Aktuell kann es zu Einschränkungen im Mobilfunknetz von o2 kommen, da im Raum Augsburg mehrere Basisstationen betroffen sind. Wir haben keinen Einfluss auf diese Netzstörung, möchten Sie aber über das Problem informieren, da es zu Schwierigkeiten bei der Erreichbarkeit unserer Fachberater kommen kann. Das Kundenmanagement der IHK Schwaben bleibt weiterhin unter 0821/3162-0 erreichbar. Alternativ können Sie uns per E-Mail kontaktieren, zentral an info@schwaben.ihk.de oder direkt an die einzelnen Fachberater.
Nr. 71807
IHK Schwaben

Mitgliedschaft

Alle Gewerbetreibenden im IHK-Bezirk sind Mitglieder der IHK Schwaben, sofern sie zum Kreis der Gewerbesteuerpflichtigen gehören und zumindest eine Betriebsstätte im IHK-Bezirk unterhalten. Ausgenommen sind reine Handwerksbetriebe – diese sind Mitglied der Handwerkskammer (HWK). Die IHK Schwaben zählt derzeit über 140.000 Mitgliedsfirmen, vom Kleinunternehmen bis zum Arbeitgeber von mehreren Tausend Mitarbeitern. Die gesetzliche Mitgliedschaft gibt der IHK die einzigartige Möglichkeit, die Interessen aller Mitglieder – unabhängig von der Beitragshöhe des einzelnen Mitgliedes – gleichermaßen zu berücksichtigen. Sie vertritt als Organ der wirtschaftlichen Selbstverwaltung die Interessen der zugehörigen Mitgliedsunternehmen gegenüber staatlichen Stellen und politischen Instanzen.
Warum bin ich Mitglied?
FAQ-Würfel © Frank Täubel - Fotolia

"Warum bin ich Pflichtmitglied bei der IHK?" oder "Wie wird mein Beitrag berechnet?" diese und weitere Fragen rund um die Mitgliedschaft bei der IHK beantworten wir Ihnen im Folgenden.

Firmenarchiv der IHK Schwaben
Hand greift Ordner © stokkete - Fotolia

Sie sind Mitglied der IHK Schwaben und suchen historische Unterlagen Ihres Unternehmens? Das Archiv der IHK Schwaben gibt Antworten.

Für was zahle ich meinen Beitrag?
Händeschütteln zweier Partnern © metamorworks - stock.adobe.com

Die Leistungen der IHK Schwaben werden durch Beiträge finanziert. Die Beitragsordnung enthält die wichtigsten Grundlagen der Beitragserhebung und wird von der Vollversammlung, dem obersten Organ der IHK, beschlossen.