Nr. 3412550
Stichtag 30. April 2023

Ideenwettbewerb Bioökonomie Baden-Württemberg

Gesucht sind herausragende marktfähige bioökonomische Innovationen, insbesondere entlang der Agrar-, Lebensmittel- oder Holzwertschöpfungsketten.
Diese sollen einen nachvollziehbaren Beitrag zu einem oder mehreren der folgenden Ziele leisten:
  • Reduzierung des Einsatzes fossiler Rohstoffe und der Abhängigkeit von Energie- und Rohstoffimporten
  • Reduktion der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg
  • Schonung natürlicher Ressourcen und Erhalt der Biodiversität
  • Etablierung einer nachhaltigen und kreislauforientierten Wirtschaftsform
  • Stärkung des ländlichen Raums durch regionale Wertschöpfung und attraktive zukunftsfähige Arbeitsplätze
Der Innovationspreis Bioökonomie ist mit einem Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro dotiert.
Bewerben können sich unter anderem Unternehmen aus Baden-Württemberg bzw. mit einem Sitz oder einer Niederlassung in Baden-Württemberg.
Die Markteinführung einer als Wettbewerbsbeitrag eingereichten Innovation darf nicht länger als vier Jahre zurückliegen.
Die Auswahlkriterien sind u. a.:
  • Beitrag zu einer nachhaltigen, biobasierten kreislauforientierten Wirtschaftsweise und den Zielen der Ausschreibung
  • Beitrag zur Lösung aktueller Herausforderungen aus dem Bereich Bioökonomie
  • Innovationsgrad und Originalität
  • wirtschaftlicher Erfolg bzw. wirtschaftliches Potential
  • Bioökonomiebezug
Stichtag für die Bewerbung ist der 30. April 2023.
Weitere Informationen und Bewerbung

Webinar-Reihe #Fördermittel

Informieren Sie sich über die wichtigsten Fördermittel in acht ausgewählten Themenbereichen – jede Woche dienstags, immer von 08:00 bis 08:30 Uhr, immer mit Kurzüberblick über Fördervoraussetzungen, Förderhöhe und Insider-Tipps zur Antragstellung. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

1. Digitalisierung

Geplante Termine: 04.04.2023 / 06.06.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referent: Roman Leonov, Berater Digitale Wirtschaft

2. Fachkräfte & Qualifizierung

Geplante Termine: 11.04.2023 / 13.06.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referent: Claudius Audick, Referatsleiter Berufliche Fortbildung
Förderprogramme (Link folgt in Kürze)

3. FuE I (branchenübergreifend)

Geplante Termine: 18.04.2023 / 20.06.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referentin: Luise Götz, Technologietransfermanagerin

4. Startup & Gründung

Geplante Termine: 25.04.2023 / 27.06.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referenten: Senai Mahari und Cristi Kieltsch, Berater Gründung und Finanzierung

5. Internationalisierung

Geplante Termine: 02.05.2023 / 04.07.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referenten: Dorothee Minne und Thomas Bittner, Berater Branchen International

6. Energie & Ressourcen

Geplante Termine: 09.05.2023 / 11.07.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referenten: Jürgen Hennrich und Dennis Seiler, KEFF+-Effizienzmoderatoren

7. FuE II (Automotive)

Geplante Termine: 16.05.2023 / 18.07.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referent: Michael Weißleder, Transformationsmoderator

8. Fremdkapital

Geplante Termine: 23.05.2023 / 25.07.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referenten: Senai Mahari und Cristi Kieltsch, Berater Gründung und Finanzierung
Pilotprojekt Klimaneutralität

Bezirkskammer Rems-Murr will eigenen CO2-Fußabdruck konsequent reduzieren

Die IHK-Bezirkskammer Rems-Murr hat im abgelaufenen Jahr 2022 erstmals eine Treibhausgasbilanz für die von ihr verursachten CO2-Emissionen vorgelegt.
Dabei wurden die direkt und indirekt verursachten Kohlendioxidemissionen nach den Vorgaben des internationalen Greehouse Gas Protocol (GHG-Protokoll) in den Bewertungskategorien 1 und 2 (sogenannte Scope 1 und Scope 2-Emissionen) sowie teilweise in Scope 3 erfasst und bewertet. Gegenstand der Bilanzierung sind beispielsweise Emissionen durch:
  • Einsatz von Benzin und Diesel in den Dienstfahrzeugen
  • Gas für die Heizung 
  • Dienstreisen
  • Arbeitswege der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Papierverbrauch
  • Abfallaufkommen im Unternehmen
Bezirkskammerpräsident Claus Paal ist vom eingeschlagenen Weg der IHK überzeugt. „Die Klimaveränderung duldet kein weiteres Zögern mehr. Bund, Land, Landkreis und Kommunen haben sich eigene Zielmarken zur Erreichung der Klimaneutralität gesetzt. Wir als IHK genauso wie die Unternehmen im Landkreis sind gehalten, unseren Teil zum Erreichen des gemeinsamen Ziels beizutragen.“
Die Bezirkskammer Rems-Murr ist bei diesem wichtigen Thema Pionier innerhalb der IHK Region Stuttgart, die anderen Standorte sollen jetzt folgen. „Wir wollen uns als Gesamtkammer das Ziel setzen, die im Geschäftsbetrieb entstehenden klimaschädlichen CO2-Emissionen konsequent Jahr für Jahr zu reduzieren. Wir streben mit dem aufgestellten Fahrplan ganz klar einen klimaneutralen Geschäftsbetrieb an,“  so Paal.   
Basierend auf den zugrundeliegenden Daten aus dem Jahr 2021 ergaben sich für die IHK-Bezirkskammer Rems-Murr ca. 66 Tonnen CO2-Emissionen. Die Treibhausgasbilanz dient als Ausgangsbasis für die Bilanzen der Folgejahre und zur Identifikation wichtiger Stellschrauben, um künftig CO2-Emissionen zu vermeiden und zu reduzieren.
„Mit der Erstellung der ersten Bilanz haben wir nun schwarz auf weiß eine Übersicht über die absolute Menge an Emissionen, die wir verursacht haben und gleichzeitig auch die Möglichkeit, uns eine ambitionierte Zielmarke für die Zukunft zu setzen. Die Bilanz gibt uns wichtige Hinweise darauf, in welchen Bereichen im Unternehmen wir das größte Einsparpotenzial haben“, zieht IHK-Geschäftsführer Markus Beier ein positives Fazit der Erstbilanzierung.
„Die vorhandene Gasheizung ist unser größter Stellhebel, um zukünftig massiv CO2 einzusparen. In einem ersten Schritt haben wir nun unter anderem in die Heizungssteuerung investiert und die Heizung optimiert. Die Eigenstromerzeugung soll ausgebaut werden. Auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit einbezogen, können eigene Ideen einbringen und sehen im Intranet die bereits umgesetzten Maßnahmen und Fortschritte,“ so Beier.
Mit der Bilanzierung und dem zu entwickelnden Maßnahmenplan wird sich die IHK anspruchsvolle Ziele setzen und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess ihrer Umweltleistungen anstoßen. Im Laufe dieses Jahres soll deshalb für die gesamte IHK Region Stuttgart das Vorjahr bilanziert werden und ein Maßnahmenplan entwickelt und zur Umsetzung gebracht werden.
Die ermittelten CO2-Emissionen der IHK Rems-Murr werden über ein nach Goldstandard zertifiziertes Projekt „Sauberes Trinkwasser in Uganda“ der Klimaschutzstiftung Baden-Württemberg kompensiert. Das hatte die Bezirksversammlung Rems-Murr im Herbst einstimmig beschlossen.
Die IHK-Bezirkskammer Rems-Murr erhält darüber hinaus das Label „CO2-neutraler Betrieb 2022“ der Klimaschutzstiftung Baden-Württemberg. Die Auszeichnung weist nach, dass wichtige Anforderungen an die Treibhausgasmessung erfüllt sind und Emissionen durch geeignete Klimaschutzmaßnahmen im Dreiklang „Vermeiden – Reduzieren – Kompensieren“ entlang einer festgelegten Zeitachse gesenkt werden.
Logo Co2-neutraler Betrieb KSS-BW

Leserumfrage

Wie gefällt Ihnen das Magazin Wirtschaft?

Die IHK Region Stuttgart gibt alle zwei Monate das Magazin Wirtschaft heraus. Wir laden Sie ein, uns Ihre Zufriedenheit mit dem Magazin mitzuteilen. Die Ergebnisse dieser Umfrage möchten wir dazu nutzen, Ihre IHK-Mitgliederzeitschrift für Sie noch interessanter zu gestalten.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns bei diesem Ziel unterstützen und an unserer Umfrage teilnehmen. Die Beantwortung dauert nur wenige Minuten und ist anonym. Hier geht es direkt zur Umfrage.
Sie kennen das Magazin Wirtschaft nicht? Kein Problem. Lassen Sie uns auch das wissen. Optional können Sie in der Umfrage Ihre Kontaktdaten angeben, damit wir Sie kontaktieren können. 
Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, melden Sie sich gern.
 
Einreichungsfrist 21. April 2023

Umwelttechnikpreis 2023

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vergibt dieses Jahr zum achten Mal den Umwelttechnikpreis Baden-Württemberg. Er ist mit insgesamt 100.000 Euro dotiert. Unternehmen, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Baden-Württemberg haben, sind wieder dazu aufgerufen, ihre Produkte oder Verfahren in einer der folgenden Kategorien einzureichen:
  • „Energieeffizienz“
  • „Materialeffizienz“
  • „Emissionsminderung, Aufbereitung und Abtrennung“
  • „Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Industrie 4.0“
Auf der Webseite des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg finden Sie alle dafür notwendigen Informationen und das Bewerbungsformular.
Bewerbungsschluss ist Freitag, 21. April 2023.

FÖRDERMITTEL

Technologietransfer-Programm Leichtbau - Mehr Mittel für 2023

Mit dem Technologietransfer-Programm Leichtbau (TTP LB) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Innovationen im Leichtbau. Aufgrund des bisherigen Erfolgs des Programms wurden die Fördermittel jetzt aufgestockt.
Bisher standen für das TTP LB 73 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Durch die Aufstockung sind es für das Jahr 2023 nun insgesamt 109 Millionen Euro. Ab 2024 soll das Fördervolumen sogar auf insgesamt 129 Millionen Euro jährlich ansteigen.
TTP LB fördert über Zuschüsse den branchen- und materialübergreifenden Wissens- und Technologietransfer. Denn mit Leichtbautechnologien lassen sich in der Herstellung und Nutzung von Bauteilen und Produkten sowohl Material und Energie als auch Treibhausgasemissionen einsparen und Kosten senken.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Leichtbau, die insbesondere folgende Ziele verfolgen:
  • Leichtbau in die breite industrielle Anwendung tragen
  • Innovations- und Wertschöpfungspotenziale des Leichtbaus heben
  • Branchen- und materialübergreifenden Wissens- und Technologietransfer fördern
  • Durch Digitalisierung verknüpfte Wertschöpfungsketten schaffen
  • Einen maßgeblichen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeits- und Klimaziele leisten
Dafür gibt es folgende fünf inhaltliche Programmlinien:
  1. Technologieentwicklung zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im Leichtbau mit den Schwerpunkten a) Digitalisierung und Automatisierung, b) Nachhaltigkeit und Recycling, c) Innovative Konstruktionsprinzipien
  2. CO2-Einsparung und CO2-Bindung durch den Einsatz neuer Konstruktionstechniken und Materialien
  3. CO2-Einsparung durch Ressourceneffizienz und -substitution
  4. Demonstrationsvorhaben
  5. Standardisierung

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland
  • gemeinnützige Organisationen und Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung

Wie wird gefördert?

Das TTP LB fördert insbesondere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der experimentellen Entwicklung. Grundlagenforschung ist von der Förderung ausgeschlossen.
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen sind grundsätzlich die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Eine Eigenbeteiligung der Unternehmen von mindestens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten wird vorausgesetzt.
Die Höhe der Eigenbeteiligung richtet sich nach der Marktnähe des Vorhabens und der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der erwarteten Ergebnisse sowie dem technisch-wissenschaftlichen Risiko der Entwicklung. Als mögliche Förderhöchstsätze gelten die Beihilfesätze der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Union (AGVO).
Die Entscheidung über die Förderquote erfolgt in einer Einzelfallprüfung, die in der zweiten Verfahrensstufe auf Basis der eingereichten Antragsunterlagen erfolgt.

Wie wird die Förderung beantragt?

Das Antragsverfahren ist zweistufig (Skizze und Vollantrag) und wird über das elektronische Formularsystem „easy-Online“ abgewickelt.

Welche Stichtage sind zu beachten?

Je Kalenderjahr sind regelmäßig zwei Stichtage zur Einreichung von Skizzen vorgesehen: 1. April und 1. Oktober.
Weitere Informationen, Ansprechpartner und Antragsunterlagen finden Sie auf der entsprechenden  Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Kommentar

„Wasserstoff ist das Kerosin der Zukunft“

Fliegen schadet dem Klima – das ist nicht nur der Wissenschaft und Klimaaktivistinnen und -aktivisten klar. Dennoch wird Fliegen immer Teil der menschlichen Mobilität sein: Wirtschaft, Gesellschaft und Forschung leben von persönlicher Begegnung mit anderen Menschen und Kulturen in anderen Weltregionen.
Weniger zu fliegen oder den Luftverkehr insgesamt zu verdammen, ist also nicht die Antwort. Was wir benötigen, sind schnell kopierfähige und skalierbare technische Lösungen, um das Fliegen klimaschonend zu machen. Ein Ansatz ist die Verwendung von Wasserstoff anstelle von Kerosin – Forschung dazu fördern wir als Airport bereits seit langem. Am Flughafen Stuttgart wird jetzt ein Exzellenzzentrum für klimaneutrales Fliegen mit Wasserstoff-Brennstoffzellen-Flugzeugen gebaut. Dort soll ein emissionsfreies Regionalflugzeug für rund 40 Passagiere mit Wasserstoff-Brennstoffzellen und einer Reichweite von über 2000 Kilometern entwickelt werden. Damit könnten viele der Europa-Strecken ab Stuttgart klimaneutral geflogen werden. Mit dem Exzellenzzentrum entsteht am Landesairport von Baden-Württemberg ein Ort für Innovation und Hochtechnologie. Hier können wir zeigen, dass wir mit einer klimaschonenden Luftfahrt wettbewerbsfähig sind, Arbeitsplätze schaffen sowie eine Blaupause für nachhaltigen und attraktiven Luftverkehr entwickeln, der auch andere folgen wollen. Innovative Technologien sind der Königsweg gegen den Klimawandel, davon bin ich überzeugt. Wir brauchen nun den vollen Einsatz aller Akteure, um die Entwicklung zum klimaschonenden Fliegen zu beschleunigen.

Konsultation vom 22.3.2023 bis 22.09.2023

Weitgehende Beschränkung von fluorhaltigen Stoffen (PFAS) geplant

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ihren Vorschlag für ein Verbot der Herstellung, des Imports, der Verwendung und des Inverkehrbringens von mindestens 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht. Ziel des Verbots ist es, durch eine entsprechende Regelung in Anhang XVII der REACH-Verordnung die Freisetzung von PFAS in die Umwelt drastisch zu verringern.
Am 22. März 2023 startet eine sechsmonatige öffentliche Konsultation.
Hierz sollten Unternehmen  zum einen Ihre Produkte und Stoffe sorgfältig bezüglich Betroffenheit prüfen und dann z.B. die Aufnahme weiterer Ausnahmeregelungen vorschlagen.
Die wissenschaftliche Bewertungen durch die ECHA-Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) stehen noch aus. Der chemische Anwendungsbereich des Beschränkungsvorschlags ist definiert als: Jeder Stoff, der mindestens ein vollständig fluoriertes Methyl- (CF3-) oder Methylen- (-CF2-) Kohlenstoffatom (ohne daran gebundenes Wasserstoff-/Chlor-/Brom-/Iod-Atom) enthält. Betroffen sind PFAS als solche und als Bestandteile anderer Stoffe, in Gemischen und in Erzeugnissen schon ab sehr geringen Konzentrationen (Verunreinigungen). Unter den Beschränkungsvorschlag fallen alle Verwendungen von PFAS, unabhängig davon, ob sie von den Staaten (darunter Deutschland), die das Beschränkungsdossier eingereicht haben, bewertet wurden und/oder in ihrem Bericht erwähnt werden oder nicht

Deutliche Auswirkungen

Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen werden in Zehntausenden von Produkten verwendet, darunter Mobiltelefone, Windturbinen, Kosmetika, Solarpaneele, medizinische Geräte und Regenmäntel. Einmal freigesetzt verbleiben sie jedoch aufgrund ihrer außerordentlichen chemischen Stabilität über Jahrzehnte in der Umwelt und können schädliche Wirkungen auf Menschen und die Umwelt haben.
In vielen Fällen sind nach Einschätzung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die an der Erarbeitung beteiligt war, bereits Alternativen für PFAS verfügbar. In allen übrigen Fällen müssten Ersatzlösungen gesucht werden.
Voraussichtlich 2025 kann mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission über den Beschränkungsvorschlag gerechnet werden, welcher eines der umfangreichsten Verbote chemischer Stoffe seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung im Jahr 2007 darstellen würde.
Laut der vorgeschlagenen Beschränkung gibt es für Unternehmen je nach Anwendung Übergangsfristen von eineinhalb bis dreizehneinhalb Jahren, um Alternativen zu finden. Für einige wenige Bereiche sind unbegrenzte Ausnahmen vorgesehen. Dies betrifft zum Beispiel Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Human- sowie Tierarzneimitteln.
Das Beschränkungsdossier zum Herunterladen gibt es - leider nur in englischer Sprache und viele hundert Seiten umfassend - unter https://echa.europa.eu/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/72301/term
Dort werden in der Datei „Annex XV report“ ab Seite 99 bis Seite 156 der pdf-Datei die einzelnen Produktsektoren im Hinblick auf Substitutionspotentiale betrachtet.

Betroffene Sektoren

Die Sektoren lauten wie folgt (vgl. die Datei Annex E):
E.2.1. PFAS-Herstellung
E.2.2 TULAC (Textilien, Polstermöbel, Leder, Bekleidung und Teppiche)
E.2.3 Materialien und Verpackungen mit Lebensmittelkontakt
E.2.4 Metallbeschichtung und Herstellung von Metallprodukten
E.2.5 Verbrauchermischungen (und Musikinstrumente)
E.2.6 Kosmetika
E.2.7 Skiwachs
E.2.8 Anwendungen von fluorierten Gasen
E.2.9 Medizinische Geräte
E.2.10 Verkehrswesen
E.2.11 Elektronik und Halbleiter
E.2.12 Energie
E.2.13 Bauprodukte
E.2.14 Schmierstoffe
E.2.15 Erdöl und Bergbau
Anhand dieser Sektoren-Einteilung können Unternehmen ab Seite 172 der pdf-Datei prüfen, ob für ihre Anwendungen Ausnahmen (und ggf. wie lange) vorgesehen sind.
(Quelle: BAuA, ergänzt)
Webinar am 15.03.2023

REACH- und CLP-Grundlagen

Das Netzwerk REACH@Baden-Württemberg lädt zu seiner nächsten Online-Veranstaltung ein, die am 15. März 2023 stattfinden wird.
Am Vormittag wird die europäische REACH-Verordnung und deren innerbetriebliche Umsetzung vorgestellt. Thema des Nachmittags ist die europäische CLP-Verordnung („classification, labelling and packaging of chemicals“). Programm und Anmeldemöglichkeit sind hier auf der Netzwerks-Homepage veröffentlicht.
Energiesicherungsverordnung

Aktuelle Gesetzeslage

Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV bis 15.4.2023

Aktuelle Auswirkungen Energiesicherungsverordnung (EnSikuMaV ) 02/2023

  • Gültig vom 1.9.2022- – 15.04.2023 wurde verlängert  (Alte Gültigkeit war bis 28.2.2023)
  • Eingangstüren v. Geschäftsräumen des Einzelhandels dürfen nicht dauerhaft geöffnet sein
  • Werbebeleuchtung von 22.00 Uhr – 6.00 Uhr ist untersagt
  • Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen ist mit Ausnahmen von Sicherheits- und Notbeleuchtung untersagt
  • Mindesttemperaturen in Arbeitsräumen werden angepasst
    • (körperliche leichte) sitzende Tätigkeit 19°C
    • (mittelschwere) sitzende Tätigkeit 18°C
    • (körperliche leichte) gehende Tätigkeit 18°C
    • (mittelschwere) gehende Tätigkeit 16°C
    • Schwere körperliche Tätigkeit 12°C
  • Betreiber von Erdgasheizanlagen werden zu Heizungsüberprüfung verpflichtet und dies schriftlich zu dokumentieren und Optimierungen bis 30. September 2024 durchzuführen
  • Unternehmen (>10 GWh/Jahr, Durchschnitt des Gesamtenergieverbrauchs der letzten 3 Jahre ) die ein Energieaudit durchgeführt haben oder ein Energiemanagementsystem betreiben müssen alle wirtschaftlich umsetzbaren Einsparungen innerhalb 18 Monaten durchführen.
Die Verlängerung finden Sie im Bundesgesetzblatt Nr 37 vom 15.2.2023
Die geänderte EnSikuMaV ist auf den Webseiten des Bundesministerium für Justiz  zu finden.
Februar 2023

Green Deal - Auswirkungen

Von der Treibhausgasneutralität bis 2050 über die weitgehende Reduzierung von Schadstoffen und bis hin zur globalen Führungsrolle im Bereich der Kreislaufwirtschaft: Die Green-Deal-Ziele der EU und die sich daraus ergebenden Vorgaben sind ambitioniert und umfassend.
Gleichzeitig gehen sie mit erheblichen Veränderungen der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft einher. Auf der Webseite des DIHK gibt es n einen interaktiven Überblick über die mehr als 50 Initiativen der EU-Kommission, ihre wirtschaftlichen Auswirkungen und ihren aktuellen Stand im Gesetzgebungsverfahren.
Quelle: DIHK
Magazin Wirtschaft

Jacke zu

Keine Sorge: Der Tipp mit der Jacke ist nur symbolisch gemeint. Und doch finden sich immer noch Stellschrauben, an denen man drehen kann, um Energie zu sparen.
Oft unterschätzt wird beispielsweise die Bedeutung von dichten Fenstern und ­Türen. Dabei gehen durch defekte Dichtungen bis zu zwei Drittel Wärme ver­loren. Meist liegt es daran, dass Tür- und Fensterdichtungen spröde sind oder ­sogar schon wegbröselt. Eine gute Dichtung ist hingegen ­lückenlos und flexibel. Letzteres lässt sich einfach prüfen, indem Sie kräftig daran ziehen. Ist das Gummi in ­Ordnung, springt es in seine Ursprungsform zurück. Falls nicht, ist der Austausch zum Glück kein ­Drama. Die Materialkosten betragen wenige Euro und den ­Wechsel können Sie normaler­weise  selbst vornehmen.
Nicht teuer ist auch die zweite Maßnahme, die oft übersehen wird: die Isolierung der Heizungsrohre. Insbesondere im Keller und in ansonsten unbeheizten Bereichen  sollte hier nachgebessert werden. Dafür gibt es sogar Fördermittel.

Heizungspumpen umstellen

Etwas aufwändiger, aber ­lohnenswert ist die Umstellung der Heizungspumpen, die oft noch 24 Stunden an sieben Tagen die Woche laufen. Eine Hocheffizienzpumpe spart bis zu einem Viertel der Kosten. ­Inzwischen gibt es auch Pumpen, die sich dem individuellen Bedarf anpassen (lassen).
Große Einsparungen sind auch bei der Beleuchtung zu erzielen. Jetzt ist die ­Gelegenheit, die vielleicht lange geplante Umstellung auf LED-Technik zu realisieren. Beim Austausch einer herkömmlichen T8-Neonröhre mit 2200 Lumen durch eine gleichartige LED-Röhre spart man um die 40 Watt in der Stunde. Bei ­einem Strompreis von 30 Cent pro Kilowattstunde hat sich die Anschaffung bis zum Frühjahr bereits amortisiert.

Wieviel Luft ist noch bei den Materialkosten?

Noch größere Einsparpotenziale gibt es bei den Ressourcen. Während die Energie mit durchschnittlich nur circa zwei Prozent einer der kleineren Kostenblöcke im ver­arbeitenden Gewerbe in Deutschland ist, machen die Materialkosten im Durchschnitt 44 Prozent aus. Daher sollten Sie sich fragen, ob Sie einen Überblick über Ihre Stoffströme haben. Eine Stoffstromanalyse, die Materialströme visualisiert, kann hier zu manchem Aha-Erlebnis führen.
Folgende Fragen sollten Sie sich stellen:
  • Welche Rohstoffe werden verwendet?
  • Woher kommen diese?
  • Wie kritisch sind sie bezüglich Herkunft und Beschaffung?
  • Welche Mengen werden benötigt?
  • Wie viel geht rein?
  • Wie viel geht raus?
  • Was ist Abfall?
  • Was ist Abwärme?

Entsorgungskosten sind nicht gleich Abfallkosten

Die Differenz aus Abfallkosten und -erlöse sind dabei der einzig sichtbare Teil der Entsorgungskosten. Doch der unsichtbare Teil ist um ein Vielfaches größer. ­Machen Sie ihn in einer Materialfluss­kostenrechnung (MFKR/MFCA nach ISO14051) sichtbar. Hilfreich ist dabei eine Software mit dazugehöriger Schulung. Als baden-württembergisches Unternehmen bekommen Sie beides kostenlos .
Im Gegensatz zur herkömmlichen Kostenrechnung, bei der die Abfallkosten dem Produktpreis zugerechnet werden, werden bei der Materialflusskosten­rechnung die Aufwendungen für Energie, Material und Personal allen Outputs zugeordnet, also auch den Reststoffen. So macht die MFKR schnell deutlich, dass mancher Erlös aus der Abfallverwertung eigentlich ein Verlustgeschäft ist. Es lohnt sich also, Ausschuss und Abfälle zu hinterfragen und zu überlegen, wie Sie konsistenter fertigen können.

Webinarreihe ab 21.02.2023

Machen. Sparen. Profitieren.

Weiterhin hohe Energiepreise und unsichere Versorgungsperspektiven stellen die Unternehmen auch im Jahr 2023 vor Herausforderungen.
Vor diesem Hintergrund organisiert die Deutsche Industrie und Handelskammer (DIHK) gemeinsam mit dem Unternehmensnetzwerk Klimaschutz (UNK) eine Webinarreihe unter dem Motto „#Machen. Sparen. Profitieren“.
Im ersten Themenblock mit vier Webinaren geben wir Impulse in den Bereichen Mitarbeitersensibilisierung & Nicht-investive Maßnahmen, Messen & Kennzahlen, Gebäude & Wärme sowie Mobilität.
Jeweils für 45 Minuten informieren wir Sie über entsprechende Einsparmöglichkeiten.
Wir starten ab dem 21. Februar 2023 einmal wöchentlich mit unseren vier Fokusthemen. Die Teilnahme ist kostenlos.
Einsparpotenziale – Fokusthemen
7. März 2023, 9:00 Uhr: Gebäude und Wärme
 Partner: DENEFF GmbH
14.März 2023, 9:00 Uhr: Mobilität
Partner: NOW GmbH
Anschließend an unsere Fokusthemen folgen Webinarreihen mit den Schwerpunkten Normenset in der Energieeffizienz sowie branchespezifische Einsparpotenziale.
Zu den anderen beiden Themenblöcken erhalten Sie rechtzeitig die Einladungen von uns.
Anmelden zu den obigen Webinaren können Sie auf der Webseite des DIHK   #Machen.Sparen.Profitieren (dihk.de).
Fragen zum Webinar beantworten wir gerne unter weis.vanessa@dihk.de und tornow.stefanie@dihk.de.
Energieeffizienz im Unternehmen

Energieeffizienz: Tools und Leitfäden

Verschiedene Online-Tools und Praxisleitfäden zu den Themen Energiebezug, Energieerzeugung, Technische Maßnahmen in Betrieb und Gebäude und Mitarbeitermotivation helfen beim Einsatz für mehr Energieeffizienz in Ihrem Betrieb. Förderprogramme und individuelle Gespräche ergänzen das Portfolio.

Aktuell: freie Plätze für Azubis zum „Energiescout”-Lehrgang

Lassen Sie die Jungen mal machen!
Ihre Auszubildenden lernen in unserem Kurs wie man als "Energiescout" in Ihrem Betrieb dazu beiträgt, Energieeinsparpotenziale zu erkennen, zu dokumentieren und Verbesserungen anzuregen. Dies wirkt sich nicht nur positiv auf die Energiekosteneinsparung aus, sondern auch die damit verbundene CO²-Reduzierung für den Klimaschutz.
Neben den Vorteilen, die eine energetische Optimierung dem Ausbildungsbetrieb bringt, erhöht die Qualifizierung der Auszubildenden und die ihnen übertragene Verantwortung für ein eigenes Projekt die Attraktivität des Ausbildungsunternehmens und kann dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Es gibt noch freie Plätze! Hier gehts zur Anmeldung:
Kurs 30.10.-02.11.2023

Material- und Energieeffizienz beginnen vor Ort

Bei einem Unternehmensbesuch können unsere KEFF+Experten Ihnen viele Impulse zur Material- und Energieeffizienz geben und passende Förderprogramme für die Umsetzung benennen. So schaffen Sie sich die zukünftigen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bestehen am Markt. Ihr Invest: 4-6 Stunden Zeit.
Effizienz durch Kompetenz
Unser IHK-Expertenteam der KEFF+Region Stuttgart unterstützt Sie neutral, kostenfrei und unabhängig bei allen Fragen rund um Material- und Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie. Sichern Sie so die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Vereinbaren Sie einen individuellen Vor-Ort-Termin unter 0711 2005-1506 oder per Mail unter info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.
Logo Europäische Union und Logo Baden-Württemberg

Energieeffizienz in Unternehmen

Die Unternehmen der Energieausschussmitglieder der IHK Region Stuttgart haben schon in den vergangenen Jahren erfolgreich in unterschiedlichste Effizienzmaßnahmen investiert. In der Broschüre „Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen (PDF-Datei · 3409 KB)” sind Beispiele beschrieben, wie diese Unternehmen in vorbildlicher Weise Energieeffizienzmaßnahmen erfolgreich umgesetzt haben.

Energieeffizienz in der Logistik

Mit dem Leitfaden „Energie und Energieeffizienz im Überblick“ (PDF-Datei · 1382 KB) soll es vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen ermöglicht werden, Anregungen für Optimierungspotenziale aufzunehmen und den Fokus auf die effektivsten und effizientesten Maßnahmen zur Einsparung von Energieressourcen zu legen.

Praxisleitfaden: Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung

Der Leitfaden des ⁠Umweltbundesamts (BA) „Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung – Etappen und Hilfestellungen” unterstützt Verwaltungen dabei, ihre Vorbildfunktion im ⁠Klimaschutz zu verbessern. Hierzu stellt er die Etappen auf dem Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung dar, beschreibt die hierzu notwendigen Schritte und gibt praktische Empfehlungen für die dabei auftretenden Herausforderungen. Zu den wichtigsten Themen und Handlungsfeldern enthält er umfangreiche weiterführende Informationen, praxisrelevante Hilfestellungen und Checklisten. Der Leitfaden richtet sich vorrangig an öffentliche Einrichtungen, die mehr für den Klimaschutz tun möchten. Darüber hinaus gibt er auch Unternehmen eine Orientierung, wie sie glaubwürdig treibhausgasneutral werden können.

Praxisleitfaden: Mitarbeitermotivation Energieeffizienz und Klimaschutz (MIE)

Der „Faktor Mensch“ nimmt neben allen technischen Maßnahmen einen zentralen Stellenwert bei den Energieeinsparungen von Unternehmen ein. Oft wissen die Mitarbeiter am besten, wo in ihren Unternehmen Potenziale für Einsparungen stecken. Daher ist es wichtig, dass Mitarbeiter für die Themen Klimaschutz und Energieeffizienz sensibilisiert werden und eine aktive Rolle bei dem Erschließen von Energieeffizienzpotenzialen übernehmen.
Der Praxisleitfaden zum Thema Mitarbeitermotivation für Klimaschutz und Energieeffizienz präsentiert Maßnahmen für interessierte Unternehmen, die ihre Mitarbeiter bei Klimaschutz und Energieeffizienz einbinden wollen, und erläutert anhand von Best Practices konkrete Umsetzungsmaßnahmen.
Die dargestellten Handlungsempfehlungen  und Ergebnisse des Praxisleitfadens Energieeffizienz in der Produktion (Quelle: Hessen /Umwelttech) richten sich in erster Linie an produzierende Unternehmen mit relativ hohem Energieverbrauch – hierzu gehören auch viele kleine und mittlere Betriebe. Darüber hinaus sind viele Maßnahmen, etwa aus dem Bereich der Raumklimatisierung oder Beleuchtung, auch für weniger energieintensive Branchen von Interesse. Neben der Vorstellung verschiedener Einzelmaßnahmen gibt die Publikation eine Anleitung für eine regelmäßige und standardisierte Erhebung von Energieeinsparpotenzialen und zeigt auf, wie wichtig eine vernetzte Betrachtung der unterschiedlichen Maßnahmen ist.

Übersicht von Strom- und Gashändlern

Die Voraussetzungen sind im Prinzip geschaffen, aber die Teilnahme des Mittelstandes an einem liberalisierten Strom- oder Gasmarkt ist mit vielen Hindernissen verbunden. Die IHK-Organisation bietet darum einen Überblick in ihrer bundesweit einmaligen Adressensammlungen von Stromhändlern/-beratern und Gashändlern/-beratern (PDF-Datei · 191 KB).

Förderprogramme

Es gibt zahlreiche Förderprogramme, um die Energieeffizienz im Betrieb zu verbessern. Eine Auswahl haben wir  für Sie zusammengestellt. Gerne beraten wir Sie auch persönlich.
Förderprogramm

Herstellung von grünem Wasserstoff für den Verkehrssektor

Das Bundesverkehrsministerium fördert Elektrolyseanlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff für den Verkehrssektor und stellt dafür bis zu 80 Millionen Euro bereit. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.
Gefördert werden Investitionsausgaben, die für die Errichtung von Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff für den Verkehrsbereich mit einer elektrischen Mindestleistung der Gesamtanlage von einem Megawatt, die mit Strom aus 100 Prozent regenerativen Energiequellen getätigt werden. Hierzu zählt in Verbindung mit der Elektrolyseanlage auch eine Transportinfrastruktur, wie Trailer und Pipelines, zum Verbraucher des Wasserstoffs im Verkehrsbereich. Ausgenommen sind Kosten im Zusammenhang mit Grundstücken sowie der Bau von Gebäuden.
Der Elektrolyseur kann mit bis zu 45 Prozent der Investitionsausgaben bezuschusst werden. KMU können im Einzelfall höhere Beihilfeintensitäten gewährt werden. Zusätzliche Boni sind nicht vorgesehen.
Anträge sind bis 28. April 2023 über das easy-Online-Portal beim Projektträger Jülich einzureichen. Interessierte können sich für das am 24. Februar 2023 stattfindende Online-Seminar des Projektträgers Jülich und der Programmgesellschaft NOW GmbH anmelden.
Veranstaltung am 02.03.2023

Workshop: Nachhaltige Prozessoptimierung durch Künstliche Intelligenz

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz in industriellen Prozessen kann zu einer Verbesserung in Effizienz, Qualität und Wirtschaftlichkeit führen. KI-basierte Techniken wie Maschinelles Lernen, Predictive Maintenance oder Simulationen von Maschinensteuerung können genutzt werden, um verschiedene maschinelle Prozesse zu verbessern. Dazu zählen zum Beispiel die Prozessteuerung, die Optimierung der Lieferketten oder auch die Steuerung von Robotern.
Die Einführung von KI in industriellen Prozessen kann jedoch auch eine Herausforderung darstellen, weil sie große Datenmengen, Fachwissen und eine erhebliche Investition in die Infrastruktur erfordert. In diesem Workshop lernen Sie das Potential von KI für Ihr Unternehmen kennen. Er beinhaltet die wichtigsten Informationen und Anwendungsbeispiele von KI vor dem Hintergrund zunehmend komplexer Prozesse für Industriebetriebe in einem dynamischen Umfeld.
 Ihr Nutzen
• Sie lernen, welche Techniken in der Künstlichen Intelligenz stecken, um z.B. Prozessparameter in Echtzeit zu steuern.
• Wir zeigen Ihnen, wie KI verwendet werden kann, um Ressourcen in der Produktion einzusparen
• Bringen Sie ein Fallbeispiel aus Ihrem Unternehmen mit für eine erste Analyse direkt im Workshop
Besprechen Sie mit unserem Experten Ralf Kölle von der scitis.io GmbH, Stuttgart Ihre Fragen und Problemstellungen rund um das Thema Prozessoptimierung durch KI und erhalten Sie erste Umsetzungsideen für Ihr Unternehmen.
Moderation: Anja Glässing, VDMA Baden-Württemberg
Diese Veranstaltung wird von der Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg in Kooperation mit der IHK Stuttgart durchgeführt.
Neue Materialien des NUiF

Energiespar-Plakate in verschiedenen Sprachen

Gemeinsam Energie sparen – mit Beschäftigten verschiedener Herkunftsländer und Sprachen: Dabei will das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge (NUiF) mit einem Energiespar-Plakat zum Ausdrucken, Auslegen und Mitnehmen in sechs Sprachen unterstützen.
Um möglichst viele Mitarbeitende und Kolleginnen und Kollegen im Unternehmen zu erreichen, werden die Plakate in Deutsch, Ukrainisch, Arabisch, Englisch, Türkisch und Russisch zur Verfügung gestellt. Sie können sich die Plakate beim NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge als PDF herunterladen und ausdrucken. Zum Aufhängen eignen sich gut sichtbare Orte wie die Werkshalle, Büros oder die Eingangshalle.
 
Außerdem hat das NETZWERK zahlreiche neue Sprachflyer für verschiedene Branchen neu aufgelegt, die Beschäftigten den Arbeitseinstieg erleichtern können. Es stehen für folgende Bereiche und Branchen kleine Wörterbücher mit wichtigen Fachbegriffen zur Verfügung: Büro, Digital- und IT-Branche, Handel, Lager/Logistik, Bus- und Berufskraftfahrer, Gebäudereinigung, Textilindustrie, Elektrobranche, Maler und Lackierer, Gastronomie/Hotellerie, Bäckerhandwerk, Friseurhandwerk, Pflege.
Auf der IHK-Website finden Sie umfangreiche Infos zur Ausbildung und Beschäftigung von Geflüchteten sowie Tipps, Hilfsmittel und Fördermöglichkeiten zum Thema berufsbezogenes Deutsch.

Innovationsförderung

Invest BW – Innovationsförderung

Das Förderprogramm Invest BW wurde vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg im Oktober 2021 als Innovationsförderprogramm wieder gestartet.
AKTUELL: 5. Förderaufruf vom 13. Januar 2023 bis zum 31. März 2023 (15 Uhr). Thema: Green Tech

Was wird gefördert?

Gefördert werden in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen  Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen.
Im aktuellen 5. Förderaufruf zum Thema Green Tech sollen förderfähige Vorhaben zu folgenden Aspekten beitragen:
  • Entwicklung neuer Technologien, Materialien und Verfahren, die einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten
  • Erprobung und Adaption neuer Technologien in bestehende Prozesse, Verfahren und Produkte
  • Entwicklung innovativer Dienstleistungen und neuer Geschäftsmodelle zur Stärkung des Klimaschutzes
Förderfähig sind Einzelvorhaben von Unternehmen und Verbundvorhaben mit mehreren Projektpartnern.

Wer wird gefördert?

Einzelvorhaben:
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
Verbundvorhaben:
  • Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
  •  außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Der überwiegende Anteil der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten muss bei dem/den Unternehmen liegen. Dementsprechend soll die Konsortialführerschaft bei einem antragsstellenden Unternehmen liegen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese ggf. nachweisen. Insbesondere muss belegt werden können, wie der Eigenanteil zum Vorhaben erbracht werden kann.
Sogenannte Unternehmen in Schwierigkeiten sind nicht förderfähig (gemäß Art. 1 Abs. 4 Buchst. c in Verbindung mit Art. 2 Nr. 18 AGVO)
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die in den vergangenen 12 Monaten bereits eine Invest BW-Förderung erhalten haben, entweder als Einzelvorhaben oder bei Verbundvorhaben als Konsortialführer.

Was sind die Entscheidungskriterien für eine Förderung?

  • Innovationshöhe – Wesentlich sind z. B. Kreativität, Wagemut und Pioniercharakter des Ansatzes, Differenzierung zu bisherigen Lösungen, sowie mögliche Leuchtturmeffekte.
  • Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz – z. B. Beitrag des Vorhabens zur Einhaltung der Ziele der Nachhaltigkeit (ökonomisch/ökologisch/sozial), insbesondere zur Reduzierung des Einsatzes von Energie und anderen Ressourcen (Umwelt- und Ressourcenschonung).
  • Anreizeffekt – z. B. Der Förderbedarf muss begründet sein. Was wird durch die Förderung bewirkt, was ohne diese nicht möglich wäre?
  • Qualität und Überzeugungskraft des Projekts – z. B. Zielorientierung und Aufbau des Projektplans, zeitliche Taktung der Projektschritte, Logik und Verständlichkeit der Ausführungen zur Umsetzung, Übergang in eigenfinanzierte Folgeaktivitäten und sparsamer Umgang mit den eingesetzten Fördermitteln.
  • Verwertungsoption – z. B. Das Vorhaben muss wirtschaftlich erfolgsversprechend sein, es muss eine konkrete Verwertungsoption bestehen bzw. die Wettbewerbsfähigkeit des Antragstellers absehbar erhöhen.
  • Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten – z. B. Berufs- und Bildungshintergrund, Schlüsselqualifikationen, Ausführungen zur Motivation, überzeugende Erläuterungen zum Projekt und den Projektbeteiligten sowie die Teamzusammensetzung insgesamt

In welchem Zeitraum muss ein Projekt umgesetzt werden?

Der Umsetzungszeitraum beträgt im Regelfall bis zu 24 Monate. Geförderte Vorhaben müssen bis spätestens 31. Dezember 2025 abgeschlossen und abgerechnet sein.

Wie hoch sind die Förderung und die Förderquoten?

Es können Zuwendungen bis zu 1.000.000 Euro (für Einzelvorhaben) bzw. 3.000.000 Euro (für Verbundvorhaben) gewährt werden.
Bei Antragstellenden, die auf Grundlage der De-minimis-Verordnung gefördert werden können, sind Zuschüsse von bis zu 200.000 Euro pro Unternehmen möglich.
Es gelten folgende Förderquoten:
Unternehmensgröße
Einzelvorhaben
Verbundvorhaben*
Kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeiter / Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 10 Mio. Euro)
45 %
45 %
Mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeiter / Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 50 Mio. Euro bzw. 43 Mio. Euro)
35 %
35 %
Unternehmen mit weniger als 3.000 Beschäftigten
25 %
25 %
Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten
15 %
15 %
*Bei Forschungseinrichtungen können höhere Fördersätze von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.
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Welche Kosten werden gefördert?

Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:

1. Personalausgaben

Förderfähig sind Personalausgaben im Sinn von Art. 25 Abs. 3 Buchst. a AGVO (Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit dieses für das Vorhaben eingesetzt wird).
  • Die Kalkulation und der Nachweis der projektbezogenen förderfähigen Personalausgaben für Unternehmen erfolgen in pauschalierter Form. Die Ermittlung der Personaleinzelausgaben erfolgt anhand der voraussichtlichen einkommens-/lohnsteuerpflichtigen Bruttolöhne bzw. -gehälter je Kalenderjahr (ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und ohne umsatz- oder gewinnabhängige Zuschläge) der im Projekt tätigen Mitarbeiter.
  • Soweit Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder o. ä. im Projekt tätig werden, sind hierfür Personaleinzelausgaben von entsprechenden leitenden Mitarbeitern (Projektleiter, Abteilungsleiter o. ä.) zum Ansatz zu bringen.
  • Bei Unternehmern, die ohne feste Entlohnung tätig sind, kann hilfsweise auch der kalkulatorische Unternehmerlohn nach Nr. 24 PreisLS als Dividend angesetzt werden.
Die Obergrenze für das zuwendungsfähige Jahresbruttogehalt liegt bei 120.000 Euro. Der für die Kalkulation maßgebliche Stundensatz ergibt sich aus der Division der vorstehend genannten Bruttolöhne bzw. -gehälter durch die theoretisch möglichen Jahresarbeitsstunden (ohne Abzug von Fehlzeiten wie beispielsweise Urlaub, Krankheit etc.) laut Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung/Arbeitsvertrag. Hierbei sind ggf. vorgegebene Wochen- oder Monatsarbeitsstunden entsprechend auf Jahresarbeitsstunden umzurechnen.
Als Mengengerüst für die Vorkalkulation dienen die voraussichtlich für das Projekt zu leistenden und durch geeignete Maßnahmen zu erfassenden und nachzuweisenden (z. B. Stunden-/Zeitaufschriebe, elektronische Zeiterfassung etc.) produktiven Stunden (ohne Fehlzeiten).
Personenstunden für in Bezug auf das Vorhaben notwendige Qualifizierungen und Weiterbildung können bis zu einer Obergrenze von 10 Prozent der Gesamtpersonalausgaben als eigenes Arbeitspaket beantragt und abgerechnet werden.
Die Ermittlung der Personalausgaben für Forschungseinrichtungen erfolgt entsprechend den zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, welche bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Forschungseinrichtungen, die eine Grundfinanzierung vom Land Baden-Württemberg bzw. durch den Bund und die Länder erhalten, können eine Förderung ausschließlich für den nicht von der Grundfinanzierung gedeckten zusätzlichen Aufwand beantragen.

2. Fremdleistungen

Folgende Fremdleistungen im Sinne von Art. 25 Abs. 3 Buchst. d AGVO sind förderfähig:
  • Ausgaben für projektbezogene Unteraufträge an Dritte, insbesondere Dienstleistungen ohne Forschungscharakter sowie Unteraufträge an Forschungseinrichtungen.
Die Ausgaben für Unteraufträge dürfen 40 Prozent der Gesamtausgaben des Projekts nicht überschreiten. Eine Begründung der Notwendigkeit ist dem Antrag beizufügen. Ebenso ist die Höhe der angesetzten Fremdleistungen zu plausibilisieren, z. B. durch Vorlage eines Angebots, einer unverbindlichen Preisauskunft oder einer begründeten Kostenschätzung.

3. Gemeinausgabenzuschlag

Zusätzlich wird ein pauschaler Gemeinausgabenzuschlag in Höhe von maximal 100 Prozent der kalkulierten Personaleinzelausgaben für Unternehmen bzw. 20 Prozent der kalkulierten Personalausgaben für Universitäten und Hochschulinstitute gewährt.
Mit der Gemeinausgabenpauschale sind bei Unternehmen alle übrigen projektbezogenen Ausgaben abgegolten.
Dies umfasst beispielsweise Positionen wie Personalneben- und Gemeinausgaben (z. B. Urlaub, Krankheit, allgemeine Qualifizierungs- und Weiterbildungsausgaben, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung), Reiseausgaben, Büromiete, Strom, Wasser, Heizung, Reinigung, IT-/Wartung, Telefon, Internet, Büroverbrauchsmaterial, innerbetriebliche Leistungsverrechnungen, Abschreibungen auf Anlagen und Geräte, Vertriebs-, Material- und Fertigungsausgaben sowie Steigerungen der Personalausgaben während der Projektlaufzeit.
Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erhalten einen institutsspezifischen Gemeinausgabenzuschlag in Höhe der geprüften Zuschlagsätze für öffentlich geförderte Projekte.
Bei Forschungseinrichtungen sind in begründeten Einzelfällen darüber hinaus folgende Ausgaben zuwendungsfähig:
  • Material-/Sachausgaben: Projektbezogene Ausgaben für Material, Komponenten u. ä. unter Abzug von Rabatten, Skonti und anderen Nachlässen
  • Reiseausgaben: Ausgaben im Zusammenhang mit projektbezogenen Reisen des Personals der Antragsteller.

Wo gibt es die Antragsunterlagen?

Alle weiteren Informationen, die Förderaufrufe für die Förderung von Einzelvorhaben und Verbundvorhaben, die Verwaltungsvorschrift, FAQs sowie die Antragsunterlagen zur Invest BW-Förderung finden Sie auf der Webseite der Inwest BW.
Fördermittel

Invest BW: neuer Förderaufruf für "Green Tech"-Projekte

Unternehmen können seit dem 13. Januar Anträge beim 2. missionsorientierten Invest BW-Förderaufruf einreichen. Das Stichtagsprinzip bleibt bestehen. Thema ist “Green Tech”. Die eingereichten Vorhaben sollen nach festgelegten Förderkriterien und unter wettbewerblichen Gesichtspunkten bewertet werden.
Hinweis: Am 9. Februar 2023 findet von 10:00 bis 12:00 Uhr eine digitale Info-Veranstaltung zur Antragstellung über go to webinar statt. Sie können sich online anmelden. 
Anträge auf Förderung können bis zum Stichtag 31. März 2023 eingereicht werden.
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen von Unternehmen und Start-Ups in Baden-Württemberg, die einen signifikanten Beitrag dazu leisten, den Themenfokus „Green Tech“ im Land weiter voranzubringen.
Die Fördersätze werden gegenüber dem letzten missionsorientierten Förderaufruf beibehalten. Sie liegen zwischen 45 Prozent (Unternehmen < 50 Mitarbeiter) und 15 Prozent (Unternehmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeitern).
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung durch das Land gewährt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Baden-Württemberg, bei Verbundvorhaben auch gemeinsam mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus Baden-Württemberg.
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die in den vergangenen 12 Monaten bereits eine Innovationsförderung im Rahmen von Invest BW
erhalten haben.
Für Einzelvorhaben können Zuschüsse zwischen 20.000 Euro und bis zu einer Million Euro, für Verbundvorhaben von bis zu drei Millionen Euro gewährt werden.
Weitere Informationen zur Invest-BW-Förderung finden Sie auf der Webseite der Invest BW
Energiekrise

Wenn Strom und Gas knapp werden

Bisher waren Strom und Gas in Deutschland zwar überdurchschnittlich teuer, man konnte sich aber darauf verlassen, dass beides immer und überall vorhanden war. Für Unternehmen und für ausländische Investoren war das ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor. Doch  auch wenn sich die Lage im Moment etwas entspannt hat, bringen die gegenwärtigen Krisen immer mehr Unternehmer ins Grübeln, ob das so bleiben wird. Wie berechtigt sind diese Sorgen? 
Energie ist knapp und teuer, zumindest in Europa. Denn, und das ist die erste Erkenntnis, die gegenwärtige Situation ist eine regionale. Sie betrifft vor allem West- und Mitteleuropa. Staaten wie die USA oder China haben hingegen kein Beschaffungsproblem und erfreuen sich weiterhin konstanter und moderater Kosten.

Strompreise haben sich versechsfacht

In Deutschland haben sich dagegen die Preise am Strommarkt innerhalb eines Jahres versechsfacht, am Gasmarkt zwischenzeitlich verfünffacht. Zwar ist er jetzt wieder gesunken, aber wer weiß, wie lange das so bleibt. Glücklich schätzen kann sich deshalb jeder, der länger laufende Verträge zu alten Konditionen hat.
Wer jedoch von seinem Anbieter gekündigt wurde, wird feststellen, wie wenige Lieferanten ihm überhaupt ein Angebot unterbreiten. Das liegt daran, dass die Stromhändler von ihren Kunden im Monatsrhythmus bezahlt werden. Beschaffen die Händler die Jahresbestellung am Terminmarkt, haben sie ein Liquiditätsproblem, weil sie vorab hohe Sicherheitsleistungen erbringen müssen. 
Kauft er am Spotmarkt, bleibt er auf den ziemlich wahrscheinlich steigenden Kosten sitzen, denn der Strom wird verbrauchsscharf an der Energiebörse eingekauft. Das war kein Problem, solange die Preise am Spotmarkt günstiger waren als am Terminmarkt. Doch Faktoren wie die Wasserknappheit auf dem Rhein, die Abschaltung französischer Atomkraftwerke und der Kohleausstieg haben schon vor dem Ukrainekrieg den Marktmechanismus ausgehebelt. Das ist auch der Grund dafür, dass allein in 2021 141 Billiganbieter die Belieferung eingestellt haben. Einige hunderttausend Kunden bundesweit kamen so in die Grund- oder Ersatzversorgung. 

Die Grundversorgung steht nur Privatkunden zu

Die Grundversorgung dagegen steht nur privaten Kunden zu. Auch berufliche, gewerbliche und landwirtschaftliche Letztverbraucher haben einen Anspruch darauf, allerdings nur bis zu einem jährlichen Strom- oder Gasverbrauch von maximal 10.000 kWh. Diese Kundengruppen können dauerhaft in der Grundversorgung bleiben oder mit einem Energielieferanten ihrer Wahl entsprechende Lieferverträge im Rahmen der Vertragsfreiheit schließen. Sollte der alte Liefervertrag durch den Lieferanten gekündigt worden oder der Lieferant insolvent sein, fallen auch die Kunden zunächst für drei Monate in die Ersatzversorgung.
Ersatzversorgung ist eine gesetzlich angeordnete Notversorgung, auf die gewerbliche Letztverbraucher in Niederspannung- und Niederdruck über 10.000 kWh Anspruch haben. Sie stellt sicher, dass niemand plötzlich ohne Strom dasteht, wenn sein Lieferant aus welchen Gründen auch immer ausfällt. Der Versorger darf aber die zusätzlichen Mehrkosten, die er durch die plötzliche Übernahme der Versorgung hat, in Rechnung stellen. Außerdem endet die Ersatzversorgung nach drei Monaten. Dann muss sich der Kunde einen neuen Lieferanten gesucht haben, soweit er nicht einen Anspruch auf Grundversorgung hat. Oberhalb der Niederspannungsebene und der Niederdruckstufe bestehen gar keine gesetzlichen (Grund)Versorgungsansprüche oder Ersatzversorgungsverhältnisse.
Wenn der Energieversorger kündigt oder der Vertrag ausläuft, sollte man deshalb so schnell wie möglich einen neuen Anbieter suchen. Abzuwarten ist derzeit keine Option: Analysten rechnen damit, dass die Energiepreise mindestens bis 2024 so volatil bleiben. Wer Planungssicherheit sucht, sollte einen Festpreis­liefervertrag anstreben. Die sind zurzeit allerdings extrem teuer und werden auch von vielen Lieferanten nicht mehr angeboten, da Energieversorger Mengen- und  Temperaturrisiko nicht mehr abbilden können. Zunehmend werden deshalb Spotmarktverträge angeboten, da sie für den Lieferanten kein Preisrisiko beinhalten. Allerdings können entsprechend die Preisschwankungen für Kunden beträchtlich sein. 

Wie groß ist die Gefahr, dasss gar kein Strom mehr fließt?

Aber wie groß ist die Gefahr, dass überhaupt kein Strom mehr fließt, dass es also zum Blackout kommt? Unter Blackout versteht man einen unkontrollierten Netzausfall ohne Vorwarnung. Lokal begrenzt kennt man das schon lange, wenn etwa ein Bagger eine Leitung „durchbeißt“.

Mit einem Blackout rechnen wir in absehbarer Zeit zum Glück nicht. Möglich wäre es aber, dass der Strom nicht reicht, um alle Nutzer gleichzeitig zu versorgen. Dann gibt es Pläne für ein rollierendes Abschaltverfahren. Die Stadt Stuttgart zum Beispiel ist in zehn Abschaltgruppen eingeteilt. Diese werden nacheinander für je eineinhalb Stunden abgeschaltet. Weil es sich um ein absehbares Ereignis handelt, wird es so früh wie möglich bekannt gemacht. Für Unternehmen, die auf eine konstante Versorgung angewiesen sind, ist das ein Horrorszenario. Im Moment ist es aber unwahrscheinlich. Anders gesagt: Über die Stromverfügbarkeit und die Netzstabilität müssen wir uns diesen Winter keine Sorgen machen.
Mit einem Blackout rechnen wir in absehbarer Zeit zum Glück nicht.

Arved Blume, Stuttgarter Netze GmbH

Beim Gas ist die Lage kritischer. Auch das wird diesen Winter wohl reichen, weil die Speicher voll sind. Doch nächsten Winter werden die 600 TWh fehlen, die vorher aus Russland kamen – 600 TWh von 1000 TWh, die in Deutschland jährlich verbraucht werden! Die Lage wird sich erst dann ent­spannen, wenn das Flüssigerdgas kommt. Der erste Terminal ist zwar fertig, aber die LNG-Schiffe sind heiß begehrt und darum teuer. Und ein Schiff kann gerade mal eine TWh laden, an einem nor­malen Wintertag verbrauchen die Deutschen aber schon vier bis fünf TWh

Im Ernstfall ist die Bundesnetzagentur gefragt

Wenn Gas knapp wird, übernimmt die Bundesnetzagentur die Rolle des Bundeslastverteilers. Ihre Aufgaben sind die Steuerung der Beschaffung, die Speicherung und Verteilung von Gas und der Erlass von Individual- und Allgemeinverfügungen zur Reduktion des Gasverbrauchs
Vorgesehen sind verschiedene Eskalationsstufen. Auf Stufe eins gibt es markt- und netzbezogene Maßnahmen, beispielsweise den Abruf unterbrechbarer Leistungen aber auch die Aufforderung zur Leistungsreduktion. Auf der zweiten Stufe bekommen nur noch geschützte Kunden Gas. Im Wesentlichen sind das grundlegende soziale Dienste, die Blaulichtfraktion sowie Letztverbraucher mit Standardlastprofil. Das ist streng geregelt. „Ich wasche die Wäsche für ein Krankenhaus“, reicht nicht, um in die geschützte Gruppe zu kommen. Auf der dritten Stufe wird auch diese abgeschaltet, auf Stufe vier auch die Gaswerke, die für die Aufrechterhaltung der Stromversorgungen zuständig sind. Das Problem auf Stufe 2 und 3: anders als der Strom lässt sich das Gas nicht zentral abstellen. Es muss also ein Techniker rausfahren und händisch den Hahn zudrehen. Glücklicherweise ist auch mit diesem Szenario diesen Winter nicht zu rechnen.
Dr. Arvid Blume, Stuttgart Netze GmbH für Magazin Wirtschaft 1-2.2023, Rubrik Rat & Tat
Firmenporträts

Gründer, Tüftler, Macher

Lesen Sie spannende Storys über Photovoltaik-Parkplatzüberdachungen in Leichtbauweise  und über ein Olympia-Teilnehmerin, die gleichzeitg Kältetechnikmeisterin, Coach, Olympionikin und Heilpraktikerin ist, 
Außerdem stellen wir ihnen Jörg Geiger vor, der dafür sorgt, das der “Dry January” nicht ganz so trocken wird. Schließlich besuchen wir Michael Fischer und lassen uns von ihm erzählen, wie das  Skiwachs Holmenkol in Ditzingen erfunden wurde und warum das Motto der Loba GmbH & Co. KG heute lautet: “auf dem Boden bleiben”.
Schließlich besuchen wir die Gründer, die wir 2020 im Magazin Wirtschaft vorstellten und fragen nach, was aus ihren Träumen geworden ist.
Alle Geschichten finden Sie, wenn Sie auf den jeweiligen Link klicken. Viel Spaß beim Lesen!
TECHNOLOGIETRANSFER AKTUELL

Open Innovation Kongress Baden-Württemberg 2023 am 6. März – Jetzt anmelden!

Im Zeitalter des intensiven globalen Innovationswettbewerbs müssen Unternehmen im Bereich Forschung und Entwicklung kurzfristig reagieren, aber auch langfristige Innovationsziele verfolgen. Innovation kann sowohl bei der Herausforderung der kurzfristigen als auch der langfristigen Unternehmensziele von mehr Offenheit profitieren. Dies kann dazu beitragen, diese Art von Prozessen noch effizienter zu machen und Innovationen noch schneller an den Markt zu bringen. 
Unter dem Motto "The FUTURE is NOW" wird sich die Open Innovation Community auch 2023 auf dem Open Innovation Kongress im Haus der Wirtschaft in Stuttgart treffen und über ihre Erfahrungen und Erfolgsgeschichten austauschen.
Der Kongress zeigt Trends bei zukunftsweisenden Innovationen auf. Großunternehmen und KMUs, Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsförderungen aus Baden-Württemberg, Deutschland und Europa treffen auf Kunden, Lieferanten, Partnerinstitutionen oder Startups zum Ideenaustausch. 
Sondersituation im Energiesektor: gewerbliche Güterbeförderungen

Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Verlängerung der vorübergehenden Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes für Mineralöltransporte sowie Flüssiggastransporte:

Aufgrund der weiterhin angespannten Situation des allgemeinen Mangels an Transportkapazitäten speziell im Energiesektor bedarf es mit Blick auf die Versorgungssicherheit der Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes (§ 30 Absatz 3 Satz 1 StVO).

Eine Erhöhung der Transportkapazitäten ist nach Einschätzung der Bundesregierung aus mehreren Gründen erforderlich. Ein Grund ist im sogenannten „Fuel Switch“ zu sehen, also der Verdrängung von Gas nicht nur bei Kraftwerken, sondern auch bei Industrieprozessen, infolge dessen es zu einer Ausweitung der benötigten Mengen an Heizöl oder Flüssiggas (Propan/Butan) für die Industrie kommt. Durch zusätzliche Kohlelieferungen zur Versorgung von Kohlekraftwerken als Ersatz für Gaskraftwerke steigt die benötigte Kohlemenge ebenfalls stark an.

Der stark gestiegene Energieträgerbedarf hat die Situation in Bezug auf Transportkapazitäten für Energieträger verschärft. Daher ist es erforderlich, die Transportkapazitäten für Energietransporte auf der Straße ebenfalls so weit wie möglich auszuweiten.

Um dieser Ausnahmesituation wirksam begegnen zu können wird für das Land Baden-Württemberg eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß §§ 30 Absatz 3 und 4, 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 StVO erteilt. Die Ausnahmegenehmigung gilt für Transporte aller Arten von Mineralöl (Heizöl, Diesel, Kerosin, Benzin) sowie Flüssiggas (Butan, Propan) mit Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Anhängern hinter Lastkraftwagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr. Sie gilt ebenso für Leerfahrten der genannten Fahrzeuge, die in direktem Zusammenhang mit einer der vorgenannten Beförderungen stehen.

Die Ausnahmegenehmigung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2023. Diese Ausnahmegenehmigung ersetzt die Ausnahmegenehmigung vom 20. September 2022. Sollte eine frühere Aufhebung dieser Ausnahmeregelung möglich oder eine Verlängerung erforderlich sein, erfolgt eine gesonderte Mitteilung.
Für gewerbliche (geschäftsmäßige oder entgeltliche) Güterbeförderungen gilt beim Einsatz diverser Fahrzeuge gemäß Paragraf 30 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO)  an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot von 0 Uhr bis 22 Uhr. Betroffen sind sowohl beladene als auch unbeladene Fahrten. Das Fahrverbot soll den Verkehrsfluss auf den Straßen, die an den betroffenen Tagen vermehrt durch allgemeinen Personen- und Ausflugsverkehr belastet sind, verbessern und durch geringere Lärm- und Abgasemissionen dem Umweltschutz dienen.
Allein aus der Rechtsgrundlage herauslesen zu wollen, welche Fahrzeuge und Kombinationen aus Zugfahrzeug und Anhänger vom Fahrverbot betroffen sind, ist grundsätzlich nicht möglich. Zum einen hat die gesetzliche Regelung durch Rechtsprechung eine Auslegung erfahren, zum anderen wird es als Folge unserer föderalen Strukturen im Einzelfall entscheidend sein, welches konkrete Fahrzeug beziehungsweise welcher Fahrzeugeinsatz von welchem Kontrollbeamten in welchem Bundesland kontrolliert wird. Da sich die Rechtslage sehr uneinheitlich darstellt, können wir nur festhalten, dass im Zweifel die im Rahmen der Kontrolle festgestellte Gesamtsituation gewürdigt wird. Daher sind die folgenden Ausführungen nur als Anhaltspunkte zu verstehen.
Betroffen sind beziehungsweise können sein:
  • Alle als Lkw zugelassenen Fahrzeuge, die mit oder ohne Anhänger eine zulässige Höchstmasse (zHm, auch zulässiges Gesamtgewicht zGG oder zulässige Gesamtmasse zGm) von mehr als 7.500 kg aufweisen.
  • Fahrzeuge, bei denen Anhänger hinter Lkw „verkehren“. Bei diesen Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen spielt die zHm des Zuges in erster Linie keine Rolle, es können also auch Züge betroffen sein, die weit unter 7.500 kg zHm aufweisen. Hierzu müssen zwei unterschiedliche Auslegungen aufgezeigt werden:
    • 1. „Ältere“ Urteile und Auslegungen legen Nahe, dass auch als Pkw zugelassene Fahrzeuge, die einen Anhänger zur Güterbeförderung ziehen, unter das Fahrverbot fallen (können). Hintergrund ist, dass der Begriff des Lkw einer Auslegung bedarf, die die StVO in diesem Zusammenhang nicht liefert. Neben der zulassungsrechtlichen Einstufung als Lkw existiert die Sichtweise, dass ein Fahrzeug aufgrund seiner konkreten Ausgestaltung als Lkw gelten kann, auch wenn das Fahrzeug als Pkw zugelassen ist. In der einschlägigen Kommentarliteratur finden sich Hinweise, dass im Rahmen des Sonn- und Feiertagfahrverbots auf die Definition in Paragraf 4 Absatz 4 Nr. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zurückgegriffen werden kann. Danach sind Lkw Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Einrichtung und Bauart zur Beförderung von Gütern, die nicht der Funktion des Fahrzeugs dienen, bestimmt sind. Die Gewichtsgrenze, ab der ein Fahrzeug im Sinne des Paragraf 30 Absatz 3 der StVO demnach als Lkw gilt, liegt bei mehr als 2.800 kg zHm. Somit würden Fahrzeuge über 2.800 kg zHm, sofern sie einen Anhänger zur Güterbeförderung ziehen, unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot fallen, wobei die zulassungsrechtliche Einstufung des Zugfahrzeuges als Lkw oder Pkw grundsätzlich irrelevant wäre.
    • 2. „Neuere“ Auslegungen kommen zu dem Schluss, dass Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen immer dann vom Fahrverbot betroffen sind, wenn das Zugfahrzeug in seiner Erscheinung primär zur Güterbeförderung geeignet ist, etwa weil keine Sitze außer dem Fahrer- und dem Beifahrersitz vorhanden sind, "hinten" keine Fenster verbaut oder diese vielleicht auch nur „abgeklebt“ sind oder der Teil des Fahrzeugs, in dem Güter befördert werden (können), eine „gütertransporttypische Ausgestaltung" aufweist. Somit könnten also auch Kastenwagen auf Kleinwagenbasis und ähnliche Fahrzeuge unabhängig von der zulassungsrechtlichen Einordnung, die mit einem Anhänger unterwegs sind, vom Fahrverbot betroffen sein. Dabei dürfte keinerlei Grenze bezüglich der zHm gelten. Es könnten beispielsweise auch Züge betroffen sein, bei denen das Zugfahrzeug eine zHm von 1500 kg aufweist und der Anhänger maximal 750 kg auf die Waage bringen darf.
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass bei Kontrollen im Regelfall darauf abgehoben wird, ob das Zugfahrzeug als Lkw oder Pkw zugelassen ist. Zur Anzeige kommen dann in aller Regel nur Fälle, bei denen ein als Lkw zugelassenes Fahrzeug mit Anhänger bewegt wurde.
Aufgrund dieser uneinheitlichen Auslegung muss dennoch vom Einsatz als Pkw zugelassener Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit Anhängern an Sonn- und Feiertagen abgeraten werden, da im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zur Anzeige kommt beziehungsweise die Weiterfahrt bis Ende des Verbotszeitraumes untersagt wird. Der IHK liegen Informationen aus Süddeutschland vor, wonach Fahrten mit als Pkw zugelassenen Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen (zumindest in der Vergangenheit) sanktioniert wurden.
Nicht betroffen sind hingegen  Sattelzugmaschinen in Verbindung mit Sattelanhängern/-aufliegern mit einer zHm von insgesamt maximal 7.500 kg (vgl. Amtsgericht Siegen, 431 OWi - 35 Js 2031/12 vom 2. Juli 2013). Diese werden im Sinne des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes als Einzelfahrzeuge behandelt und können somit an den Verbotstagen betrieben werden. In der Praxis werden dies vor allem für das Ziehen von Sattelanhängern/-aufliegern speziell umgebaute leichte Nutzfahrzeuge der „Sprinter“-Klasse oder Pick-Ups sein („Minisattelzüge“). Zur Berechnung der zHm derartiger Fahrzeuge wird auf den Paragraf 34 StVZO und die dazu ergangene Rechtsprechung verwiesen.
Ausnahmen
Grundsätzlich ausgenommen sind:
  • Ausschließlich der Privatsphäre zuzuordnende Beförderungen (u. a. nicht gewerblich, keine un- oder auch nur mittelbare Gewinnerzielungsabsicht, keine Entlohnung des Fahrers durch Dritte?, ... - kritisch könnten in diesem Kontext Beförderungen durch Vereine (auch mildtätige oder gemeinnützige) oder vergleichbare Organisationen anzusehen sein, da eine gewerbliche Motivation nicht auszuschließen oder ohne weiteres von der Hand zu weisen ist),
  • Allein (solo) fahrende Sattelzugmaschinen (und auch solche mit Sattelauflieger/-anhänger, wenn die zHm insgesamt maximal 7.500 kg beträgt),
  • Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache der zHm beträgt,
  • Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z. B. Ausstellungs- oder Fernsehübertragungsfahrzeuge) und
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Bagger, Autokräne, Mähdrescher)
  • Personenverkehre (per Definition)
Darüber hinaus sind folgende Transporte ausgenommen:
  • Der kombinierte Verkehr Schiene/Straße vom Versender bis zum nächsten geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 (Strecken-) Kilometern. Die Kilometerbegrenzung gilt nicht für das Ferienfahrverbot.
  • Der kombinierte Verkehr (Binnen-)Schiff/Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafens (An- oder Abfuhr). Diese Kilometerbegrenzung gilt auch für das Ferienfahrverbot.
  • Der Transport (inkl. damit in Zusammenhang stehenden Leerfahrten) von:
    • frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
    • frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
    • frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
    • leicht verderblichem Obst und Gemüse.
  • Die Beförderung (inkl. damit in Zusammenhang stehenden Leerfahrten) von Material der Kategorie 1 nach Artikel 8 und Material der Kategorie 2 nach Artikel 9 Buchstabe f Ziffer i der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009.
  • Der Einsatz (inkl. damit in Zusammenhang stehenden Leerfahrten) von Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeugen im Falle eines Unfalles oder eines sonstigen Notfalles.
  • Der Transport (inkl. damit in Zusammenhang stehenden Leerfahrten) von lebenden Bienen.
  • Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.
Neben diesen Tatbeständen gibt es auch weitere Transporte, für die eine Ausnahmegenehmigung beziehungsweise eine Dauerausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte die Auslegungshilfe Sonn- und Feiertagsfahrverbot in BW (PDF-Datei · 39 KB), da darin auch Bestimmungen zu einzelnen Gütern wie auch Branchen enthalten sind.
Zuständig für Ausnahmegenehmigungen sind in Baden-Württemberg die unteren Verkehrsbehörden. Beachten Sie dazu auch die Informationen auf dem Serviceportal Baden-Württemberg, zum Beispiel wenn Sie herausfinden möchten, an welche Behörde Sie sich wenden müssen. Im Falle einer Dauerausnahmegenehmigung für Güter beziehungsweise Transporte, die nicht grundsätzlich vom Fahrverbot umfasst werden, holt die Verwaltungsbehörde eine Stellungnahme zur Verhältnismäßigkeit und wirtschaftlichen Notwendigkeit bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer ein (sogenannte Dringlichkeitsbescheinigung). Unter welchen Bedingungen eine (Dauer-) Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, ist in Paragraf 46 Abs. 1 Nr. 7 der Verwaltungsvorschriften zur StVO (ab Randnummer 101) geregelt. Bitte beachten Sie, dass allein wirtschaftliche Gründe die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung niemals rechtfertigen können. Die IHK wird von Ihnen regelmäßig aussagekräftige Dokumente einfordern, die die Notwendigkeit der Beförderungen belegen.
In Paragraf 30 Absatz 4 StVO sind die betroffenen Feiertage genannt, an denen das Fahrverbot einzuhalten ist. Dies sind:
  • Neujahr
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland
  • Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
  • Reformationstag (31. Oktober), jedoch nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
  • Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland
  • 1. und 2. Weihnachtsfeiertag
Keine Fahrverbote gelten an Heilige Drei Könige, Mariä Himmelfahrt und am Buß- und Bettag.
Für den Reformationstag gilt eine Transitgenehmigung für Verkehre aus und nach Berlin. Weitere Informationen dazu finden Sie beispielsweise auf der Website des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL).
Kritisch anzumerken ist an dieser Stelle, dass die Regelung nicht bundeseinheitlich ist: An Fronleichnam, am Reformationstag und an Allerheiligen gelten die Verbote nur in einzelnen Bundesländern. Eine einheitliche Regelung wäre äußerst wünschenswert und aus volks- und betriebswirtschaftlichen Gründen längst überfällig. Durch die Umfahrung der betroffenen Bundesländer oder die Unterbrechung der Transporte ensteht ein zusätzlicher Schaden für die Umwelt und die wirtschaftliche Entwicklung.
Stand: Januar 2023
Aufruf an die Industrie zur Notfallhilfe

Generatoren und Transformatoren für die Ukraine

Der Aufruf geht besonders an Firmen in der Elektrotechnik. Der Ukraine stehen schwierige Zeiten und ein harter Winter bevor. 
Die Angriffe auf die Energieversorgung in der Ukraine haben in letzter Zeit stark zugenommen. Flächendeckende Blackouts sind die Folge. Nahezu 50 % der Energieinfrastruktur der Ukraine ist betroffen. Angesichts der aktuellen Lage und der Minustemperaturen ist mit einer sehr ernsten humanitären Notlage zu rechnen. 
Die Ukraine benötigt dringend Produkte zur Instandsetzung ihrer Energieinfrastruktur und bittet um Spenden. Die schnelle Verfügbarkeit ist hier essenziell. Neu ist, dass dringend benötigte Produkte zudem auch käuflich erworben werden. Die Ukraine benötigt derzeit insbesondere Dreiphasen-Hochspannungstransformatoren und Ersatzteile für den Starkstrombereich (z. B. auch eingelagertes oder veraltetes, obsoletes Material etwa aus DDR-Beständen oder aus stillgelegten Kraftwerken).
Der ukrainische Energienetzbetreiber Ukrenergo hat zwei Bedarfslisten übersandt, die sowohl im Hoch- als auch Niederspannungsbereich Produkte beinhalten, die die Ukraine bereit ist, direkt einzukaufen. 
Unten finden Sie die Güter der Top 1 und Top 2 Priority. Für Angebote und Rückfragen bei Ukrenergo kontaktieren Sie bitte direkt Herrn Oleg Pavlenko: pavlenko.oy@ua.energy, +380734278038. 
Die GIZ als Ausführerin der Deutsch-Ukrainischen Energiepartnerschaft, bittet um Spenden zur Instandsetzung. Wichtige Informationen zum Spendenprozess finden Sie gesammelt auf der Webseite von der Energiepartnerschaft für die Ukraine.
Hier finden Sie eine laufend  aktualisierte Bedarfsliste
Rückfragen zum Spendenprozess und zu weiteren Fragen beantwortet Ihnen das Team der Deutsch-Ukrainischen Energiepartnerschaft: helpenergy@giz.de.
Zudem ist unsere Deutsch-Ukrainische AHK jederzeit für Sie ansprechbar. Sie erreichen den kommissarischen Geschäftsführer, Herrn Sergey Listnichenko unter folgenden Kontaktdaten: sergiy.lisnitschenko@ukrde.com.ua, +4915144143994. 
Neben nahezu allen Branchen, ist auch die ukrainische Agrarwirtschaft von den Kriegsschäden betroffen. Das ukrainische Landwirtschaftsministerium bittet um Unterstützung. 
Wir bedanken uns insbesondere bei all jenen, die bereits Unterstützung für die Ukraine geleistet haben und hoffen, dass wir auch in der gegenwärtigen Notlage den Menschen in der Ukraine helfen können. 
 
Hier die Liste der benötigten Güter im Einzelnen:
Oberste Priorität beim Nachschub haben die Autotransformatoren. Stand heute ist der Bedarf wie folgt:
  • AT 750 kV - elf Phasen;
  • AT 330 kV - sechzehn Einheiten;
  • AT 220 kV - sechs Einheiten.
 
Weiterhin werden folgende Geräte benötigt:
  • Stromwandler 750 kV - 21 Phasen;
  • Leistungsschalter 330 kV – 15 Einheiten in 3-Phasen-Set;
  • Leistungsschalter 110 kV - 25 Einheiten in 3-Phasen-Set;
  • Trennschalter 110 kV mit einem Erdungsschalter - 33 Einheiten in 3-Phasen-Set;
  • Spannungswandler 220 kV - 15 Phasen usw.
 
Eine weitere Priorität sind die Relaisschutz- und Automatisierungsgeräte. Der aktuelle Bedarf besteht  aus:
  • 13 Sätze Abstands- und Überstromschutz;
  • 20 automatische Steuersätze für Leistungsschalter;
  • 6 Sätze Differential-Sammelschienenschutz;
  • 10 Sätze Übertragungsgeräte.
 
Auch bei thermischen Kraftwerken ist der Bedarf beträchtlich. Im Speziellen:
  • Leistungsschalter 110 kV - 6 Einheiten in 3-Phasen-Set;
  • Leistungsschalter 330 kV – 3 Einheiten in 3-Phasen-Set;
  • Trennschalter 110 kV mit einem Erdungsschalter - 9 Einheiten in 3-Phasen-Set;
  • Stromwandler 110 kV - 6 Phasen;
  • Spannungswandler 110 kV - 3 Phasen usw.
Auch das Wasserkraftsystem ist gefährdet, und JSC Ukrhydroenergo benötigt die Auffüllung seines Notbestands an Spartransformatoren 330 kV (7 Einheiten) und Leistungstransformatoren 330 kV (4 Einheiten) und 110 kV (7 Einheiten).
 
Nachfolgend finden Sie den vorrangigen Bedarf für den Katastrophenschutz, der vom staatlichen Notdienst der Ukraine zusammengestellt wurde:
  • modulare Häuser - 6500 Einheiten (für 20 Personen mit einem internen Beleuchtungssystem);
  • Wohnmodule - 820 Einheiten;
  • Sanitärmodule - 164 Einheiten;
  • Betten-/ Schlafmodule – 130.000 Einheiten;
  • Elektrogeneratoren – 6.828 Einheiten (mit einer Leistung >10 kW – 6500 Einheiten, >100 kW – 164 Einheiten, >400 kW – 164 Einheiten);
  • Heißluftgebläse mit indirekter Beheizung mit flüssigem Brennstoff oder mit Strom, mit Thermostat und Luftverteilungsmanschetten - 13.000 Stück;
  • Mobile Trinkwasseraufbereitungsstationen - 164 Einheiten. (mindestens 1,5 Kubikmeter pro Stunde);
  • Tankwagen für die Lieferung von Trinkwasser - 164 Stk. (mindestens 8 Kubikmeter).

IHK Region Stuttgart

Aktuelle Veranstaltungen zum Thema Energie

 Aktuelle Termine: 
15.12.2022 Webinar: Wasserstoff für alle? Der Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur in der Fläche.
11.00 Uhr-12.00Uhr:  Anmeldung
19.12.2022 Webinar: Marktlage und Fragen der Energiebeschaffung
9.00 Uhr – 10.30 Uhr   Anmeldung
20.12.2022 Webinar: Strom- und Gaspreisbremse
9.00 Uhr - 10.30 Uhr:  Anmeldung
21.12.2022  Webinar: Strom- und Gaspreisbremse
9.00 Uhr - 10.30 Uhr: Anmeldung
Die Veranstaltungen werden vom DIHK organisiert und online mit Microsoft TEAMS durchgeführt.

IHK Region Stuttgart

Gas- und Strompreisbremse

Auf der Webseite des DIHK werden umfangreiche und aktuelle Informationen zu den kurz vor Weihnachten verabschiedeten Energiepreisbremsen kompakt dargestellt.
Ebenso finden sich dort aktuelle Fragen und Antworten zu den Gesetzen. Hierzu gab es am 20. und 21. Dezember inhaltsgleiche Webinare, die auch aufgezeichnet wurden. Hier finden Sie den Mitschnitt des Webinars.
Übersicht über die verschiedenen Energiepreisbremsen
Quelle: DIHK
IHK-Vollversammlung

IHK-Vollversammlung: Ehrenamt für die Wirtschaft

Im Jahr 2020 haben die IHK-Mitglieder in den IHK-Wahlen bestimmt, wer in den kommenden vier Jahren deren Interessen in der IHK-Vollversammlung und in den fünf Bezirksversammlungen der IHK-Bezirkskammern Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr vertreten wird.  Ende Februar hat die neue Vollversammlung in ihrer konstituierenden Sitzung das Präsidium gewählt und Marjoke Breuning erneut zur IHK-Präsidentin  bestimmt.
Die Vollversammlung und das von ihr gewählte Präsidium sind die obersten Gremien der IHK. Die Vollversammlung trifft Grundsatzentscheidungen, bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit, beschließt den Haushalt sowie die Beiträge und Gebühren. Das Präsidium bereitet die Beschlüsse der Vollversammlung vor und überwacht ihre Durchführung. In der neuen IHK-Vollversammlung sind Unternehmen aller Branchen und Größenklassen vertreten - vom Soloselbständigen bis zum international orientierten Konzern mit tausenden von Mitarbeitern. Darüber ist der Frauenanteil gegenüber der vergangenen Wahlperiode um 30 Prozent gestiegen und ist jetzt so hoch wie nie zuvor. Präsidentin Marjoke Breuning würde es begrüßen, wenn sich künftig noch mehr Unternehmerinnen engagieren und die IHK-Gremien langfristig zur Hälfte mit Frauen besetzt wären.
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind neu in der IHK-Vollversammlung. Andere gehörten der Versammlung schon in vergangenen Jahren an und erleben jetzt ihr „Comeback“. Beiden geben wir die Gelegenheit, sich selbst und ihre Schwerpunkte in der IHK-Arbeit vorzustellen.

Michael Antwerpes, Geschäftsführer CoMo GmbH, Schorndorf:
Die Kombination aus Wirtschaft und Gestalten, aus Netzwerk und Innovationsfreude hat mich zur letztlich  erfolgreichen Kandidatur für die IHK-Vollversammlung bewogen. Geboren in Viersen am Niederrhein, lebe ich seit 1998 im Rems-Murr-Kreis, und habe dabei von Winnenden über Großheppach, Korb, Urbach und aktuell Schorndorf eine Tour d`Horizon durch den lebenswertesten Wirtschaftsraum Europas hinter mir. Als ARD-Sportmoderator schätze ich die Bodenständigkeit der Region, die mir als Korrektiv dient zu meinen Reisen rund um den Erdball, so zum Beispiel zu allen Olympischen Sommer- und Winterspielen seit 1994. Außerdem präsentiere ich seit 2003 jeden Montag die Quizsendung „Sag die Wahrheit“, die sich im SWR-Programm großer Beliebtheit erfreut. 2008 habe ich die CoMo GmbH mit Sitz in Schorndorf gegründet, in der ich die vielen Anfragen zu den Themen Veranstaltungs-Konzepte, Moderation und Coaching bündle und bearbeite. Die Region ist reich an Ideen und international erfolgreichen Unternehmen, in Bezug auf die Zukunft schlummern hier große Potenziale. Den Schwerpunkt meines IHK-Engagements sehe ich bei den Themen Tourismus, Aus- und Weiterbildung sowie Digitalisierung.

Christine Arlt-Palmer, Geschäftsführerin Board Consultants International Arlt-Palmer & Werner GmbH, Stuttgart:
Ich finde es wichtig und toll, dass sich die Wirtschaft selbst verwaltet. Das ist ein hohes Gut, für das es sich lohnt, sich einzusetzen und es gegen die vielfältigen Angriffe, die es ja leider immer wieder gibt, zu verteidigen. Besonders gefällt mir, dass die IHK nicht für eine Branche oder einzelne Unternehmen spricht, sondern für die Wirtschaft als Ganzes. So kann sie ihr gegenüber Politik und Öffentlichkeit Gehör verschaffen. Unser Unternehmen ist eine weltweit verbundene Personalberatung mit sechs Partnern in Deutschland. Wir vermitteln Führungspersonal der ersten und zweiten Ebene. Bei unserer Arbeit wird uns täglich gespiegelt, vor welch epochalen Herausforderungen die Unternehmen stehen – vor allem wegen der Digitalisierung. Im Grunde bricht ein ganz neues Zeitalter an. Gerade kleine und mittlere Unternehmen brauchen dabei die Unterstützung der IHK. Mit meinem Engagement in der Vollversammlung möchte ich deshalb dazu beitragen, dass die IHK ihr Profil schärft, hin zu mehr Agilität und einem noch passgenaueren Dienstleistungsangebot für die Mitgliedsunternehmen.

Rüdiger Bechstein, Geschäftsführer der Komplementär-SE Alfred Kärcher SE & Co. KG, Winnenden:
Ich bin Bereichsleiter Personal bei der Alfred Kärcher SE & Co. KG und Prokurist der Komplementär-SE. Seit 2003 bin ich im Unternehmen und lege seither Wert darauf, dass Arbeiten bei Kärcher neben spannenden und herausfordernden Aufgaben auch beste Perspektiven und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten bedeutet. Deshalb engagiere ich mich auch besonders für eine lebensphasenbewusste Personalpolitik und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Für meine Mitarbeit in der IHK liegt mir – wie im Unternehmen – besonders die Weiterentwicklung und Förderung der dualen Ausbildung am Herzen. Weitere wichtige Themen sind die digitale Transformation und der Abbau von Bürokratie. Ich bin 58 Jahre alt, verheiratet und wohne mit meiner Frau und meinen drei Töchtern in Stuttgart. Ehrenamtliches Engagement ist für mich von großer Bedeutung, darum bin ich unter anderem Vorsitzender des Finanzausschusses und Präsidiumsmitglied des Evangelischen Kirchentags.

Vanessa Bachofer, Geschäftsführende Gesellschafterin Mack & Schneider GmbH, Filderstadt:
In unserem Unternehmen sind wir auf gut ausgebildete gewerbliche Fachkräfte angewiesen – sei es im Formenbau, im Spritzguss oder im Vorrichtungsbau. Unseren Nachwuchs bilden wir selbst aus und brauchen deshalb motivierte junge Leute, die sich für die duale Berufsausbildung und nicht für ein Studium entscheiden. Hierfür setzt sich die IHK immer wieder mit großem Nachdruck ein.
In der Vollversammlung will ich dazu beitragen, dass dieser erfolgreiche Kurs beibehalten wird. Gemeinsam mit drei Kollegen aus der Firma bin ich zudem ehrenamtliche Prüferin und sorge so zusammen mit der IHK für einen hohen Qualitätsstandard in der Ausbildung. Unser Unternehmen arbeitet als Spezialist für technische Kunststoffteile und Ventiltechnik vor allem für Kunden aus der Automobilindustrie. Daher ist mir auch die Rolle der IHK als Ratgeber der Politik sehr wichtig. Dabei ist die IHK die einzige Organisation, die nicht nur Unternehmen einer bestimmten Branche oder Struktur, sondern das Interesse der Wirtschaft als Ganzes im Blick hat.
Wenn ich mich nicht mit dem Unternehmen oder dem Ehrenamt beschäftige, widme ich mich meinem Studium der Philosophie, Politik und Wirtschaft (PPW) an der Ludwig-Maximilians-Universität München, das ich diesen Herbst mit dem Master abzuschließen hoffe.

Elisabeth Berger, Besonders bestellte Bevollmächtigte Kronen-Hotel GmbH, Stuttgart:
Mit der IHK bin ich schon längere Zeit verbandelt – als Ausbilderin und als Prüferin von Hotelfachleuten. Für die Vollversammlung habe ich kandidiert, weil ich unsere Branche vertreten möchte. Besonders die inhabergeführten Häuser, die kleineren Hotels und gastronomischen Betriebe liegen mir am Herzen. Als gelernte Hotelfachfrau führe ich seit 17 Jahren gemeinsam mit meinem Mann das Kronenhotel. Unser Schwesterhotel Martinshof in Rottenburg am Neckar haben wir davor geführt. Ich lebe meinen absoluten Traumberuf seit nunmehr fast 40 Jahren in unterschiedlichsten Positionen. Das Kronenhotel beherbergt hauptsächlich Geschäftsreisende. Der Städtetourismus ist ebenfalls wichtig für unser Haus. Bis zum Ausbruch der aktuellen Corona Pandemie waren wir mit unserem Hotel sehr erfolgreich. Persönliche Führung, hohe soziale Standards und gelebter Umweltschutz spielen für meinen Mann und mich eine große Rolle und werden von uns gelebt.

Dr. Daniel Boese, Stuttgart:
#zuversichtlich, #konstruktiv und #vertrauensvoll die Arbeit der IHK mitgestalten. Mit diesem Versprechen habe ich mich zur Wahl gestellt und ich freue mich, dass ich es nun einlösen darf. Im Wahlsommer hat sich bereits abgezeichnet, dass uns die Corona-Pandemie vor große Herausforderungen stellt. Mit Zuversicht die Dinge anzupacken und Lösungen zu entwickeln ist brisanter denn je.
Mein Augenmerk liegt auf Bildung und Digitalisierung. Sie sind wesentliche Schlüsselfaktoren für die erfolgreiche wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Die IHK nimmt hierbei eine tragende Rolle ein, zum Beispiel beim Betrieb des weltweit beneideten dualen Ausbildungssystems. In meiner Rolle als Geschäftsführer der ältesten privaten Fernhochschule Deutschlands, die auf das digitale Fernstudium neben dem Beruf spezialisiert ist, setze ich mich seit Jahren als Innovator in diesem Bereich ein. Diesen Ansatz konstruktiv und vertrauensvoll bei der IHK und Region weiter mitzugestalten und in die Tat umzusetzen, ist meine Triebfeder.

Uwe Blankenhorn, Geschäftsführer I.S.T.W. Planungsgesellschaft mbH, Ludwigsburg:
Ob Berufsausbildung oder Rechtsfragen, ob Corona oder Brexit: Die IHK bietet insbesondere kleinen und mittelgroßen Unternehmen unverzichtbare Unterstützung im Alltag. Ich finde das großartig und unterstütze die IHK daher mit Leidenschaft und voller Überzeugung. Gerne bringe ich meine Erfahrungen und Kompetenzen ins Ehrenamt ein, etwa im Bereich Verkehrswesen. Für mich gilt seit jeher: Mitmachen statt meckern! Ich freue mich sehr auf spannende Aufgaben und Begegnungen!
Mit elf Leistungsbereichen rund um den Tief- und Straßenbau gehört die I∙S∙T∙W Planungsgesellschaft mbH zu den führenden Ingenieurbüros in Baden-Württemberg. An fünf Standorten gestalten wir Lösungen und Konzepte ganzheitlich, zukunftsfähig und ideenreich. Dabei schätzen unsere Kunden seit über 25 Jahren unsere Arbeitsweise, die wir im Firmennamen verankert haben. I∙S∙T∙W steht für „Ideen, Service, Termintreue und Wirtschaftlichkeit”.

Kai Boeddinghaus, Inhaber KdÖR-Beratung, Bad Boll:
Mit meinem Unternehmen berate ich Kammer-Zwangsmitglieder und bin in der Organisationsberatung für Kammern tätig. Entsprechend wird der Schwerpunkt meiner Arbeit in der IHK-Vollversammlung bei der Entwicklung der IHK-Organisation liegen. Insbesondere setze ich mich für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft ein. Da dieses Ziel jedoch nur über die Gesetzgebung erreicht werden kann, werde ich mich innerhalb der IHK zunächst für die Kürzung der Zwangsbeiträge, für mitgliederorientierte Kammerdienstleistungen, eine deutliche Stärkung der Binnendemokratie und gerechte Beitragsstrukturen einsetzen. Eine moderne Kammer braucht keinen Zwang!

Martin Büttner, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Martin Büttner Elektronische Programmsteuer- und Regelanlagen GmbH & Co. KG, Esslingen:
Durch mein ehrenamtliches Engagement in der IHK-Vollversammlung als gewähltes Mitglied für den Kammerbezirk Esslingen-Nürtingen möchte ich zu einer besseren und engeren Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und IHK beitragen und den Belangen der kleinen Familienunternehmen des produzierenden Gewerbes der Region Stuttgart eine Stimme geben.
Besonders am Herzen liegt mir auch die Stärkung unseres Technologie-Standorts im internationalen Vergleich, wofür die digitale und ökologische Transformation der Industrie vorangetrieben werden muss. Auf dem Weg dorthin muss eine Sensibilisierung und Differenzierung erfolgen, was nur durch eine ergebnisoffene Kommunikation zwischen Wirtschaft und Staat bzw. Verwaltung möglich ist.
Außerdem ist es mir wichtig, über Chancen und Risiken der internationalen Vernetzung der Wirtschaft zu sprechen – konkret, was sie besonders für kleine Familienunternehmen bedeuten. In diesem Zusammenhang sind für mich nicht nur Lieferketten ein Thema, sondern auch überregionale Kooperationen in der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften.

Dr. Ing. Ralf von Brie, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Gebrüder Lotter KG, Ludwigsburg:
Als persönlich haftender Gesellschafter der Gebr. Lotter KG freue ich mich auf die aktive Mitgestaltung in der IHK-Vollversammlung, denn eine starke IHK benötigt die Mitwirkung mittelständischer Unternehmen aus der Region.
Die Erfolgsgeschichte von Lotter begann 1840 mit einer kleinen Eisenwarenhandlung in Ludwigsburg. Das Unternehmen entwickelte sich zu einem der führenden Handelshäuser Süddeutschlands,  ist heute mit ihren sieben Tochtergesellschaften an über 50 Standorten in ganz Deutschland tätig und beschäftigt rund 1800 Mitarbeiter. Dabei ist Lotter ein mittelständisches Familienunternehmen geblieben. Verantwortung zu übernehmen für Kunden und Mitarbeiter, für Umwelt und Gesellschaft gehört seit jeher zu unserem Selbstverständnis. Auch in den aktuellen Krisenzeiten müssen wir an die Zukunft denken und wollen weiter erfolgreich ausbilden. Als Vater und Unternehmer haben die Berufsperspektiven junger Menschen einen hohen Stellenwert für mich. Eine zukunftsfähige Wirtschaft braucht eine gemeinsame Aus- und Weiterbildung, dafür werde ich mich mit meinem Engagement bei der IHK einsetzen. Ebenso möchte ich mich gerade im Handel bei Fragestellungen rund um die Digitalisierung aktiv einbringen. Entspannung finde ich beim Sport, in der Familie und in der Lektüre eines spannenden Buches.
Herbert Dachs, Geschäftsführer Medienholding Süd GmbH, Stuttgart:
Für mich ist es eine große Ehre, als ehrenamtliches Mitglied der IHK-Vollversammlung meine Expertise einbringen zu dürfen. Ich sehe meine Aufgabe darin, das IHK-Netzwerk weiter auszubauen, die richtigen Menschen zusammenzubringen und Knowhow zu transportieren. Auch ist es mir ein Anliegen, die Stimme der regionalen Wirtschaft stärker in den politischen Diskurs einzubringen. Darin fließen meine langjährigen Erfahrungen im Verlagswesen und seit 2015 als Geschäftsführer der MHS ein. Die MHS gehört zur SWMH Holding Gruppe, die in der Zentrale in Stuttgart und an über 30 weiteren Standorten insgesamt rund 6100 Mitarbeiter beschäftigt und Zeitungen, Magazine und Anzeigenblätter in Deutschland, sowie ein großes Portfolio an Fachinformationen in anderen europäischen Ländern produziert. Ein ganz wesentlicher strategischer Schritt ist die sukzessive Digitalisierung der bestehenden Marken und der Ausbau neuer Geschäftsfelder auf digitaler Ebene.

Elisabeth Fischer, Geschäftsführerin Fischer Maschinenbau GmbH & Co. KG, Gemmrigheim:
Ich habe mich für die Wahl zur IHK-Vollversammlung aufstellen lassen, weil ich finde, dass die IHK eine gute Arbeit macht. Außerdem halte ich es für sehr wichtig, dass die Wirtschaft gegenüber der Politik eine Stimme hat. Von meiner Mitarbeit in der Vollversammlung erhoffe ich mir auch, dass ich die Möglichkeit habe, etwas zu bewegen. In welchem Thema und wie – das müssen Sie mich in einem halben Jahr noch einmal fragen, wenn ich erste Erfahrungen gesammelt habe. Auf jedem Fall liegt mir aber die Ausbildung am Herzen, wo ich mich jetzt schon engagiere. Aber auch der Umweltschutz ist mir persönlich und unserem Unternehmen sehr wichtig. Als Qualitätshersteller von Maschinen für Landschaftspflege und Landwirtschaft insbesondere im Bereich Mähen und Mulchen beliefern wir Landwirte und Kommunen weltweit. Besonders stolz sind wir dabei auf unsere Patente, die den Artenschutz vorantreiben.

Michael Fritz Vorstand Kreissparkasse Böblingen:
Über die Wahl in die Vollversammlung der IHK und in die Bezirksversammlung Böblingen habe ich mich sehr gefreut, da ich die Arbeit der IHK bereits durch meine Tätigkeit bei den Wirtschaftsjunioren Böblingen kennen- und schätzen lernen durfte. Als Vorstandsmitglied eines der größten Ausbildungsbetriebe im Landkreis Böblingen ist es mir ein persönliches Anliegen, mich für den Nachwuchs stark zu machen und mich für die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit der gesamten Region Stuttgart einzusetzen. Darüber hinaus sehe ich die Digitalisierung als ein wichtiges Zukunftsthema an. Die IHK ist hierfür ein bedeutender Impulsgeber gegenüber der Landesregierung und der Region Stuttgart. Dazu gehört natürlich auch der Ausbau der notwendigen Infrastruktur. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den anderen Vertretern in der Voll- und Bezirksversammlung die positive Entwicklung unserer Region aktiv mitzugestalten.

Holger Fuhrmann, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH H/W/S Fuhrmann GmbH & Co. KG, Korb:
Als Steuerberater von Unternehmen aller Größen und Branchen habe ich seit über zwei Jahrzehnten viele Unternehmensgründungen, Unternehmenskäufe und -verkäufe sowie Nachfolgeregelungen begleitet. Darüber hinaus bin ich in der laufenden Beratung von Unternehmen zentraler Ansprechpartner meiner Mandanten. Dieses Wissen werde ich mit Überzeugung und Begeisterung in die Bezirksversammlung Rems-Murr sowie in die Vollversammlung einbringen. Zudem lege ich als Partner einer Steuerberatungsgesellschaft mit über 450 Mitarbeitern meinen Fokus auch auf die betrieblichen Chancen und die gesellschaftliche Verpflichtung als Ausbildungsbetrieb. Ferner bin ich als Vater eines schulpflichtigen Kindes auch privat mit den neuen Aufgaben, welche sich aufgrund der Coronapandemie ergeben, beschäftigt und in die erweiterten Möglichkeiten für Mitarbeiter bezüglich der Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung persönlich involviert. Ich werde diese Erfahrungen aktiv in meine Gremienarbeit einbringen, die nachhaltige Entwicklung der Region Rems-Murr vorantreiben sowie an einer Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen für Unternehmen mitwirken.

Jochen Hahn, Vorstand BITE Business Information Technology AG, Filderstadt:
Mein Name ist Jochen Hahn. 1967 bin ich in Esslingen geboren, bin glücklich verheiratet und habe einen Hund. Seit 25 Jahren leite ich mein Softwareunternehmen, die Bite AG.
Warum habe ich mich aufstellen lassen? Die Antwort findet sich leicht, wenn man meine Verbundenheit zur IHK und zu den Wirtschaftsjunioren kennt. Seit 27 Jahren bin ich dort Mitglied und habe selbst in meinen Anfangsjahren die Unterstützung erfahren, die bei der Existenzgründung und der weiteren Entwicklung wichtig ist.
Als Visionär und Unternehmer mit Leidenschaft möchte ich meine Erfahrungen gerne weitergeben und stehe jungen Existenzgründern mit Rat und Tat zur Seite.
Networking ist mir von jeher wichtig, ob als stellvertretender Förderkreisvorsitzer oder als Mitglied im Ball-Orgateam – es gibt immer etwas zu bewegen. Dazu kommen noch 16 Jahre in der Bezirksversammlung der IHK Esslingen und viele Jahre als Prüfer für Fachinformatiker. Kommunikation mit Menschen aller Altersstufen ist mein Antrieb.

Sophie Hatzelmann, Geschäftsführerin ahc GmbH, Stuttgart:
Als Geschäftsführerin der ahc GmbH, eines Unternehmens für Projektleitung und Digitalisierung in den Bereichen Automobil, Mobilität und Bau, will ich die Stimme der regionalen Wirtschaft stärker in den politischen Diskurs einbringen und die Modernisierung der IHK-Organisation gestalten. Da ich als Industrie-4.0-Scout in Baden-Württemberg für mittelständische Unternehmen die Digitalisierungsstrategie und -umsetzung entwickle, erlebe ich, dass wir hier noch immer großen Bedarf haben. Deswegen möchte ich die Themen Digitalisierung und Innovation in unserer Region vorantreiben. Seit meinem Studium (Elektroingenieurswesen, Wirtschaftswissenschaften, European Studies) bin ich über 20 Jahre als Projektleiterin und Unternehmensberaterin tätig und habe vor 13 Jahren zusammen mit Stefan Albert die ahc GmbH gegründet. Als Unternehmerin will ich auch gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, weshalb ich mich gerne ehrenamtlich engagiere.Ich bin verheiratet und habe drei Töchter.

Matthias Heinz, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Fichtner GmbH & Co. KG, Stuttgart:
Für Fichtner als Stuttgarter Familienunternehmen gibt es seit Jahrzehnten vielseitige Berührungspunkte mit der IHK – sei es als Ausbildungsbetrieb, durch Mitarbeit in diversen Ausschüssen oder den Austausch zu Themen der Außenwirtschaft.  Es freut mich sehr, dass ich meine berufliche und praktische Erfahrung aus verschiedenen Sektoren (Verarbeitendes Gewerbe und Dienstleistungen) sowie aus anderen Kammern (z.B. AHK Chicago) und der IHK-Bezirksversammlung Ludwigsburg nun auch in die Vollversammlung miteinbringen darf. Auch durch die Mitarbeit im Außenwirtschaftsausschuss der IHK seit vielen Jahren habe ich die stets sehr interessanten und fruchtbaren persönlichen Kontakte durch die Kammerarbeit zu schätzen gelernt. Ich freue mich auf eine gleichfalls konstruktive und produktive Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Vollversammlung, um gemeinsam die Rahmenbedingungen der Wirtschaft in der Region mitzugestalten.

Dr. Karl Peter Hoffmann, Geschäftsführer Stadtwerke Sindelfingen GmbH, Sindelfingen:
Unser Unternehmen ist als Energieversorger und Infrastrukturdienstleister immer auf gute gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen in unserer Region angewiesen. Themen wie der Glasfaserausbau als Basisinfrastruktur der Digitalisierung und der Ausbau einer kostengünstigen sowie klimafreundlichen Fernwärmeversorgung liegen mir hierbei seit vielen Jahren besonders am Herzen. Die IHK setzt sich traditionell als Ratgeber der Politik mit großem Engagement und Nachdruck für gute gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen ein. Hierbei hat die IHK als einzige Institution nicht nur eine bestimmte Branche im Blick, sondern engagiert sich für die Anliegen der Wirtschaft als Ganzes. Ich freue mich daher darauf, in den Gremien der IHK an diesen Zielen engagiert mitarbeiten zu dürfen.

Maximilian Höhnle, Inhaber Maximilian Günter Höhnle Ovidfilm, Stuttgart:
Ich habe mich in die Vollversammlung wählen lassen, weil ich die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Region Stuttgart voranbringen will. Dafür setze ich mich schon seit Jahren ein. Von der Mitarbeit in der IHK erhoffe ich mir nun, dass unsere Branche auch in der Gesamtwirtschaft und in der Politik Gehör findet. Ganz besonders interessiert mich dabei das Thema Ausbildung, einerseits wegen des katastrophalen Fachkräftemangels in unserer Branche, aber auch, weil ich mir ganz allgemein wünsche, dass das Bildungsniveau in unserem Land wieder steigt. Ovidfilm habe ich 2012 gegründet. Mein Spezialgebiet sind Spiel- und Dokumentarfilme, für die ich in ganz Deutschland unterwegs bin.

Marc Herzog, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Olymp GmbH & Co. KG, Stuttgart:
Ich halte die IHK als Institution für sehr wichtig! Schon mein Vater hat sich jahrzehntelang dort engagiert, so dass die Kammer für mich eigentlich von klein auf immer präsent war. Er hat auch den Gedanken gelebt, dass es unsere IHK ist und dass wir Unternehmer uns deshalb darin für die Wirtschaft in der Region engagieren müssen. Gerade die Interessen des Mittelstandes werden ja sonst kaum von jemandem wahrgenommen. Die Probleme des Mittelstandes kenne ich auch aus Lieferantensicht nur zu gut: Unsere Kunden sind Friseur- und Beauty-Geschäfte jeder Größenordnung. Ihnen liefern wir fertige, von unseren Architekten und Lichtexperten geplante Konzepte und die passenden Produkte aus einer Hand - weltweit. Wie die Friseure auch haben wir auf Dauer nur Erfolg, wenn wir gut ausgebildeten Nachwuchs haben. Auch dabei ist die IHK ein ganz wichtiger Ankerpunkt und trägt mit ihren Serviceleistungen dazu bei, dass wir auf demselben Niveau ausbilden können wie die Großen.

Nina Hornung, Pack’n design GmbH Verpackungsentwicklung & Design, Ludwigsburg:
Ich mag die schwäbische Mentalität, den Erfindergeist und das emsige Schaffen. Die Leute haben einfach ein enormes Potenzial. Das möchte ich gerne weiter fördern und dazu beitragen, dass auch kleine Unternehmen an der wirtschaftlichen Gestaltung im Ländle mitwirken. Pack`n design hat sich auf Verpackungen spezialisiert, die sowohl funktional als auch optisch ansprechend sind. Die Kombination aus Verpackungstechnik, Design und Marketing kommt bei den Kunden gut an. Zusammen mit der Produktfotografie und 3-D-Dienstleistungen macht das unsere Arbeitstage sehr vielseitig und stellt uns immer wieder vor spannende Herausforderungen. Und auch wir in unserem Team freuen uns nach fast 17 Jahren noch immer, wenn wir unsere Produkte und Displays am Point of Sale oder in verschiedenen Medien wiederfinden.

Matthias Kellermann, Geschäftsführer Ipolog GmbH, Leonberg:
Als gelernter Tischler bin ich es gewohnt, Dinge buchstäblich selbst in die Hand zu nehmen und etwas Schönes daraus entstehen zu lassen. Als studierter Wirtschaftsingenieur habe ich eine breite Ausbildung, die ich über Jahrzehnte in verschiedenen Bereichen vertieft habe. Als Unternehmer habe ich gemeinsam mit meinen Mitgründern ein Software-Unternehmen aufgebaut, Mut und Pioniergeist bewiesen, Innovationen hervorgebracht und viel „Startup“-Erfahrung gesammelt. Dies alles bringe ich gerne in meiner Arbeit in der Vollversammlung ein. Ich möchte, dass die IHK zur „Möglichmacherin“ wird: noch viel mehr kluge und mutige Köpfe in unserer Region sollen ihre Träume verwirklichen! Dazu braucht es neben solider Ausbildungsangebote eine großartige Innovationsförderung und großdenkende Finanzierungsangebote. Ich werde mich für Gründer- und Unternehmensförderung stark machen. Wir haben viel Potenzial und ebenso Bedarf in der Region für zukunftsfähige Geschäftsmodelle. All dies gelingt jedoch nur mit Menschen, die fachlich gebildet und charakterstark sind, ihr Leben selbst in die Hand und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Hier sehe ich ein weites Betätigungsfeld für uns alle, Unternehmer-Persönlichkeiten in unserem Umfeld zu fördern!

Markus Höfliger, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Harro Höfliger Holding GmbH & Co. KG, Allmersbach im Tal:
Mir persönlich liegt die Aus- und Weiterbildung ebenso am Herzen wie der Erhalt und Ausbau lokaler Rahmenbedingungen, innerhalb welcher wir die Leistungsfähigkeit und Dynamik unserer Unternehmen auf dem Weltmarkt fördern können. Zur Erhaltung unserer Standards sehe ich als größte Herausforderung Arbeit, Leben und Umwelt in Einklang zu bringen. Sowohl innerhalb unseres Unternehmens, wie auch in unseren Netzwerken fördern und unterstützen wir die Aus- und Weiterbildung ebenso wie soziale und Nachhaltigkeitsprojekte und hierfür möchte ich mich auch innerhalb der IHK engagieren.
Ich bin verheiratet, habe vier Kinder und führe unser Familienunternehmen in zweiter Generation. Nach über 20 Jahren als kaufmännischer Geschäftsführer bin ich 2019 in den Vorsitz unseres Aufsichtsrates gewechselt. Unser Unternehmen, die Harro Höfliger Verpackungsmaschinen GmbH ist mit rund 1500 Mitarbeitern führend in der Entwicklung und dem Bau von Produktions- und Verpackungsmaschinen. Unser Kundenfeld findet sich überwiegend in der Pharma- und Medical-Device-Industrie. Neben Europa befinden sich unsere Hauptmärkte in Nordamerika und Asien.

Ralph Kissner, Geschäftsführer S.I.X. Offene Systeme GmbH, Stuttgart:
Die Entwicklung und Umsetzung neuer Ideen hat mich schon immer fasziniert und das ist mein Anliegen bei der IHK-Arbeit: Ob bei der Modernisierung der regionalen Mobilitätsinfrastruktur und der Mobilitätswende, der Digitalisierung der Verwaltung oder  Themen rund um die Unternehmensnachfolge, ich werde mich dafür einsetzen, neue Ideen in diesen Bereichen zu entwickeln und bei der Umsetzung zu unterstützen.
Diese Ziele habe ich auch mit dem Softwareunternehmen SIX Offene Systeme seit der Gründung 1991 verfolgt. Als Digitalisierungstreiber machen wir, Six, die Produkte und Dienstleistungen unserer Kunden vor allem in den öffentlichen Verwaltungen für möglichst viele Menschen zugänglich und nützlich. Mit unseren Softwarelösungen für Content- und Asset-Management sorgen wir außerdem bei vielen Handelsunternehmen dafür, digitalen Content optimal zu strukturieren, so dass Menschen effizienter arbeiten können, egal wo sie sich aufhalten. Zu unseren Kunden zählen neben öffentlichen Auftraggebern wie die Länder Bremen und Brandenburg, die Städte Regensburg, Rostock, Rottenburg auch viele namhafte Unternehmen wie z.B. BP, CEWE, August Storck oder Jaques Weindepot.

Harald Klaiber, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Index-Werke GmbH & Co. KG Hahn & Tessky, Esslingen:
Mein Name ist Harald Klaiber, ich bin 43 Jahre alt, verheiratet und stolzer Vater zweier Kinder (10 und 12 Jahre). Nachdem ich fast 17 Jahre bei der Zeiss-Gruppe Führungspositionen im In- und Ausland bekleidet habe, bin ich seit Juni 2017 Kaufmännischer Geschäftsführer der Index-Werke GmbH & Co. KG. Die Index-Werke sind ein in Esslingen verwurzeltes Unternehmen mit einer mehr als 100-jährigen Geschichte. Die Index-Gruppe zählt heute mit ihren Marken Index und Traub zu den weltweit führenden Herstellern von CNC-Drehmaschinen, Drehautomaten, Mehrspindlern und Dreh-Fräszentren.
Dem Unternehmen wie auch mir liegt die Förderung der Mitarbeiter und vor allem die Ausbildung junger Menschen am Herzen – dies zeigt auch unsere Ausbildungsquote von sechs Prozent. Neben diesem wesentlichen Schwerpunkt möchte ich beim Thema wettbewerbsfähige Standort-/Wirtschaftsentwicklung meine Erfahrung einbringen sowie Impulse für die Vertretung von Unternehmensinteressen im Austausch mit der Politik geben. Last but not least halte ich den Austausch in einem branchenübergreifenden Gremium verschiedenster Unternehmensgrößen per se für einen echten Mehrwert.

Peter Kurz, Geschäftsführer Kurz Entsorgung GmbH, Ludwigsburg:
Schon sehr früh in meiner Laufbahn war ich bei den Wirtschaftsjunioren aktiv und bin schon seit langem mit der IHK Ludwigsburg verbunden. Deshalb bin ich sehr gerne Mitglied der IHK-Vollversammlung geworden. Meiner Meinung nach ist es sehr wichtig, dass sich die Industrie und der Handel selbst verwalten. Das Angebot im Bereich Bildung, sei es die berufliche Erstausbildung, Angebote zur beruflichen Qualifizierung oder zu anderen Themen der Weiterbildung finde ich sehr gut. Auch weitere Angebote und die Beratungen durch die Kammern vor Ort sind immer gut und werden von unserem Unternehmen immer gerne in Anspruch genommen. Ich freue mich schon sehr auf den Austausch mit Unternehmern und Führungskräften aus den Unternehmen der regionalen Wirtschaft.

Norwin Graf Leutrum von Ertingen, Besonders bestellter Bevollmächtigter Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart:
Als neu gewähltes Mitglied der IHK-Vollversammlung freue ich mich sehr, aktiv für die Interessen unserer mittelständischen Wirtschaft einzutreten. Denn unsere Unternehmen sind die Grundlage für den Wohlstand hier in der Region. Doch aktuell stehen viele Unternehmen vor vielfältigen Herausforderungen. Dabei denke ich nicht nur an die Verwerfungen durch die Corona-Krise, sondern vor allem auch an die notwendige Transformation von Geschäftsmodellen. Hier müssen wir – Unternehmen, Banken und Verbände – zusammenarbeiten und uns gegenseitig bestmöglich unterstützen, beraten und begleiten. Zudem möchte ich mich auch in der IHK-Arbeit für mehr Wertschätzung gegenüber den Leistungen speziell von familiengeführten Unternehmen in unserer Gesellschaft einsetzen. Ganz entscheidend ist für mich dabei ein sachlicher sowie verständnis- und respektvollerer Umgang miteinander. Denn ich bin fest davon überzeugt, dass wir alle, als Wirtschaft wie auch als Gesellschaft, von einer starken und auf den Weltmärkten erfolgreichen heimischen Industrie profitieren.

Christoph Metz, Inhaber Christoph Metz Christophorus Schokolade, Esslingen:
Durch meine Tätigkeit in den IHK-Gremien möchte ich die regionale Wirtschaft unterstützen, die Interessen der Wirtschaft stärken und in den Regionen Akzente setzen. Zudem freue ich mich auf ein aktives Netzwerk verschiedenster Unternehmen und auf die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der IHK. Christophorus-Schokolade ist ein Startup, welches Schokolade mit lokalem Kolorit herstellt. In unseren Produkten spiegelt sich auch die Verbindung zwischen Wirtschaft und der Region Stuttgart wieder. Ich wünsche mir spannende Kontakte und Kooperationen für die weitere Zukunft!

Klaus Meissner, Vorstand Kreissparkasse Göppingen:
In Krisenzeiten zeigt sich, wie wichtig es ist, dass Unternehmen eine Interessensvertretung haben, die Gehör findet. Die IHK ist eine starke Stimme: sie ist Lotse der Wirtschaft und ein wertvoller Ansprechpartner für die Politik. Als Vorstand einer regionalen Sparkasse habe ich sehr viele Kontakte zu Unternehmen und Gewerbetreibenden. Mir ist es wichtig, meine Erfahrungen aus zahlreichen Gesprächen in meine Arbeit bei der IHK einzubringen. Bei der Begleitung von Existenzgründern arbeiten wir bei der Sparkasse bereits seit Jahrzehnten eng mit der IHK zusammen und helfen so, die Vielfalt in der Region zu fördern. Wir sind stolz darauf, dass wir schon viele Gründerinnen und Gründer auf ihrem Weg in die Selbständigkeit unterstützt haben. Ebenso froh sind wir, dass wir mit der IHK einen Partner haben, der unsere Ausbildung stärkt und uns hilft, junge Talente an unser Haus zu binden. Zukunft muss man gestalten und so freue ich mich sehr, für den Landkreis Göppingen als Teil der Wirtschaftsregion Stuttgart in der IHK-Vollversammlung aktiv zu sein.

Ralf Nerling, Geschäftsführer Nerling GmbH Betriebseinrichtungen, Leonberg:
Ich bin eigentlich ein IHK-Urgestein, weil ich bereits über 25 Jahre in der Vollversammlung und in der Bezirksversammlung Böblingen aktiv war. Neu bin ich nur insofern, als ich die letzte Legislaturperiode ausgesetzt habe. Inzwischen wird unsere Spezialfirma für Rein- und Messräume von meinem Sohn Olaf sehr gut geführt. Meine Aufgabe sehe ich hauptsächlich im Netzwerken. So bin ich unter anderem beim RKW und im Cleaning Excellence Center Leonberg engagiert. Mein lebenslanges Thema ist es nämlich, die Zukunft vorzubereiten, in der die technischen Ansprüche immer komplexer und anspruchsvoller werden – für unser Unternehmen, aber auch für die Industrie insgesamt. Meine Kompetenz, meine Erfahrung und meine Verbindungen auf diesem Gebiet möchte ich in die IHK-Vollversammlung einbringen. Dabei ist es mir sehr wichtig, dass wir alle auf Augenhöhe miteinander reden.

Prof. Dr.Stefan Mecheels, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Forschungsinstitut Hohenstein Prof. Dr. Jürgen Mecheels GmbH u. Co. KG, Bönnigheim:
Als Mitglied der IHK-Bezirksversammlung Ludwigsburg sowie von 2001 bis 2016 auch schon der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart setze ich mich seit 20 Jahren mit großer Freude und Motivation für die Belange unserer regionalen Wirtschaft ein. Seit 2017 konnte ich als Vizepräsident der IHK-Bezirkskammer Ludwigsburg zudem wichtige Lösungen für eine erfolgreiche Zukunft des Landkreises und unseres Standorts in der Region mitgestalten. Besonders am Herzen liegt mir dabei die Berufsausbildung junger Fachkräfte. Mein Einsatz gilt darüber hinaus einer optimalen Verkehrsinfrastruktur, die eine entscheidende Rolle für den Erfolg unserer ansässigen Unternehmen spielt. Seit 1995 stehe ich als Inhaber und CEO Hohensteins an der Spitze unseres familiengeführten Dienstleistungszentrums für die Textilbranche. Über 600 hoch spezialisierte Experten am Stammsitz Bönnigheim sowie mehr als 300 Mitarbeiter in unseren vier Laborstandorten und weltweit über 50 Kontaktbüros bieten unseren Kunden maßgeschneiderte Services für ihre vielfältigen Anforderungen. Wir stehen für Kompetenz aus einer Hand - mittlerweile seit 75 Jahren.

Frank Notz, Vorstand der Komplementär-SE Festo SE & Co. KG, Esslingen:
Seit 1. Februar 2019 bin ich Vorstand Human Resources bei der Festo SE & Co. KG, einem der weltweit führenden Unternehmen der Automatisierungstechnik. Wir sind Global Player und gleichzeitig unabhängiges Familienunternehmen – das macht die Arbeit als Personalvorstand von weltweit rund 21.000 Mitarbeitern spannend und gleichzeitig persönlich. Ich bin seit rund 25 Jahren im Unternehmen und war bereits in verschiedenen Positionen – insbesondere im Vertriebs- und Marketingumfeld – tätig, u.a. in den USA und in China. Im Rahmen der IHK-Arbeit ist es mir ein Anliegen, die Region und ihre Unternehmen zu unterstützen – insbesondere dahingehend, dass wir als Industriestandort attraktiv bleiben und fit für die Zukunft sind. Hoch qualifizierte Arbeitnehmer sind dafür aus meiner Sicht essenziell. Für das Personalmanagement sehe ich daher das Thema Aus- und Weiterbildung im Fokus: Denn die digitale Transformation bringt u.a. neue Berufsbilder und neue Kompetenzanforderungen mit sich. Dem müssen wir uns stellen, indem wir z.B. Ausbildungsschwerpunkte oder auch berufsbegleitende Qualifizierungsprogramme gezielt darauf ausrichten!

Roland Nölly, Prokurist Hotel Gasthof Hasen GmbH, Herrenberg:
Schon viele Jahre begleite ich ehrenamtlich die IHK. Die Ausbildung in unserem Berufszweig liegt mir sehr am Herzen und ist wichtig. Als gelernter Koch und langjähriger Inhaber des Hotels Hasen habe ich eine gute Verknüpfung zu den Berufen. Zusätzlich engagiere ich mich bei der Dehoga und im Prüfungsausschuss. In unserem Familienbetrieb unterstütze ich jetzt, als Senior, meine Kinder bei ihren Aufgaben. Mit meiner Erfahrung kann ich gut helfen. Für die IHK-Vollversammlung habe ich mich erneut gemeldet, damit unsere Branche Hotellerie, Gastronomie und Tourismus Gehör findet. Auch würde ich mir wünschen, dass sich bei der IHK etwas bewegt, etwa bei der Satzung zum Thema Doppelzahlung bei Betrieben mit einer Eintragung als GmbH & Co. KG.

Dr. Thorsten Pilgrim, Inhaber Viamed GmbH, Stuttgart:
Ich bin 52, Stuttgarter, verheiratet und habe sechs Kinder zwischen 3 und 18 Jahren. Ich bin Arzt und Unternehmer. 1998 habe ich mein erstes Unternehmen gegründet – weitere folgten im Bereich Telemedizin, Gesundheitsmanagement, Medizintechnik und Praxisklinik. Seit Jahren leite ich den IHK-Gesundheitswirtschaftsausschuss. Nun möchte ich das Thema Gesundheit in der IHK noch stärker verankern. Spätestens seit Corona wissen wir, welchen Einfluss das Thema Gesundheit auf die Wirtschaft haben kann. Zusammen mit den absehbaren demographischen Entwicklungen wird Gesundheit im Unternehmen zum echten Wettbewerbsvorteil. Zudem ist die Gesundheitsbranche eine der größten und am stärksten wachsenden in der Region. Dies eröffnet Chancen für Disruption und Perspektiven für die Region und unsere Unternehmen. Eines meiner Ziele in der IHK ist daher, die Stärken unserer Industrie- und Handelsunternehmen in der Region auch auf den Gesundheitsmarkt zu transferieren – bis hin zur Aus- und Weiterbildung.

Martin Rieg, Geschäftsführer mrm² Automatisierungstechnik GmbH, Bad Ditzenbach:
Mit meinem Mitwirken in der Bezirks- und Vollversammlung möchte ich zum einen alles rund um das Thema Ausbildung konstruktiv begleiten und zum anderen aber auch eine gute, effektive und inhaltlich optimale Versammlungsarbeit vorantreiben, sowie unnötige Zeitfresser bekämpfen. Die IHK hat in der Pandemie wieder einmal gezeigt, dass sie für ihre Mitgliedsunternehmen da ist und sich deren Sorgen und Nöte annimmt.  für dieses Engagement verdient sie die Unterstützung von kreativen Köpfen in ihren Versammlungen.
Die mrm² GmbH ist ein Diensleistungsunternehmen in der elektrotechnischen Automatisierung für Anlagen und Maschinen, weiter haben wir den kompletten Sondermaschinenbau in unserem Portfolio. Dabei liegt unser Fokus auf der Entwicklung von zukunftssicheren Produkten und Dienstleistungen mit wirklichem Mehrwert für unsere Kunden. Unser junges Unternehmen ist über zehn Jahre erfolgreich am Markt und  beschäftigt derzeit 35 Mitarbeiter. Ich bin 37 Jahre alt, verheiratet und habe drei Söhne.
Dr. Jochen Ruetz,Geschäftsführender Direktor FT Technologies SE, Stuttgart:
Als IT-Dienstleister und Softwareentwickler digitalisieren wir die Geschäftsprozesse unserer Kunden. Wir sind dabei auf hervorragend ausgebildete und international denkende Fachkräfte angewiesen. Die betriebliche Ausbildung liegt mir am Herzen und hat in meiner Arbeit bei GFT und meiner IHK-Tätigkeit einen besonderen Stellenwert. Daneben engagiere ich mich ehrenamtlich und mit großer Freude in Stiftungen zu volkswirtschaftlichen, unternehmerischen und künstlerischen Fragestellungen unserer Zeit. Die IHK Stuttgart wünsche ich mir [I]nhaltsstark, [H]andlungsfähig und
[K]ommunikativ. Mit zukunftsorientierten Inhalten, von Digitalisierung über Internationalisierung bis zu betrieblicher Ausbildung. Eine handlungsfähige IHK mit konstruktiver Vollversammlung, die im Interesse aller Betriebe und Betriebsgrößen arbeitet. In der wir offen und ehrlich diskutieren, um zur besten Lösung zu kommen. Und die mit einer starken Stimme durch klare Kommunikation Vertrauen schafft.

Thomas Palus, Vorstand Volksbank Ludwigsburg eG, Ludwigsburg:
Kern der DNA der Volksbank Ludwigsburg ist und bleibt die Nähe zu den Menschen sowie unsere tiefe Verwurzelung im Landkreis Ludwigsburg. Durch unser Netzwerk mit mehr als 83.000 Mitgliedern weiß ich genau, dass man nur gemeinsam nachhaltige Erfolge schafft. Dabei ist es mir immer wichtig, dass nicht nur das Unternehmen und seine Belegschaft profitieren, sondern auch die gesamte Region. Daher unterstützen wir rund 100 Vereine und soziale Einrichtungen, erteilen Aufträge nur an die regionale Wirtschaft und die Ausbildung von jungen Menschen nimmt einen hohen Stellenwert ein. Das alles verstehen wir ebenfalls als Teil unseres genossenschaftlichen Handelns. In der IHK unterstütze ich die Initiative Pro Wirtschaft, weil wir ganzheitlich denken und die Wirtschaft in der gesamten Region stärken müssen: Die IHK soll als zentrale und wirksame Interessenvertretung gegenüber Politik und Verwaltung aber auch der Öffentlichkeit für alle Branchen und jede Betriebsgröße funktionieren.

Michael Schlachetka-Probst, Geschäftsführer MSP Prägetechnik GmbH, Stuttgart:
Ich stehe für eine starke Industrie- und Handelskammer als Interessenvertretung der Wirtschaft und Industrie, für eine Förderung von Digitalisierung und Innovationen, des Weiteren halte ich die Unterstützung junger Unternehmensgründer und Startups für einen wichtigen Impuls zur Weiterentwicklung unserer innovativen und wirtschaftlich starken Region. Ich wünsche mir im Rahmen der Gremienarbeit einen fachspezifischen sowie einen branchenübergreifenden Austausch und einen aktiven Beitrag politischen Willensbildungsprozesses.
Die MSP Prägetechnik GmbH ist ein Werkzeugbau-Unternehmen. Am Standort Stuttgart werden unter Einsatz von Laser- und Frästechnologie Prägewerkzeuge für die Druck- und Verpackungsindustrie hergestellt, schwerpunktmäßig für die  Branchen Kosmetik, Pharmazie und Konsumgüter. Ein besonderes Anliegen ist es uns, unser technologisches Knowhow weiter zu entwickeln und gemeinsam mit unseren Kunden neue innovative Produkte (Verpackungen und Etiketten) zu gestalten, um die Werbewirksamkeit von Markenartikeln zu erhöhen.

Patricia Schüle, Geschäftsführerin Spang GmbH, Pleidelsheim:
Als Familienunternehmerin in der dritten Generation liegen mir vor allem die Interessen der inhabergeführten kleinen und mittleren Unternehmen am Herzen. Wir versorgen Blumengeschäfte und Gartencenter in Deutschland und Europa mit Wohnaccessoirs. Dabei ist es eine ständige Aufgabe, die Beziehungen zu Kunden und Lieferanten zu pflegen und das Unternehmen wirtschaftlich stark zu erhalten. In der IHK-Vollversammlung sehe ich mich zunächst einmal in der Zuhörerrolle. Ich habe aber den Eindruck, dass wir uns hier manchmal blockieren und uns wieder stärker der Sacharbeit über Dinge zuwenden sollten, die unsere Unternehmen unmittelbar betreffen. Gesamtgesellschaftliche Themen wie die Klimapolitik oder Menschenrechte sind ausgesprochen wichtig. Sie lassen sich aber kaum durch Resolutionen der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart beeinflussen.

Eberhard Simon, Gesellschafter Eberhard Simon & Jo-Franziskus Helbing GbR, Ludwigsburg:
In den 1970er Jahren begann ich mit Gleichgesinnten in ganz Europa den Markt für Bio-Lebensmittel aufzubauen. Leitfaden unseres Tuns war, den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen des Planeten zu sichern (wir haben nur diesen einen). Lebensmittel müssen umweltverträglich, nachhaltig  und fair produziert werden – Adjektive die heute auch in der Wirtschaft verbreitet sind, seit sich der „Bio-Markt“, nicht nur im Lebensmittelbereich als wirtschaftlich äußerst erfolgreich erwiesen hat. Um diesen streiten sich inzwischen die Discounter. Wir als Fachhandel sichern erreichte Qualitäts-und Umweltstandards, entwickeln diese weiter. Nicht nur „Bio“, sondern das Thema „Umwelt“ allgemein ist inzwischen in Form des Klimawandels in der Mitte von Wirtschaft und Gesellschaft angekommen. Also gehört es auch in die IHK und deren Gremien, z.B. die Vollversammlung. Diese sollte als demokratisch gewähltes „Parlament der Wirtschaft" kritische Nachfragen und Anregungen als das wahrnehmen, was sie wirklich sind: eine Bereicherung.

Claus-Dieter Schlosser, Geschäftsführer Ecofit Biofruchtimport GmbH, Stuttgart:
Mein Name ist Claus Schlosser, ich bin 52 Jahre alt und leite seit zehn Jahren die Ecofit Biofruchtimport GmbH als Geschäftsführer. Wir sind ein Großhandel für Bio-Obst und -Gemüse mit 36 Mitarbeitern und Sitz in Stuttgart. Zu unseren Kunden gehören der Naturkost-Fachhandel, der Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie-Betriebe und Verarbeiter, Kantinen und Caterer, Abokisten-Betriebe und Wochenmarktanbieter sowie Kitas, Schulen und Krankenhäuser.
Mein Ziel und meine Motivation ist es, nachhaltiges Wirtschaften auf allen Ebenen in unserem Betrieb zu leben. Deshalb habe ich mich auch dazu entschlossen, uns als Gemeinwohl-Unternehmen zertifizieren zu lassen.  Dieses Engagement soll nicht innerhalb unserer „vier Wände“ enden. Ich möchte gemeinsam mit vielen Unternehmen dieses zentrale Thema in der IHK voranbringen. Ich bin kein Freund der IHK-Zwangsmitgliedschaft und setze mich nicht nur deshalb für die gemeinsamen Ziele der Kaktus-Initiative ein.

Stefan Schmid Geschäftsführer Möbelhaus Schmid GmbH, Sachsenheim:
Ich habe mich in die IHK wählen lassen, da ich für den Mittelstand stehe, für den Handel und die Verbesserungen von alltäglichen Schwierigkeiten im ländlichen Raum. Dazu gehört der Infrastrukturausbau, sei es digital, im Straßenverkehr oder bei der Anbindung des regionalen ÖPNV. Ebenso ist es mir ein Anliegen, bürokratische Hürden zu reduzieren und sinnvolles unternehmerisches Denken in Politik und Verbänden zu fördern – speziell auch in Zeiten von Corona. Am Herzen liegt mir die Gleichberechtigung in der Förderung von Unternehmen und Auszubildenden. Ich bin 40 Jahre alt, verheiratet  und habe zwei Kinder. Die Schmid‘s Domino Home Company beschäftigt 21 Mitarbeiter im Erlebnismöbelhaus in Sachsenheim. Wir sind Spezialist für Massivholzmöbel und Einbauküchen.

Martin Schwarz, Vorstand der Komplementär-AG Andreas Stihl AG & Co. KG, Waiblingen:
Unternehmen brauchen eine starke Stimme. Und wer kennt die Bedürfnisse der Wirtschaft besser als die Unternehmen selbst? Als Vorstand eines Familienunternehmens will ich mein Fachwissen aus der unternehmerischen Praxis in der IHK-Vollversammlung einbringen, ganz nach dem Motto: Von der Wirtschaft – für die Wirtschaft. Das ehrenamtliche Engagement in der IHK hat in unserem Familienunternehmen Tradition, und mit meinem Einsatz möchte ich die Selbstverwaltung der Wirtschaft weiter stärken. Unternehmen müssen unbürokratisch und wirtschaftsnah agieren können. Dazu braucht es ein Sprachrohr wie die IHK, um unternehmerische Interessen in den wirtschaftspolitischen Willensbildungsprozess einzubringen. Als Mitglied der Vollversammlung will ich außerdem die duale Berufsausbildung, eine Kernkompetenz und Erfolgsmodell der IHK fördern. Denn nicht nur unser Unternehmen, sondern der gesamte Arbeitsmarkt braucht junge, motivierte und gut ausgebildete Fachkräfte.

Julia Schwegler, Inhaberin InCide Drinks e.K., Korb:
Als Jungunternehmerin und Mitglied der Wirtschaftsjunioren Rems-Murr weiß ich genau, mit welchen Schwierigkeiten man zu kämpfen hat, wenn man in einem Markt Fuß zu fassen versucht. In dieser Situation war und ist die IHK mit ihrem Beratungsangebot eine große Hilfe. Mein Unternehmen, die Cider-Manufaktur InCide, führe ich zwar allein, leite gemeinsam mit meinem Mann aber auch das Weingut Albrecht Schwegler. Deshalb weiß ich den Wert einer fundierten Berufsausbildung zu schätzen – ebenfalls eine Kernkompetenz der IHK. Ich selbst engagiere mich als Prüferin in der IHK-Weiterbildung zum Sommelier und in der Ausbildung von Einzelhandelskaufleuten.  Als Unternehmerin und Mutter von drei Kindern will ich mich in der Vollversammlung auch dafür einsetzen, dass die Bedeutung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch stärker ins Bewusstsein der Unternehmen rückt. Mit 32 Jahren schon der IHK-Vollversammlung anzugehören, ist für mich eine Ehre. Ich habe die IHK während vier Jahren in der Bezirksversammlung Rems-Murr als ein beeindruckendes Netzwerk schätzen gelernt, von dem besonders junge Unternehmen profitieren. Deshalb trete ich für die Initiative Pro Wirtschaft ein, die sich Bestrebungen zur Schwächung der IHK-Organisation entgegenstellt.

Andreas Schweikardt, Geschäftsführer Aktiv-Markt Manfred Gebauer GmbH, Göppingen:
Unser Unternehmen engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich in der IHK-Bezirksversammlung Göppingen sowie in der Vollversammlung in Stuttgart. Daher habe ich mich sehr über meine Wahl gefreut, um diese Tradition fortführen zu können. Da wir auch in unserer Branche einen enormen Fachkräftemangel erleben, ist es für uns unerlässlich, kontinuierlich selbst Fachleute und Führungskräfte für den Lebensmitteleinzelhandel auszubilden. Hierbei sind wir auch froh, auf die kompetente Unterstützung der IHK zurückgreifen zu können. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den anderen Vertretern in der Voll- und Bezirksversammlung erfolgreich zusammenzuarbeiten.

Frank Schweizer, Inhaber Fashion Store, Nürtingen:
Vor allem will ich mich für die Belange der kleinen und mittleren Unternehmen einsetzen und die Perspektive der lokalen Einzelhändler gegenüber der Politik vertreten. Wie wichtig das ist, haben die Lockdowns im Zuge der Corona-Krise gezeigt. Davon kann ich als Inhaber eines Modehauses mit integriertem Café in Nürtingen und zwei Filialen in Nürtingen und Bietigheim ein Lied singen. Die Vollversammlung der IHK ist dafür ein gutes Forum. Das habe ich in meiner Arbeit in der Bezirksversammlung gelernt, aber auch durch den Austausch mit zwei Kollegen aus Nürtingen, die sich ebenfalls in der Vollversammlung engagiert hatten. Die IHK unterstützt uns kleine und mittlere Unternehmen in vielen Bereichen, etwa bei der Suche nach Auszubildenden. Ich selbst bilde zurzeit einen jungen Syrer aus, der sich zuvor durch die IHK hat beraten lassen.

Edith Strassacker, Geschäftsführerin Ernst Strassacker GmbH & Co. KG Kunstgießerei, Süßen:
Seit 2001 leite ich als Geschäftsführerin in vierter Generation unser gleichnamiges Familienunternehmen die Kunstgießerei Strassacker in Süßen und seit 2012 die Strassacker Project. Ich bin 58 Jahre alt, verheiratet und habe einen Sohn. Meinen ersten Kontakt zur IHK hatte ich vor meinem Betriebswirtschaftsstudium durch eine Ausbildung im Einzelhandel. Davon profitiere ich bis heute. Ich möchte junge Menschen für eine Ausbildung begeistern. Dies ist die Kernkompetenz unserer IHK, die ich mit meinem Amt als neue Präsidentin in Göppingen gerne unterstütze. Wir müssen im Filstal als Unternehmer auch zusammenrücken, vor allem im Hinblick auf die Herausforderungen der Zukunft wie Strukturwandel, Digitalisierung und nachhaltiges Wirtschaften. Eine „Allianz für Wandel durch Innovation und Digitalisierung“ wäre mein Wunsch. Mein Ziel ist, die duale Berufsausbildung zu stärken. Und wir wollen unsere IHK selbst fit machen für die Zukunft. Als modernes Netzwerk und digitaler Dienstleister.

Markus Wolff, Geschäftsführer Galltec Mess- und Regeltechnik GmbH, Bondorf bei Herrenberg:
Ausgebildet als Physiker an der Universität Stuttgart und am Max-Planck-Institut Stuttgart arbeite ich seit fast 20 Jahren als Geschäftsführer in mittelständischen Unternehmen in Süddeutschland, davor als technischer Leiter in den USA. Der Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen in unserer Region und damit verbunden die Sicherung und Weiterentwicklung von Arbeitsplätzen mit hoher Arbeitsplatzqualität sind mir ein besonderes Anliegen. Damit verbinde ich das konsequente lebenslange Lernen der Berufstätigen sowie eine solide, effiziente und zielgerichtete Ausbildung junger Menschen.
Seit nahezu 50 Jahren konzentriert sich die Galltec Mess- und Regeltechnik GmbH auf die zuverlässige Bestimmung und Regelung der Luftfeuchtigkeit. Die zugehörigen Messumformer und Regler werden im Haus entwickelt, in den firmeneigenen Fertigungsstätten in Bondorf und in Thüringen hergestellt und weltweit vertrieben.

Xenia Troniarsky, Prokuristin ITronik GmbH Mess-Prüf- und Automatisierungstechnik, Erdmannhausen:
Über die Wahl in die Vollversammlung und in die Bezirksversammlung Ludwigsburg habe ich mich sehr gefreut. Ich bedanke mich bei Ihnen allen, die mir Ihr Vertrauen ausgesprochen haben. Seit nunmehr 25 Jahren leite ich gemeinsam mit meinem Mann die ITGroup in Erdmannhausen. Es ist mir ein großes Anliegen, unseren Wirtschaftsstandort wieder attraktiv und innovativ voranzubringen und an der Transformation aktiv im Schulterschluss mit anderen Unternehmerinnen und Unternehmern mitzuwirken. Zudem liegt mir viel an der Stärkung der dualen Ausbildung, denn nur mit gut ausgebildeten Fachkräften können sich unsere Unternehmen den Herausforderungen von Morgen stellen. Die Digitalisierung wird uns auf dem Weg der Transformation täglich begleiten. Gerade in der aktuellen Zeit haben wir eindrucksvoll erfahren, welche Defizite wir haben und dass wir noch einiges aufholen müssen. Ich freue mich sehr auf meine ehrenamtliche Arbeit in der IHK.

Waltraud Weegmann, Geschäftsführerin Konzept-e für Bildung und Soziales GmbH, Stuttgart:
Seit über 30 Jahren engagiere ich mich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für eine zukunftsweisende Pädagogik. Zu dem von mir gegründeten Trägernetzwerk Konzept-e mit Sitz in Stuttgart gehören heute 41 Kitas, drei Schulen und drei pädagogische Fachschulen. Alle Einrichtungen arbeiten nach der eigens entwickelten element-i Pädagogik. Durch meinen erfolgreichen Kampf für eine praxisintegrierte Ausbildung (PiA) und eine faire Vergütung habe ich dazu beigetragen, dass die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern  in Baden-Württemberg attraktiver geworden ist. Ein besonderes Anliegen ist mir die Kita-Qualitätsentwicklung, deshalb habe ich hierfür  die element-i Bildungsstiftung und das TopKita Institut ins Leben gerufen. Bildungspolitisch bringe ich mich als Vorsitzende des Deutschen Kitaverbands und des VFUKS – Verband freier unabhängiger Kindertagesstätten Stuttgart ein. In der IHK-Vollversammlung stehe ich für ein Wirtschaften, das sich am Ideal der sozialen Marktwirtschaft ausrichtet, Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht und Nachhaltigkeit zum Ziel hat. Um dem Fachkräftemangel besser begegnen zu können, mache ich mich für eine einfachere Rekrutierung von EU-ausländischen Fachleuten stark.

Stefan Zeidler, Vorstand Volksbank Stuttgart eG:
Als Vorstandsvorsitzender der Volksbank Stuttgart erlebe ich hautnah, wie sehr sich die regionale Unternehmenslandschaft wandelt. Mit dem Drang zur Elektromobilität steht die Automobilbranche in einem tiefgreifenden Umbruch und damit auch die gewachsene Zuliefererstruktur im Stuttgarter Raum. In so einer Phase ist es wichtig, eine gemeinsame Plattform wie die IHK zu Wissensaustausch und gegenseitiger Unterstützung zu haben. Als Mitglied des Haushaltsausschusses will ich meine Expertise aus der Bankbranche in die IHK einbringen, aber auch eine stärkere Vernetzung der Unternehmer fördern. Damit wir gemeinsam die Region voranbringen.
Die Volksbank Stuttgart ist mit einer Bilanzsumme von 8,2 Milliarden Euro und rund 177.000 Mitgliedern die größte Volksbank Baden-Württembergs. Dem Vorstand gehöre ich seit Oktober 2018 an und habe im Juli 2019 den Vorsitz übernommen.

Manfred Zöllner, Geschäftsführer Quimron GmbH, Stuttgart:
Seit über 20 Jahren beschäftige ich mich mit digitalen Medien und mobilen Anwendungen. Innovationen, Strategien, Apps und Portale stellen wir als IT-Softwareentwicklungshaus und Produktanbieter zur Verfügung und stellen ihren Betrieb sicher. Ich verstehe mich als Brückenbauer in die digitale Welt, aber auch als Brückenbauer für Menschen mir unterschiedlichen Meinungen. Agilität, Transparenz, Zukunft und Nachhaltigkeit stehen an erster Stelle. Ich engagiere mich sozial in verschiedenen Bereichen. Werte und Zusammenhalt sind ein wichtiges Gut unserer Gesellschaft. Diese müssen wir bewahren und schützen. In der IHK möchte ich persönlich Transparenz, Fortschritt und mehr Mitgliedernähe vorantreiben und etablieren.
Walter Beck und Dr. Annja Maga, IHK Region Stuttgart, für Magazin Wirtschaft 4.2021, Titelthema
 
Preisverleihung

Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg verliehen

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat am 22. November 2022 den mit insgesamt 50.000 Euro dotierten Landes-Innovationspreis, den „Dr. Rudolf-Eberle-Preis“, für spannende Innovationen verliehen.
Mit dem Preis werden alljährlich mittelständische Unternehmen für herausragende Entwicklungen und Anwendungen neuer Technologien ausgezeichnet.
Die diesjährigen Preisträger sind:
  • SAX Power GmbH (Erbach) – digital gesteuerte Wechselstrombatterie
  • Wasser 3.0 gGmbH und abcr GmbH (beide aus Karlsruhe) – Ansatz zur Entfernung von Mikroplastik
  • Subsequent GmbH (Konstanz) – Bewegungsanalytik im Gesundheitsbereich
Der Sonderpreis der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft MBG ging an:
  • Olmatic GmbH (Freudenstadt) – Energiemanagement zur Vermeidung von Lastspitzen
Eine Anerkennung erhielten:
  • Alpha-Protein GmbH (Bruchsal) – Aufzuchtanlagen für Insekten
  • KPI GmbH (Zimmern ob Rottweil) – mobile Robotersysteme
  • Protzek Biotec GmbH (Lörrach) – Schnelltestgehäuse aus nachwachsenden Rohstoffen
  • SI Stuttgart Instruments GmbH (Stuttgart) – durchstimmbares Lasersystem
Wettbewerb

InnovationChallenge 2023

Bei der “InnovationChallenge 2023 – Nachhaltige Produkte und Mobilität” geht es darum, konkrete Herausforderungen und Forschungsideen von Unternehmen mit dem Know-how und der Forschungsinfrastruktur von Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu verknüpfen.
Wie geht´s:
  • Die Aufgabestellungen kommen aus den Unternehmen
  • “Lösungs-Pitches” von Hochschulen vor den Unternehmen
  • “Match-Making” zwischen Konsortialpartnern
Gesucht sind diesmal Forschungsideen, die einen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen auf dem Weg zur ressourceneffizienten, nachhaltigen Mobilitätslösungen und Produktionstechnologien leisten. Im Fokus stehen:
  • Steigerung der Ressourceneffizienz,
  • Verringerung der Belastung der Umwelt,
  • Reproduzierbarkeit und Sicherheit der Prozesse,
  • Steigerung der Produktivität und Wirtschaftlichkeit,
  • Stärkung der Resilienz (z.B. gegen Lieferketten- oder Produktionskrisen).
Mehrwerte:
  • Unternehmen können ihre Entwicklungsarbeit stärken und bekommen durch die Hochschulen innovative Lösungen für ihre Challenge-Aufgabe präsentiert.
  • Die Hochschulen haben die Möglichkeit, ihre Lösungsansätze im Wettbewerb mit anderen Forschungsgruppen vorzustellen und bei Erfolg die Fördergelder zu erhalten.
Stichtag für die Einreichung von Anträgen ist der 16. Januar 2023.
CE-Zeichen

UKCA - Frist für die Verwendung des CE-Zeichens verlängert

Das UKCA-Label ist seit dem 1. Januar 2021 verpflichtend. Die CE-Kennzeichnung behält jedoch übergangsweise ihre Gültigkeit.
Als Frist war bislang der 1. Januar 2023 vorgesehen. Diese wurde jetzt verlängert. Die CE-Kennzeichnung kann jetzt bis zum 31. Dezember 2024 weiterverwendet werden.
Achtung: Für einzelne Produktgruppen gibt es Ausnahmen!
Startups revisited

Startups revisited – das machen unsere Gründer heute

Als im März 2020 Coronabegann, erwischte das eigentlich jeden auf dem falschen Fuß: Wer hätte je gedacht, dass uns im 21. Jahrhundert eine Seuche derart lange und global beuteln würde! Für Normalbürger eine Herausforderung, für etablierte Unternehmen eine Bewährungsprobe. Um wieviel mehr für Startups! Dass wir fast alle Gründer, die wir 2020 hier vorstellten, noch angetroffen haben, ist deshalb eine positive Über­raschung. Unnötig zu sagen, dass die Pandemie für alle eine zentrale Rolle spielte.

Corona als Brandbeschleuniger

Matthias Kittel hat Corona als „Brand­beschleuniger“ erlebt. Der Ingenieur war 2020 gerade dabei, die Softwarelösung ­„Xistics“ zu etablieren, die die Absprache in Arbeitsgruppen erleichtern sollte. Die Pandemie sorgte dann dafür, dass die Micro­softlösung Teams den Markt besetzte. Dass Kittel auf die Frage nach der aktuellen Lage mit „anstrengend“ antwortet, liegt an den anderen beiden „Babys“, die er uns im Januar 2020 vorstellte: Tochter Mila und sein ­Ingenieurbüro. Beide wachsen und ge­deihen: Mila ist jetzt drei und hat noch ein Brüderchen bekommen. Das Büro zählt ­inzwischen sogar sieben Köpfe und hat weitere Kunden hinzugewonnen. Weil seine Frau nebenbei promovierte, „sind wir jedenfalls gut ausgelastet“, resümiert Kittel. Dabei klingt er nicht mehr ganz so gelassen wie 2020 aber durchaus zufrieden.

Jetzt auch Bademode mit Gewissen

Corinna Borucki freut sich, dass ihr Onlineshop „Coco Malou“ für nachhaltige und dabei schicke Damen­unterwäsche so gewachsen ist. Ihr Team ist ebenfalls auf sieben Köpfe angewachsen und das Sortiment an „sexy Wäsche mit Gewissen“, wie wir damals titelten, hat an Umfang deutlich zugenommen. Inzwischen gibt es sogar auch „sustainable swimware“.

Bei der HR-Plattform geht es voran

Bei Hirey, der Plattform für Personaldienstleister, ist Mitgründer Matthias ­Sonnentag zu Jahresbeginn aus familiären Gründen ausgestiegen. Gemeinsam gegrillt mit dem nunmehr alleinigen Chef Matthias Handl wird aber weiterhin, denn die beiden gingen im Guten auseinander. Hirey wächst auch unter der Ein-Mann-Führung rasant weiter. Aktuell nutzen schon 250 Personaldienstleister die Plattform, um auf die ­Profile hochkarätiger Bewerber zurück­zugreifen. Für Handl ist der Rückzug des Kollegen eine Herausforderung: „Ich habe fast ein halbes Jahr gebraucht, um die ­inneren Strukturen neu zu ordnen“, erzählt er. Er sourcte einige Bereiche aus und will einen Entwickler einstellen. Sein Fazit nach zwei Jahren klingt fröhlich: „Es geht voran“.

Catering auf den Bahamas und ein Fahrradladen

Wie im Fluge ist für Alexander Neuberth die Zeit seit unserem letzten Treffen vergangen. Wobei im Fluge wörtlich zu nehmen ist, denn zu den Höhepunkten der letzten zwei Jahre gehörten zehn Tage ­Bahamas: „Wir haben dort ein großes Golfturnier gecatert“. Ein voller Erfolg und eine schöne Abwechselung sei das gewesen, auch wenn er vor lauter Arbeit kaum etwas vom Ferienparadies gesehen hat. Neuberth betreibt weiterhin die Schwabenstuben in Freiberg. 2020 hatte er zusätzlich „Schillers Mitte“ gegründet und Kochboxen ent­wickelt, ­deren Inhalt er „remote“ per Videokochkurs mit den Kunden zubereitete. Jetzt kommen die Gäste wieder real, doch die Kochbox-Idee besteht weiter, wenn auch modifiziert. Als „Ready-to-heat“-Gerichte sind sie seit Frühjahr in zwei Smark-Roberta-Goods-Märkten in Stuttgart erhältlich. Ansonsten freut sich der Vollblutgastronom, dass er wieder unter Leute kommt, zum Beispiel samstags mit dem Verkaufsanhänger, auf dem Stuttgarter Markt oder auf dem Weindorf, das ihm „drei richtig wilde Sommer­wochen“ bescherte. Ach ja, zusammen mit sechs Kumpels hat er auch noch einen Fahrradhandel aufgezogen…

Neue Anwendungen für bewährte Produkte und Verfahren

Gauthier Boisdequin trafen wir kürzlich zufällig bei einem anderen Termin im Impact Hub in der Stuttgarter Quellenstraße wieder. Noch immer ist er begeistert von dem Co-Working-Space: „Da kann man sich sehr gut mit anderen Gründern austauschen“. Ob der Platz noch lange reicht? Schließlich baut die Mine&Make GmbH ihr Team weiter aus, vor allem in den Bereichen Entwicklung und Vertrieb. Keine Frage: Die Geschäftsidee, per Data Analytics und KI Kunden neue Anwendungsmöglichkeiten für ihrer Produkte zu finden, kommt an: „85 Prozent unserer Kunden kommen wieder“ berichtet Boisdequin stolz. Mittlerweile hat er das Angebot noch erweitert und recherchiert nun auch neue Einsatzmöglichkeiten für technische Kompetenzen und Verfahren.

Schüler-App wirbt 15 Millionen Euro ein

„Unser CEO Benedict Kurz hätte heute um 16 Uhr Zeit für ein kurzes Telefonat“, mailt die Knowunity-Marketingfrau. Klingt nach Stress und Wachstum – was nicht unerwartet ist, denn in der Presse las man Schlagzeilen wie „Wenn 18-Jährige die App-Charts stürmen“. Am Telefon fällt dann Kurz` Sprechtempo auf: Wirklich, hier dreht jemand am großen Rad: Fast 70 Personen aus 18 Nationen arbeiten für die Lernplattform, die unter dem Namen Kurz & Lins UG gegründet worden war. Inzwischen ist es die erfolgreichste Lern-App Deutschlands und wurde mehr als 2,5 Millionen Mal heruntergeladen. Auch in Polen, Österreich und Frankreich können Schüler Schülern ­darüber den Lernstoff näherbringen und so ihr ­Taschengeld aufbessern. Lins ist mittler­weile ausgestiegen, dafür engagieren sich Business-Angels wie Fußballprofi Mario Götze mit insgesamt 15 Millionen Euro. Noch steht im Impressum Sindelfingen als Firmensitz, doch der Großteil der Mitarbeiter arbeitet in Berlin. Warum? „Die Spezialisten, die wir brauchen finden wir eigentlich nur dort. Deswegen mussten wir auch hin“, erklärt Kurz. „Aber ein kleiner Teil ist in Sindelfingen geblieben und ich pendele“, ergänzt er.

Den ganzen September ist kein Termin mehr frei

„Stürmisch und gebeutelt“ fasst Simon Wotton die letzten beiden Jahre zusammen. Coronakrise, Lieferengpässe und der Ukrainekrieg haben sein Geschäft schwer herausgefordert. Die Coronahilfen, von ­denen er sich Erleichterung versprach, ­erwiesen sich nicht nur als aufwändig und teuer zu beantragen, er musste auch immer wieder etwas zurückzahlen. Das hatte aber durchaus einen positiven Hintergrund, denn der Geislinger, der sich als Mediator ­zwischen CNC-Maschinen und der IT versteht,  hatte sich die Lehren aus der Finanzkrise zu Herzen genommen und die Zeit genutzt, um seine Kenntnisse und sein Angebot weiterzuentwickeln. Und weil das auch viele seiner (potenziellen) Kunden so machten, versiegten die Aufträge nie ganz. Dass er nicht zum Plan B greifen muss, dazu trug auch ein Rat aus dem IHK-Gründerseminar bei: „Rücklagen bilden!“ ­Außerdem engagierte ihn sein Ex- Arbeitgeber, der ­japanische CNC-Hersteller Mazak, als Service­partner. Das bringt dem Familien­vater Sicherheit. Besonders freut ihn, dass sein Kernprodukt, die „i4.0-Box“ ihm die Arbeit erleichtert, denn für die Mazak-­Maschinen hatte er sie ja entwickelt. „Die Selbständigkeit steht ihm gut“ hatten wir damals den Artikel überschrieben. Das gilt immer noch, da ist sich Wotton ganz sicher: „Den ganzen September habe ich keinen einzigen Termin mehr frei“, freut er sich.

Für den Stoffladen war Corona ein Wechselbad der Gefühle

„Toi, toi, toi, jetzt sind wir da, wo wir sein wollten“, antwortet Cornelia Kinne vom Waiblinger Stoffladen Cosa auf die Frage, wie es bei ihr und Mitgründerin Sarah Schmidt weitergegangen ist. Turbulente Corona-geprägte Jahre liegen hinter den beiden. Als plötzlich alle Masken nähen mussten, wurden sie überrannt. Doch von einem Tag auf den anderen waren die Stoffmasken nicht mehr erlaubt. Gleichzeitig jagte eine Auflage für den Handel die nächste: Maskenpflicht, Berechnung der Kundenzahl pro Quadratmeter, einchecken, auschecken, Kontaktadressen­- sammlung und Luca-App – vielen Kunden verging da die Kauflaune. „Gruselig“, erinnert sich Kinne. Mit ihrem farbenfrohen Instagram-Account hielten sie aber den Kontakt zur Kundschaft. Jetzt sind die Kunden zurück und manch einer mag während der Pandemie Nähen als Hobby (wieder)entdeckt haben. Die Gründerinnen sind jedenfalls zufrieden.

Von den Seifen kann sie gut leben

Kathrin Marotta klingt ganz entspannt am Telefon. Das liegt einerseits am Monat ­August, wo die Geschäfte ihrer Naturseifen-Manufaktur gemächlicher gehen, so dass Zeit für eine Wanderung mit den Kindern ist. Es liegt aber auch daran, dass alles läuft „wie gewünscht“, ohne sie zu überfordern. Corona war „sportlich“. Ihre „ Kronseifen“ haben die Pandemie aber gut überstanden, obwohl die Märkte ausfielen, auf denen sie sonst verkauft. Das verdankt sie ihrem ­„fähigen IT-ler“, der ihre Homepage so optimierte, dass der Onlineshop aufblühte. „Ich komme nicht auf der Brotsuppe daher­geschwommen, aber einen Porsche vor der Tür brauche ich nicht“, fasst sie die Lage zusammen und erzählt, dass ihr Steuerberater gerade erst bestätigte: „da kann man gut von leben“. Mehr wollte die 38-jährige von Anfang an nicht: Dazu kennt sie zu viele 50-Jährige, die privat und gesundheitlich „vor die Wand fahren“, weil sie zu viel arbeiten.
Bleibt nur, ganz herzlich zu gratulieren zu diesen Erfolgen unter so erschwerten Bedingungen. Die IHK wünscht alles Gute für die weitere Zukunft!
Dr. Annja Maga, Redaktion Magazin Wirtschaft für Magazin Wirtschaft 9-10.2022
Energie

Energiepreisbeihilfen noch bis 31.12.2022

Die Unterstützung von Unternehmen mit sehr hohen Energiezahlungen läuft noch bis Ende des Jahres.
Das Hilfsprogramm hat ein geplantes Volumen von insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro und sieht für die betroffenen energie- und handelsintensiven Unternehmen Zuschüsse von bis zu 50 Mio. Euro vor. Anträge sind beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen.
Es gelten folgende teilweise sehr restriktive Voraussetzungen und Rahmenbedingungen:
  • Bedingung: Branche ist auf der sogenannten KUEBLL-Liste (“Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen). Die Liste findet sich im Anhang A im dem weiter unten verlinkten Merkblatt
  • Energiekosten müssen mindestens drei Prozent – bezogen auf den Produktionswert im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr – betragen
  • Zuschuss wird für den Zeitraum Februar bis September 2022 gewährt, sofern sich die Energiebezugspreise (Gas und Strom)in diesem Zeitraum gegenüber den Preisen im gesamten Kalenderjahr 2021 mindestens verdoppelt haben.
  • Antragstellung nur elektronisch möglich
  • Die Frist für die Antragsstellung wurde verlängert bis 31.12.2022.
Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und detaillierte Berechnungsgrundlagen sind im Merkblatt zum Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) aufgeführt.
Ergänzende Checklisten und Informationen zum Förderprogram finden sich auf den Webseite der BAFA.

Energie

Erdgas als Druckmittel – Wege aus der Krise

Die Risiken eines Gasembargos für die deutsche Wirtschaft sind hoch.
Sie reichen von Produktionseinschränkungen bis hin zu einem Produktionsstopp. Betriebliche Effizienzreserven sind in der Industrie weitgehend ausgeschöpft, Umstellungen auf andere Energieträger sind in der Regel produktionsbedingt nicht möglich und wenn doch, dann scheitert das oft an Genehmigungsverfahren. Auf den nachfolgenden Seiten des Deutschen Industrie- und Handelskammertag´s (DIHK) werden Wege aus der Krise aufgezeigt.
Innovation und Umwelt

Erfahrungsaustausch-Kreis „CO2-neutrale Produktion" (Erfa-Kreis CO2 NP)

Die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind zu zentralen Faktoren für jedes Industrieunternehmen geworden.
Der IHK-Erfahrungsaustauschkreis „CO2-neutrale Produktion“ (Erfa-Kreis CO2NP) ist ein praxisorientiertes Austauschformat für Unternehmen, die sich für das Thema Klimaneutralität interessieren oder sich bereits auf den Weg gemacht haben. In Vorträgen und Diskussionen werden Lösungsansätze und Hilfestellungen rund um die Emissionsminderungen erarbeitet.
Die Sitzungen finden drei Mal im Jahr statt. Eingeladen sind produzierende Unternehmen aller Größen und Branchen sowie wissenschaftliche Einrichtungen und Institutionen mit fundiertem fachlichen Bezug. 
Save the Date
Die nächste Sitzung mit dem Thema „Das optimale Druckluftsystem“ findet am 28. Juni 2023 statt. Ihre Anmeldung senden Sie bitte an den angegebenen Kontakt.

KfW-Sonder­programm UBR 2022

KfW-Kredite können beantragt werden

Das KfW-Sonder­programm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 für nachweislich vom Ukraine-Krieg bzw. den Sanktionen gegen Russland und Belarus betroffene Unternehmen steht nun zur Verfügung.
Mit den Förder­mitteln können Unternehmen einen Groß­teil ihrer Aufwände finanzieren und so kurzfristig ihre Liquidität sichern.
Details und Antragstellung sind direkt auf der KfW-Sonderprogramm-UBR Webseite zu finden.
Das KfW-Sonder­programm UBR 2022 ist bis zum 31.12.2022 befristet.

Auch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg unterstützt vom Krieg betroffene Unternehmen im Land

Um den Unternehmen in der weiterhin äußerst schwierigen Situation bestmöglich unter die Arme greifen zu können, haben Bund und Land die Fördermöglichkeiten über die Bürgschaftsbank erweitert. So wurde der Bürgschaftsbetrag von 1,25 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt.
Die Unternehmen und ihre Geschäftsmodelle müssen vor Ausbruch des Krieges wirtschaftlich tragfähig gewesen und durch die Ukraine-Krise unmittelbar betroffen sein.
Das Sonderprogramm läuft zunächst befristet bis 31.12.2022.
Ukraine-Support

Unterstützung der Ukraine im Energiebereich

Der ukrainische Vize-Energieminister Yaroslav Demchenkov ist an das Bundeswirtschaftsministerium herangetreten und bittet um Unterstützung bei der Lieferung von Energieträgern sowie verschiedener technischer Güter.
Diese sind für die Wartung und den Weiterbetrieb der Energieversorgung in der Ukraine erforderlich und für ukrainische Energieunternehmen bestimmt (Gas- und Stromnetzbetreiber und Stromproduzenten).
Benötigt werden unter anderem Werkzeuge, Baumaterialien, Kabel, Dieselgeneratoren, Funkgeräte, Kompressoren und Transformatoren, um die Energieversorgung dort aufrecht zu erhalten, so dass die Not der Bevölkerung nicht noch größer wird. Aufgrund zahlreicher Kriegsschäden besteht ein hoher Wartungsbedarf an der ukrainischen Energieinfrastruktur.
Wir wissen, dass die Bereitschaft deutscher Unternehmen, die Ukraine in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, grundsätzlich groß ist. Wenn Sie bereit sind, benötigte Energieträger und/oder technische Güter auf Spendenbasis kurzfristig an die ukrainische Grenze zu liefern, dann wenden Sie sich bitte an die untenstehenden Kontakte. Dort erfahren Sie auch, was genau benötigt wird.
Ab der ukrainischen Grenze übernimmt die ukrainische Regierung bzw. ukrainische Unternehmen den Transport.
Weitere Fragen rund um den Russland-Ukraine-Krieg können Sie gerne an  ukrainerussland@stuttgart.ihk.de senden.
Dr. Yulia Rybak (Kontakt auf Englisch)
Beraterin des ukrainischen Energieministers,
Co-Leiterin des Sekretariats der deutsch-ukrainischen Energiepartnerschaft
dr.yulia.rybak@gmail.com
Per WhatsApp als Sprachanruf über +380 995666107

Anne-Kathrin Winter Co-Leiterin des Sekretariats der deutsch-ukrainischen Energiepartnerschaft
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
anne-kathrin.winter@giz.de
+380 9638 971 51
Quelle: DIHK, Stand 05.03.2022
Innovation und Umwelt

Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz und von Transformationskonzepten

Mit Start der Novellierung der "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" (EEW) seit dem 1. November 2021 wurde das gesamte Programmpaket des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) u. a. zu neuen Fördergegenständen „Ressourceneffizienz“ und „Transformationskonzepte“ sowie verbesserten Förderbedingungen für Unternehmen erweitert. BMWK bietet mit Projektträger kostenlose Webinare zum Programm an.

Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz

Gefördert werden Investitionen in neue hocheffiziente Technologien sowie energie- und ressourceneffiziente Maßnahmen mit bis zu 60 Prozent (ohne Förderdeckel, keine De-minimis Beschränkung). Ziel ist die Verringerung der CO2-Emissionen, sei es durch moderne Anlagentechnik, die Nutzung erneuerbarer Energien oder die Vermeidung von CO2-intensiven Materialien. Die Förderung ist dabei weiterhin akteurs-, sektor- und technologieoffen und richtet sich an alle gewerblich tätigen Unternehmen in Deutschland.
Im Überblick:
  •  technologie- und branchenoffene Förderung von Maßnahmen zur energetischen Optimierung industrieller und gewerblicher Anlagen und Prozesse (u.a. Abwärmenutzung, EE-Prozesswärmebereitstellung)
  • zweistufiges Antragsverfahren mit Skizze und anschließendem Online-Einsparkonzept
  • Zuschuss bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten
  • maximal 10 Mio. Euro Förderung pro Vorhaben
  • kontinuierliche Antragstellung mit mehreren Stichtagen im Jahr
  • Fördereffizienz als zentrales Kriterium für die Förderentscheidung
Vorgesehen sind mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen.
Achtung: Wird das zur Verfügung stehende Budget der jeweiligen Wettbewerbsrunde vor Bewerbungsschluss um 50 Prozent überzeichnet, kann die Wettbewerbsrunde vorzeitig geschlossen werden. Es lohnt sich daher eine frühzeitige Antragstellung!

Förderung von Transformationskonzepten

Um Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Neutralität ihrer Treibhausgase zu unterstützen, wird zusätzlich die Erstellung eines Transformationskonzeptes gefördert. Hierbei ist das Ziel, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Neutralität der Treibhausgasemissionen zu unterstützen. Im Rahmen der Konzeptentwicklung soll eine langfristige Dekarbonisierungsstrategie eines Unternehmens oder eines Unternehmensstandortes entwickelt werden, die auf Basis der heutigen Situation konkrete Maßnahmen und Entwicklungsschritte für die Zukunft enthält.
Die Förderquote beträgt 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten bzw. 60 Prozent für KMU.
Die maximale Fördersumme beträgt 80.000 Euro. Anträge zum Transformationskonzept können über das Förderportal des Bundes easy-Online kontinuierlich gestellt werden.
Anforderungen an ein Transformationskonzept:
  •  Darstellung des IST-Zustands der THG-Emissionen bzw. der THG-Bilanz innerhalb der gewählten Bilanzgrenzen
  • Formulierung eines THG-Neutralitätsziels bis spätestens 2045
  • ein längerfristiges (mindestens zehn Jahre nach Antragstellung) und konkretes THG-Ziel (SOLL-Zustand) für den oder die betrachteten Standort€
  • Maßnahmenplan für die Zielerreichung bzw. die Transformation von IST- zu SOLL-Zustand
  • Einsparkonzept(e) für mindestens ein Vorhaben des EEW-Förderprogramms: Fördermodul 4 „Zuschuss und Kredits“ oder Förderwettbewerb Energie-und Ressourceneffizienz
  • Verankerung des Transformationskonzeptes in der Unternehmensstruktur

Weitere Informationen und Webinare

Für weitere Informationen stehen Ihnen kostenlose Webinare zum Förderwettbewerb und den Transformationskonzepten über den Projektträger VDI/VDE-IT auf der Programm-Webseite unter Veranstaltungen zur Verfügung.

Effizienzpotenziale gehoben

KEFF-Gipfelstürmer 2022/2023

Erfolg für Betriebe aus der Region: Insgesamt vier Unternehmen aus Baden-Württemberg  sind mit dem Gipfelstürmer-Award des Netzwerks regionale Kompetenzstellen Energieeffizienz (KEFF) ausgezeichnet worden, darunter auch zwei aus der Region Stuttgart. Der Preis wird vom Land an Unternehmer verliehen, die betriebliche Energieeffizienzmaßnahmen vorbildlich umgesetzt haben. 
Optimierung auf allen Ebenen: Beeindruckt zeigte sich Staatssekretär im Umweltministerium Andre Baumann von der Tatkraft und dem Ideenreichtum der Unternehmerinnen und Unternehmer sowie der Belegschaft. Wie beim diesjährigen Gewinner, der Autohaus Weeber Gruppe in Weil der Stadt (Kreis Böblingen), die nun ein Preisgeld von 10.000  Euro erhält. Das Unternehmen konnte mit einem Energieteam und einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie an elf Standorten überzeugen. Zu den umgesetzten Maßnahmen gehören die energetische Optimierung der Gebäudehülle, die Optimierung der Druckluftversorgung, Digitalisierungsmaßnahmen, Heizungsoptimierung, Umstellung auf LED-Beleuchtung, Neubau ohne fossile Energienutzung und die Sensibilisierung der Mitarbeitenden.
Den dritten Platz teilen sich das Geislinger Unternehmen Betten Scheel, Inhaber Daniel Renz e.K., und die Frank Bürsten GmbH aus Schönau im Schwarzwald mit je 3.000 Euro. Den zweiten Platz mit 5.000 Euro Preisgeld belegt die IMOS Gubela GmbH, Renchen (Ortenaukreis).
Die feierliche Preisverleihung im Neuen Schloss war gleichzeitig Abschluss des Projekts KEFF und Überleitung zum Folgeprojekt Regionale Kompetenzstelle Ressourceneffizienz (KEFF+)
Effizienz durch Kompetenz
Unser IHK-Expertenteam der KEFF+Region Stuttgart unterstützt Sie neutral, kostenfrei und unabhängig bei allen Fragen rund um Material- und Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie. Sichern Sie so die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Vereinbaren Sie einen individuellen Vor-Ort-Termin unter 0711 2005-1506 oder per Mail unter info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.
Energieeffizienz gewinnt

KEFF-Gipfelstürmer 2021

Bereits zum vierten Mal zeichnet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg unter Beteiligung der Umweltministerin Thekla Walker MdL  besonders innovative und vorbildliche Unternehmen im Land aus, die am sogenannten KEFF-Check teilgenommen und betriebliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz umgesetzt haben.

Die Gewinner

Unter den zehn Finalisten haben folgende Unternehmen das Rennen gemacht:
  • Platz 1: Bäckerei Paul, Lörrach (Landkreis Lörrach), 10.000 Euro Preisgeld
  • Platz 2: Mader GmbH & Co. KG, Leinfelden-Echterdingen (Landkreis Esslingen), 5.000 Euro Preisgeld
  • Platz 3: Hofmaier Fenstertechnik, Backnang (Rems-Murr-Kreis), 3.000 Euro Preisgeld
  • Publikumspreis: Hotel-Restaurand Rebstock, Durbach (Ortenaukreis)
Wir gratulieren allen Gewinnern und Finalisten!
Diese wurden am 18. Oktober 2021 bekanntgegeben. Alle Unternehmen zeigen vorbildhaft, dass sich Energieeffizienzmaßnahmen lohnen und jeder seinen Beitrag zur Energiewende leisten kann.
Insbesondere beglückwünschen wir die Gewinner und Finalisten der KEFF-Region Stuttgart. Wir freuen uns mit Ihnen!

2. Platz: Mader GmbH & Co. KG, Leinfelden-Echterdingen
Das im Jahr 1935 gegründete Unternehmen Mader bietet mit seinen insgesamt 83 Mitarbeitenden individuelle, energieeffiziente und herstellerunabhängige Lösungen für den kompletten Druckluftprozess an. Der KEFF-Check im Jahr 2016 und eine anschließende Energieberatung lieferten den Anstoß für zahlreiche und umfangreiche Energieeffizienzmaßnahmen im Unternehmen, die im Rahmen einer Kernsanierung und eines zusätzlichen Anbaus bis ins Jahr 2019 umgesetzt wurden. Zu den Maßnahmen gehörten die Dämmung der Außenwände und der Dächer sowie die Verkleinerung der großen Fensterfront, um so den Wärmeeintrag im Sommer und den Wärmeverlust im Winter zu verringern. Zudem tauschte das Unternehmen Fenster aus und rüstete die Beleuchtung auf LED und eine intelligente Lichtsensorik um. Die neue fassadenintegrierte Photovoltaikanlage deckt inzwischen gut ein Drittel des Strombedarfs des Unternehmens ab. In der Logistikhalle ersetzt eine Pelletheizung die bisherige Ölheizung; eine Wärmepumpe und eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung ergänzen die Maßnahmen für eine effiziente und CO 2-arme Wärmeversorgung. Mit diesem umfassenden Rundumkonzept ist es der Firma Mader gelungen, etwa 37 Prozent ihres gesamten Energieverbrauchs einzusparen.

3. Platz Hofmaier Fenstertechnik, Backnang
Das Familienunternehmen Hofmaier Fenstertechnik setzt sich mit seinen 12 Mitarbeitenden sowohl im Betrieb als auch in der Kundenberatung für Nachhaltigkeit ein. Nach einem KEFF-Check im Jahr 2016 hat das im Jahr 1960 gegründete Unternehmen bis heute Schritt für Schritt zahlreiche Effizienzmaßnahmen umgesetzt. So nutzt das Unternehmen für die Beheizung das in der Produktion anfallende Restholz und kann so jährlich rund 15.000 Liter Heizöl einsparen. Zudem installierten die Eigentümer eine Photovoltaik-Anlage, um den Strombedarf in der Produktion zu decken, die im vergangenen Jahr sogar erweitert werden konnte. Ein Stromspeicher und eine Stromcloud ergänzen die Stromerzeugung aus Sonnenenergie. Durch die Installation von Durchlauferhitzern für die Warmwasserversorgung kann die Heizung im Sommer abgestellt werden. Außerdem wurde die Beleuchtung auf LED umgestellt und elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge angeschafft. Für einen effizienten Betrieb erhielt die Druckluftanlage neue Regler und Leckagen wurden abgedichtet. Mit diesen umfangreichen Maßnahmen ist es Hofmaier Fenstertechnik gelungen, den Strom- und Wärmebedarf komplett auf erneuerbare Energien umzustellen.

Unter den Finalisten war außerdem die Firma DKF Kloz aus Fellbach.
Das Familienunternehmen mit Sitz in Fellbach ist Spezialist für Drahtbearbeitung, Kunststoff Vakuum-Tiefziehen, CNC Bearbeitung, Wirbelsintern und Elektrostatische Pulverbeschichtung. Den innovativen Wandel und die Nachhaltigkeit im Unternehmen aktiv mit zu gestalten, gehören zum Leitbild des Mittelständlers.
Unter anderem wurden die Drucklufterzeuger ausgetauscht und so der Energieverbrauch und auch die Auslastung verbessert. Bis zu 98 Prozent der entstehenden Wärme werden nun zurückgewonnen und zur Erwärmung von Heiz- und Brauchwasser genutzt. Der Energieverbrauch der Schweissrauchabsaugung konnte durch den Einsatz einer hochwertigen Filtertechnik gesenkt und die bedarfsgerechte Absaugung mit Frequenzumformern gesenkt werden. In allen nicht ständig benutzten Bereichen wurden Sensoren verbaut, um die Beleuchtung automatisch abzuschalten. Im gesamten Betrieb wurde Shopfloormanagement eingeführt, um Schrott, Abfall und Verpackungsmaterial zu reduzieren.
Ein weiteres Unternehmen, das es unter die zehn Finalisten geschafft hat, ist die Firma Schurig GmbH aus Bönnigheim. Das Unternehmen aus Backnang fertigt hochwertige Möbel- und Innenausbauprojekte für Privathaushalte und Gewerbe.  Dazu gehören Showrooms, Büros sowie Messen  und Events.
Das Gebäude wurde im KfW-Effizienzhausstandard 55 geplant und umgesetzt, entsprechend wurde auch der Wärmeschutz der Gebäudehülle und der Fenster ausgeführt. Die südliche Dachfläche konnte mit einer 177-kWp-Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Damit erzeugt das Unternehmen mehr Strom als es verbraucht. Dieser wird für die Firmenfahrzeuge benutzt. Der restliche Energie geht ins öffentliche Netz. Die Beheizung der Prozesswärme für die Oberflächenbeschichtung erfolgt über eine Holzfeuerungsanlage, wofür die Abfälle der Holverarbeitung verwendet werden. Die Abwärme der Absauganlage wird rückgewonnen und zur Beheizung der Produktion eingesetzt. Auch der Austausch der Beleuchtung in LED spart Energie und Kosten.

Der Wettbewerb

Teilnehmen können alle Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die eine kostenfreie Erstanalyse der Effizienzpotenziale in ihrem Unternehmen – einen sogenannten KEFF-Check – vorgenommen haben. Beim KEFF-Check wird der Ist-Zustand im Unternehmen aufgenommen und mögliche Einsparpotenziale aufgezeigt. Danach umgesetzte Maßnahmen fließen in die Bewerbung und Bewertung mit ein.

Die Jury

Eine unabhängige Fachjury bewertet alle Bewerbungen, die fristgerecht eingegangen sind und die formalen Teilnahmebedingungen erfüllen. Aus allen Bewerbungen werden 10 Finalisten ausgewählt, die bei der Gipfelstürmerverleihung dabei sein dürfen.

Hintergrund

Ein effizienter Einsatz von Energie und Ressourcen ist ein wichtiger Faktor für den Erfolg unserer Wirtschaft in Baden-Württemberg. Viele Unternehmen im Land haben bereits den ökonomischen Vorteil von Energieeffizienzmaßnahmen erkannt, ganz egal, ob bei der Beheizung, Kühlung, Druckluftversorgung oder Beleuchtung – die Vielfalt der Energieeffizienz-Möglichkeiten ist enorm. Die Finalisten des KEFF Gipfelstürmer-Awards zeigen vorbildlich, wie diese Potenziale erfolgreich in der Praxis genutzt werden können und sind sich Ihrer Verantwortung für den Klimaschutz bewusst.

KEFF –Regionale Kompetenzstelle für Energieeffizienz

KEFF hat sich inzwischen zu einem etablierten Baustein der Energieeffizienzpolitik des Landes entwickelt, der sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen richtet und dabei Energieeffizienz ganzheitlich im Blicke hat.
Möchten auch Sie die Vorteile des KEFF-Checks nutzen? Wir geben Ihnen viele Impulse zur Energie- und Materialeffizienz. So schaffen Sie sich die Voraussetzungen für ein erfolgreiches und nachhaltiges Bestehen am Markt.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für einen kostenfreien und unverbindlichen KEFF-Check.
Weitere Informationen zum Projekt Regionale Kompetenzstelle Energieeffizienz finden Sie in unserem Artikel Regionale Kompetenzstelle Energieeffizienz und auf www.keff-bw.de.
Stand: Oktober 2021
Onlinetool und Webinare

Auf dem Weg zur Klimaneutralität

Ecocockpit

Klimaschutz gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Die Unternehmen stellen sich aktiv dieser Herausforderung und arbeiten daran, ihre Wertschöpfungskette ressourceneffizienter zu gestalten und weitere CO2-Reduktionspotentiale zu nutzen.
Die Industrie- und Handelskammern unterstützen die Unternehmen darin, geeignete Ansatzpunkte und Informationen zu finden. Vor diesem Hintergrund stellen sie das Klimabilanzierungstool ecocockpit für Unternehmen in Baden-Württemberg kostenlos zur Verfügung. Mit dem Online-Tool können Unternehmen ihre CO2-Bilanz erstellen und analysieren.
Ecocockpit ist ein kostenloses Online-Tool, das die eigenen CO2-Emissionen mit wenig Aufwand ermittelt – ob unter dem Aspekt der Ressourcen- und Kosteneinsparung oder der Erfüllung von Kundenanforderungen.

Klimaschutzstiftung Baden-Württemberg

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass Baden-Württemberg bereits bis 2040 klimaneutral wird. Damit übernimmt Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle.
Mit der Klimaschutzstiftung Baden-Württemberg wurde eine Institution geschaffen, die das Land auf dem Weg zur Klimaneutralität begleitet, dabei die Menschen mitnimmt und eigene Impulse setzt.
Die Klimaschutzstiftung hat drei Schwerpunktbereiche: Sie agiert als Drehscheibe für Kompensation im Land, initiiert Programme in den Bereichen Bildung und Forschung und betreibt Öffentlichkeitsarbeit, um die Anliegen des Klimaschutzes auf breiter Basis zu verankern.

Juli 2021

Hochwasserhilfe von Unternehmen für Unternehmen

Die Flutkatastrophe hat in weiten Teilen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, aber auch in Bayern und Sachsen schwere Schäden hinterlassen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat eine Hochwasserhilfsaktion von Unternehmen für Unternehmen gestartet.
Tausende Unternehmen sind betroffen, die genaue Schadensermittlung dauert an. Dazu müssen auch erst einmal Schuttberge beseitigt, Mauern und Böden getrocknet, Maschinen gereinigt und geprüft und Betriebsgelände zugänglich gemacht werden.

Hilfsmittel für Unternehmen bundesweit – was wird gebraucht?

Die Liste der Dinge, die benötigt werden, ist lang und wird sich im Laufe der Tage und Wochen sicher erweitern: Notstromaggregate, Bautrockner, Hochdruckreiniger, Gabelstapler, Bagger, aber auch Leuchten, Wasserschläuche, Lagermöglichkeiten wie Regale und vieles mehr.

Bereits jetzt helfen Unternehmen anderen Unternehmen mit technischem Gerät und praktischer Unterstützung. Die IHK-Organisation möchte die Betriebe noch enger zusammenbringen und dieses Matching unterstützen: Die Unternehmen sind in den jeweiligen IHK-Bezirken unterschiedlich betroffen von den Flutfolgen und weisen unterschiedliche Bedarfe auf. Während in der einen Region schweres Gerät wichtig ist, braucht man in der anderen eher Bautrockner oder Beleuchtung.

Bitte melden Sie gerne Ihr Hilfsangebot an den DIHK

Haben Sie technisches Gerät, das Sie zur Verfügung stellen möchten? Bitte melden Sie gerne Ihr Hilfsangebot an den DIHK unter hochwasserhilfe@dihk.de (weitere Informationen des DIHK dazu finden Sie auf der Homepage des DIHK).
Der DIHK übermittelt es an die IHKs in den betroffenen Regionen. Diese leiten die Hilfe an bedürftige Unternehmen weiter.
Zu den IHKs in den betroffenen Regionen gehören unter anderem die IHK Aachen, die IHK Arnsberg, die IHK Bonn/Rhein-Sieg, die IHK Chemnitz, die IHK Dortmund, die IHK zu Düsseldorf, die IHK Essen, die IHK zu Hagen, die IHK Koblenz, die IHK Köln, die IHK Mittlerer Niederrhein, die IHK München, die IHK Trier und die Bergische IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.
Innovation und Umwelt

Hochwasser und Starkregen: Gefahren erkennen, bewerten und handeln

Hochwasser führt zu Risiken für die Menschen, die Umwelt, die Kulturgüter und für die Wirtschaft. Der Umgang mit diesen Risiken erfordert ein systematisches, am aktuellen Wissensstand orientiertes, koordiniertes Vorgehen auf allen Ebenen. Das Land Baden-Württemberg hat frühzeitig eine umfangreiche Strategie zur Gefährdungsminderung  entwickelt, mit Einbindung der verschiedensten Akteure. Nachfolgend muss aber unterschieden werden zwischen den “normalen“  Hochwassergefahren und den Starkregengefahren, die leider immer häufiger auftreten.
Auf der Landesplattform bietet das Land Baden-Württemberg viele Informationen rund um das Thema Hochwasser an. Insbesondere auch entsprechende themenbezogene Kartendienste.

Akuelle Hochwassersituation 

Die Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg informiert auf Ihren interaktiven Karten mit aktuellen Daten zu Pegelständen und bietet regionale Lageberichte beziehungsweise Vorhersagen an.

Hochwassergefahrenkarten

Die Kommunen und das Land Baden-Württemberg erstellen, überprüfen und aktualisieren Hochwassergefahrenkarten (HWGK) für alle relevanten Gewässer. Sie liefern für über 12.000 km Gewässer konkrete Informationen über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung, wenn sich ein 10-jährliches, 50-jährliches, 100-jährliches und ein extremes Hochwasser ereignen. Die interaktiven Hochwassergefahrenkarten sind für Bauherren, betroffene Anwohner sowie für Industrie und Gewerbe eine Grundlage zur Planung.

Hochwasserrisiko und Bewertung

Die Hochwasserrisikokarten (HWRK) bauen auf den obigen Gefahrenkarten auf. Sie stellen dar, welche „Schutzgüter" in den Gebieten liegen, die jeweils mit geringer, mittlerer und hoher Wahrscheinlichkeit von Hochwasser betroffen sind. Schutzgüter sind „menschliche Gesundheit“, „Umwelt“, „Kulturgüter“ und „Wirtschaftliche Tätigkeiten“.
Die ebenfalls erstellten Risikobewertungskarten ermöglicht es den Kommunen und anderen Akteuren, bestehende Risiken durch Hochwasser nicht nur zu erkennen, sondern auch einzustufen. Es ergeben sich daraus Anhaltspunkte für die Dringlichkeit einzelner Maßnahmen und insbesondere für ihre Krisenmanagementplanung.
Weiterführende Informationen zum Hochwasser finden Sie auch in verschiedenen Publikationen des Landes.

Starkregen

Die Überschwemmungsgefahr, die von Starkregen ausgehen kann, ist nicht in den örtlichen Hochwassergefahrenkarten in Baden-Württemberg gemäß Hochwasserrisikomanagement verzeichnet, da diese Karten ausschließlich die Hochwassergefahren durch größere Oberflächengewässer mit einem größeren Einzugsgebiet abbilden.  Im Gegensatz zu Hochwasser an Flüssen ist der genaue Ort und Zeitpunkt von Sturzfluten in Folge konvektiven Starkregens kaum vorhersagbar. Starkregenereignisse können zeitlich und räumlich sehr variable Auswirkungen haben. Hierzu werden in den Kurzinformationen Kompakt des Landes Hinweise aus den bestehnden Starkregengefahrenkarten bis hin zum kommunalen Handlungskonzept gegeben. Ausführliche Informationen des Landes Baden-Württemberg zum Kommunalen Starkregenmanagement auf der Homepage.
Letztlich muss also jedes Unternehmen jeweils selbst auf Basis der spezifischen Gegebenheiten (beispielsweise Standort, Lage, Topographie etc.) individuell ermitteln und festlegen, welche Vorsorge-, Schutz-, Nachsorgemaßnahmen und weiteren Maßnahmen im einzelnen Betrieb erforderlich sind und umgesetzt werden sollten. Hilfreich hierzu ist gegebenfalls eine bestehende Starkregenkarte (siehe weiter unten) und ergänzende Informationen aus einem Artikel der IHK Karlsruhe.
Da die Starkregenkarten regional berechnet und erstellt werden müssen, sind noch nicht alle Kommunen auffindbar. Auf der Webseite (www.starkregengefahr.de) haben einige Regionen ihre Starkregenkarten bereits veröffentlicht.  Aus der Region Stuttgart werden beispielsweise Karten aus der Glemsregion (Korntal-Münchingen, Hemmingen, Schwieberdingen, Leonberg, Ditzingen) dargestellt. So lassen sich beim hineinzoomen in die Karten die möglichen Gefahren Straßenbezogen erörtern.

Vorsorge gegen Starkregenereignisse

Starkregenereignisse sind in den letzten Jahren wiederholt aufgetreten und haben zu erheblichen Schäden geführt. Die Studie “Vorsorge gegen Starkregenereignisse und Maßnahmen zur wassersensiblen Stadtentwicklung – Analyse des Standes der Starkregenvorsorge in Deutschland und Ableitung zukünftigen Handlungsbedarfse” des Umweltbundesamts (UBA) gibt umfangreiche Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Starkregenvorsorge in Deutschland. Dazu wurden zunächst zahlreiche Projekte recherchiert und beispielhafte Maßnahmen und Instrumente zur Starkregenvorsorge aus den Bereichen Multifunktionale Flächennutzung, Starkregengefahrenkarten sowie Warnung und Kommunikation näher analysiert. Herauszuheben ist die Rolle der Starkregengefahrenkarten als wichtiges Instrument der Risikokommunikation.
Weitere  Informationen zu Starkregenereignissen sind auf der Homepage des Umweltbundesamts (UBA) abrufbar.
  
  
Bitte um Stellungnahmen

Novelle des Landes-Klimaschutzgesetzes in Arbeit

Bei der Regierungsbildung 2021 wurde angekündigt, dass die Klimaschutz-Anstrengungen erhöht werden müssen und dazu die Vorgaben im Landes-Klimaschutzgesetz angepasst werden sollen. Hierzu startet die öffentliche Anhörung zu einem konkreten Entwurf, die bis 29. August 2021 Gelegenheit zur Stellungnahme gibt.
Konkret ist vorgesehen:
  • eine Neufestsetzung des Klimaschutzziels der Netto-Treibhausgasneutralität in Baden-Württemberg bis zum Jahre 2040 und des 2030-Zwischenziels mit einer Treibhausgasreduktion von mind. 65 Prozent (im Vgl. zu 1990)
  • die Ausweitung der Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Neubauten von Wohngebäuden und bei grundlegenden Dachsanierungen im Wohn- und Nichtwohngebäudebereich
  • sowie die Ausweitung der Photovoltaik-Pflicht auf Parkplatzflächen mit einem Schwellenwert von 35 Stellplätzen
  • die Festlegung eines 2-Prozent-Mindestflächenziels für Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Raumordnung
  • die Einrichtung eines auf Unabhängigkeit und Wissenschaftlichkeit ausgerichteten Klima-Sachverständigenrats
  • das Ziel einer netto-treibhausgasneutralen Landesverwaltung bereits im Jahr 2030
  • das Ziel einer klimaneutralen kommunalen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040
Details hierzu finden einerseits in dem gemeinsamen Gesetzentwurf (PDF-Datei · 410 KB) der beiden Regierungsfraktionen sowie dessen Begründung und ergänzend finden Sie tabellarisch die geplanten Änderungen (PDF-Datei · 330 KB) mit dem aktuell geltenden Gesetzestext gegenübergestellt.
Die IHK-Organisation bittet alle interessierten Unternehmen um Rückmeldungen zu den geplanten Änderungen, bis spätestens 25. August 2021, um sie in die gemeinsame Stellungnahme der IHKs einfließen lassen zu können.
(Stand: 26.07.2021)
Arbeitswege für Beschäftigte und Betriebe optimieren

Betriebliches Mobilitätsmanagement

Die Zahl der Pendler in Deutschland hat einen neuen Rekordwert erreicht – über 60 Prozent der Beschäftigten pendeln zu ihrem Arbeitsplatz. Dabei steigen sowohl die Zahl der Berufspendler als auch die Länge der Wege zur Arbeit. Betriebe und ihre Beschäftigten sind mit Verspätungen, Unfällen, Arbeitsausfällen und neuerdings auch mit Fahrbeschränkungen konfrontiert.
Ihre Mitarbeiter sind Teil des zähfließenden Berufsverkehrs? Jeden Werktag werden dadurch Nerven strapaziert? Sie wollen das ändern, wissen aber nicht wie? Mit der Einführung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements können Arbeitswege effizient, stressfrei und nachhaltig gestaltet werden.

Umfrage und Studie zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement in der Region Stuttgart

Die IHK Region Stuttgart hat im Herbst 2020 eine Umfrage zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement (BMM) bei ihren Mitgliedern durchgeführt.
Gerade kleinere und mittlere Unternehmen scheuen oft den vermeintlichen Aufwand für ein BMM. Dabei kann ein BMM vielfältige Vorteile für Betriebe und ihre Angestellten bieten, die von Kosten- und CO2-Einsparungen über die Erhöhung der Mitarbeitendenzufriedenheit bis zu Wettbewerbsvorteilen bei der Anwerbung von Fachpersonal reichen können. Da die IHK Region Stuttgart diese, bisher oft ungenutzten, Vorteile für Ihre Mitgliedsunternehmen sieht, geht sie der Thematik mit der Umfrage strukturiert nach. Adressiert wurden unter anderem Fragen dazu, ob BMM bei den Unternehmen bereits ein Thema ist und wo Potenziale aber auch Hemmnisse gesehen werden. Nicht zuletzt wurden die Betriebe aber auch nach Veränderungen für die Zeit während und vor allem auch nach der Corona-Pandemie befragt.

Die Studie können Sie hier einsehen:  Wie Mitarbeitende mobil bleiben - Studie zum betrieblichen Mobilitätsmanagement in der Region Stuttgart (PDF-Datei · 2537 KB)

Praxisleitfaden, Webinare, Förderungen und weiterführende Tipps der IHK-Organisation

BMM-Impulsprogramm

Ein neues Impulsprogramm der regionalen Wirtschaftsförderung (WRS) bietet Unternehmen die Chance, ein Mobilitätskonzept für die nachhaltige Gestaltung von Pendelverkehren, Dienstreisen und des Fuhrparkmanagements zu erarbeiten und in die Umsetzung einzusteigen.

Praxisleitfaden

Die Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz hat in Kooperation mit der IHK-Organisation einen Praxisleitfaden zu betrieblichem Mobilitätsmanagement und nachhaltiger Unternehmensmobilität erarbeitet. Er gibt Unternehmen einen ersten Überblick über das Themengebiet und enthält Tipps für die Optimierung der Betriebsmobilität unter ökologischen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Praxisbeispiele aus kleineren und mittleren Betrieben zeigen konkrete Handlungsmöglichkeiten auf. Gerade in mittelständischen Betrieben verbergen sich noch Verbesserungspotentiale, deren Ausschöpfung oftmals auch betriebswirtschaftlich sinnvoll ist. 
Darüber hinaus finden Sie hier hier Tipps der IHK-Region Stuttgart für die Einführung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements.

Webinar

Als zusätzliches Angebot wurde von der Mittelstandsinititative Energiewende und Klimaschutz ein ausführliches Webinar erstellt, in welchem die Themen „Betriebliches Mobilitätsmanagement” sowie „Elektromobilität” mit Experten ausführlich diskutiert und durchleuchtet werden. Sie können sich das Webinar unter folgendem Link ansehen: Webinar „Betriebliches Mobilitätsmanagement und Elektromobilität”.

Weiterbildungsangebote

Der DIHK hat in Zusammenarbeit mit den IHKs einen bundesweit einheitlichen Zertifikatslehrgang zum/zur „Betrieblichen Mobilitätsmanager(in)” entwickelt. Die Weiterbildungsmaßnahme ist konzipiert für Mitarbeiter aus Unternehmen, beispielsweise aus den Bereichen Personal, Logistik, Fuhrparkmanagement, Energie oder Facility Management. Der Lehrgang umfasst fünf Module, in welchen die Teilnehmer praxisorientierte Kenntnisse und Kompetenzen erwerben, um für ihre Unternehmen Mobilitätskonzepte zu entwickeln, umzusetzen und nachhaltig zu verankern. Der Lehrgang wird bundesweit von unterschiedlichen IHKs angeboten. Auf dieser Seite finden Sie beispielsweise das Angebot des Bildungshauses der IHK Region Stuttgart.

Weitere Informationsquellen zum betrieblichen Mobilitätsmanagement in der Region Stuttgart

In der Region Stuttgart halten beispielsweise das Landesverkehrsministerium, die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart, die Landeshauptstadt Stuttgart sowie Kommunen wie die Stadt Ludwigsburg weitere Informationen zu den Fragen rund um das Thema betriebliches Mobilitätsmanagement vor.
Stand: Februar 2023
Innovation und Umwelt

Klimaschutz in der betrieblichen Ausbildung

Herausforderungen bei Umwelt- und  Klimaschutz sowie Nachhaltigkeit

Klimawandel und Umweltzerstörung sind wesentliche Bedrohungen für Europa und auch den Rest der Welt. Umso wichtiger ist eine nachhaltige Wirtschaft. So machen auch die klima- und umweltpolitischen Herausforderungen nicht Halt vor der Ausbildung in den Unternehmen und den Ausbildungsordnungen.
In allen neuen und neugeordneten Berufen sind ab 1. August 2021 modernisierte Standardberufsbildpositionen vorgesehen, das heißt berufsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Für alle bestehenden Berufe wird die Vermittlung empfohlen.
Insbesondere die Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit haben durch die Modernisierung eine Aufwertung erfahren und sollen entsprechend in die Ausbildung integriert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Ausbildung in technischen oder kaufmännischen Ausbildungsberufen handelt.

KEFF unterstützt beim Klimaschutz in der betrieblichen Ausbildung

Genau hier können die Energieeffizienzmoderatoren des KEFF-Teams der IHK Region Stuttgart die Ausbildungsbetriebe kostenneutral unterstützen. Sie informieren die Azubis im Zuge der beruflichen Ausbildung zu Themen rund um die Ressourceneffizienz und zeigen bei einem gemeinsamen Rundgang durch das Unternehmen Einsparpotenziale auf und benennen Lösungsvorschläge gemeinsam mit den Azubis. Im Anschluss können die Azubis Projekte aus dem Pool der gefundenen Potentiale bearbeiten und die Ressourceneffizienz im Unternehmen steigern.

Möglicher Ablauf im Unternehmen

Theoretischer Teil (1 bis 2 Unterrichtseinheiten)
  • Vorstellung und Informationen zum KEFF-Projekt
  • Aufzeigen von Potenzialen anhand von Bildern aus der Praxis
  • Benennen von Lösungsvorschlägen
Praktischer Teil (1 bis 2 Unterrichtseinheiten, je nach Unternehmensgröße)
  • Rundgang durch das Unternehmen und Feststellen von Potenzialen basierend auf der Theorie
  • Verbesserungsvorschläge aufzeigen und erarbeiten
Abschlussgespräch (1 Unterrichtseinheit)
  • Zusammenfassung der Potenziale
  • Projekte festlegen und benennen, welche im Nachgang bearbeitet werden sollen
Die KEFF-Energieeffizienzmoderatoren besprechen den genauen Ablauf vor dem Termin mit dem Ausbilder und passen das Angebot auf das Unternehmen bzw. die jeweiligen Bedürfnisse an.

Vorteile für Unternehmen und Azubis

  • Azubis lernen Themen zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit kennen
  • Azubis lernen ihr Unternehmen besser kennen
  • Azubis können im Anschluss Verbesserungsmaßnahmen in einem Projekt erarbeiten (Teambuilding)
  • Eine Umsetzung stellt für Azubis ein Erfolgserlebnis dar. Als sichtbare Anerkennung kann dem Unternehmen das KEFF-Label überreicht werden und eine Teilnahme am Gipfelstürmer-Wettbewerb ist möglich
  • Unternehmen erhalten einen KEFF-Bericht zu den Einsparpotenzialen der besichtigten Bereiche und möglichen Förderprogramme (für einen ausführlichen Bericht ist ein Gespräch mit den Energie-/ Umweltverantwortlichen und gegebenenfalls ein separater Rundgang erforderlich)
  • Der KEFF-Bericht verpflichtet nicht zur Umsetzung von Maßnahmen
FAZIT: Unternehmen können unter Einbindung ihrer Auszubildenden Effizienz-Potenziale erkennen und umsetzen und so CO2 und Ressourcen einsparen!
Profitieren Sie von den Erfahrung der IHK-Effizienzmoderatoren und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Kennenlerntermin. Alle Informationen zum KEFF-Projekt sowie die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage.

Klimaschutzstiftung Baden-Württemberg

Klimaschutz im Fokus der Wirtschaft

Der Schutz des Klimas ist für viele Unternehmerinnen und Unternehmer nicht nur eine enorm wichtige Zukunftsverpflichtung als Bürgerinnen und Bürger, sondern zahlt sich oft auch betriebswirtschaftlich für die Unternehmen aus.
Schwerpunkt der zweiten Jahressitzung der IHK-Bezirksversammlung Rems-Murr war deshalb die Vorstellung der neuen Klimaschutzstiftung Baden-Württemberg und ihrer Angebote für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie die öffentliche Hand. Stiftungsleiterin Julia Kovar-Mühlhausen richtete denn auch zu Beginn ihrer Ausführungen einen eindringlichen Appell an die anwesenden Unternehmensvertreter: „Die nächsten Jahre sind entscheidend,
wir haben keinen zeitlichen Spielraum mehr“.
Um beispielsweise die globale Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, wie es das Pariser Klimaabkommen vorsieht, müssten die weltweiten Treibhausgasemissionen bis spätestens 2060 auf Null gesenkt werden. Auf Bundesebene will die Bundesregierung mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes die Klimaschutzvorgaben verschärfen und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 gesetzlich verankern. Baden-Württemberg möchte eine Vorreiterrolle übernehmen und strebt die Klimaneutralität im Land bis spätestens 2040 an. Die Landesverwaltung soll bereits 2030 klimaneutral arbeiten.
Dabei kommt der Klimaschutzstiftung eine wichtige Rolle zu. Sie kann als Drehscheibe für die Kompensation der aktuell noch unvermeidbaren CO2-Emissionen dienen. Konkret bedeutet dies, dass Kommunen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger über Kompensationszahlungen ihre CO2-Emissionen ausgleichen können. Mit den Kompensationszahlungen werden wiederum weltweit Klimaprojekte unterstützt, die der Atmosphäre CO2 entnehmen oder den Verbrauch fossiler Brennerstoffe reduzieren. Unterstützt werden ausschließlich Kompensationsprojekte, die mindestens international anerkannten Standards wie dem Goldstandard genügen. Mittelfristig sollen auch Klimaschutzprojekte in Baden-Württemberg angeboten werden.
Kovar-Mühlhausen betonte: „Die Kompensation von CO2-Emissionen ist erst der letzte Baustein im Dreiklang Emissionen zu vermeiden, zu reduzieren und schließlich zu kompensieren.“ Dafür habe die Klimaschutzstiftung gemeinsam mit anerkannten Projektpartnern, wie zum Beispiel dem Reutlinger Anbieter myclimate, ein umfassendes Dienstleistungs- und Beratungsangebot entwickelt. Klimaneutralität könne in Unternehmen nicht von heute auf morgen erreicht werden. Daher sei die Kompensation als Übergangslösung ein gutes und effektives Instrument, um die Absenkung von CO2-Emissionen in den Griff zu bekommen. Die Kosten zur Kompensation pro Tonne CO2 sind je nach Unternehmensgröße und Volumen gestaffelt. Unternehmen erhalten über die geleistete Kompensation eine Urkunde sowie eine Spendenbescheinigung der Klimaschutzstiftung.
Die Klimaschutzstiftung Baden-Württemberg wurde im Januar 2021 durch Beschluss der Landesregierung Baden-Württemberg mit einem Stiftungskapital von rund 50 Millionen Euro gegründet und ist die erste und bislang einzige Initiative dieser Art in Deutschland. „Wirtschaftlicher Erfolg ohne CO2-Emissionen wird möglich sein“, ist sich IHK-Präsident Claus Paal sicher, der die Stiftungsgründung als Landtagsabgeordneter in der zurückliegenden Wahlperiode maßgeblich mit initiiert hatte. „Die Unternehmen stehen aber vor einer gewaltigen Herausforderung, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit unter einem Hut zu bringen. Der Handlungsdruck für Unternehmen, sich in Richtung Klimaneutralität zu entwickeln, wird steigen“, so Paal weiter. Gerade für die kleineren und mittleren Unternehmen
in der Region sei es daher wichtig, mit der Klimaschutzstiftung eine kompetente und seriöse Anlaufstelle zu haben, die sie auf diesem Weg unterstützen und begleiten könne.
Der Leitende Geschäftsführer der IHK Rems-Murr, Markus Beier, verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Regionale Kompetenzstelle Energieeffizienz (KEFF) bei der IHK Region Stuttgart. „Unser KEFF-Team berät IHK-Unternehmen zu Fragen der Energieeffizienz und bietet mit dem kostenfreien KEFF-Check ein Instrument an, um sich schnell und ohne finanziellen Aufwand einen ersten Einblick über die energetischen Potenziale im Unternehmen zu verschaffen.“


Innovation und Umwelt

Betriebsbeauftragte

Betriebe müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für einzelne Themen sogenannte Betriebsbeauftragte benennen.
HINWEIS aus EMAIL: Die Aufstellung ist das Beste, was ich bisher zu diesem Thema gesehen habe.Dennoch empfehle ich, die veralteten Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, Grundsätze, Regeln und Informationen (BGV, BGG, BGR und BGI sowie GUV-V, GUV-I) durch die seit einigen Jahren gültige DGUV-Systematik zu ersetzen.  Den hierzu erforderlichen Link füge ich Ihnen bei:  https://publikationen.dguv.de/regelwerk/
WEITERER Hinweis aus EMAIL:
Dazu habe ich einige Anmerkungen.
- Dass eine Auflage (!) für alle Betriebe ein Sachkundiger für Beleuchtungsanlagen sein soll, sehe ich nicht so. Zum Einem heißt es in der DGUV Information 215-210 Fach- (nicht Sach-) kundiger. Und zum Anderen wird die orientierende Messung sowie auch die unternehmensinterne fachkundige Person im Konjunktiv genannt.
-Es wird die fachkundige Person nicht mehr in einer berufsgenossenschaftlichen Regel (BGR) geführt, sondern "nur" noch in einer Information, respektive in einem Grundsatz: DGUV Information 215-210, DGUV Grundsatz 315-201.
- In der Broschüre selbst ist mir aufgefallen, dass bei den Kranen (S. 22) erst von Beauftragten und dann weiter unten von Sachkundigen gesprochen wird. Und soll denn der Beauftragte Unterweisungen durchführen?
- Wenn Krane genannt werden, müssten dann nicht auch Flurförderzeuge Erwähnung finden?
DGUV Vorschrift 68
§ 7   Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen
Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die …
- Sind Elektrofachkräfte als Betriebsbeauftragte zu sehen?
WEITERER Hinweis aus EMAIL: Allerdings sind in ihrer Webansicht noch ein paar Fehler drin.z.B.
- der Hinweis auf das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, das schon lange nur in Kreislaufwirtschaftsgesetz umbenannt wurde (der Link stimmt auch)
- Hinweis Röntgenverordnung, RöV – Röntgenverordnung vom 30. April 2003 wurde mit Wirkung vom 29.11.2018 (BGBl. S. 2034) aufgehoben und in die StrlSchV integriert.
- Auch bei den Unfallverhütungsvorschriften sind z.T. noch die alten Bezeichnungen drin wie BGV A2 für die Sifas und Betriebsärzte jetzt DGUV-Vorschrift 2
- Daher evtl. die Online-Variante mal analog der Veröffentlichung abgleichen, sonst führt das zu Verwirrungen!
Evtl. könnte auch weniger mehr sein, dafür richtig.
WEITERER Hinweis aus EMAIL: Ihr Newsletter ist, bezogen auf den "Beauftragten für Biologische Sicherheit" veraltet. Die neue GenTSV - und damit auch neue Regelungen - ist bereits zum 01.03.2021 in Kraft getreten (diese ist ja auch auf Ihrer Homepage verlinkt).
Die zuständige Behörde, das nebenbei, ist nicht wie angegeben die Gewerbeaufsicht, sondern - in BaWü - das Regierungspräsidium Tübingen, Referat 57.
 

Beauftragte nach Arbeits- und Umweltschutzrecht

In der Broschüre „Beauftragte nach Arbeits- und Umweltschutzrecht” werden schwerpunktmäßig aus den Bereichen Umwelt und Arbeitsschutz  die jeweiligen Rechtsgrundlagen, die Bestellung der Beauftragten, ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten, die geforderten Qualifikationen aufgelistet , sowie auf die jeweils zuständigen Behörden hingewiesen.

Nachfolgende werden ergänzend noch weitere Betriebsbeauftragte kurz aufgeführt,  mit der jeweiligen Gesetzesgrundlage.

Auflagen für alle Betriebe

Arbeitssicherheit (SiFa)
  • Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
  • Unfallverhütungsvorschrift - Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV- Vorschriften)
Behindertenbeauftragter/-vertreter
  • Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen - Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
  • Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
Beleuchtungsanlagen (Sachkundiger)
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4 – Beleuchtung
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4/7 – Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV Grundsatz 315-201  - Anforderungen an die Ausbildung von fachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten
Betriebsarzt
  • Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
  • Unfallverhütungsvorschrift - Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV- Vorschriften)
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGV A2)
Brandschutzbeauftragter
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Berufsgenossenschaftliche Information 847 -  Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten (BGI 847)
Hinweis aus EMAIL: Besteht die Möglichkeit in der nächsten Ausgabe eine konkrete Aussage zu den Brandschutzhelfern darzustellen?
Datenschutzbeauftragter
  • Bundesdatenschutzgesetz § 4 f. (BDSG)
Ersthelfer
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften A 1 - Grundsätze der Prävention (BGV A1)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Gleichstellungsbeauftragter
  • Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)
Leiterbeauftragter (Befähigte Person für Leitern und Tritte)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten (GUV-I 694)
Sabotageschutzbeauftragter
  • Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)
  • Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV)
Sicherheitsbeauftragter
  • Sozialgesetzbuch VII - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
  • Unfallverhütungsvorschrift - Grundsätze der Prävention (BGV A1)

Auflagen für bestimmte Branchen

Abfallbeauftragter
  • Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
  • Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (AbfBeauftrV)
Abscheider-Sachkundiger
Aufzugswärter (Befähigte Person für Aufzüge zur Befreiung von Personen)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen - Regeln für Instandhaltungsanweisungen (DIN 13015)
Ausbildungsbeauftragter
  • Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Baustellenkoordinator
  • Baustellenverordnung (BauStellV)
  • Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen 30 - Geeigneter Koordinator (RAB 30)
Druckbehälter und Rohrleitungen (Befähigte Person)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit 1203 (TRBS 1203)
Druckluftfachkraft
  • Druckluftverordnung § 18 (DruckLV)
Hygienebeauftragter
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Sozialgesetzbuch (SGB XI)
Hygienefachkraft
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Kesselwärter (Befähigte Person für Dampfkesselanlagen)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Technische Regeln für Dampfkessel (TRD)
Laserschutzbeauftragter
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung B2 (BGV B2)
  • Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung (GUV-V B2)
  • "Sicherheit von Laser-Einrichtungen; Teil 1: Klassifizierung von Anlagen, Anforderungen und Benutzer-Richtlinien" (DIN EN 60825-1)
Medizinprodukte, Sicherheitsbeauftragter für ...
  • Medizinproduktegesetz § 30 (MPG)
Pharmazeutischer Informationsbeauftragter
  • Arzneimittelgesetz § 74 (AMG)
Pharmazeutischer Stufenplanbeauftrager
  • Arzneimittelgesetz § 63 (AMG)
Qualitätsmanagementbeauftragter (QMB)
Sicherheitsdatenblätter, Fachkundiger für die Erstellung von ...
  • Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe - Sicherheitsdatenblatt (TRGS 220)
Tierschutzbeauftragter
Transfusionsschutzbeauftragter
  • Transfusionsgesetz (TFG)
  • Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) gemäß §§ 12 und 18 TFG
Transplantationsbeauftragter

Auflagen beim Umgang mit Gefahrstoffen

Asbest-Sachkundiger
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519)
Begasungsleiter
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe 512 (TRGS 512)
Biologische Sicherheit
  • Gentechniksicherheitsverordnung §§ 15 - 19 (GenTSV)
  • Gentechnikgesetz (GenTG)
Entsorgungsverantwortlicher
  • Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV)
Explosionsschutzbeauftragter (Befähigte Person für die Prüfungen zum Explosionsschutz)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit 1203 Befähigte Personen (TRBS 1203)
  • Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz - Explosionsschutzverordnung (11. GPSGV)
Gefahrgutbeauftragter
  • Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV)
Gefahrstoffbeauftragter
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Gewässerschutzbeauftragter
  • Wasserhaushaltsgesetz § 21 (WHG)
Immissionsschutzbeauftragter
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) schreibt vor, dass die Neuerrichtung und Änderung bestimmter Anlagen einer Genehmigung bedürfen. Darüber hinaus müssen Anlagensicherheit und Emissionswerte für Luftschadstoffe und Gerüche eingehalten und überwacht werden. Das BImSchG verlangt unter anderem, einen oder mehrere  Immissionsschutzbeauftragte zu bestellen, die den Betreiber in allen Angelegenheiten des Immissionsschutzes beraten
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz § 53 (BlmSchG)
  • Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BlmSchV)
Sprengstoffbeauftragter
  • Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe - Sprengstoffgesetz (SprengG)
Strahlenschutzbeauftragter
  • Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
  • Röntgenverordnung (RöV)
Störfallbeauftragter
Siehe auch unter Immissionsschutzbeauftragter
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz § 53 (BlmSchG)
  • Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BlmSchV)
Umweltmanagementbeauftragter (UMB)

Innovation und Umwelt

EU-Leitfaden für Wasserstoff-Fördermöglichkeiten

Der Förderkompass der Europäischen Kommission richtet sich an alle interessierten Stakeholder, dementsprechend auch Großunternehmen oder kleine und mittlere Unternehmen (KMU), und bietet eine Übersicht zu Wasserstoff-Förderprogrammen und Fonds auf zwei Ebenen:
  1. EU-Förderprogramme und Fonds, die aus dem langfristigen EU-Haushalt 2021-2027 und NextGenerationEU finanziert werden
  2. Nationale Förderprogramme und verfügbare Mittel auf EU-Länderebene
Für jedes EU-Programm oder Fonds hebt der Förderkompass Kernmerkmale hervor und bietet Links, unter denen weitere Informationen eingesehen werden können. Mit Hilfe verschiedener Filter (z. B. Zielgruppe „KMU") lassen sich die Suchergebnisse eingrenzen. Der Förderkompass ist bisher nur in englischer Sprache veröffentlicht.
Quelle: DIHK (Stand 22.06.2021)
Energieeffizienz im Land

Schon KEFF gecheckt?

KEFF-Label

Das KEFF-Label zeichnet Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg aus, die nach einem KEFF-Check belegbar Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz durchgeführt haben. Die Regionale Kompetenzstelle Energieeffizienz (KEFF) Region Stuttgart unterstützt Sie gerne bei diesem Vorhaben.
KEFF-Label 2021

Wie erhalten Sie das KEFF-Label?

Sie lassen einen KEFF-Check in Ihrem Unternehmen mit Hilfe der Energieeffizienzmoderatoren der IHK Region Stuttgart durchführen. Dieser ist kostenfrei und dauert je nach Unternehmensgröße etwa zwei bis vier Stunden.
Sofern Sie im Anschluss eine oder mehrere Maßnahmen, die im Rahmen des KEFF-Checks erarbeitet wurden, umgesetzt haben, können Sie das KEFF-Label (PDF-Datei · 191 KB)beantragen.

Best Practice  in der Region Stuttgart

2019 erhielt die Jebens GmbH als erstes Unternehmen in der Region Stuttgart das KEFF-Label. Das stahlverarbeitende Unternehmen hat nach dem KEFF Check beispielsweise seine Lüftungsanlage mit einer Wärmerückgewinnung (WRG) nachgerüstet, den Druck im Druckluftnetz reduziert und die Abwärme von Kompressoren zur Heizung von Sozialräumen genutzt und damit seinen Energieverbrauch weiter gesenkt.
Im Landkreis Böblingen erhielt die E. Epple & Co. GmbH das KEFF-Label für einen hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage. Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass die Heizungsanlage bedarfsgerecht arbeitet und konstante Druckverhältnisse im System eingestellt werden. Die umlaufende Wassermenge im Heizsystem wird an den Bedarf angepasst und gleichmäßig im Gebäude verteilt. Das vermindert eine Überbeheizung in der Nähe der Heizungszentrale und sorgt für ausreichend Wärme in entfernteren Räumen.
Das Steuerberaterbüro Florian Spiegelhalder wurde für einen nahezu papierlosen Arbeitsablauf und die Speicherung der Daten auf einem Gemeinschaftsserver prämiert.
Die LEKI Lenhart GmbH erhielt das KEFF-Label für die komplette Umstellung des Standorts Kirchheim auf ein intelligentes und energiesparendes Beleuchtungssystem. Der Stromverbrauch für die Beleuchtung reduzierte sich von zuvor 27.040 kWh/Jahr auf nunmehr 1.508 kWh/Jahr.
Die Firma Hackenschuh e.K. aus Backnang zog beim KEFFizienzgipfel 2019 ins Finale der besten 10 Unternehmen ein und erhielt somit im Nachgang für die umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen ebenfalls das KEFF-Label.

Wie läuft ein KEFF-Check im Unternehmen ab?

Grundsätzlich ist der KEFF-Check ein Instrument, um sich schnell und ohne finanziellen Aufwand einen ersten Einblick über die energetischen Potenziale im Unternehmen zu verschaffen.
  1. Terminvereinbarung
    Der erste Schritt zu einem kostenfreien und unverbindlichen KEFF-Check ist die Terminvereinbarung mit den IHK-Effizienzmoderatoren. Ganz einfach online oder telefonisch unter Telefon 0711 2005-1506.
  2. Durchführung KEFF-Check vor Ort
    Für die Feststellung von Effizienzpotenzialen bedarf es eines Vororttermins. Der zeitliche Aufwand beträgt je nach Unternehmensgröße etwa zwei bis vier Stunden. Der Termin beginnt mit einem kurzen Gespräch über die Erwartungshaltung des Unternehmens. Anschließend findet die Betriebsbegehung statt. Je mehr Räume begutachtet werden können, desto präziser können im Anschluss die Empfehlungen der KEFF-Moderatoren sein. Nach der Begehung wird im Abschlussgespräch eine erste Einschätzung zu den Potenzialen gegeben.
  3. Kurzprotokoll mit Impulsen und möglichen Maßnahmen
    Nach dem KEFF-Check erarbeiten die Effizienzmoderatoren ein individuelles Kurzprotokoll. Dieses beinhaltet mögliche Impulse und Maßnahmen, die dem Unternehmen den Weg zur Energieeinsparung aufzeigt. Eine Verpflichtung zur Umsetzung ergibt sich daraus nicht - doch wer hat schon Geld zu verschenken?
  4. Benennung von Fachexperten und Prüfung der Förderfähigkeit
    Möchte ein Unternehmen die im Protokoll aufgeführten Impulse umsetzen und benötigt dafür einen oder mehrere Fachexperten oder Auskünfte zu Förderungen, so können die KEFF-Moderatoren natürlich auch dabei unterstützen. Sie bedienen sich dazu verschiedener Datenbanken. Dabei sind die Moderatoren immer bestrebt, die regionalen Unternehmen mit regionalen Fachexperten und Fachfirmen zu verknüpfen.
  5. Maßnahme umsetzen und Energie einsparen
    Nachdem das Konzept erstellt und die Fördermittel beantragt sind, kann die Umsetzung erfolgen und mit dem Energiesparen begonnen werden.
    Gern unterstützen die KEFF-Moderatoren die Unternehmen auch in dieser Phase.
Sie haben den kostenfreien und unverbindlichen KEFF Check für Ihr Unternehmen noch nicht genutzt? Dann stellen Sie am besten gleich über unser Online-Formular eine Terminanfrage mit Ihrem Wunschtermin oder rufen Sie uns an unter Telefon 0711 2005-1506.
Alle Informationen zur Regionalen Kompetenzstelle Energieeffizienz (KEFF) in der Region Stuttgart finden Sie auf unserer Internetseite.
Innovation und Umwelt

Green Deal: EU gießt verschärfte Klimaziele für 2030 und 2050 in Gesetz

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich am 21. April 2021 auf ein europäisches Klimagesetz geeinigt und das Treibhausgasreduktionsziel der EU für das Jahr 2030 signifikant angehoben. Zugleich wird das im Zentrum des Green Deal stehende Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 erstmals auf EU-Ebene gesetzlich verankert.

60-Prozent-Ziel nicht durchgesetzt

Die Einigung sieht vor, dass die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zum Referenzjahr 1990 gesenkt werden. Dies bedeutet eine deutliche Verschärfung des Klimaziels für 2030, zuvor hatte die Vorgabe bei einer Reduktion um 40 Prozent gelegen. Das Europäische Parlament konnte sich mit seiner Forderung nach einem 60-Prozent-Ziel nicht durchsetzen.
Zur Erreichung des Ziels kann auch die Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre beitragen. Allerdings ist die Anrechnung auf bis zu 225 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente begrenzt, so dass die eigentlichen CO2-Einsparungen mindestens 52,8 Prozent betragen müssen.

Auswirkungen für deutsche Unternehmen

Das 2030-Klimaziel wird vornehmlich über den Europäischen Emissionshandel (EU-ETS), nationale CO2-Budgets für die nicht vom EU-ETS erfassten Sektoren (Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft) und sektorale Gesetzgebung für letztere Sektoren (CO2-Flottengrenzwerte, Erneuerbaren-Richtlinie etc.) umgesetzt. Es hat damit unmittelbare und mittelbare Auswirkungen auf viele Unternehmen in Deutschland, die der DIHK im September 2020 in einer Analyse dargestellt hat.
Neben einer Verschärfung des Ziels für 2030 wird in dem nun vereinbarten Klimagesetz Klimaneutralität bis 2050 für die EU festgeschrieben. Das bedeutet, dass zu diesem Zeitpunkt nicht mehr CO2-Emissionen ausgestoßen werden dürfen als über natürliche oder technische Verfahren wieder aus der Atmosphäre entnommen werden. Die Europäische Kommission rechnet in ihren Szenarien damit, dass die Reduktion bis zum Jahr 2050 bei etwa 95 Prozent liegt und nur unvermeidbare Emissionen durch CO2-Entnahmen ausgeglichen werden. Bislang plante die EU, ihre Emissionen bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent zu senken.

Einbindung aller EU-Staaten notwendig

Das Ziel der Treibhausgasneutralität gilt für die EU insgesamt. Das Parlament hatte gefordert, jeden einzelnen Mitgliedstaat hierzu zu verpflichten. Insbesondere Staaten aus Osteuropa lehnten dies jedoch strikt ab. Die Festlegung eines gesamteuropäischen Ziels ermöglicht es, dass einige Länder das Ziel erst nach 2050 erreichen. Zugleich würden dann andere Länder vor 2050 treibhausgasneutral werden und anschließend mehr CO2 aus der Atmosphäre entnehmen als emittieren (Negativemissionen erzeugen), um die Einhaltung des gesamteuropäischen Ziels sicherzustellen.
Geeinigt haben sich die Gesetzgeber auch auf die Schaffung eines fünfzehnköpfigen wissenschaftlichen Beirats („European Scientific Advisory Board“), der die Fortschritte der EU-Klimapolitik aus Sicht der Wissenschaft bewerten soll. Die Mitgliedstaaten werden zudem dazu angehalten, Subventionen für fossile Energieträger abzuschaffen. Dass diese Regelung rechtliche Bindewirkung entfaltet, ist eher unwahrscheinlich.

Emissionsbudget im europäischen und nationalen Emissionshandel

Schließlich sieht das EU-Klimagesetz die Festlegung eines CO2-Budgets für die EU vor. Für das Jahr 2030 besteht bereits ein Emissionsbudget über die festen Emissionsmengen im Europäischen Emissionshandel und die in der Lastenteilungsverordnung festgelegten jährlichen nationalen CO2-Budgets (sog. Emissionszuweisungen). Neu ist nun, dass das Budget für die Jahrzehnte danach definiert werden soll. Dies könnte Einfluss auf die Festlegung des Klimaziels für das Jahr 2040 haben, das laut Klimagesetz spätestens im Jahr 2024 fixiert werden soll.
Die informelle Einigung im Trilogverfahren muss noch formell durch den Rat und das Europäische Parlament verabschiedet werden, bevor das Gesetz in Kraft treten kann. Die Verabschiedung gilt als sicher.

„Fit for 55”

Im Juni 2021 wird die Europäische Kommission erste Teile eines umfassenden Gesetzgebungspakets vorlegen, das unter dem Stichwort „Fit for 55“ die Erreichung der höheren Klimaziele sicherstellen soll. Im Fokus stehen u.a. die erneute Anpassung des EU ETS, die Schaffung eines zusätzlichen EU-Emissionshandels für die Sektoren Gebäude und Verkehr, die Reduktion der CO2-Budgets für die Mitgliedstaaten, die Verschärfung der CO2-Flottengrenzwerte für PKW, die Einführung eines CO2-Grenzausgleichs sowie die Anpassung zahlreicher energierechtlicher Vorgaben (Erneuerbare-Energien-Richtlinie, Energieeffizienz-Richtlinie, u.v.m.). Ende des Jahres 2021 folgen dann u.a. Vorschläge zur Dekarbonisierung des Gasmarkts, die auch die Nutzung von CO2-armem Wasserstoff in der Wirtschaft voranbringen sollen.
(Quelle: DIHK 21.04.2021)
Fristen im Überblick

Entlastungsmöglichkeiten bei Steuern und Abgaben im Energiebereich

Chronologische Übersicht der zu beachtenden Fristen im Energiebereich
Ob Energie- und Stromsteuerdurchführungs-Verordnung, KWKG oder EEG – in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen sind Voraussetzungen und Verfahren definiert, die es Unternehmen anlassbezogen ermöglichen, die Belastungen aus einzelnen Energiekostenbestandteilen zu reduzieren.
Der DIHK hat eine chronologische Übersicht der Melde- und Nachweisfristen (PDF-Datei · 2574 KB) zusammengestellt, die für die Inanspruchnahme dieser Erleichterungen und Vergünstigungen zu berücksichtigen sind.
Stand: 12.04.2021 (Quelle: DIHK)
Innovation und Umwelt

Förderprogramm Netzdienliche Photovoltaik – Batteriespeicher

Das Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ des Landes wird erneut aufgelegt. Damit können Batteriespeicher, die in Verbindung mit einer neuen Photovoltaik-Anlage installiert werden, wieder gefördert werden.
Insgesamt stehen in den Jahren 2021 und 2022 Fördermittel von zehn Millionen Euro zur Verfügung. Diese stammen aus dem Maßnahmenpaket der Landesregierung „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“, das durch die Förderung innovativer und klimafreundlicher Technologien die Folgen der Corona-Pandemie auf die baden-württembergische Wirtschaft abmildern soll.
Förderanträge zum neu aufgelegten Programm können ab dem 1. April 2021 bei der Landeskreditbank (L-Bank) gestellt werden.

Bedingungen des Förderprogramms

Das Förderprogramm gewährt einen Zuschuss je Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität. Die Höhe des Förderbetrags hängt von der installierten Leistung der Photovoltaik-Anlage ab, die mit dem Batteriespeicher errichtet wird. Wird ein Speicher in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage mit einer Nennleistung bis zu 30 Kilowattpeak (kWp) eingebaut, wird ein Zuschuss von 200 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität gewährt. Liegt die installierte Leistung der mit dem Speicher errichteten Photovoltaik-Anlagen darüber, erhöht sich der Zuschuss auf 300 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität.
Wird mit der PV-Anlage und dem Batteriespeicher zusätzlich ein neuer lastmanagementfähiger Elektrofahrzeugladepunkt und/oder eine neue Wärmepumpe installiert, kann vom Mindestinstallationsverhältnis (Verhältnis von Nennleistung der PV-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp/1 kWh)  abgewichen werden.

Im Rahmen des Programms sind darüber hinaus noch weitere Förderungen möglich.

Wenn ein netzdienlicher Ladepunkt für Elektrofahrzeuge eingerichtet wird, wird ein einmaliger Bonus in Höhe von 500 Euro gewährt. Zudem werden Fördervorhaben mit einer Photovoltaik-Anlage, deren installierte Leistung über 100 kWp beträgt, mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 2500 Euro unterstützt. Die Förderung kann darüber hinaus mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme, zum Beispiel auf Bundesebene, verknüpft werden.

Schnelle Umsetzung durch „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“

Um die Vorhaben schnell umsetzen zu können und einen baldmöglichsten Anschluss der Anlagen an das Stromnetz zu ermöglichen, sieht das Programm einen „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ vor. Das heißt, bereits nach der Antragstellung können Aufträge vergeben werden und die Installation der Photovoltaik-Anlage und des Speichers kann erfolgen.
Seit 01.04.2021 darf mit dem Vorhaben erst begonnen werden, wenn der Antrag bei der L-Bank eingegangen ist.
Wird mit dem Vorhaben begonnen, bevor der Zuwendungsbescheid begonnen wird, geschieht das in allen Fällen auf eigenes Risiko.
Für fertiggestellte Vorhaben kann kein Antrag mehr gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als fertiggestellt, sobald die mit dem Vorhaben installierte PV-Anlage an das Stromverteilnetz angeschlossen wurde. Erst nachdem ein Antrag gestellt wurde, darf die PV-Anlage an das Stromverteilnetz angeschlossen werden. Dies gilt für alle Vorhaben, unabhängig vom tatsächlichen Vorhabensbeginn und dem Zeitpunkt der Antragstellung.
Weitere Details zum Förderprogramm finden Sie auf der Homepage des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Der Förderantrag kann direkt über die L-Bank gestellt werden.
Online-Portal für die Umwelt- und Energiebranche

IHK ecoFinder

Erweiterung um Produkte zu Corona-Tests

Aufgrund der zahlreichen Nachfragen aus dem Gewerbe wurde der IHK ecoFinder um Produkte zu Corona-Tests erweitert. Hersteller und Händler der verschiedenen Testmöglichkeiten können ihr Angebot im Profil „Medizinische Schutzausrüstung“ in der Kategorie „Virusnachweisverfahren“ einstellen.
Durch das neue Profil können Anbieter ihre Antigen-Schnelltests und Antigen-Selbsttests präsentieren.

Was bietet der ecoFinder?

Mit dem IHK ecoFinder bieten die Industrie- und Handelskammern für  Unternehmen der Umwelt- und Energiebranche ein neues Portal zur Darstellung ihres Leistungsprofils an –  modern, benutzerfreundlich, sicher, barrierefrei und ab sofort auch international in englischer Sprache verfügbar.
Diese neue Ausprägung macht es möglich, dass auch ausländische Firmen nach deutschen Partnern und Unternehmen suchen können, sowohl für Projekte in ihrer eigenen Region als auch für Vorhaben in Deutschland. 
Die Datenbank bietet einen Überblick über Dienstleistungsunternehmen, Berater, Hersteller und Händler in der Umwelt-und Energiebranche. Die Suche kann per frei wählbarem Suchbegriff oder anhand vorgegebener Kriterien wie zum Beispiel regional erfolgen.

Welche Unternehmen können sich im IHK ecoFinder eintragen?

Im  IHK  ecoFinder  können  sich  Unternehmen  präsentieren,  die  Produkte  oder  Dienstleistungen  unter anderem in  den Bereichen
  • Klimaschutz
  • Abfallverwertung und -entsorgung,
  • Energie- und Ressourceneffizienz bzw. erneuerbare Energien
  • Umwelt- und Energiemanagement
  • Umwelt- und Energietechnik
  • Umweltschutz
anbieten. Dienstleistungsunternehmen, Berater sowie Hersteller und Händler der Umwelt-und Energiebranche können ihr Leistungsprofil kostenlos in der Onlinedatenbank darstellen.

Was sind die Vorteile des IHK ecoFinders für registrierte Organisationen und Unternehmen?

Registrierte Organisationen profitieren von einer komfortablen Datenpflege sowie von den Werbemaßnahmen, mit denen die Industrie- und Handelskammern den IHK ecoFinder bekanntmachen. Alle registrierten Organisationen haben Zugriff auf die Nutzerstatistik ihres Profils.
Die Leistungsprofile der Firmen informieren ausführlich über:
  • Die Produktpalette der Anbieter, wenn Sie technische Anlagen und Produkte suchen.
  • Die Qualifikation, Branchenerfahrung und Ausstattung der Anbieter, wenn Sie kompetente Beratung benötigen.
  • Die Stoffe, die abgenommen werden können und die angewandten Verfahren, wenn Sie neue Entsorgungs- und Verwertungswege wissen möchten.
  • Die Spezialgebiete und die technische Ausstattung der Anbieter, wenn leistungsfähige Partner bspw. die Altlastensanierung übernehmen sollen.

Wie kann ich mein Organisationsprofil auf dem IHK ecoFinder veröffentlichen?

Organisationen, die ihr Profil erstmals veröffentlichen wollen, können ihre Daten komfortabel online erfassen und sich dabei bei Bedarf von ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer beraten lassen.
Die Profile der in UMFIS registrierten Organisationen werden automatisch zum IHK ecoFinder migriert und nach Zustimmung zur Datenschutzrichtlinie freigeschaltet.
Sie bieten selbst Dienstleistungen oder Produkte im Bereich Umweltschutz an? Dann tragen Sie sich und Ihr Firmenprofil, in dem Ihre Produkte und Dienstleistungen beschrieben werden, kostenlos in die Datenbank IHK ecoFinder ein.
Stand: 19.03.2021



Ladeinfrastruktur

KfW-Förderprogramm für Ladepunkte für E-Autos in Wohngebäuden

Der Zuschuss wurde finanziert aus Mitteln des Bundes­ministeriums für Verkehr und digitale Infra­struktur (BMVI). Die Förder­mittel sind erschöpft. Leider ist eine Antragstellung derzeit nicht mehr möglich.
Laufende Anträge sind davon aber nicht betroffen.
(Stand Mai 2022)
Gewerbliche  Wohngebäudebesitzer können vom neuen KfW-Förderprogramm für  Wohngebäude profitieren. Das KfW-Programm 440 „Ladestationen für Elektroautos“ startete zum 24. November 2020 mit Zuschüssen von 900 Euro je Ladepunkt. Auch Unternehmen können diese für ihr Wohngebäude beantragen. Fördervoraussetzungen sind die Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber und der Bezug von Ökostrom.
Mit dem Förderprodukt wird die Beschaffung und Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlichen Bereich von bestehenden Wohngebäuden gefördert. Das Produkt ist eine Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Zielgruppen für das Programm sind Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Träger von Investitionsmaßnahmen sind zum Beispiel Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger.
Gefördert werden neue Ladestationen bis 11 kW Anschlussleistung sowie deren Montage. Der Zuschuss je Ladepunkt beträgt pauschal 900 Euro. 
Wichtig: Die Förderung muss beantragt werden, bevor die Ladestation (zum Beispiel Wallbox) bestellt wird. Die Antragstellung ist seit 24. November 2020 möglich.
Eine weitere Voraussetzung ist die Nutzung von Ökostrom. Die Ladepunkte müssen zudem steuerbar durch den Verteilnetzbetreiber sein. Die förderfähigen Wallboxen bzw. Ladeeinrichtungen werden in einer Liste der KfW vorgehalten. Hersteller sollten sich dort registrieren.
Die Liste und weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Homepage der KfW.
Stand Oktober 2020

Strompreis-Umlagen: Was Unternehmen 2021 zahlen

Die IHK Lippe zu Detmold hat den Strompreis-Umlagen-Rechner aktualisiert. Mit dem Rechner auf Excel-Basis können private und gewerbliche Stromverbraucher ihre Umlagen-Belastung im Jahr 2022 berechnen und mit der Belastung des Jahres 2021 vergleichen.
Das Excel-Berechnungstool (XLSX-Datei · 569 KB) berechnet die möglichen Erstattungsansprüche nach den §§ 51 bis 55 Energiesteuergesetz bzw. nach §§ 9 bis 10 Stromsteuergesetz. Unternehmen können damit sehr schnell einschätzen, ob sich beispielsweise - vor dem Hintergrund möglicher Steuerermäßigungen im Rahmen des Spitzenausgleichs - die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 lohnt.
Das Berechnungstool der IHK Lippe wird bundesweit von vielen anderen IHKs empfohlen.
(Quelle: IHK Lippe, Stand: 06.01.2022 )

Vor Keimen schützen

Trinkwasserhygiene

Was es bei einer Betriebsunterbrechung zu beachten gilt.
Neben dem Blick auf die eigenen Betriebsprozesse, sollte der Trinkwasserinstallation im Gebäude besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Durch eine längere Betriebsunterbrechung wird die Trinkwasserinstallation – anders als geplant und gebaut – nicht oder nicht umfassend genutzt. Die Stagnation des Trinkwassers in den Leitungen kann zu Problemen mit Mikroorganismen wie Legionellen, Pseudomonas aeruginosa, E. coli/Coliforme und Pilzen führen. Um eine Verkeimung zu verhindern, müssen Entnahmestellen spätestens alle 72 Stunden mindestens bis zum Erreichen der Wassertemperaturkonstanz gespült werden.
Sie als Unternehmer (Eigentümer) sind gemäß § 14 Absatz 3 TrinkwV verantwortlich für die Trinkwasserqualität.
Schützen Sie daher Ihre Mitarbeiter vor möglichen Mikroorganismen aus dem Trinkwassersystem.
Konkretes Handeln ist jetzt erforderlich!

Wiederinbetriebnahmemaßnahmen nach Betriebsunterbrechnung

  • Bei Inbetriebnahme nach spätestens sieben Tagen das Wasser an mehreren Stellen getrennt für Kalt- und Warmwasserleitungen mindestens fünf Minuten laufen lassen.
  • Bei Inbetriebnahme nach spätestens vier Wochen einen vollständigen Wassertausch an allen Entnahmestellen sicherstellen.
  • Bei Unterbrechung länger als einem Monat, sind zusätzlich zum Wasseraustausch Untersuchung auf Legionellen und mikrobiologische Verkeimung durchzuführen.

Vorbeugende Maßnahmen bei Betriebsunterbrechung von mehr als drei Tagen

  • Vor Betriebsunterbrechung die Absperreinrichtung schließen. Sollen die Leitungen nicht abgesperrt und weiterhin gespült werden, kann es sinnvoll sein, die Trinkwassererwärmung (TWE) inklusive Zirkulationspumpe abzuschalten.
  • Bei Betriebsunterbrechung ab vier Wochen sollte generell die Wasserversorgung abgesperrt und die Zirkulationspumpe abgeschaltet werden.
  • Bei Stilllegung von mehr als sechs Monaten ist die Anschlussleitung durch das Wasserversorgungsunternehmen (WVU) abzutrennen. 
Ein Team von Trinkwasserexperten der FH Münster, der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) und der freien Wirtschaft haben dazu ein Merkblatt mit Regeln und Maßnahmen verfasst, um die hygienische Trinkwasserqualität auch in stillgelegten Gebäuden sicherstellen zu können.
Weitere Informationen zum Thema Trinkwasserhygiene finden Sie auf der Homepage des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.)
Effizienz durch Kompetenz
Unser IHK-Expertenteam der KEFF+Region Stuttgart unterstützt Sie neutral, kostenfrei und unabhängig bei allen Fragen rund um Material- und Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Bioöonomie. Sichern Sie so die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Vereinbaren Sie
einen individuellen Vor-Ort-Termin unter Telefon 0711 2005-1506 (Eva Elsäßer) oder unter info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.
Einblicke in Unternehmen

Best Practices in Zeiten von Corona

Sie haben auch ein Projekt, das ein Best Practice ist oder kennen Unternehmen die eines haben? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir freuen uns über neue Einreichungen.
Als Unterstützung der Unternehmen der IHK Region Stuttgart ist eine YouTube-Videoreihe entstanden, die innovative oder digitale Projekte Stuttgarter Firmen während der Corona-Pandemie vorstellt. Wir sehen, dass die Pandemie nicht nur die Arbeitswelt auf den Kopf gestellt hat, sondern die Unternehmer und Unternehmerinnen zwangsweise zu mehr Wandel und zur Neuausrichtung des eigenes Unternehmens zwingt. Diese Videoreihe soll die Hintergründe der Projektentstehung und deren Realisierung plakativ darstellen und für Sie als Inspiration dienen. Viel Spaß beim schauen auf unserem  IHK Region Stuttgart YouTube Kanal.

#1 - Begegnungs-Kommunikation Plattform mit Maximilian Schmierer

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Im Interview mit Maximilian Schmierer, Geschäftsführer b.ReX GmbH, einer Digitalagentur für digitale Kommunikation, Virtual & Augmented Reality, APPs, digitale Installationen und Webanwendungen im Stuttgarter Westen haben wir über digitale Projekte gesprochen. Hauptsächlich ging es um Munis. Munis ist eine Plattform für virtuelle Begegnungs-Kommunikation, die in der Corona-Zeit entstanden ist.

#2 - Schutzvisiere mit Marcus Wagner und Albert Groz

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Im Interview mit dem Ausschussvorsitzenden Marcus Wagner, CEO von Stressbutler GmbH, einem Dienstleistungsunternehmen, das Menschen mit einem Klick Aufgabe(n) abnehmen soll und seinem Stellvertreter Albert Groz, CEO von TruPhysics GmbH, die sich mit der Forschung und Entwicklung von Simulationslösungen in virtueller und erweiterter Realität beschäftigen, ging es um Ihr gemeinsames Projekt, Schutzvisiere herzustellen und zu vertreiben.

#3 – Produktplattform und Unternehmenskultur mit Stefan Najib

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Im Interview mit Stefan Najib, Geschäftsführer von DINA Elektronik GmbH, die seit mehr als 30 Jahren passgenaue Sicherheitslösungen für Maschinen und Anlagen entwickelt und fertigt, haben wir über den Kulturwandel in der Corona-Zeit im mittelständischen Unternehmen mit 50 Mitarbeitern gesprochen. Vor allem aber über das Projekt, eigene Produkte in einer Plattform darzustellen, um den Kunden die Produkte effektiver präsentieren und anzubieten zu können.

#4 – Filter für die Gastronomie mit Dejan Riljic

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Im Interview mit Dejan Riljic, Geschäftsführer von APODIS GmbH, die industrielle Filtrationen bereitstellen, haben wir über die Transformation der Unternehmenskultur und Produkten in der Corona-Zeit gesprochen. Dejan Riljic berichtet, wie wichtig es ist, über eigene Grenzen zu gehen, um schnell auf Gegebenheiten einzugehen.
Energiekosten senken

Energiekosten senken

Mit Energieeffizienzmaßnahmen zur CO2-Neutralität

„Klimaschutz ist die zentrale Herausforderung unserer Generation”, so Peter Altmaier, früherer Bundesminister für Wirtschaft und Energie.
Die Reduzierung von CO 2-Emissionen und die damit verbundenen Energieeinsparungen und Energieeffizienzsteigerungen sind aus ökologischer Sicht eine Notwendigkeit – auch aus ökonomischer Sicht gewinnen sie zunehmend an Bedeutung. Denn beim Kunden fließt die Nachhaltigkeit der Produkte und die Einstellung des Unternehmens gegenüber der Umwelt immer stärker in die Kaufentscheidung mit ein.

Was ist der CO2-Fußabdruck?

Der CO 2-Fußabdruck gibt an, welche Menge an Kohlenstoffdioxid-Emissionen direkt und indirekt durch eine Aktivität verursacht wird. So lässt sich genau berechnen, wie hoch der CO 2-Fußabdruck von Personen, Unternehmen, Prozessen und Produkten ist.

Wie kann ich ein CO2-neutrales Unternehmen werden?

Zuerst müssen die durch die jeweiligen Geschäftsprozesse verursachten klimawirksamen CO 2-Emissionen erfasst und ausgewertet werden. Diese CO 2-Emissionen können anschließend durch Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung reduziert werden. Danach noch verbleibende Emissionen werden mittels Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Ihr Unternehmen kann anschließend Dienstleistungen und Produkte ohne einen sogenannten “CO 2-Fußabdruck“ anbieten.

Mit Energieeffizienzmaßnahmen CO2-Emmissonen senken und einen Schritt auf dem Weg zum CO2 -neutralen Unternehmen gehen

Mit unserem kostenfreien und unverbindlichen KEFF-Check können wir Ihnen helfen Energieeinsparpotenziale zu finden und diese nutzbar zu machen. Grundsätzlich ist der KEFF-Check ein Instrument, um sich schnell und ohne finanziellen Aufwand einen ersten Einblick über die energeti-schen Potenziale im Unternehmen zu verschaffen.

Wie läuft ein KEFF-Check ab?

1. Termin vereinbaren
2. Vororttermin durchführen ca. 2 bis 3 Stunden
3. Individuelles Kurzprotokoll erhalten
4. Fachexperten und Förderprogramme passend zu den Maßnahmen auswählen
5. Maßnahmen umsetzen und CO 2-Emissionen reduzieren
Gehen Sie mit uns den ersten Schritt und vereinbaren Sie einen Termin mit den IHK-Effizienzmoderatoren ganz einfach online oder telefonisch unter Telefon 0711 2005-1506. Alle Informationen zur Regionalen Kompetenzstelle Energieeffizienz (KEFF) in der Region Stuttgart finden Sie auf unserer Internetseite.

Weitere Energiesparmaßnahmen in Ihrem Unternehmen

Energiemonitoring

Energie stellt für Unternehmen einen wesentlichen Kostenfaktor dar. Der rationelle und sparsame Umgang mit Energie ist zu einem Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit geworden und dient der Ressourcen- und Umweltschonung.
Doch was geschieht mit der Energie in Ihrem Unternehmen? Können Sie die folgenden drei Fragen einfach beantworten?
  • Wo wird welche Energie im Unternehmen verbraucht?
  • Wieviel Energie wird an welcher Stelle im Unternehmen verbraucht?
  • Wann wird die Energie an welcher Stelle verbraucht?
Wenn ja, sind Sie schon sehr gut aufgestellt. Wenn nein, sollten Sie über den Aufbau eines Energiemonitorings nachdenken.
Was ist ein Energiemonitoring?
Ein Energiemonitoring macht die Energieströme im Unternehmen transparent und ist die Basis zur Reduktion von Energiekosten. Die Vorteile liegen auf der Hand:
Es wird kontinuierlich gemessen, ausgewertet und dargestellt, wer, wann, wie viel Energie erzeugt oder verbraucht. Ein systematisches Energiemonitoring kann die Energieeffizienz in Unternehmen und Organisationen fortlaufend erhöhen sowie den Energieverbrauch mindern.
Purer Aktionismus ist bei der Einführung oder Erweiterung eines Energiemonitorings nicht ratsam. Vielmehr sollte stets eine Abwägung zwischen Messaufwand und Einflusspotential erfolgen. Die Messung des Wasserverbrauchs von sanitären Einrichtungen verspricht in der Regel kaum Einsparmöglichkeiten, verursacht jedoch hohe Kosten für die notwendige Messtechnik. Im Gegensatz dazu ist die Stromverbrauchsmessung eines Drucklufterzeugers in der Regel relativ einfach zu bewerkstelligen mit oftmals sehr aufschlussreichen Erkenntnissen zum Betriebsverhalten und entsprechendem Einsparpotenzial.
Wie hoch der Investitionsaufwand sein sollte, hängt stark von den Rahmenbedingungen sowie der vorhandenen Infrastruktur ab. Es hat sich jedoch gezeigt, dass mit einem Investitionsvolumen von circa drei Prozent der jährlichen Energiekosten ein schlagkräftiges Monitoringsystem gewährleistet werden kann.
Unsere Checkliste (PDF-Datei · 215 KB) dient zur Unterstützung bei der Erfassung des Ist-Zustandes sowie als Grundlage und Ausgangspunkt für die Erstellung von Messkonzepten.

Abwärmenutzung

Bei vielen Firmen bleiben Abwärmequellen bisher ungenutzt. Insbesondere im niedrigen und mittleren Temperaturbereich gibt es noch große Potenziale. Sie können Abwärme schon ab 20 °C attraktiv nutzen. Dabei sparen Sie nicht nur Geld, sondern verbessern gleichzeitig Ihre CO 2-Bilanz. Eine Abwärmenutzung ist bei Flüssigkeiten, gasförmigen Arbeitsmedien und sogar bei schwankender Verfügbarkeit möglich. Dabei liegt die Rendite der Maßnahmen häufig im zweistelligen Bereich. Die Grafik zeigt mögliche Abwärmequellen und deren Nutzungsmöglichkeiten.
grafische Darstellung einer Abwärmnutzung
Wir haben Ihnen eine Checkliste (PDF-Datei · 150 KB) zusammengestellt, mit der Sie schnell herausfinden, ob Abwärmequellen vorhanden sind und wo diese genutzt werden können. Gern zeigen wir Ihnen weitere Möglichkeiten zum Einsparen von Energiekosten.
Übrigens gibt es für die Nutzung von Abwärme gerade attraktive Förderprogramme.

Elektrische Antriebe

Überdimensionierung
In vielen Fällen sind Elektromotoren zu groß ausgelegt und werden daher nur mit Teillast betrieben. Je geringer die Auslastung eines Motors, desto geringer sind sein Wirkungsgrad und sein Leistungsfaktor. Folglich arbeiten zu groß dimensionierte Motoren in einem Bereich mit schlechtem Wirkungsgrad und niedrigem Leistungsfaktor. Daher ist bei der Anschaffung von Motoren stets auf eine Dimensionierung zu achten, die auf die tatsächlichen Bedürfnisse abgestimmt ist. Zu groß dimensionierte Motoren sollten gegen Motoren kleinerer Leistungsklasse ausgetauscht werden.
Effizienzklassen elektrischer Motoren
Wirtschaftlich gesehen ist der Stromverbrauch der große Kostentreiber im gesamten Lebenszyklus eines Motors. Er macht rund 96 Prozent der Gesamtkosten aus. Der Kaufpreis liegt hingegen nur bei circa 2,5 Prozent. Mit der Nutzung hocheffizienter Motoren kann viel Energie eingespart werden, somit rechnen sich Investitionen in einen effizienten Motor entsprechend schnell – auch wenn die Anschaffungskosten höher sind. Liegen die Laufzeiten eines Motors über 4.000 h/a, sollte der Austausch des Bestandsmotors gegen einen Motor mit verbessertem Wirkungsgrad der Energieeffizienzklasse IE3 oder IE4 geprüft werden.
Aber Achtung: Bevor die Motoren innerhalb einer Maschine getauscht werden, muss beim Hersteller der Maschine abgefragt werden, welche Motorentypen eingebaut werden dürfen. Die Konformitätserklärung der Maschine erlischt beim Einbau eines nicht zugelassenen Motors.
Getriebe
Manchmal liegt das Potenzial zur Verbrauchssenkung nicht im Motor selbst, sondern in einem Getriebe, das Drehzahl und Drehmoment des Motors umwandelt. Besonders Schnecken- und Stirnradschraubgetriebe können unter ungünstigen Umständen Wirkungsgrade um 20 Prozent haben. Wird eine niedrige Drehzahl benötigt, ist es häufig sinnvoller, den Motor über die Steuerung zu drosseln als ein Untersetzungsgetriebe zu verwenden. Werden Riemen statt Getriebe zur Kraftübertragung genutzt, sollte der Ersatz von Keilriemen durch Hocheffizienzriemen erwogen werden. Diese erreichen Wirkungsgrade bis 98 Prozent.
Steuerung
Werden Motoren über Schalter, Relais oder Schütze gesteuert, gibt es nur zwei Betriebszustände – an oder aus. Das spiegelt jedoch nicht immer die Leistungsanforderung wider. Wird häufig nur ein Teil der maximalen Leistung (Pumpen, Ventilatoren) benötigt, sollte der Einsatz eines Frequenzumrichters erwägt werden. Nützliche Nebeneffekte eines Frequenzumrichters sind der Sanftanlauf des Motors und der Teillastbetrieb, was einen geringeren Verschleiß der mechanischen Bauteile zur Folge hat.
Für einen schnellen Überblick über den Zustand Ihrer elektrischen Antriebe und über mögliche Potenziale haben wir Ihnen eine Checkliste (PDF-Datei · 161 KB) zusammengestellt. Ist auch nur ein Kreuz bei Nein gesetzt, sind Einsparpotenziale vorhanden!

Beleuchtung

Die Kosten für Beleuchtung sind ein oft unterschätzter Betriebskostenfaktor. Darüber hinaus belastet schlechtes Licht die Konzentration und steigert das Risiko von Fehlern und Unfällen am Arbeitsplatz. Die Umstellung auf LED kann hier einen dreifachen Nutzen bringen
  • bis zu zwei Drittel der Energiekosten können eingespart werden
  • die Arbeitssicherheit wird erhöht
  • das Wohlbefinden der Mitarbeiter kann gesteigert werden
Doch bevor mit einer Umrüstung auf moderne Technologie begonnen wird, sollte man klären, wie viel Energie die Beleuchtung übers Jahr tatsächlich verbraucht und in welchen Bereichen welches Licht (Lichtstärke) wann benötigt wird.
In drei Schritte zu effizienteren Licht
  1. Bestandsaufnahme (Nutzungsdauer, Leuchten und Leuchtmittel, Verbrauch, Lichtmessung)
  2. Anforderungsprofil definieren (Einsatzbereich, Lichtbedarf, Lichtverteilung)
  3. Maßnahmen ableiten (Retrofit-Variante oder komplett neues Lichtsystem)
Es gibt verschiedene Varianten, die vorhandene Beleuchtung auf LED-Systeme umzurüsten. Die einfachste und günstigste Variante ist der Austausch von konventionellen Leuchtmitteln durch LED-Leuchtmittel, ohne in die Leuchte einzugreifen („Retrofit“-Lösung).
Retrofit
Es wird lediglich das bestehende Leuchtmittel (z.B. Glühlampe, Leuchtstoffröhre) durch ein entsprechendes LED-Leuchtmittel ersetzt. Das kann von jeder Person erledigt werden, die auch sonst den Austausch der Leuchtmittel vornimmt. Dennoch ist Vorsicht geboten, denn unsachgemäß montierte Leuchtmittel gefährden den Versicherungsschutz! Wer sich also nicht sicher ist, sollte daher die LED-Umrüstung von einem Fachmann ausführen lassen.
Ist die Beleuchtung älter als 10 Jahre oder passt nicht zur Arbeitsplatzsituation, dann sollte die Beleuchtung komplett erneuert und ein Beleuchtungskonzept mit Hilfe eines Experten erstellt werden. In diesem Fall sollten in die Beleuchtungsanlage auch Sensoren integriert werden. Denn durch eine bedarfsgerechte Beleuchtung – welche auf Tageslicht und Anwesenheit reagiert – kann bis zu 80 Prozent der Energie eingespart werden.
Amortisation
Als Faustformel gilt, dass die Einsparungen die Anschaffungskosten innerhalb von drei Jahren kompensieren. Wer sich dennoch scheut, sein Eigenkapital für die Modernisierung der Beleuchtungstechnik einzusetzen, kann durch Fremdfinanzierung, Miete oder Contracting sofort Stromkosten sparen. Hierzu finden Sie im Absatz Contracting weitere Informationen.
Austausch und Entsorgung
Erneuern Sie Ihre Beleuchtungsanlage selbst, beachten Sie bitte, dass die alten Leuchtmittel vielfach nicht über den Haus- oder Sperrmüll entsorgt werden dürfen. Das ist verpflichtend für alle Arten von Leuchtstofflampen, Gasentladungs- und LED-Lampen sowie alle Leuchten, die nicht in Privathaushalten eingesetzt sind.

Lüftung

Bei unseren KEFF-Checks stellen wir immer wieder fest, dass viele Klimaanlagen und Lüftungssysteme veraltet, schlecht gewartet oder unzureichend eingestellt sind. Dabei lassen sich mit einfachen Maßnahmen der Energieverbrauch und damit die Betriebskosten signifikant senken. Allein durch die Anpassung der Luftvolumenströme und der Betriebszeiten an die aktuellen Anforderungen, können Unternehmen bis zu 30 Prozent Energie einsparen. Der Einbau bzw. die Nachrüstung von effizienten Komponenten, wie beispielsweise eine Wärmerückgewinnung oder Frequenzumrichter, kann die Energiekosten sogar um die Hälfte reduzieren.
Wir haben Ihnen eine Checkliste (PDF-Datei · 155 KB) zusammengestellt, mit welcher Sie sich einen schnellen Überblick über den Zustand Ihrer Anlagen verschaffen und vorhandenen Potenziale erkennen können. Jedes NEIN bedeutet ein Potenzial.
Gern unterstützen wir Sie im Rahmen eines kostenfreien und unverbindlichen KEFF Checks beim Auffinden von Energieeinsparpotenzialen. Neben einer ganzheitlichen Betrachtung des Unternehmens informieren wir Sie zu Förderprogrammen und möglichen Fachexperten.

Hocheffizienz-Pumpen

Pumpen tauschen und Geld sparen!

Die Pumpe (auch Umwälzpumpe genannt) ist ein zentraler Baustein einer jeden flüssigkeitsgeführten Anlage (Heizung, Kühlung). Sie dient dazu, das Transportmedium (Wasser, Kältemittel) aus dem Erzeuger über das Rohrleitungssystem zum Verbraucher und zurück zu pumpen. Hierzu benötigt die Pumpe Betriebsstrom. In vielen Unternehmen sind veraltete und überdimensionierte Pumpen in Betrieb, welche oftmals unbemerkt ständig auf Hochtouren laufen und sehr viel Betriebsstrom verbrauchen.
Mit einem Wechsel zu modernen, elektronisch gesteuerten Hocheffizienzpumpen wird bei gleicher Umwälzleistung nur ein Bruchteil der ursprünglichen Energie verbraucht. Deshalb zahlt sich die Investition in eine neue Pumpe aufgrund der eingesparten Stromkosten oft schon innerhalb weniger Jahre aus.

Pumpen und ihre Eigenschaften

Ältere Pumpen sind häufig heimliche Großverbraucher für Strom. Hinweise zum Pumpentyp findet man auf dem Typenschild der Pumpe.
Dort steht neben verschiedenen Abkürzungen die Angabe „P1“ für die Leistungsaufnahme der Pumpe in Watt. Bei ungeregelten Pumpen steht bei der Leistungsaufnahme nur ein fester Wert, zum Beispiel: P1: 80 W. Diese Pumpen funktionieren komplett ungeregelt. Sie arbeiten ungeachtet des Bedarfes konstant mit der gleichen Drehzahl und somit sehr unwirtschaftlich.
Modernere Umwälzpumpen sind zwar ebenfalls ungeregelt, verfügen aber über mehrere Regelungsstufen und können zumindest manuell eingestellt werden. Auf dem Typenschild findet man dann Angaben zu P1 bis P5. Diese Pumpen sollten mit möglichst niedriger Leistungsstufe laufen. So sparen sie im Vergleich zu einstufigen ungeregelten Pumpen schon einiges an Energie ein.
Elektronisch geregelte Pumpen haben gegenüber ungeregelten Pumpen ein ordentliches Einsparpotenzial. Die modernsten Pumpen auf dem Markt passen ihre Leistung dem tatsächlichen Bedarf an. Sie werden als Hocheffizienzpumpen bezeichnet und arbeiten mit einer Differenzdruckregelung oder mit Temperatursensoren an Vor- und Rücklauf des Systems. Sie passen die Drehzahl des Pumpenmotors an den tatsächlichen Bedarf an und nehmen nur so viel Leistung auf, wie gerade benötigt wird. Auf dem Typenschild steht daher ein Leistungsbereich von-bis oder Min./ Max., zum Beispiel: P1(W): 25- 60 oder 25 - 60 W. Dadurch sind sie noch sparsamer.

Umwälzpumpe austauschen - aber wann?

Der Pumpentausch hängt vor allem von der Technik und dem damit verbundenen Stromverbrauch ab. Alte ungeregelte Pumpen, die über keinerlei Einstellungsmöglichkeiten verfügen, verbrauchen bei einer Jahresbetriebsdauer von 6.000 bis 7.000 Betriebsstunden circa das doppelte einer ungeregelten mehrstufigen Pumpe. Dagegen verbrauchen elektronisch geregelte Hocheffizienzpumpen nur 10 Prozent einer mehrstufigen ungeregelten Pumpe. Somit kann durch den Tausch einer ungeregelten Pumpe gegen eine Hocheffizienzpumpe ein erhebliches Einsparpotenzial generiert werden.

Tipps für den Pumpentausch

  • Kontrollieren Sie die Betriebszeiten / Regelung der Pumpen. Oft laufen Heizungspumpen im Sommer auf Volllast, obwohl keine Wärmeanforderung vorhanden ist.
  • Tauschen Sie die Pumpe, wenn es sich um eine einstufige oder mehrstufige ungeregelte Pumpe handelt
  • Planen Sie den Austausch frühzeitig. Muss die alte Pumpe aufgrund eines Defektes unter Zeitdruck ersetzt werden, wird oft nicht die beste Wahl getroffen.
  • Entscheiden Sie sich für eine Hocheffizienzpumpe. Sie sollte einen guten Energieeffizienzindex (EEI) von 0,27 oder besser haben. Je niedriger der Wert ist, umso besser. Diese Pumpen verbrauchen zehn- bis zwanzigmal weniger Energie als eine ungeregelte Pumpe.
  • Führen Sie einen hydraulischen Abgleich durch. Vorhandene Pumpen sind oft überdimensioniert und können durch kleinere Pumpen ersetzt werden

Contracting

Wirtschaftlich, effizient und nachhaltig - das sind die idealen Kriterien für das Bestehen am Markt. Jetzt haben Sie die Möglichkeit sich neu aufzustellen und dabei Kosten zu sparen, Ressourcen zu schonen und zur Energiewende beizutragen. Dies ist mit KEFF und anschließendem Contracting ohne Einsatz von Eigenkapital möglich.

Was ist Contracting?

Beim Contracting handelt es sich um eine vertraglich geregelte Energiedienstleistung. Dabei beauftragt der Gebäudeeigentümer (Contracting-Nehmer) einen Dienstleister (Contractor) mit Maßnahmen zur Effizienzsteigerung seiner Liegenschaften. Contracting ist somit eine gute Alternative zur Umsetzung von Effizienzmaßnahmen in Eigenregie. Gemäß DIN-Norm 8930 Teil 5 gibt es vier Contracting-Modelle:
  • Finanzierungs-Contracting
  • Energiespar-Contracting
  • Budget-Contracting
  • Energieliefer-Contracting
  • Betriebsführungs-Contracting

Vorteile von Contracting:

  • Effizient - energetische Sanierung Ihrer Anlagen ohne eigenen Kapitalaufwand realisieren
  • Nachhaltig - CO₂-Emissionen senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten
  • Wirtschaftlich - Energiekosten sparen und Wert der Immobilie steigern
  • Kompetent - vom Know-how und der Erfahrung des Contractors profitieren und sich auf die eigenen Kernkompetenzen konzentrieren

Vorgehensweise

  1. Erstanalyse mittels KEFF-Check
    Vor der Umsetzung von Maßnahmen sollte man sich eingehend informieren. Zunächst sollte der Status Quo mit Hilfe einer Ist-Analyse festgehalten und bestehende Stärken und Schwächen ermittelt werden. Mit einem kostenlosen KEFF-Check zeigen wir, die Energieexperten der IHK, Ihnen Effizienzpotenziale auf. Diese können als erste Richtschnur für eine energetische Bewertung des Unternehmens genutzt werden.
    Der KEFF-Check kostet Sie kein Geld. Sie brauchen nur zwei Stunden (je nach Unternehmensgröße) Ihrer Zeit zu investieren. Mit den Erkenntnissen aus dem KEFF-Check kann anschließend ein passendes Contracting-Modell gewählt werden.
  2. Passendes Contracting-Modell wählen
    Für Effizienzmaßnahmen kommen das Energieliefer-Contracting und das Energiespar-Contracting in Frage:
    Energieliefer-Contracting: Hier stellt der Contractor Nutzenergie (z.B. Wärme, Kälte, Druckluft, Licht) bereit und sorgt für verlässliche Energielieferung in Kombination mit Serviceleistungen: Für die Dauer des Vertrags trägt er die Verantwortung für die Anlagen inklusive Wartung und Instandsetzung. Die Einsparmaßnahmen konzentrieren sich auf die Energieerzeugung.
    Energiespar-Contracting: Hier betrachtet der Contractor die technischen Anlagen des Unternehmens ganzheitlich, mit dem Ziel, den Energieverbrauch insgesamt zu senken und damit die Energiekosten zu reduzieren. Der Contractor plant, realisiert und finanziert individuell auf das Unternehmen zugeschnittene technische, bauliche und organisatorische Maßnahmen, die zu einer Einsparung beim Energieverbrauch führen.
  3. Maßnahmen umsetzen und Energie sparen
    Nachdem Potentiale ermittelt sind und ein Contracting-Modell ausgewählt ist, müssen Sie nur noch einen Contractor beauftragen und die Maßnahmen umsetzen.
    Weitere detaillierte Informationen und Checklisten finden Sie unter
    auf der Webseite des Kompetenzzentrums Contracting.
Ansprechpartner und Fachexperten können Sie den Datenbanken consultare.pure-bw.de bzw. energie-effizienz-experten.de entnehmen.
Im Folgenden finden Sie noch weitere Tipps, wie Sie Energie und somit Kosten in Ihrem Unternehmen einsparen können.

Sanierungsfahrplan

Ist Ihre Heizungsanlage älter als 20 Jahre und hat die 30 Jahre noch nicht überschritten? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um über einen Heizungstausch nachzudenken. Zum einen kann es bei alten Heizungsanlagen zu Problemen mit der Ersatzteilversorgung kommen und zum anderen profitieren Sie nur von Förderprogrammen, wenn die Heizungsanlage jünger als 30 Jahre ist.
Ob Heizungstausch, Beleuchtungsumrüstung oder die Umsetzung größerer Modernisierungs- und Investitions-projekte – purer Aktionismus ist bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen nicht ratsam.
Vielmehr sollten die richtigen Maßnahmen unternehmensindividuell ausgewählt und auf geeignete Weise umgesetzt werden.

Vorgehensweise

  1. Erstanalyse durch einen KEFF-Check
  2. Zugelassenen Energieberater finden
  3. Fördermittel beantragen
  4. Sanierungsfahrplan erstellen
  5. Maßnahmen umsetzen und Energie sparen

Erstanalyse durch einen KEFF-Check

Nicht jede Maßnahme ist für jedes Unternehmen geeignet. So sind zum Beispiel Aktionen im Bereich der Metallverarbeitung anders als in der Lebensmittelbranche zu bewerten. Außerdem können Wechselwirkungen zwischen einzelnen Maßnahmen bestehen, die in Kombination nicht zwingend zum gewünschten Ergebnis führen. Beispielweise ist es unter Umständen nicht sinnvoll, zunächst eine 20 Jahre alte Heizungsanlage auszutauschen, um dann ein Jahr später die Außenfassade energetisch zu sanieren. Wer hier den Blick für das Ganze verliert, zahlt oftmals drauf.
Generell gilt daher, sich vor der Umsetzung von Maßnahmen eingehend zu informieren und systematisch vorzugehen. Zunächst sollte der Status Quo mit Hilfe einer Ist-Analyse festgehalten und bestehende Stärken und Schwächen ermittelt werden. Mit einem kostenlosen KEFF-Check zeigen wir, die Energieexperten der IHK, Ihnen Effizienzpotenziale auf. Diese können als erste Richtschnur für eine energetische Bewertung des Unternehmens genutzt werden.
Der KEFF-Check kostet Sie kein Geld. Sie investieren etwa zwei Stunden Zeit (je nach Unternehmensgröße).

Zugelassenen Energieberater finden

Ersteller von Sanierungsfahrplänen:
  • Bei Nichtwohngebäuden: Personen, die als Grundqualifikation die Voraussetzungen für die Ausstellung von Energieausweisen für Nichtwohngebäude nach § 21 EnEV erfüllen.
  • Bei Wohngebäuden: Energieberater, Handwerker und Schornsteinfeger, die entsprechende Qualifikationen nachweisen können.

Förderprogramme

  • Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand
    Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 6.000 Euro.Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 1.200 Euro.
  • Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude
    Zuschuss in Höhe von 80 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.

Grafik mit Häusern und verschiedenen Energieleveln
Sanierungsfahrplan (Energiekonzept) erstellen

Basierend auf dem KEFF-Check gilt es, für die Potenziale die entsprechenden Maßnahmen abzuleiten, wirtschaftlich zu bewerten und zu priorisieren. Um Sanierungen professionell anzugehen, ist es hilfreich, einen Sanierungsfahrplan, der als Leitlinie für das weitere Vorgehen dient, durch entsprechende Fachexperten erstellen zu lassen. Der wichtigste Grundstein dafür ist die ganzheitliche Betrachtung Ihres Unternehmens, denn jede Einzelmaßnahme hat Einfluss auf den energetischen Gesamtzustand.
Der Sanierungsfahrplan bietet:
  • langfristigen Überblick über den energetischen Zustand des Gebäudes und dessen Gestaltungsmöglichkeiten
  • Reihenfolge der Sanierungsmaßnahmen, damit Sie energetisch besonders profitieren
  • Kosten und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen
  • Einsatz möglicher Förderprogramme
  • Erfüllung des erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) für Nichtwohngebäude vollständig
  • Erfüllung des EWärmeG für Wohngebäude zu einem Drittel
Folgende Parameter werden betrachtet:
  • baulichen Wärmeschutz
  • Heizungstechnik
  • Trinkwassererwärmung
  • Kühlung
  • Lüftung
  • Klimatisierung
  • Beleuchtung
Bei einem Unternehmensbesuch können wir Ihnen viele weitere Impulse zur Energie- und Materialeffizienz geben und passende Förderprogramme für die Umsetzung benennen. So schaffen Sie sich die zukünftigen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bestehen am Markt. Ihr Invest: zwei Stunden Zeit.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für einen kostenfreien und unverbindlichen KEFF-Check.
Alle regionalen Kompetenzstellen für Energieeffizienz in Baden-Württemberg finden Sie auf www.keff-bw.de.

Druckluftsysteme optimieren

Die Produktion ist aktuell gedrosselt oder ruht gänzlich. Sie gehen durch die Hallen Ihrer Produktion und hören es an einigen Stellen pfeifen oder zischen. Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, das vorhandene Druckluftsystem zu optimieren. Druckluftanlagen finden in puncto Energieeffizienz leider zu wenig Beachtung, denn Druckluft ist eine der teuersten Energieformen. Mit wenigen Handgriffen und vergleichsweise wenig Aufwand lassen sich beträchtliche Einsparungen von Energie und damit von Kosten erzielen. Die folgenden Maßnahmen können Sie überwiegend betriebsintern, das heißt, ohne externe Unterstützung umsetzen. In einem ersten Schritt sollten Sie sich einen Überblick über den Ist-Zustand Ihrer Druckluftanlage verschaffen. Diese besteht aus der Druckluftzentrale, also der Drucklufterzeugung und -aufbereitung, der Druckluftverteilung sowie den Druckluftanwendungen beziehungsweise -verbrauchern.
KEFF_Druckluftzentrale
Quelle: KEFF


Drucklufterzeugung

  • Druckabsenkung: Ein um ein bar zu hoher Druck im Leitungssystem erhöht die Energiekosten um sieben Prozent – ohne einen zusätzlichen Nutzen.
  • Regelung: Schalthäufigkeit und Leerlaufbetrieb minimieren. Die Druckluftproduktion an den Druckluftbedarf anpassen. Das Einsparpotenzial liegt zwischen 10 und 20 Prozent.
  • Wartung: Filter und- Wartungsintervalle prüfen. Verschmutzte Filter führen zu schlechter Kühlung und damit zu einem Energieanstieg.
  • Weitere Einsparpotenziale: Einbau eines Frequenzumrichters mit einer möglichen Ersparnis von bis zu 20 Prozent; Abwärmenutzung des Kompressors mit einer möglichen Ersparnis von bis zu 90 Prozent; eine übergeordnete Steuerung mit einer möglichen Ersparnis bis zu 25 Prozent, ein moderner Drucklufterzeuger kann bis zu 25 Prozent Energie einsparen.

Druckluftaufbereitung

Taupunkt erhöhen: Welche Feuchte muss Ihre Druckluft haben? Je trockener die Luft sein muss, desto niedriger die Tautemperatur und desto höher der Energieaufwand für Trocknung. Hier können zwei bis fünf Prozent Strom gespart werden.

Druckluftspeicher

Optimierte Pufferspeicher ermöglichen einen energetisch günstigen Kompressorbetrieb mit einem Energiesparpotenzial bis zu drei Prozent.

Druckluftverteilung

  • Leckagen vermeiden: Untersuchungen zeigen, dass 25 bis 60 Prozent der erzeugten Druckluft über Undichtigkeiten verloren geht. Das Abstellen von Undichtigkeiten birgt Einsparpotenziale zwischen zehn und 20 Prozent.
  • Abschaltung: Bereiche, die nicht dauerhaft mit Druckluft versorgt werden müssen (nachts oder am Wochenende), sollten durch automatisches Abschieben vom Druckluftnetz getrennt werden. Energieverluste zwischen zwei und fünf Prozent können vermieden werden.

Rohrnetz optimieren

  • Ungenutzte Anschlüsse zurückbauen oder vom Druckluftnetz entkoppeln
  • 90-Grad-Winkel durch 90-Grad-Bogen ersetzen. Rohrleitungen möglichst gerade verlegen.
  • Große Rohrdurchmesser wählen. Stichleitungsnetz vorziehen.
  • Austausch von Sitzventil-Armaturen mit hohem Druckverlust durch moderne Kugelhähne und Klappen.
  • Auf die Verwendung von Spiralschläuchen verzichten, um Druckverluste zu minimieren.
  • Druckluftpistolen mit optimierten Düsen verwenden.
  • Strömungsoptimierte Kupplungen mit erhöhtem Unfallschutz verwenden.
  • Alte Schläuche gegen moderne PU-Schläuche austauschen. Dabei sollten die Schläuche nur so lang wie nötig sein, gerade verlegt werden und einen großen Schlauchdurchmesser aufweisen.
Weitere Informationen zum Projekt Regionale Kompetenzstelle Energieeffizienz finden Sie in unserem Artikel Regionale Kompetenzstelle Energieeffizienz und auf www.keff-bw.de.
Förderung für Unternehmen

E-Mobilität: Förderprogramme

Förderung durch den Bund

Zum 1. März startete beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Förderprogramm des Bundesumweltministeriums für gewerblich genutzte Elektro-Lastenräder. Gewerblich genutzte E-Lastenräder, die für den Gütertransport ausgelegt sind, werden mit 25 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 2.500 Euro gefördert. Das Programm läuft bis Ende Februar 2024.
Antragsberechtigt sind private Unternehmen, aber auch Körperschaften öffentlichen Rechts. Gefördert wird der Erwerb (kein Leasing) mit 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal 2.500 Euro. Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Technische Voraussetzung ist u.a. eine Mindestnutzlast von 120 kg. E-Lastenräder zum Personentransport sind nicht förderfähig. Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe.
Weitere Informationen sowie den Link zum Antragsformular finden Unternehmen auf der BAFA-Webseite. Die Förderrichtlinie finden Sie hier. Wie immer gilt: Erst Förderung beantragen, dann kaufen.

Förderung durch das Land

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen und Gewerbetreibende beim Ein- um Umstieg in die E-Mobilität. Es stehen diverse Förderprogramme zur Verfügung, die unter www.elektromobilitaet-bw.de auf der Website des Verkehrsministeriums BW im Detail eingesehen werden können.
Die wichtigsten Förderprogramme:
  • BW-e-solar-Gutschein – Förderung in Höhe von 1.000 Euro, wenn Sie ein neues Elektrofahrzeug kaufen oder leasen und gleichzeitig eine Photovoltaikanlage betreiben. 500 Euro erhalten Sie zusätzlich für die Installation einer Wallbox in Verbindung mit der Beschaffung eines Fahrzeugs.
  • Förderung für E-Lastenräder – 25 Prozent der Kosten übernimmt das Verkehrsministerium aufgrund der Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW, wenn ein neues Elektrolastenrad für den Waren-, Material- oder Personentransport oder einen neuer Elektrolastenanhänger für Fahrräder gekauft oder geleast wird. 2.500 Euro Maximalbetrag pro Rad.
  • Förderung Schnellladeinfrastruktur für E-Taxis – 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für DC-Schnellladepunkte (mehr als 22 kW), bis 12.000 Euro pro Ladepunkt kleiner als 100 kW, bis 30.000 Euro für Ladepunkte ab einschließlich 100 kW, 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für den Netzanschluss, bis 5.000 Euro für den Anschluss an das Niederspannungsnetz und bis 50.000 Euro für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz.
  • Busförderprogramm – nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) fördert das Land Baden-Württemberg den Öffentlichen Personennahverkehr durch die Anschaffung moderner Linienbusse und Bürgerbusse. Detailinformationen gibt es hier. Außerdem werden Beratungsleistungen rund um den Einsatz von E-Bussen gefördert.
Ansprechpartner und Kontaktdaten finden Sie zu den verschiendenen Förderprogrammen über die jeweiligen Verlinkungen.
Für weiterführende Informationen haben wir einen Überblick zu den Themen Luftreinhaltung und Fahrverbote zusammengestellt.
Stand: November 2021

Gesetz verabschiedet

Gebäudeenergiegesetz veröffentlicht

Am 13. August 2020 wurde das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) veröffentlicht.
Das Gesetz fasst das EEWärmeG, das Energieeinsparungsgesetz und die bisherige Energieeinsparverordnung zusammen. Außerdem wird der Förderdeckel für Solaranlagen gestrichen und im Baugesetzbuch eine Länder-Klausel für Abstandsregelungen für Windkraftanlagen eingeführt.
Verschärfungen des Anforderungsprofils bei Neu- und Bestandsbauten sind nicht enthalten, allerdings werden die Ziele im Jahr 2023 noch mal auf den Prüfstand gestellt.
Mit dem GEG werden die europäischen Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht übernommen.
Das Gebäudeenergiegesetz ist am 1. November 2020 in Kraft getreten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
(DIHK, ergänzt)

Über uns

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich vor

Über 300 Unternehmerinnen und Unternehmer kandidieren für die ehrenamtlichen Gremien der IHK Vollversammlung und der fünf Bezirksversammlungen. Hier präsentieren sie sich mit Foto, persönlichen Angaben sowie den Motiven zu ihrer Kandidatur.
Zu besetzen sind die 100 Sitze der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart, sowie 140 weitere Sitze, die sich auf die fünf Bezirksversammlungen in den  umliegenden Landkreisen der Region Stuttgart verteilen.
Jedes wahlberechtigte Unternehmen erhält die Briefwahlunterlagen zum Beginn der Wahlfrist am 6. Juli per Post. Unabhängig von der eigenen Beschäftigtenzahl können dann die Kandidatinnen und Kandidaten aus dem zugehörigen Wahlbezirk und der zugehörigen Branche gewählt werden. Den Wahlunterlagen ist ebenfalls eine Präsentation der zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten in dieser Onlinepräsentation sind nach den Wahlgruppen/Branchen, den sechs Wahlbezirken Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr und Stuttgart sowie nach Vollversammlungswahl bzw. Bezirksversammlungswahlen selektierbar. Die Kandidatenliste ist alphabetisch und ggf. nach Betriebsgrößenklasse sortiert.

Regionale Kompetenzstelle Ressourceneffizienz KEFF+

Die KEFF+Experten unterstützen Sie auf dem Weg zur Klimaneutralität

Aus KEFF wird KEFF+: Das sind die wichtigsten Neuerungen

Logo Keff+
Aus KEFF wird KEFF+. Wir erweitern unser Leistungsspektrum: Das Projekt KEFF beschränkte sich auf Energieeffizienz. Wir, Ihre KEFF+Experten, unterstützen Sie rund ums Thema Ressourceneffizienz – also Material- und Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie. 
In den letzten sechs Jahren haben unsere KEFF-Experten bereits knapp 1000 Unternehmen besucht. Wir kommen zu Ihnen ins Unternehmen und informieren Sie individuell, kompetent und kostenfrei. Melden Sie sich gerne bei uns!
 

Nachhaltig Geld sparen? KEFF+ machts möglich

Die Kompetenzstelle für Ressourceneffizienz der Region Stuttgart ( KEFF+) ist Ihre regionale Anlaufstelle für den Bereich Ressourceneffizienz. Gemeinsam mit Ihnen sorgen wir dafür, dass die Ziele des GreenDeals erreicht werden – indem Treibhausgase aus der Atmosphäre entfernt werden und Kreislaufwirtschaft etabliert wird.
Dadurch wird nicht nur das Klima geschützt. Durch Einsparungen und Wiederverwendung von Materialien sparen Sie Geld und steigern die Attraktivität Ihres Unternehmens. Denn wer nachhaltig wirtschaftet, wirtschaftet zukunftsorientiert. Wir sind für alle Unternehmen aus der Region Stuttgart da. Insbesondere KMU zeigen wir Wege zur Klimaneutralität auf und unterstützen sie bei der Optimierung ihres CO₂-Fußabdrucks.
 

Ihre Experten in der Region Stuttgart – unser Angebot für Sie 
Grafik Einsparung durch Energiecheck

  • KEFF+Check vor Ort: Wir identifizieren mögliche Einsparpotenziale in der gesamten Wertschöpfungskette
  • Veranstaltungen: mit Experten aus der Wirtschaft, Wissenschaft und Politik
  • Workshops und Planspiele: zu aktuellen Themen rund ums Thema Ressourceneffizienz
  • Fördermittel: Wir informieren Sie ausführlich und breitgefächert
  • Sensibilisierung: Wir informieren verständlich zu Kreislaufführung von Rohstoffen, regenerierbaren Rohstoffen, Sekundärrohstoffen und Bioökonomie
  • Netzwerk: Wir helfen Ihnen sich zu vernetzen. Unser Netzwerk ist Ihr Netzwerk
  • Kooperationsmöglichkeiten: Wir finden neue Technologien und beispielhafte Lösungen und präsentieren Ihnen diese

Kostenfrei, unabhängig, individuell: Der KEFF+Check

Der KEFF+Check ist kostenfrei. Das Projekt wird mit Mitteln aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Umweltministeriums Baden-Württemberg gefördert. Dies garantiert Ihnen, dass wir Sie neutral und unabhängig informieren.
Der KEFF+Check ist ein Instrument, um sich schnell einen ersten Einblick über die möglichen Potenziale im Unternehmen zu verschaffen. Bei tiefergreifenden Maßnahmen unterstützen wir Sie.

Planen, Checken, Optimieren. So vereinbaren Sie den KEFF+Check

  1. Terminvereinbarung
    Vereinbaren Sie einen Termin mit uns – ganz einfach telefonisch unter Telefon 0711 2005-1506 oder per Mail an info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.
  2. Durchführung KEFF+Check vor Ort
    Für die Feststellung von Effizienzpotenzialen besuchen wir Sie Vorort. Je nach Unternehmensgröße nehmen wir uns drei bis sechs Stunden für Sie Zeit. Wir begehen gemeinsam mit Ihnen den Betrieb. Je mehr Prozesse oder Technologien wir begutachtet können, desto präziser können wir Empfehlungen aussprechen. Am Ende führen wir ein Abschlussgespräch mit ersten Einschätzungen zu den Potenzialen durch.
  3. Kurzprotokoll mit Impulsen und möglichen Maßnahmen
    Eine Verpflichtung zur Umsetzung gibt es nicht - doch Sie können von den Empfehlungen finanziell profitieren und schützen dabei das Klima.
  4. Benennung von Fachexperten und Prüfung der Förderfähigkeit
    Wollen Sie Unternehmen die im Protokoll aufgeführten Impulse umsetzen und benötigen Fachexperten oder Auskünfte zu Förderungen unterstützen wir Sie dabei. Dabei streben wir an Sie mit regionalen Expert/-innen und Firmen zu verbinden.
  5. Maßnahme umsetzen und optimieren
    Nachdem das Konzept erstellt und die Fördermittel beantragt sind, kann die Umsetzung erfolgen. Gerne unterstützen wir Sie auch dabei.

Welche Förderprogramme gibt es? Wir haben den Durchblick

Es gibt zahlreiche Förderprogramme, um die Ressourceneffizienz im Betrieb zu verbessern.
Eine Übersicht der Fördermöglichkeiten im Bereich Energie und Innovation (PDF-Datei · 1197 KB) haben wir für Sie zusammengestellt, diese wird regelmäßig aktualisiert.
Gern informieren wir Sie auch persönlich.

Darum sollten Sie einen KEFF+Check machen

Das Klimaschutzgesetz macht klare Vorgaben, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren: Der Treibhausgasausstoß des Landes soll bis 2030 um mindestens 65 Prozent sinken und bis 2040 soll Klimaneutralität erreicht sein.
Mit Effizienzmaßnahmen können Sie Ihren Energieverbrauch verringern und damit einen aktiven Beitrag zur Energiewende leisten. Denn Unternehmen, die nachhaltig wirtschaften, sind dauerhaft erfolgreicher.

Hintergrund-Informationen

Mit den Regionalen Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz (KEFF+) bietet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Unternehmen, insbesondere dem verarbeitenden Gewerbe, eine neutrale und kostenfreie Anlaufstelle mit Unterstützungsangeboten in den Bereichen Ressourceneffizienz und Klimaschutz. Im Fokus von KEFF+ stehen vor allem jene kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), denen im Vergleich zu den großen Unternehmen oftmals die Zeit und die Kapazitäten für eine intensive Auseinandersetzung mit den eigenen Ressourceneffizienzpotenzialen fehlen.
Effizienz durch Kompetenz
Unser IHK-Expertenteam der KEFF+Region Stuttgart unterstützt Sie neutral, kostenfrei und unabhängig bei allen Fragen rund um Material- und Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie. Sichern Sie so die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Vereinbaren Sie einen individuellen Vor-Ort-Termin unter 0711 2005-1506 oder per Mail unter info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.
Logo Europäische Union und Logo Baden-Württemberg

Energielabel Leuchten 2020

Anpassungen im Handel und bei Herstellern notwendig

Seit 25. Dezember 2019 gilt die EU-Verordnung 874/2012/EU. Lieferanten und Hersteller dürfen künftig keine Leuchten (ohne Leuchtmittel) mehr mit dem Energie-Label versehen. Leuchten, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden und das Energie-Label enthalten, können weiterhin verkauft werden. Allerdings müssen sämtliche Kommunikationsinstrumente (Werbung, Online-Shop) angepasst werden.
Die Regelung wurde am 5. Dezember 2019 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Auf Nachfragen hin, hat sich die EU-Kommission dahingehend geäußert, dass bei Leuchten, die bereits in Verkehr gebracht wurden, keine Entfernung des Labels notwendig ist. Das heißt, alle Geräte, die bereits bei Händlern gelabelt in den Lagern oder Verkaufsräumen stehen, müssen nicht überklebt und in der Verpackung dieser Leuchten enthaltene EU-Labels nicht entfernt werden. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Leuchten (ohne Leuchtmittel) durch Lieferanten und Hersteller aber nicht mehr mit Etiketten versehen werden. Die Hinweise der EU-Kommission besitzen allerdings keine Rechtsverbindlichkeit.
Die neue Regelung betrifft auch Online-Shops, Werbung in Printmedien, im Internet oder die Präsentation des Labels in Verkaufsräumen. Um Abmahnungen und Bußgeldern zu vermeiden, sollten seit 25.12.2019 folgende Maßnahmen für Leuchten (ohne Leuchtmittel) umgesetzt worden sein:
  • Entfernung aller Schilder mit dem EU-Label,
  • Überklebung von Aufkleber an Ausstellungsleuchten, Regalen, etc. in den Verkaufsräumen,
  • Entfernung aller EU-Label-Angaben in Online-Shops oder auf Websites (Energieklasse-Button, Energieklasse-Angabe im Rahmen des Artikelnamens, Angabe Energieklasse bei Produktbeschreibung und in technischen Daten, alle Bilddateien mit EU-Label, Link und Datei zu Produktdatenblatt),
  • Entfernung aller EU-Label-bezogenen Angaben in Werbemitteln (Energieklasse-Button, Angabe Spektrum, auch Nennung in der Produktbeschreibung).
Sollte es zu Abmahnungen kommen, sollten diese – nach Prüfung ob es sich überhaupt um einen abmahnbefugten Mitbewerber oder Verein handelt, mit der Argumentation zurückgewiesen werden, dass keine Irreführung und keine gravierende Beeinträchtigung des Wettbewerbs vorliegt.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch in unserem Artikel „Neue Energiekennzeichen ab März 2021”.
Zwischenstand der Energiewende

Energiewendebarometer 2021 (DIHK)

Die Unternehmen im Land sehen bei den Auswirkungen der Energiewende auf die eigene Wettbewerbsfähigkeit wieder stärker die Risiken. Das ergab die Baden-Württemberg-spezifische Auswertung des bundesweiten DIHK-Energiewendebarometers 2021.
Auf einer Skala von -100 bis +100 bewerten die am heimischen Standort befragten Unternehmen die Auswirkungen auf die eigene Wettbewerbsfähigkeit mit -5,5; für Deutschland liegt dieser Wert bei -6,7. Die Industrie bewertet mit -17,3 die Lage noch pessimistischer.

Politische Maßnahmen/Forderungen an die Politik

Bei den baden-württembergischen Betrieben steht die Forderung nach Beschleunigung der Genehmigungsverfahren beim Übertragungsnetzausbau verbunden mit der Unterstützung des Netzausbaus durch die Politik klar an erster Position. Anknüpfend an das Thema der Versorgungssicherheit wird auch die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die aktive Teilnahme von Nachfragern am Strommarkt gefordert.

Maßnahmen, die die Unternehmen ergreifen

Wie in den Vorjahren ergreifen oder planen die baden-württembergischen Unternehmen auch im Jahr 2021 häufiger klimaschutzbezogene Maßnahmen als im Bundesschnitt. Klarer Spitzenreiter sind Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, die am häufigsten als realisiert, laufend oder geplant genannt werden. Auf den nächsten Plätzen folgen Maßnahmen, die Elektrofahrzeuge und die Nutzung Erneuerbarer Energien betreffen.

Bewertung der CO2-Bepreisung auf Brennstoffe ab 2021

In der CO2-Bepreisung sieht die Hälfte der Unternehmen aus Baden-Württemberg ein geeignetes Instrument, um den Klimaschutz in der Wirtschaft voranzubringen. Ebenfalls die Hälfte nimmt dies zum Anlass, bei Investitionen verstärkt auf klimafreundliche Technologien zu setzen. Allerdings rechnet nur ein Viertel daraus mit Chancen für das eigene Unternehmen. Angesichts steigender Energie- und Stromkosten für eine große Mehrheit der Befragten sieht insbesondere die Industrie in Teilen ihre Wettbewerbsfähigkeit gefährdet und fordert entsprechend Entlastung

Entwicklung der Energiepreise und Energiekostenanteile

Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich eine sehr deutliche Entwicklung hin zu steigenden Energie- und Strompreisen. Dies gilt für Deutschland und Baden-Württemberg sowie auch jeweils für die Industrie. Mehr als 65 Prozent der Unternehmen in Baden-Württemberg und mehr als 74 Prozent der Betriebe aus der Industrie geben an, dass ihre Strompreise und Energiepreise in den vergangenen 12 Monaten gestiegen sind.

Energieeffizienz, Eigenerzeugung, Mobilität, Klimaschutz

Für 46 Prozent der Betriebe in Baden-Württemberg und 49 Prozent Industriebetriebe hat die Einsparung von Energie gegenüber dem Vorjahr an Bedeutung gewonnen. 88 Prozent der Unternehmen in Baden-Württemberg und sogar 92 Prozent der Industriebetriebe beschäftigen sich mit Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz. Neben Investitionen in effiziente Technik und der Mitarbeiterinformationen hat die Effizienz in der Mobilität enorm an Bedeutung gewonnen und wird als TOP-1-Maßnahme gelistet.
Nicht verwunderlich ist demnach, dass fast drei Viertel der Betriebe sich mit der Anschaffung von Elektrofahrzeugen beschäftigen. Beim Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zeigen die Betriebe in Baden-Württemberg ein noch größeres Engagement.
Fast zwei Drittel der Unternehmen in Baden-Württemberg befassen sich mittlerweile mit dem Aufbau eigener Energieversorgungskapazitäten, obwohl die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen (unsichere Förderkulisse, Belegung von Eigenerzeugung mit Umlagen, Unklarheit über zukünftige Regelungen etc.) dies weiterhin nicht begünstigen.
Mehr als die Hälfte der Betriebe in Baden-Württemberg (54 Prozent) hat es sich zum Ziel gesetzt, ähnlich wie die hiesige Politik (Entwurf des Klimaschutzgesetzes BW vom Juli 2021: Netto-Treibhausgasneutralität bis 2040) bis spätestens 2040 klimaneutral zu werden oder ist es bereits. Bei der Industrie in Baden-Württemberg beträgt der Anteil sogar 61 Prozent.

Konkrete Probleme mit der Energieversorgungssicherheit

Die Versorgungssicherheit mit Strom/Energie ist für die weit überwiegende Zahl der Unternehmen weiterhin hoch. Tendenziell ist die Industrie durch mehr Störungen beeinträchtigt, in Baden-Württemberg etwas mehr als im Bundesgebiet und mit leicht zunehmendem Trend. Die Politik ist gefordert, die Versorgungssicherheit zu erhalten, insbesondere durch den Netzausbau.
Die Befragung zum DIHK-Energiewendebarometer wurde vom 7. bis 25. Juni 2021 durchgeführt. Deutschlandweit haben 2589 Unternehmen auf die Befragung geantwortet, in Baden-Württemberg waren es 359 Unternehmen, davon sind die Hälfte Industrie-Unternehmen.
Hier finden Sie die kompletten Ergebnisse von Baden-Württemberg des DIHK-Energiewendebarometers. (PDF-Datei · 323 KB)
Analyse der Innovationsfähigkeit von KMU in der Region III

Ordnungspolitischer Rahmen bremst die regionale Innovationskraft

Können unsere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) unter den gegebenen ordnungspolitischen Rahmenbedingungen wettbewerbsfähig innovieren und neue Geschäftsmodelle etablieren?
Dieser prinzipiellen Frage widmet sich die aktuelle IHK-Studie „Ordnungspolitik im digitalen Zeitalter“ (PDF-Datei · 2380 KB), welche im Auftrag durch zwei Institute der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg und der Bauhaus Universität Weimar erstellt wurde. Schließlich stammen viele der heutigen Rechtsvorschriften und deren zugrundeliegenden Konzepte und Begrifflichkeiten aus der vordigitalen Zeit. Der schnelle technologische Fortschritt der Digitalisierung macht es schwer für den Gesetzgeber hier Schritt zu halten. Nichtsdestotrotz liegt hierin eine wichtige Stellschraube für die Standortattraktivität und die Konkurrenzfähigkeit der Metropolregion Stuttgart.
Untersucht wurden Fragen zu den hemmenden Auswirkungen von Gesetzen und Richtlinien wie zum Beispiel:
  • Welche Vorschriften oder Rahmenbedingungen werden von den Unternehmen als stark belastend oder stark innovationshemmend wahrgenommen?
  • Welche Vorschriften oder Rahmenbedingungen stellen die KMU heute schlechter als Konkurrenzunternehmen aus dem europäischen und nicht-europäischen Ausland?
  • Welche Vorschriften oder Rahmenbedingungen verhindern eine Etablierung zukünftiger Geschäftsmodelle?
  • Welche Vorschriften und Rahmenbedingungen benachteiligen kleine Unternehmen unverhältnismäßig stärker als mittlere oder größere Unternehmen?
Es hat sich gezeigt, dass der aktuelle Ordnungsrahmen den Erfordernissen einer zunehmend digitalisierten Welt nicht vollumfänglich entspricht.  Dies führt dazu, dass die überwiegend positive Einstellung der KMU gegenüber der Digitalisierung in eine zu vorsichtige bzw. verzögerte Umsetzung mündet. Dadurch werden die in der Metropolregion vorhandenen Effizienz- und Wachstumspotenziale nicht gehoben. Unter anderem zeigte sich, dass sich über 60 % der Unternehmen durch den aktuell gültigen Ordnungsrahmen mittel bis sehr stark bei ihren Innovationsanstrengungen behindert sehen. Mit Abstand als größtes Hemmnis werden der Datenschutz und die zugehörige EU-Datenschutzgrundverordnung benannt (danach folgen Arbeitsrecht und Sicherheit). Dies ist mit ein Faktor, warum ein Großteil der Unternehmen die Möglichkeiten der Datenanalyse noch kaum oder gar nicht nutzt, da Unsicherheiten über die rechtlichen Möglichkeiten der Datenanalyse bestehen.

100 Stunden Morgen

Themenwoche zur digitalen Zukunft und Innovation im Mittelstand

Über 100 Top-Referenten aus Wirtschaft und Wissenschaft – neue Impulse und Trends zur digitalen Zukunft und Innovation im Mittelstand. Antworten zu den großen, aktuellen Technologiethemen.
Die Themenwoche 2020 war für Ende September geplant. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist es jedoch nicht absehbar, ob und in welchem Umfang die Themenwoche stattfinden kann. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
#Innovationsmethoden #neuartige Geschäftsmodelle #Technologien von Morgen #Experimentierräume #Open Innovation #Workshops #Märkte und #Startups – Themen, die Unternehmen in Zeiten des digitalen Wandels umtreiben sind die Grundlage dieser Themenwoche.
Im Rahmen einer Woche, die 100 Stunden entspricht, steht der technologisch-innovative Wandel in Unternehmen in verschiedenster Form im IHK Haus im Mittelpunkt.
  • Impulse von Taktgebern der Digitalisierung und zur Entwicklung neuartiger Geschäftsmodelle
  • Über 100 Impulsgeber, über 30 verschiedene Zukunftstechnologien
  • Praxisberichte zeigen auf, wie Lösungen für kleine und mittlere Unternehmen aussehen können
  • Workshops, Work Camps und Experimentierräume zum selber aktiv werden
  • Branchenübergreifender Austausch zu den Auswirkungen der Technologien und Digitalisierung

Themenwoche 2019

Die Themenwoche gliederte sich in fünf spannende Thementage und wurde von einer Ausstellungslandschaft begleitet. Sie fand unter der Schirmherrschaft von Dr. Nicole Hoffmeister–Kraut MdL, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden–Württemberg statt. Eine Übersicht finden Sie folgend.

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Klimaschutzmaßnahmen

Klimaschutz: Auswirkungen auf Unternehmen

Energieeffizienz vor Ort dient dem Klimaschutz

Die Kompetenzstelle Ressourceneffizienz (KEFF+) der IHK Region Stuttgart dient als Treiber für Ressourceneffizienz und Klimaschutz. Die IHK Region Stuttgart ist seit 2016 in den von der EU und dem Land Baden-Württemberg geförderten Projekten KEFF und KEFF+ aktiv tätig und sensibilisiert die Unternehmen in der Region Stuttgart für die Themen Ressourceneffizienz und Klimaschutz. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden über weiterführende Möglichkeiten der Energieeinsparung, Energieberatung sowie Kooperationsmöglichkeiten und beispielhafte Lösungen auch vor Ort informiert.
Bei einem Unternehmensbesuch können Ihnen die Experten der  Regionale Kompetenzstelle Ressourceneffizienz (KEFF+) viele Impulse zur Energie- und Materialeffizienz geben und passende Förderprogramme für die Umsetzung benennen. So schaffen Sie sich die zukünftigen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bestehen am Markt. Ihr Invest: 4-5 Stunden Zeit.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für einen kostenfreien und unverbindlichen KEFF+Check.
Alle regionalen Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz in Baden-Württemberg finden Sie auf www.keffplus-bw.de.

Bund fördert innovative Klimaschutzprojekte

Das Bundesumweltministerium fördert umsetzungsorientierte nicht-investive Projekte zur Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze im Klimaschutz sowie deren bundesweite Verbreitung.
Der novellierte Förderaufruf zielt darauf ab, innovative Ansätze im Klimaschutz zu entwickeln und pilothaft zu erproben (Modul 1) sowie die Wirkungen von bereits pilothaft erprobten, erfolgreichen Ansätzen durch eine bundesweite Verbreitung zu verstärken und nachhaltig zu sichern (Modul 2). Die bundesweite Anwendbarkeit und Sichtbarkeit dieser Ansätze spielt dabei in beiden Modulen eine bedeutende Rolle.
Antragsberechtigt sind erstmalig alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Weitere Informationen und einen Förderaufruf finden Sie auf der Webseite der Nationalen Klimaschutz Initiative im Artikel Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte.
 

IHK-Preisrechner zur CO2-Bepreisung

Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Diesel beschlossen. Sie beginnt 2021 mit einem Preis von 25 Euro je Tonne CO2. Dieser Preis wird bis 2025 jährlich erhöht. Der eigentliche Emissionshandel beginnt 2026 mit einem Preiskorridor von 55-65 Euro pro Tonne CO2. Parallel zur Einführung der CO2-Bepreisung soll eine Reduzierung der EEG-Umlage erfolgen, diese ist aber gesetzlich noch nicht umgesetzt . Wie sich das Vorhaben in den kommenden Jahren auf die Energiekosten Ihres Unternehmens auswirkt, können Sie mit dem neuen CO2-Preisrechner der IHK-Organisation abschätzen. Sie finden den Rechner unter www.ihk.de/co2-preisrechner.

CO2- Fußabdruck ermitteln

Transparenz über die eigenen CO2-Emissionen wird für Unternehmen immer wichtiger.
Ecocockpit ist ein kostenloses Online-Tool, das die eigenen CO2-Emissionen mit wenig Aufwand ermittelt – ob unter dem Aspekt der Ressourcen- und Kosteneinsparung oder der Erfüllung von Kundenanforderungen. Das Tool liefert die IHK-Organisation in Baden-Württemberg unter Regie der Federführung Umwelt des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK).
Der UBA-CO2-Rechner unterstützt Privatpersonen bei der eigenen Bestandsaufnahme der CO2-Emissionen und an welchen Stellschrauben man etwas verändern kann.

Veranstaltungen

Die IHK-Organisation in Baden-Württemberg hat deshalb eine landesweite Veranstaltungsreihe für Unternehmen rund um CO2-Bilanzierung und Klimaschutz gestartet.

Nationaler CO2-Emissionshandel und CO2-Zertifikate

Über die geplante Ausgestaltung des Brennstoffemissionshandels informiert ein Merkblatt des DIHK (Stand 03/2020). Es erläutert unter anderem, wer Zertifikate kaufen muss, welche Brennstoffe unter den Zertifikatehandel fallen und wie das Verhältnis zum bereits bestehenden Europäischen Emissionshandel ist. Viele Details zur Ausgestaltung werden erst im Laufe der kommenden Monate beschlossen, daher wird das Merkblatt regelmäßig aktualisiert werden.

Energiescouts: Auszubildende für Energieeinsparung und Klimaschutz

Die IHK Region Stuttgart qualifiziert mit dem IHK Bildungshaus Grunbach Auszubildende zum „Energiescout”. Die Jugendlichen tragen dann in ihren Ausbildungsbetrieben dazu bei, Energieeinsparpotenziale zu erkennen, zu dokumentieren und Verbesserungen anzuregen. So erreichen die Unternehmen nicht nur eine energetische Optimierung, sie steigern gleichzeitig ihre Attraktivität als Ausbildungsbetrieb. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des IHK Bildungshauses.

Leitfaden: Klimaschutz + Energieeffizienz in Gewerbegebieten

Der von der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) veröffentlichte Leitfaden „Effizienzmanagement in Gewerbegebieten“ zeigt, wie Unternehmen betriebsübergreifende Synergien an einem Standort erfolgsbringend nutzen können. Davon profitiert nicht nur jeder Betrieb, sondern auch die Umwelt.
Der Klimaschutz, steigende Energiekosten und zunehmende Regulierungen, stellen immer größere Herausforderungen und Chancen für Unternehmen dar. Das eigene Energiemanagement und die Steigerung der Energieeffizienz rücken deshalb bereits seit Jahren in den Betrieben verstärkt in den Fokus. Zusätzliche Potentiale zur Kostensenkung und Klimaschutz bieten sich für Unternehmen aber auch in der Zusammenarbeit mit anderen Firmen am Standort. Die räumliche Nähe ermöglicht zahlreiche Synergieeffekte, vor allem in den Bereichen Wärmebereitstellung und -netze, Stromerzeugung, Mobilität und Ressourcenverbrauch.
Wie diese Potentiale erfolgsbringend genutzt werden könnten, wird in dem Leitfaden „Effizienzmanagement in Gewerbegebieten“ der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) dargestellt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE).

Europäischer „Green Deal“: Verschärfungen der 2030-Ziele

Mitte Dezember 2020 haben sich die Staats- und Regierungschefs auf die Anhebung der 2030-Klimaziele auf 55 Prozent geeinigt.
Die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über das Klimagesetz, in dem das höhere Ziel verankert wird, gehen nun in die entscheidende Phase. Viele Unternehmen werden von 2021 anstehenden Gesetzesänderungen direkt betroffen sein. Weitere Informationen auf unserer Webseite im Artikel Green Deal: Verschärfung des 2030-Ziels.

Posten, liken, sharen – die IHK Region Stuttgart in den Sozialen Medien

Da sein, wo gesucht wird.

Und zwar zwischen Hashtags, Tweets, Daumen-hoch & Co. In der mobilen Nutzung des Internets ist Social Media nicht mehr wegzudenken. Viele Menschen sind jeden Tag im Social Web unterwegs, um sich zu vernetzen, gezielt nach Informationen zu suchen und sich unterhalten zu lassen. Deswegen informiert die IHK Region Stuttgart ihre Zielgruppen über LinkedIn, Twitter,  Facebook und Instagram mit relevanten Neuigkeiten aus der IHK-Welt – schnell und direkt.

Angebot speziell für Azubis

Für die rund 30.000 Auszubildenden in der Region gibt es ein spezielles Angebot: den „Azubi Guide“.
  • Wann stehen Prüfungstermine an?
  • Wie kann man während der Ausbildung ins Ausland?
  • Was ist beim Schreiben des Berichtshefts zu beachten?
  • Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?
Auf diese und viele andere Fragen gibt es auf Instagram Antworten aus erster Hand.
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Leitfaden für Logistikbetriebe

Energie und Energieeffizienz im Überblick

Die Steigerung der Energieeffizienz hat sich zu einem bedeutenden Thema in Unternehmen entwickelt. Dass die Verbesserung der Energieeffizienz in der Zielhierarchie der Logistiker mehr und mehr an Bedeutung gewinnt, hat viele Gründe.
Mit dem Leitfaden „Energie und Energieeffizienz im Überblick“ (PDF-Datei · 1382 KB) soll es vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen ermöglicht werden, Anregungen für Optimierungspotenziale aufzunehmen und den Fokus auf die effektivsten und effizientesten Maßnahmen zur Einsparung von Energieressourcen zu legen. Die Ansatzpunkte zur Steigerung der Energieeffizienz für Logistikunternehmen sind im Wesentlichen bei den Gebäuden (Lager und Büro), bei den Lagerhaltungssystemen sowie beim Transport zu finden. Unabhängig davon, in welchen Bereichen Maßnahmen ergriffen werden sollen, kann übereiltes Handeln mit Risiken oder gar negativen Ergebnissen aufgrund von unerwünschten Wechselwirkungen einzelner Maßnahmen verbunden sein.
Es gilt, die richtigen Maßnahmen unternehmensindividuell auszuwählen und diese auf die richtige Weise umzusetzen. Besonders wichtig ist dabei, sich vor der Umsetzung von Maßnahmen eingehend zu informieren und systematisch vorzugehen.
Dabei helfen die regionalen Kompetenzstellen des Netzwerks Regionale Kompetenzstelle Ressourceneffizienz (KEFF+) in Baden-Württemberg. Als unabhängiger Ansprechpartner unterstützt KEFF vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei den ersten Schritten zur Identifikation von Energieeinsparpotenzialen.
Die IHK Region Stuttgart hat bereits im Jahr 2011 mit der Studie „Grüne Logistik - Ein Gewinn für Verlader und Logistikdienstleister“ (PDF-Datei · 1074 KB)Impulse für Ressourceneinsparungen gesetzt. Die im neuen Leitfaden dargestellten Maßnahmen sind insoweit als Fortführung der Hilfestellung der IHK für die Unternehmen zu verstehen.
Innovation und Umwelt

Gewerbeabfall: Liste der Vorbehandlungsanlagen

Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat in Abstimmung mit dem Umweltministerium Baden-Württemberg eine Liste von Vorbehandlungsanlagen in Baden-Württemberg erstellt. Diese soll es Erzeugern gewerblicher Siedlungsabfälle, die nicht nach Materialarten getrennt gehalten werden können („gemischte Gewerbeabfälle") erleichtern, geeignete Entsorgungspartner zu finden.
Die Liste ist auf der Homepage der LUBW zu finden.
Die gemischten Gewerbeabfälle unterliegen der Pflicht zur Vorbehandlung. Die Gewerbeabfallverordnung legt fest, dass Vorbehandlungsanlagen seit dem 01.01.2019 mit den folgenden Aggregaten ausgestattet sein müssen:
  • Stationäre oder mobile Aggregate zum Zerkleinern, wie zum Beispiel Vorzerkleinerer,
  • Aggregate zur Separierung verschiedener Materialien, Korngrößen, Kornformen und Korndichten, wie zum Beispiel Siebe und Sichter,
  • Aggregate zur maschinell unterstützten manuellen Sortierung nach dem Stand der Technik, wie zum Beispiel Sortierband mit Sortierkabine,
  • Aggregate zur Ausbringung von Eisen und Nichteisenmetallen mit einer Metallausbringung von mindestens 95 Prozent, sofern Eisen- und Nichteisenmetalle in den zu behandelnden Gemischen enthalten sind, sowie
  • Aggregate zur Ausbringung von Kunststoff mit einer Kunststoffausbringung von mindestens 85 Prozent, von Holz oder von Papier, wie zum Beispiel Nahinfrarot­aggregate.
Quelle: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Strom- und Gasmarkt

Marktstammdatenregister für Strom- und Gasmarkt

Wenn Ihre Anlage noch nicht ins Marktstammdatenregister eingetragen wurde, dann muss diese neu registriert werden, auch wenn Sie bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind. Die Übergangsfrist zur Eintragung von Bestandsanlagen, d.h. Anlagen die vor dem 01.07.2017 in Betrieb genommen wurden, ist am 31. Januar 2021 abgelaufen.
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist zum 31. Januar 2019 gestartet. Es gibt einen umfassenden Überblick über die Anlagen und Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes. Alle Anlagenbetreiber müssen sich und ihre Anlagen über das Webportal registrieren. Das gilt auch für Solaranlagen, Batteriespeicher und KWK-Anlagen. Somit werden verschiedene Meldepflichten gebündelt und die Kommunikation zwischen den Akteuren vereinfacht.

Meldefristen

Generell und vereinfachend gilt:
  • Bestehende EEG- und KWK-Anlagen mit einem Inbetriebnahmedatum vor dem 31. Januar 2019 hatten für die Registrierung im MaStR 24 Monate Zeit (bis zum 31. Januar 2021).
  • Neue EEG- und KWK-Anlagen mit einem Inbetriebnahmedatum ab dem 31. Januar 2019 haben für die Registrierung nur 1 Monat Zeit nach der Inbetriebnahme.
Bei allen anderen Einheiten und Anlagen gilt:
  • Bei Inbetriebnahme vor 1. Juli 2017 ist die Registrierungsfrist 24 Monate
  • Bei Inbetriebnahme ab 1. Juli 2017 ist die Registrierungsfrist 6 Monate
Andere Fristen ergeben sich nur in seltenen Ausnahmefällen. Auf der Webseite der Bundesnetzagentur finden Sie eine Darstellung der Fristen der MaStR-Verordnung, die bei der Registrierung zu beachten sind. Dazu zählen auch die Fristen, die von den Netzbetreibern bei der Netzbetreiberprüfung einzuhalten sind.

Hintergrund

Das neue Marktstammdatenregister soll als Online-Datenbank ein für jedermann zugängliches Register sämtlicher Erzeugungsanlagen in Deutschland sein. Meldepflicht besteht unter anderem für Lieferanten, Erzeuger, Netzbetreiber und Speicher sowohl im Strom- als auch im Gasbereich. Verantwortlich für das Register ist die Bundesnetzagentur. Das Anlagenregister für Erneuerbare-Energien-Anlagen, die ab August 2014 in Betrieb gegangen sind, sowie das Photovoltaik-Meldeportal, bei dem Betreiber ihre Solaranlagen melden müssen, sind in das neue Register integriert.
Die Registrierung von EEG- und geförderten KWK-Anlagen im neuen Marktstammdatenregister wird Voraussetzung dafür, dass Marktprämien, Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie Zuschlagzahlungen und sonstige finanzielle Förderungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gezahlt werden.
Zudem werden nach der „Stromlieferantendefinition“ in der Marktstammdatenregister-Verordnung (MaStRV) viele Unternehmen zukünftig ihre Daten der Bundesnetzagentur melden müssen. Das gilt beispielsweise für verbundene Unternehmen an einem Standort.
Die zum 21. November 2018 geänderte Marktstammdatenregisterverordnung finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.
ElektroG Änderungen zum 01.05.2019

Passive Geräte wie Verlängerungskabel werden nun ebenfalls Elektrogeräte

Seit Mai 2019 werden von der „stiftung elektro-altgeräte register” (ear) sogenannte „passive” Geräte also Elektro- und Elektronikgeräte, die lediglich Ströme durchleiten, in Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) eingestuft.
Betroffen von der Regelung sind allerdings nur Endgeräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1500 Volt ausgelegt sind wie beispielsweise fertig konfektionierte Verlängerungskabel, Lichtschalter, Steckdosen, Stromschienen für Beleuchtung, Antennen, Adapter , Schmelzsicherungen.
Hersteller solcher „passiver“ Geräte mussten vor dem 1. Mai 2019 einen entsprechenden Registrierungsantrag gestellt haben. Die „passiven” Geräte sollten in den Kategorien 4 bis 6 zugeordnet werden.
► Wichtig: Bauteile (beispielsweise Kabel als Meterware, Aderendhülsen, Ringkabelschuhe) werden weiterhin vom ElektroG nicht erfasst.
Auf der Webseite der stiftung ear werden solche „passiven” Geräte exemplarisch und bildlich nach Rubriken dargestellt.

Aktuelle Regelungen für Verpackungen

Weitere Informationen zum aktuellen Verpackungsgesetz (VerpackG)

Wozu dient die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“?

Die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ übernimmt eine Vielzahl von Vollzugsaufgaben. Dazu gehört das Recht, den Katalog Systembeteiligungspflicht zu erarbeiten und für verbindlich zu erklären, quasi schon im Vorgriff auf entsprechende Anfragen von ratsuchenden Herstellern.
Zu den Aufgaben gehört die Einrichtung eines bundesweiten öffentlich einsehbaren Registers (LUCID) aller bei einem dualen System unter Vertrag stehenden Unternehmen. Dadurch soll verhindert werden, dass sich Unternehmen durch „Trittbrettfahren“ ihren Pflichten aus dem Verpackungsrecht entziehen.
 

Die Systembetreiber

BellandVision GmbH
vertrieb@bellandvision.de
www.bellandvision.de
Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH
anfrage@gruener-punkt.de
www.verpackgo.de
EKO-PUNKT GmbH & CO. KG
info-koeln@eko-punkt.de
www.eko-punkt.de
INTERSEROH Dienstleistungs GmbH
verkaufsverpackungen-online@interseroh.com
www.lizenzero.de
Landbell AG für Rückhol-Systeme
info@landbell.de
www.landbell.de
Noventiz Dual GmbH
info@noventiz-dual.de
www.noventiz.de
PreZero Dual GmbH
vertrieb@prezerodual.com
www.prezero.com/dual
Reclay Systems GmbH
t.pangaribuan@reclay.de
www.reclay-group.com
Veolia Umweltservice Dual GmbH
de-ves-info-dual@veolia.com
www.veolia.de/dual
Zentek GmbH & Co. KG
dualessystem@zentek.de
www.zentek.de

Umgang mit Verpackungen in Europa (01/2023)

Die jeweiligen Regelungen über den Umgang mit Verpackungen variieren jedoch von Land zu Land. Unternehmen, die verpackte Waren in diesen Ländern in Verkehr bringen, müssen deshalb sehr unterschiedliche Anforderungen beachten. Hier sei beispielsweise Österreich mit dem “ Bevollmächtigter für Verpackungen” und Italien mit der “Kennzeichnungspflicht” nur exemplarisch genannt
Die DIHK-Broschüre „Umgang mit Verpackungen in Europa” (PDF-Datei · 1573 KB) soll einen Überblick über die jeweiligen Anforderungen an Inverkehrbringer von Verpackungen in den verschiedenen EWR-Staaten schaffen.


Hinweise der Zentralen Stelle für Händler, Versandhändler, Imker und Landwirte

Mit dem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes (VerpackG) hat die zuständige „Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)“ einige weitere Hinweise veröffentlicht.

Merkblatt Versandhändler

Sie richten sich zum einen an Versandhändler; dabei wird auf typische Fallkonstellationen wie die Nutzung von „Fullfillment Centern“ sowie das „Dropshipping/Streckengeschäft“ eingegangen. Im erstgenannten Fall wird der Versandhändler, im zweiten Fall der Produzent als nach VerpackG Verpflichteter eingestuft. Das Merkblatt ist auf der Homepage Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu finden.

Merkblatt:  Überblick für Handelsunternehmen

Der Letztvertreiber in Deutschland muss sicherstellen, dass die Pflichten des Verpackungsgesetzes erfüllt werden, ansonsten unterliegt die Ware in Deutschland einem automatischen Vertriebsverbot. Das Merkblatt ist auf der Homepage Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu finden.

Merkblatt: Hinweise für das gewerbsmäßige Inverkehrbringen

Außerdem werden auf den Seiten Hinweise zum gewerbsmäßigen Inverkehrbringen gegeben, was vor allem für den Vertrieb landwirtschaftlicher Erzeugnisse hilfreich ist. Denn hier wird auf das Einkommenssteuerrecht Bezug genommen, wodurch z. B. Imker mit bis zu 30 Bienenvölkern häufig als nicht betroffen eingestuft werden können. Das Merkblatt ist auf der Homepage Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in der FAQ-Rubrik zu finden.

Merkblatt: Hinweise und Definition zu den gleichgestellten Anfallstellen

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) zielt auf die privaten Endverbraucher (private Haushalte) und diesen nach der Art der dort typischerweise anfallenden Verpackungsabfälle vergleichbare Anfallstellen. Vergleichbare Anfallstellen sind. z. B. Gaststätten, Hotels, Raststätten, Kantinen und Verwaltungen. Eine vollständige Übersicht der vergleichbaren Anfallstellen finden Sie auf der Homepage Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR).
Weitere Informationen zu allen Themenpapieren finden Sie auf der Homepage der Zentralen Stelle Verpackungsregister.


Photovoltaik

Betrieb einer PV-Anlage zum Ende der Förderdauer

Viele PV-Anlagen Besitzer stehen vor Fragen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Stromspeichern, Reinigung und Wartung, Versicherung, steuerlichen Fragen und nicht zuletzt der IHK-Mitgliedschaft.
In dem Merkblatt des DIHK wird auf Gefahren, die von einer PV-Anlage ausgehen können eingegangen, genauso wie zu der Melde- und Prüfpflicht auf dem Marktstammdatenregister Portal, das seit Dezember 2018 online ist.
In diesem Merkblatt finden Sie Hinweise, was zu beachten ist. Viele Tipps können aber auch für Anlagenbesitzer sinnvoll sein, deren Förderdauer noch nicht abgelaufen ist.

IHK-Service-Tipp

Was müssen Unternehmen zur Datenschutzgrundverordnung wissen und beachten?

Seit dem 25. Mai 2018 gilt in allen EU-Staaten die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Unternehmen müssen sich an die Regelungen der Verordnung halten, wenn sie personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und speichern. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich direkt oder indirekt (zum Beispiel über eine Kennung) auf eine Person beziehen lassen.
Die IHK Region Stuttgart bietet Informationsveranstaltungen zu Datenschutzthemen an, nimmt  Stellung zu Gesetzesentwürfen zum Datenschutz und regt Verbesserungen im Interesse der Wirtschaft an.

Die Wellness-Pauschale macht den Unterschied

Die EU­-Pauschalreiserichtlinie macht aus Hotels schnell Veranstaltungsbetriebe

Mit der Umsetzung der europäischen Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht wurde der Begriff „Veranstaltung“ neu gefasst. Wichtig ist, das eigene Angebot mit Blick auf die geltende Rechtslage zu prüfen.
Grundsätzlich ist eine Pauschalreise ein „Paket“ von mindestens zwei Reiseleistungen. Die Gesetzgebung unterscheidet dabei nach Beförderung, Beherbergung, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie den „weiteren touristischen Leistungen“. Wenn zum Beispiel eine Übernachtung und ein Mietwagen zu einem Paket-Preis angeboten werden, ist das Angebot rein rechtlich eine Reiseveranstaltung. Das gilt auch für Geschäftsreisen, sofern diese nicht über einen Rahmenvertrag gebucht wird.

Reiseveranstaltende haben größere Informations- und Haftungspflichten

Unter „weitere touristischen Leistung“ fallen zum Beispiel Stadtführungen, Eintrittskarten oder Wellnessbehandlungen. Jedoch erkennt die Legislative an, dass es sich zum Beispiel bei einer günstigen Eintrittskarte im Paket mit einer teureren Übernachtung lediglich um eine relativ unbedeutende Zusatzleistung handeln kann. Entscheidend für die Einstufung als Pauschalreise ist für diesen Sonderfall, ob eine weitere Leistung wesentlich für das Angebot ist. Hier greift ein Schwellenwert von 25 Prozent. Liegt der anteilige Wert der weiteren Leistung am Gesamtpreis darüber, greift die Ausnahme nicht und dem Anbieter droht der Veranstaltungsstatus.

Vorsicht bei den Begriffen Paket, Pauschale oder Arrangement

Wenn Leistungen aus Kundensicht als Pauschalreise aufgefasst werden könnten, riskieren Anbieterinnen und Anbieter als reiseveranstaltendes Gewerbe eingestuft zu werden. Das passiert besonders leicht bei Bezeichnungen wie: Paket, Pauschale oder Arrangement. Um hier sicherzugehen, sollten Namensgebungen bei Angeboten wie „Wellness-Pauschale“ oder „Romantik-Arrangement“ vermieden werden.
Als Veranstaltungsunternehmen übernimmt man gegenüber dem Kunden eine besondere rechtliche Stellung. Das zeigt sich insbesondere bei der Haftungsfrage, die sich auf Leistungen von Dritten erstrecken kann. Auch ist eine Insolvenzabsicherung erforderlich. Der Kunde muss gegen den Ausfall des veranstalteten Unternehmen abgesichert werden, sofern der Reisepreis vor Beendigung der Reise bezahlt wird. Es gibt dazu spezielle Versicherungsverträge, über deren Abschluss der Kunde mit der Übergabe eines Sicherungsscheins informiert werden muss.

Insolvenzabsicherung auch bei „verbundenen Reiseleistungen“

Um nicht als Reiseveranstaltungsunternehmens zu gelten, wurden in der Vergangenheit auch gerne separate Verträge für verschiedene Leistungen einer Reise abgeschlossen. Die Gesetzgebung hat hierfür den Status Vermittlung „verbundener Reiseleistungen“ geschaffen. Sofern z. B. ein Hotel diese Lösung wählt, ist die Haftung nicht so ausgeprägt wie für ein  Veranstaltungsbetrieb. Die Insolvenzabsicherung wird dennoch erforderlich. Anbietende müssen insbesondere darauf achten, Kunden durch getrennte Buchungsschritte klar zu machen, dass es sich um separate Verträge handelt.
Corona schärfte Rücktrittsrecht und Insolvenzsicherung

Die Pandemie hatte insbesondere Einfluss auf die Auslegung der im BGB (§ 651 h) festgehaltenen Vorschrift zum Rücktritt vor Reisebeginn. Im Mittelpunkt stand die Frage, wann man von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe ausgehen darf. Denn dann kann ein entschädigungsloses Rücktrittsrecht des Reisenden (§ 651 h III BGB) bestehen.

Darüber hinaus wurde im Zuge der Corona-Pandemie ersichtlich, dass die bestehenden Regelungen zur Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht ungenügend waren. Das neue Reisesicherungsfondsgesetz, das im Juni 2020 beschlossen und im Juni 2021 verabschiedet wurde, schloss diese Lücke, die zulasten der Pauschalreisenden gegangen war.

Vor Vertragsschluss ein entsprechendes Informationsblatt übergeben

Die Gesetzgebung hat Informationspflichten geschaffen. Diese betreffen z. B auch den Status des vermittelnden Unternehmens für „verbundene Reiseleistungen“. Dafür wäre dann dem Kunden vor Vertragsschluss ein entsprechendes Informationsblatt zu übergeben. Darüber hinaus ist der Kunde auch umfassend über die Reise zu informieren, zum Beispiel über die Eignung des Angebots für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

Informationen zum Reisevertragsrecht

Mit Blick auf diese Entwicklungen hat der DIHK seine Infoblätter zum Reisevertragsrecht auf den aktuellen Stand gebracht. Dabei informiert er insbesondere über Stornierungen im Rahmen der Corona-Pandemie und den Reisesicherungsfonds.
Stand: Dezember 2022
ElektroG

stiftung ear: Informationen zu ElektroG-II Änderungen

Seit dem 15. August 2018 gilt für Elektro- und Elektronikgeräte der offene Anwendungsbereich mit sechs Kategorien. Damit fallen alle elektrischen und elektronischen Geräte in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), wenn sie nicht explizit durch einen gesetzlichen Ausnahmetatbestand ausgeschlossen sind. Das ElektroG erfasst damit nicht nur „klassische“ Elektrogeräte. Es können vielmehr auch Produkte mit elektrischen oder elektronischen Komponenten wie Möbel, Kleidung oder Lifestyle-Produkte in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.
Elektrogeräte nach dem ElektroG sind immer nur Endgeräte, also „fertige“ Produkte; diese
  • erfüllen eine eigenständige Funktion,
  • sind für eine Verwendung oder Einbau durch Endnutzer vorgesehen und 
  • ihr Einbau kann grundsätzlich auch ohne großen technischen Aufwand, wenn auch von technisch dazu befähigten Personen, erfolgen. 
Im Gegensatz dazu fallen bloße Bauteile oder Batterien nicht unter das Gesetz. Eine Anwendungshilfe zur Abgrenzung, ob Batterien bzw. Elektrogeräte, die Batterien enthalten, in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) oder des Batteriegesetzes (BattG) fallen, steht auf der Webseite der stiftung ear zum Download zur Verfügung.
Förderung

Energie-Förderprogramme

Es gibt zahlreiche Förderprogramme, um die Energieeffizienz im Betrieb zu verbessern. Eine Auswahl haben wir hier für Sie zusammengestellt. Gerne beraten wir Sie auch persönlich.

Tools zur Förderprogramm-Recherche

Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

Zum Programm: Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.
Die Energieberatung ist ein systemisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufes oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.
Die Energieberatung ist nur zuwendungsfähig, wenn diese durch einen vom BAFA für dieses Beratungsmodul zugelassenen Energieberater erfolgt.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsoptimierung

  • Was gefördert wird: Austausch von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen sowie sich daran anschließende Optimierungsmaßnahmen zum Beispiel Installation von Einzeltemperaturreglern und voreinstellbaren Thermostatventilen
  • Voraussetzung für alle Maßnahmen ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlagen. Sollte der hydraulische Abgleich aus technischen Gründen nicht möglich sein, muss zumindest ein Heizungscheck nach DIN EN 15378 durchgeführt werden.
  • Zielgruppen: Privatpersonen, Unternehmen, freiberuflich Tätige, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände und sonstige juristische Personen des Privatrechts (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften).
  • Details zum Förderprogramm und die Online-Antragsstellung finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Zum Programm: Mit einer Heizungsoptimierung über den Austausch älterer gegen neue hocheffiziente Pumpen lassen sich Energiekosten sparen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert dies mit einem Zuschuss von 20 Prozent. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro (brutto). Die Antragstellung erfolgt im Online-Verfahren über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Nach Umsetzung der Maßnahme und innerhalb von sechs Monaten nach der Registrierung können die für die Antragstellung relevanten Daten eingegeben und an das BAFA übermittelt werden.

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

  • Was wird gefördert: Der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet. Die Förderung gilt nur für Bestandsgebäude!
  • Folgende Anlagen sind förderfähig: Gas-Brennwertheizung (Renewable Ready), Gas-Hybridheizungen, Solarkollektoranlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien, Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride), Gebäudenetze und Anschluss an eine Gebäude- oder Wärmenetz, Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien
  • Zusätzlich kann beim Austausch einer mit dem Brennstoff Öl betriebenen Heizungsanlage ein höherer Fördersatz gewährt werden.
  • Zielgruppen: Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften
  • Voraussetzung: Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE).
Details zum Förderprogramm finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen

  • Was gefördert wird: Maßnahmen zur Teil- und Vollsanierung von Bestandsanlagen sowie zur Neuerrichtung von Kälte- und Klimageräten
  • Zielgruppen: Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen, unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht
  • Details zum Förderprogramm und die Online-Antragsstellung finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Dort ist auch der Online-Rechner verfügbar, der die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahmen prüft und die Förderhöhe ermittelt.
Zum Programm: Mit dem Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik gefördert, die dem modernsten Stand der Technik entsprechen. Das Ziel, zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung beizutragen, soll durch die Steigerung der Energieeffizienz, die Minderung des Kältebedarfs sowie durch die Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase erreicht werden.
Der Antragsteller ist entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstückes, auf dem die Anlage sich befindet, oder b) ein von diesem beauftragtes Energiedienstleistungsunternehmen (Contractor). Die Antragstellung erfolgt im Online-Verfahren über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vor Beginn der Maßnahme.

Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft

Das Programm richtet sich an Unternehmen und gliedert sich in vier Module:
Modul 1: Querschnittstechnologien:
  • Hierbei werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien gefördert. Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung.
  • Details zum Förderprogramm und die Online-Antragsstellung finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien:
  • In diesem Modul werden der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen, deren Wärme zu über 50 Prozent für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen gefördert.
  • Details zum Förderprogramm und die Online-Antragsstellung finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software:
Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen:
  • Gefördert werden im Rahmen von Modul 4 investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und von Abwärme für gewerbliche Prozesse in Unternehmen. Die Förderung ist technologieoffen und kann auch die unter Modul 1 und 3 genannten Maßnahmen umfassen.
  • Details zum Förderprogramm und die Online-Antragsstellung finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Hinweis: Dieses Modul und die hier genannten technischen Mindestanforderungen sind identisch mit den technischen Mindestanforderungen des gleichnamigen Programms zur Beantragung eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss bei der KfW.

Förderprogramm Klimaschutz-Plus

Zum Programm: Baden-Württemberg will seine Treibhausgas-Emissionen in den kommenden Jahren erheblich senken: durch höhere Wärme- und Energieeinsparung und -effizienz, vor allem im Gebäudebestand sowie durch erneuerbare Energien. Unterstützt werden Kommunen, Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Vereine.

Förderprogramm zum Heizungsaustausch der Stadt Stuttgart

  • was gefördert wird: kompletter Ausbau und Ersatz der Kohleöfen oder Öl-Kesselanlagen im gesamten Gebäude. Diese werden ersetzt durch Umweltwärme oder Nah-/Fernwärme oder Gas oder Holz-Pellets (mit Staubfilter). Holz-Pellets sind in den Innenstadtbezirken und dem Stadtbezirk Bad Cannstatt nicht förderfähig. Die geförderten Gegenstände müssen mindestens 10 Jahre zweckentsprechend betrieben werden.
  • Zielgruppen: Gebäudeeigentümer, z.B. Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften, juristische Personen (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften), Betreiber der Anlage, z.B. Contractoren, Mieter und Pächter, sofern der Wohnungs-/Gebäudeeigentümer zustimmt
Zum Programm: Gefördert werden Leistungen im Zusammenhang mit dem Ersatz der Kohleöfen oder Öl-Kesselanlagen, die damit verbundene Erfüllung des EWärmeG und die damit verbundene Infrastrukturmaßnahme. Wärmedämmende Maßnahmen an der Gebäudehülle werden nicht gefördert. Maximal werden 200.000 Euro je Antrag bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Leistung der Anlage. Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Homepage der Landeshauptstadt Stuttgart.
Die erforderliche Erstberatung und technische Vorprüfung der Maßnahmen erfolgt durch das Energieberatungszentrum Stuttgart e.V. (EBZ), Gutenbergstraße 76, 70176 Stuttgart, Telefon: 0711 6156555-0, E-Mail: info@ebz-stuttgart.de.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Recherche von Förderprogrammen, die für Ihren Betrieb in Frage kommen. Hierfür bieten die Energieexperten der KEFF ( ) den KEFF-Check, einen kostenfreien und unverbindlichen Vororttermin in Ihrem Unternehmen. Die Effizienzmoderatoren der KEFF spüren dabei mögliche Effizienzpotenziale auf, schlagen Verbesserungsmaßnahmen vor und beraten zu Förderprogrammen. Vereinbaren Sie direkt online einen KEFF-Check-Termin.
Veränderung im Wasserrecht

Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Das Wichtigste in Kürze:
Die Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist seit 2017 in Kraft. Sie löst die baden-württembergische Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) ab. Betroffen sind zum Beispiel Unternehmen mit Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Behandeln, Verwenden oder Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen. Mit der neuen AwSV gelten bundesweit einheitliche Regelungen – bislang hatte jedes Bundesland seine eigene Verordnung.
Vor dem Inkrafttreten der AwSV stellten Unternehmen vermehrt die Frage, ob weitergehende Regelungen der Landesverordnungen bestehen bleiben könnten. Dies ist nach Rechtsauffassung des Bundesumweltministerium nicht der Fall. Auch spezielle Regelungen (beispielsweise in Schleswig-Holstein für Erdbecken) der Landes-VAwS sind nicht mehr anwendbar. Nach bisherigen Bekundungen schließen sich die Länder dieser Auffassung an.
Ausnahmen können nach § 49 Absatz 5 im Fall von Schutzgebietsverordnungen zur Anwendung kommen. Hier gelten bestehende weitergehende Regelungen der Länder (beispielsweise dem Verbot von Erdwärmesonden in Schutzzone III B) fort. Außerdem können Behörden im Einzelfall nach § 16 AwSV in begründeten Fällen weitergehende Anforderungen an Anlagen stellen.
Was ist neu?
Für betroffene Unternehmen ergeben sich unter anderem Neuerungen bei bereits bestehenden Pflichten, beispielsweise bei Selbsteinstufung der Stoffe und Gemische, Rückhaltung oder Abstimmungspflichten bei Betriebsanweisung mit beteiligten Stellen.
Zudem wurden neue Pflichten eingeführt, zum Beispiel Dokumentations- und Vorlagepflichten, Anzeigepflicht für prüfpflichtige Anlagen, Anlagenplanung in Bezug auf Brandereignisse, Anlagendokumentation oder Pflicht zur Anbringung eines Merkblattes bei bestimmten Anlagen.
Unternehmen, die bislang nach der Landesverordnung nicht prüfpflichtig waren, sollten prüfen, ob sie nunmehr gemäß Anlage 5 oder 6 AwSV wiederkehrend prüfpflichtig sind. Für prüfpflichtige Anlagen bestehen nach der AwSV Anzeigepflichten.
Die AwSV hat insgesamt sieben Anlagen, darunter auch Dokumentationsformblätter.
Einzelheiten hat der DIHK in einem Merkblatt zusammengestellt, in dem die neuen mit den bisherigen Regelungen verglichen werden.