Unternehmensgründung

Ihre regionalen Ansprechpartner:
Aurelia Vetter (Kempten und Oberallgäu, Kaufbeuren und Ostallgäu)
Karin Bräuer (Nord- und Westschwaben)
Jürgen Wager (Wirtschaftsraum Augsburg)
Gerhard Remmele (Memmingen und Unterallgäu, Lindau)
Sie planen ein Unternehmen zu gründen? Dann sind Sie bei Ihrer IHK genau richtig. Wir zeigen Ihnen auf, welche Schritte bei einer Gründung und informieren Sie über alle Formalitäten und Schritte bei einer Gründung im Haupterwerb.

Wie melde ich ein Unternehmen an?

Jede Gründerin und jeder Gründer muss den Beginn des Unternehmens an dem Ort anmelden, an dem sich die Betriebsstätte (Hauptsitz, Filialen) befindet. Dies gilt z.B. auch bei der einer Anmeldung im „Homeoffice“. Dabei ist es egal ob im Haupt- oder Nebengewerbe gegründet wird.
Die meisten Unternehmen müssen ein Gewerbe anmelden. Zuständig hierfür ist die jeweilige Gemeinde- oder Stadtverwaltung, Abteilung Gewerbeamt. Einen Überblick der Verwaltungen erhalten Sie beim BayernPortal.
Die Gewerbeanmeldung wird an folgende Institutionen und Ämter automatisch weitergegeben: Gewerbeamt, Finanzamt, IHK und HWK, Gewerbeaufsichtsamt, Eichamt, Handelsregister / Amtsgericht, Agentur für Arbeit, Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Kreisverwaltungsbehörde, Hauptzollamt.
Selbständige in freien Berufen melden sich direkt beim örtlich zuständigen Finanzamt an. Hier finden Sie die Abgrenzung zwischen Gewerbe und freiem Beruf.

Benötige ich eine besondere Gewerbeerlaubnis?

Bei bestimmten gewerblichen Tätigkeiten ist eine Gewerbeanzeige allein nicht ausreichend. Für diese ist zusätzlich eine besondere Gewerbeerlaubnis notwendig. Beispiele sind u.a.: Bewachungsgewerbe, Immobilien- und Kreditvermittlung, Taxi, Gütertransporte, Gaststätte, Spielhalle, Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlung. Die Kreisverwaltungsbehörden, also Landratsämter oder kreisfreien Städte, sind zuständig. (Übersicht der erlaubnispflichtigen Gewerbearten)

Sinn und Zweck der Regelung, einige Gewerbe der staatlichen Überwachung zu unterwerfen ist es, in gewerberechtlich „sensiblen“ Branchen den Kunden zu schützen. Daher muss jede Person, die ein überwachungspflichtiges Gewerbe ausüben möchte, zunächst anhand eines polizeilichen Führungszeugnisses und eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. § 38 GewO nennt einen großen Teil der gewerblichen Tätigkeiten, die der Überwachungspflicht unterliegen. Daneben gibt es aber auch einige spezialgesetzlich geregelte Fälle (z. B. Arzneimittelgesetz, Kreditwesengesetz).

Wann benötige ich einen Meisterbrief?

Der selbständige Betrieb eines Handwerks, zum Beispiel Friseur, Fliesenleger, Bäckerin oder Konditorin, bedarf der Eintragung in die Handwerksrolle. Grundsätzlich ist dann der Meisterbrief erforderlich, wenn es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk handelt.
Zulassungsfreie Handwerke sind u.a. die Kosmetikerin, der Bestatter oder der Maßschneider.
Der selbständige Betrieb eines handwerksähnlichen Gewerbes, zum Beispiel Maskenbildnerin oder der Einbau von genormten Baufertigteilen, ist zwar ohne Handwerksrolleneintragung möglich, gehört jedoch zur Handwerkskammer. Den Kontakt zur Handwerkskammer für Schwaben, Augsburg gibt es hier. (Telefon 0821 3259-0).

Wie erhalte ich meine Steuernummer?

Sie haben Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet oder sich freiberuflich selbstständig gemacht und benötigen nun eine Steuernummer für das neue Unternehmen? Die Steuernummer für Gewerbetreibende/Freiberufler muss elektronisch mit einem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragt werden. Der Fragebogen muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit unaufgefordert an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.

Im Online-ELSTERportal muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und elektronisch an das zuständige Finanzamt verschickt werden. Die Steuernummer erhalten Sie von Ihrem Finanzamt nach der Prüfung des Fragebogens per Post. Für die Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung müssen Sie bei ELSTER registriert sein.

Muss ich mein Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen?

Gewerbetreibende, die einen Geschäftsbetrieb größeren Umfangs führen (Einzelunternehmen, OHG, KG), (in der Regel über 250 T Euro Umsatz pro Jahr) müssen sich in das Handelsregister eintragen lassen. Die Rechtsformen wie zum Beispiel eingetragene Kauffrau/eingetragener Kaufmann, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), GmbH und AG müssen sich immer eintragen lassen. Die Eintragung erfolgt beim Amtsgericht über das Notariat, Abteilung Registergericht. Hier gibt es eine Übersicht zu allen Rechtsformen.

Welche weiteren Anmeldungen muss oder sollte ich durchführen?

Jedes Unternehmen bzw. Gewerbe muss den Betrieb innerhalb von einer Woche bei der fachlich zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Auskünfte über die fachliche Zuständigkeit erteilt der Dachverband der DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
Weiter sollte jede selbständige Person eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, um Personen- und Sachschäden sowie auf ihnen beruhende Vermögensschäden, die von der Betriebsstätte, der Inhaberin / dem Inhaber oder den Betriebsangehörigen bei ihrer betrieblichen Tätigkeit verursacht werden, abzudecken. Dabei sollte auf eine ausreichende Deckungssumme beim Versicherungsabschluss geachtet werden. Zudem sollte geprüft werden, welche weiteren betrieblichen Versicherungen möglicherweise benötigt werden.
Bei einer Gründung im Nebenerwerb sollten Sie einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen und ggf. Ihren Arbeitgeber informieren. Weitere Informationen finden Sie hier.

Was gibt es bei der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu beachten?

Auch für Selbstständige besteht Krankenversicherungspflicht für alle, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren. Von den gesetzlichen Krankenkassen abgesehen, haben die Gründerin oder der Gründer die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Privat Versicherte müssen sich bei ihrem Versicherer versichern. Besonderheiten bei der Gründung im Nebenerwerb finden Sie hier.
Grundsätzlich sind Gewerbetreibende in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert. Doch es gibt Ausnahmen, zum Beispiel Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmende beschäftigen und nur für einen Auftraggeber arbeiten. Sie müssen sich, wie auch Hausgewerbetreibende, als arbeitnehmerähnliche Selbstständige zur Rentenversicherung anmelden oder einen Befreiungsantrag als Existenzgründer stellen. Eine Meldepflicht innerhalb von drei Monaten besteht bei dem Personenkreis, der sich weiterhin pflichtversichern muss wie z.B. Lehrer, Erzieherin, Pflegeperson, Hebamme, Künstler, Publizisten, Selbständige mit nur einem Auftraggeber). Die Frage der Scheinselbstständigkeit kann über die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung oder über das kostenfreie bundesweite Servicetelefon: 0800 1000 4800, geklärt werden.
Arbeitslosenversicherung: Gründerinnen und Gründer können sich innerhalb einer 3-Monats-Frist günstig gegen Arbeitslosigkeit versichern, sofern Anspruch auf Leistungen durch die Agentur für Arbeit bestehen. Die Agentur für Arbeit ist die zuständige Behörde.
Falls Sie vorhaben, Mitarbeitende einzustellen, müssen diese bei der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung angemeldet werden. Zuständig hierfür sind die gesetzlichen Krankenkassen und die Agentur für Arbeit. Zur Einstellung von Mitarbeitenden finden Sie hier weitere Informationen.

Benötige ich eine Betriebsnummer?

Für die Anmeldung von Arbeitnehmenden bei der Sozialversicherung benötigt der Arbeitgeber eine Betriebsnummer, die die Agentur für Arbeit erteilt.

Unter welchen Umständen betrifft mich das Gewerbeaufsichtsamt?

Die Regierung von Schwaben, Abteilung Gewerbeaufsichtsamt, hat die Einhaltung der Vorschriften des technischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit im Regierungsbezirk Schwaben zu überwachen (Telefonnummer: 0821 327-01), insbesondere in den Bereichen Gastronomie, Gesundheitswesen, Technik, Hygiene und Bau.
Informative Links rund um die Gründung gibt es hier:
Spannende Internetadressen für Gründerinnen und Gründer gibt es hier: