Unternehmensgründung
- Wie melde ich ein Unternehmen an?
- Benötige ich eine besondere Gewerbeerlaubnis?
- Wann benötige ich einen Meisterbrief?
- Wie erhalte ich meine Steuernummer?
- Muss ich mein Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen?
- Welche weiteren Anmeldungen muss oder sollte ich durchführen?
- Was gibt es bei der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu beachten?
- Benötige ich eine Betriebsnummer?
- Unter welchen Umständen betrifft mich das Gewerbeaufsichtsamt?
- Weiterführende Informationen
Deine regionalen Ansprechpartner:
Jürgen Wager (Kempten und Oberallgäu, Kaufbeuren und Ostallgäu)
Karin Bräuer (Nord- und Westschwaben)
Jürgen Wager (Wirtschaftsraum Augsburg)
Gerhard Remmele (Memmingen und Unterallgäu, Lindau)
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Karin Bräuer (Nord- und Westschwaben)
Jürgen Wager (Wirtschaftsraum Augsburg)
Gerhard Remmele (Memmingen und Unterallgäu, Lindau)
Du planst ein Unternehmen zu gründen? Dann bist Du bei Deiner IHK genau richtig. Wir zeigen Dir auf, welche Schritte bei einer Gründung notwendig sind und informieren Dich über alle Formalitäten und Schritte bei einer Gründung im Haupterwerb.
Wie melde ich ein Unternehmen an?
Jede Gründerin und jeder Gründer muss den Beginn des Unternehmens an dem Ort anmelden, an dem sich die Betriebsstätte (Hauptsitz, Filialen) befindet. Dies gilt z.B. auch bei der einer Anmeldung im „Homeoffice“. Dabei ist es egal, ob im Haupt- oder Nebengewerbe gegründet wird.
Die meisten Unternehmen müssen ein Gewerbe anmelden. Zuständig hierfür ist die jeweilige Gemeinde- oder Stadtverwaltung, Abteilung Gewerbeamt. Einen Überblick der Verwaltungen erhältst Du beim BayernPortal.
Die Gewerbeanmeldung wird an folgende Institutionen und Ämter automatisch weitergegeben:
- Gewerbeamt
- Finanzamt
- IHK und HWK
- Gewerbeaufsichtsamt
- Eichamt
- Handelsregister / Amtsgericht
- Agentur für Arbeit
- Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
- Kreisverwaltungsbehörde
- Hauptzollamt
Die Anmeldung bei Deiner IHK erfolgt automatisch. Alle Gewerbetreibenden im IHK-Bezirk sind Mitglieder der IHK Schwaben, sofern sie zum Kreis der Gewerbesteuerpflichtigen gehören und zumindest eine Betriebsstätte im IHK-Bezirk unterhalten. Ausgenommen sind reine Handwerksbetriebe – diese sind Mitglied der Handwerkskammer (HWK).
Selbständige in freien Berufen melden sich direkt beim örtlich zuständigen Finanzamt an. Du bist unsicher, ob es sich um ein Gewerbe handelt oder du freiberuflich arbeitest? Hier findest Du alle Informationen zur Abgrenzung zwischen Gewerbe und freiem Beruf.
Benötige ich eine besondere Gewerbeerlaubnis?
Bei bestimmten gewerblichen Tätigkeiten ist eine Gewerbeanzeige allein nicht ausreichend. Für diese ist zusätzlich eine besondere Gewerbeerlaubnis notwendig. Beispiele sind u.a.
- Bewachungsgewerbe
- Immobilien- und Kreditvermittlung
- Taxi
- Gütertransporte
- Gaststätte
- Spielhalle
- Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlung
Die Kreisverwaltungsbehörden, also Landratsämter oder kreisfreien Städte, sind zuständig.
Hier findest Du eine Übersicht der erlaubnispflichtigen Gewerbearten.
Sinn und Zweck der Regelung, einige Gewerbe der staatlichen Überwachung zu unterwerfen ist es, in gewerberechtlich „sensiblen“ Branchen den Kunden zu schützen.
Hier findest Du eine Übersicht der erlaubnispflichtigen Gewerbearten.
Sinn und Zweck der Regelung, einige Gewerbe der staatlichen Überwachung zu unterwerfen ist es, in gewerberechtlich „sensiblen“ Branchen den Kunden zu schützen.
Daher muss jede Person, die ein überwachungspflichtiges Gewerbe ausüben möchte, zunächst anhand eines polizeilichen Führungszeugnisses und eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. § 38 GewO nennt einen großen Teil der gewerblichen Tätigkeiten, die der Überwachungspflicht unterliegen. Daneben gibt es aber auch einige spezialgesetzlich geregelte Fälle (z. B. Arzneimittelgesetz, Kreditwesengesetz).
Wann benötige ich einen Meisterbrief?
Der selbständige Betrieb eines Handwerks, zum Beispiel Friseur, Fliesenleger, Bäckerin oder Konditorin, bedarf der Eintragung in die Handwerksrolle. Grundsätzlich ist dann der Meisterbrief erforderlich, wenn es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk handelt.
Zulassungsfreie Handwerke sind u.a. die Kosmetikerin, der Bestatter oder der Maßschneider.
Der selbständige Betrieb eines handwerksähnlichen Gewerbes, zum Beispiel Maskenbildnerin oder der Einbau von genormten Baufertigteilen, ist zwar ohne Handwerksrolleneintragung möglich, gehört jedoch zur Handwerkskammer. Kontakt zur Handwerkskammer für Schwaben, Augsburg, kannst Du unter der Nummer 0821 3259-0 aufnehmen.
Wie erhalte ich meine Steuernummer?
Du hast Dein Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet oder Dich freiberuflich selbstständig gemacht und benötigst nun eine Steuernummer für das neue Unternehmen? Die Steuernummer für Gewerbetreibende/Freiberufler muss elektronisch mit einem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragt werden. Der Fragebogen muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit unaufgefordert an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.
Im Online-ELSTERportal muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und elektronisch an das zuständige Finanzamt verschickt werden. Die Steuernummer erhältst Du von Deinem Finanzamt nach der Prüfung des Fragebogens per Post. Für die Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung musst Du bei ELSTER registriert sein.
Im Online-ELSTERportal muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und elektronisch an das zuständige Finanzamt verschickt werden. Die Steuernummer erhältst Du von Deinem Finanzamt nach der Prüfung des Fragebogens per Post. Für die Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung musst Du bei ELSTER registriert sein.
Hier erhältst Du alle Informationen, falls Du Dich für die Kleinunternehmerregelung entscheidest.
Muss ich mein Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen?
Gewerbetreibende, die einen Geschäftsbetrieb größeren Umfangs führen (Einzelunternehmen, OHG, KG), (in der Regel über 250 T Euro Umsatz pro Jahr) müssen sich in das Handelsregister eintragen lassen. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgt beim Amtsgericht über das Notariat, Abteilung Registergericht.
Die Rechtsformen, wie zum Beispiel eingetragene Kauffrau/eingetragener Kaufmann, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), GmbH und AG müssen sich immer eintragen lassen.
Welche weiteren Anmeldungen muss oder sollte ich durchführen?
Jedes Unternehmen bzw. Gewerbe muss den Betrieb innerhalb von einer Woche bei der fachlich zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Auskünfte über die fachliche Zuständigkeit erteilt der Dachverband der DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
Weiter sollte jede selbständige Person eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, um Personen- und Sachschäden sowie auf ihnen beruhende Vermögensschäden, die von der Betriebsstätte, der Inhaberin / dem Inhaber oder den Betriebsangehörigen bei ihrer betrieblichen Tätigkeit verursacht werden, abzudecken. Dabei sollte auf eine ausreichende Deckungssumme beim Versicherungsabschluss geachtet werden. Zudem sollte geprüft werden, welche weiteren betrieblichen Versicherungen möglicherweise benötigt werden.
Bei einer Gründung im Nebenerwerb solltest Du einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen und ggf. Deinen Arbeitgeber informieren. Alle Informationen zum Gründen im Nebenerwerb findest Du hier.
Was gibt es bei der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu beachten?
Auch für Selbstständige besteht Krankenversicherungspflicht für alle, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren. Von den gesetzlichen Krankenkassen abgesehen, haben die Gründerin oder der Gründer die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Privat Versicherte müssen sich bei ihrem Versicherer versichern. Besonderheiten beim Gründen im Nebenerwerb findest Du hier.
Grundsätzlich sind Gewerbetreibende in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert. Doch es gibt Ausnahmen, zum Beispiel Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmende beschäftigen und nur für einen Auftraggeber arbeiten. Sie müssen sich, wie auch Hausgewerbetreibende, als arbeitnehmerähnliche Selbstständige zur Rentenversicherung anmelden oder einen Befreiungsantrag als Existenzgründer stellen.
Eine Meldepflicht innerhalb von drei Monaten besteht bei dem Personenkreis, der sich weiterhin pflichtversichern muss wie z.B. Lehrer, Erzieherin, Pflegeperson, Hebamme, Künstler, Publizisten, Selbständige mit nur einem Auftraggeber).
Die Frage der Scheinselbstständigkeit kann über die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung oder über das kostenfreie bundesweite Servicetelefon: 0800 1000 4800, geklärt werden.
Arbeitslosenversicherung: Gründerinnen und Gründer können sich innerhalb einer 3-Monats-Frist günstig gegen Arbeitslosigkeit versichern, sofern Anspruch auf Leistungen durch die Agentur für Arbeit bestehen. Die Agentur für Arbeit ist die zuständige Behörde.
Falls Du vorhast, Mitarbeitende einzustellen, müssen diese bei der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung angemeldet werden. Zuständig hierfür sind die gesetzlichen Krankenkassen und die Agentur für Arbeit. Hier findest Du alle Informationen zur Einstellung von Mitarbeitenden.
Benötige ich eine Betriebsnummer?
Für die Anmeldung von Arbeitnehmenden bei der Sozialversicherung benötigt der Arbeitgeber eine Betriebsnummer, die die Agentur für Arbeit erteilt.
Unter welchen Umständen betrifft mich das Gewerbeaufsichtsamt?
Die Regierung von Schwaben, Abteilung Gewerbeaufsichtsamt, hat die Einhaltung der Vorschriften des technischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit im Regierungsbezirk Schwaben zu überwachen, insbesondere in den Bereichen Gastronomie, Gesundheitswesen, Technik, Hygiene und Bau.
Weiterführende Informationen
Informative Links rund um die Gründung gibt es hier:
- Persönlichkeitstest (DOC-Datei · 56 KB)
- Erfolgreich gründen – Broschüre der Bayerischen IHK
- Leitfaden: Einfach gründen in Deutschland
- Scheinselbständigkeit
- Informationen zum Gründungszuschuss
- Handwerksrechtliche Bestimmungen und ihre Auslegung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 290 KB)
- Die Eintragung ins Handelsregister
- Steuerrechtliche Grundlagen
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Bundesministerium der Finanzen-Formularsammlung)
- Kommunikation mit Banken und Finanzierungspartnern
Spannende Internetadressen für Gründerinnen und Gründer gibt es hier:
Gründungsportale und Businessplan
Existenzgründungsportal - Startseite
Gründerplattform - Der Baukasten für dein Business
Existenzgründerinnen: Wie die Bundesregierung weibliche Gründer unterstützen will
Gründerland Bayern
UWD - Unternehmenswerkstatt Deutschland - Unternehmerische Zukunft gestalten - Unternehmenswerkstatt Deutschland
Businessplan Wettbewerb, Finanzierung, Business Angels
Brancheninformationen:
Das IFH KÖLN – Erfolgreich im Handeln
CDH Bayern
Interessenvertretung bayerischer Einzelhandel / Handelsverband Bayern - HBE
DEHOGA Bundesverband: Startseite
Fördermittel und Gründungszuschuss:
LfA Förderbank Bayern - Wir fördern Bayern
Bank aus Verantwortung | KfW
Startseite | Bundesagentur für Arbeit
Förderdatenbank - Startseite
Unternehmensnachfolge:
nexxt-change - Startseite
Gründungsunterstützung & Unternehmensnachfolge - Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Verbände, Steuern und Rentenversicherung
Die Versicherer - Das Verbraucherportal des GDV
IFB Institut für Freie Berufe | Gründungsberatung
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV
BZSt - Steuerliches Info-Center
Selbstständige | Deutsche Rentenversicherung
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Existenzgründerinnen: Wie die Bundesregierung weibliche Gründer unterstützen will
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