IHK-Umfrage zu Gewerbesteuer und Grundsteuer 2021

Zu den Realsteuern zählen neben der Gewerbesteuer auch die Grundsteuern A und B. Bei 31 der 196 Gemeinden im Kammerbezirk gab es Erhöhungen. Dagegen hat keine Gemeinde Senkungen vorgenommen. Im Vergleich zum Vorjahr fällt die Zahl der Änderungen in 2021 zahlreich aus. Die Änderungen fallen regional unterschiedlich aus. Es gab es in 2021 kein IHK-Gremium in dessen Bezirk die Realsteuern konstant geblieben sind.
Im Einzelnen wurde bei den 31 Gemeinden bei 16 die Gewerbesteuer erhöht. Die Grundsteuer A wurde in 21 und die Grundsteuer B in 25 dieser Gemeinden erhöht. Senkungen wurden nicht vorgenommen.

Im Vergleich zu den Vorjahren kann man eine deutlichere Erhöhung der Realsteuern in 2021 ausmachen. Zudem planen derzeit bereits neun Gemeinden im Kammerbezirk Erhöhungen für 2022 vorzunehmen. Ein aus Sicht der oberfränkischen Wirtschaft wünschenswerter rückläufiger Trend kann derzeit nicht ausgemacht werden. Bei der Grundsteuerreform will Bayern von der Öffnungsklausel Gebrauch machen und hat einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt.

Entwicklung der Gewerbesteuer im Kammerbezirk

2021 sind bei 16 von 196 Gemeinden im Kammerbezirk Erhöhungen bei der Gewerbesteuer zu verzeichnen. Senkungen gab es – wie bereits in den Vorjahren – bei der Gewerbesteuer keine.

Im Einzelnen ergeben sich folgende Änderungen (gegliedert nach IHK-Gremien, Vorjahreswerte in Klammern):

IHK-Gremium Bamberg: Baunach 380 (350), Memmelsdorf 370 (320), Rattelsdorf 380 (340)
IHK-Gremium Bayreuth: Fichtelberg 350 (330), Plech 380 (320)
IHK-Gremium Forchheim: Hallerndorf 400 (350), Igensdorf 400 (340)
IHK-Gremium Hof: Regnitzlosau 330 (310), Sparneck 330 (325), Zell 340 (330)
IHK-Gremium Kronach: Tettau 330 (300)
IHK-Gremium Kulmbach: Grafengehaig 340 (330), Harsdorf 345 (330). Presseck 340 (330), Trebgast 320 (300), Untersteinach 332 (330)
IHK- Gremium Lichtenfels: keine Veränderungen
IHK-Gremium Marktredwitz-Selb: keine Veränderungen

Wirft man einen Blick auf die Zahlen der vergangenen Jahre, so zeigt sich für 2021 ein Anstieg des durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatzes im Kammerbezirk der IHK für Oberfranken Bayreuth von im letzten Jahr 331,2 auf 351,9 Prozentpunkte. Seit 2010 ist damit insgesamt ein deutlicher Trend nach oben erkennbar. Der durchschnittliche Hebesatz stieg in diesem Zeitraum von 331,2 Prozentpunkten auf 351,9 Prozentpunkte an.

Entwicklung der Grundsteuer im Kammerbezirk

In 2021 haben 20 Gemeinden ihre Grundsteuern A und B, zwei Gemeinden ihre Grundsteuer A und fünf Gemeinden ihre Grundsteuer B erhöht. Keine Gemeinde im Kammerbezirk hat die Grundsteuer A bzw. B gesenkt.

Im Einzelnen ergeben sich folgende Änderungen für die Grundsteuer B (gegliedert nach IHK-Gremien, Vorjahreswerte in Klammern, Erhöhung rot, Senkung grün):

IHK-Gremium Bamberg: Bamberg 535 (425), Baunach 360 (320), Memmelsdorf 370 (320), Rattelsdorf 380 (340), Zapfendorf 420 (360)
IHK-Gremium Bayreuth: Plech 380 (320), Pottenstein 350 (320)
IHK-Gremium Forchheim: Igensdorf 410 (340)
IHK-Gremium Hof: Berg 360 (345), Issigau 330 (310), Leupoldsgrün 350 (330), Naila 350 (340), Regnitzlosau 350 (310), Schauenstein 360 (350), Sparneck 350 (325)
IHK-Gremium Kronach: Nordhalben 360 (350)
IHK-Gremium Kulmbach: Guttenberg 341 (330), Kupferberg 360 (350), Ludwigschorgast 340 (310), Trebgast 320 (290), Untersteinach 330 (300)
IHK- Gremium Lichtenfels: Weismain 340 (330)
IHK-Gremium Marktredwitz-Selb: Hohenberg a. d. Eger 360 (350), Schirnding 360 (350)

Bamberg weist bei der Grundsteuer B mit jeweils 535 Prozentpunkten die höchsten Hebesätze im Kammerbezirk aus. Hallstadt verzeichnet mit einem Hebesatz von 250 Prozentpunkten für die Grundsteuer B dagegen den niedrigsten Hebesatz.

Insgesamt stieg der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B im Kammerbezirk von zuletzt 356,9 Prozentpunkten auf 360,9 Prozentpunkte in diesem Jahr. Auch bei der  Grundsteuer B ist damit über die letzten 11 Jahre ein deutlicher Trend nach oben erkennbar. Der durchschnittliche Hebesatz stieg in diesem Zeitraum von 334,0 Prozentpunkten auf 360,9 Prozentpunkte an. Das bedeutet ein Plus von insgesamt 26,9 Prozentpunkten.

Fazit

Im Vergleich zum Vorjahr konnten in 2021 zahlreiche Erhöhungen bei den Realsteuern festgestellt werden.
 
Die Erhöhung der Realsteuern in den Zeiten der Corona-Pandemie ist aus Sicht der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken  besonders bedenklich, denn die Corona-Krise belastet gerade in besonderem Maße unsere Mitgliedsunternehmen, die teils erhebliche Gewinneinbußen verzeichnen müssen. Durch hohe Realsteuerhebesätze fließt im Ergebnis zusätzliches Geld bei den Unternehmen ab. Steuererhöhungen für Unternehmen, gehen daher immer zu Lasten von Substanz und Liquidität und schlagen sich negativ auf die Investitionen durch. Für die Unternehmen werden so die Voraussetzungen erschwert, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen und zu erhalten. Zudem verringern höhere Steuerbelastungen die Krisenresistenz vor allem der mittelständischen Betriebe im Kammerbezirk. Eine steuerliche Minderbelastung trägt dagegen zur Unternehmenskonsolidierung bei, schafft Raum für Investitionen und hat eine konjunktursteigernde Wirkung und würde somit gerade in den Zeiten der Corona-Pandemie positive Signale setzen.
 
Aus Sicht der oberfränkischen Wirtschaft wäre es daher wünschenswert, dass die Gemeinden in den aktuellen Krisenzeiten – trotz Corona-bedingter kommunaler Mindereinnahmen – für die oberfränkischen Betriebe eine attraktive Abgaben- und Steuerpolitik verfolgen, um den Wirtschaftsstandort Oberfranken weiterhin zukunftsfähig zu gestalten. Dazu gehört auch, auf kommunaler Ebene die Realsteuern entgegen dem Trend der letzten Jahre nicht weiter zu erhöhen sondern Senkungen durchzuführen, um somit zu einer Entlastung der oberfränkischen Unternehmen beizutragen.
 

Stand der Grundsteuerreform: Entwurf eines bayerischen Grundsteuergesetzes

Bayern will bei der Grundsteuerreform von der Öffnungsklausel Gebrauch machen. Das Kabinett hat daher einen eigenen Grundsteuergesetzesentwurf vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein wertunabhängiges Flächenmodell. Die Höhe der Grundsteuer soll sich nach der jeweiligen Grundstücksfläche, der Gebäudefläche, der Nutzung sowie dem von der jeweiligen Kommune individuell festgesetzten Hebesatz richten. Für Gewerbebetriebe sollen keine Abschlagsmöglichkeiten vorgesehen sein – auch nicht für KMUs. Eine neue Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke soll nicht eingeführt werden. Es soll zudem eine Möglichkeit für Kommunen vorgesehen sein, um verschiedene "Hebesatz-Zonen" mit unterschiedlichen Hebesätzen innerhalb der jeweiligen Gemeinde festzulegen.
 
Aus Sicht der Industrie- uns Handelskammer für Oberfranken Bayreuth ist es zu begrüßen, dass grundsätzlich im Vergleich zum Bundesmodell geplant ist, ein wertunabhängiges und bürokratieärmeres Flächenmodel einzuführen. Die bayerische Grundsteuer-Reform darf aus unserer Sicht jedoch im Ergebnis nicht zu weiteren Mehrbelastungen bei unseren Mitgliedunternehmen führen.
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