeitung entsprechend angepasst.

Stand: 14.06.2022