Informationspflichten gegenüber Teilnehmern der Unterichtungsverfahren für Bewachungstätigkeiten

Informationspflichten gegenüber Teilnehmern der Unterichtungsverfahren für Bewachungstätigkeiten gem. Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen 

Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Hausanschrift: Ernst-Barlach-Str. 1-3,
18055 Rostock
Tel.: 0381 338-0
Fax: 0381 338-617
E-Mail: info@rostock.ihk.de
De-Mail: info@ihk-rostock.de-mail.de
Vertreten durch: Amt. Hauptgeschäftsführer Peter Volkmann

Name und Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten 

Martina Pfordte
Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock
Tel.:  0381 338-650
Fax:  0381 338-609
E-Mail: datenschutz@rostock.ihk.de

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Aufgabe der IHK zu Rostock, die Unterrichtung für Bewachungstätigkeiten durchzuführen.

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden zur Durchführung und Abwicklung der Unterrichtung sowie für die Ausstellung von Zweitschriften verarbeitet. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 c DSGVO i. V. m. § 34 a Abs. 1 a S. 1 Nr. 2 GewO i. V. m. §§ 1 – 5, 17 BewachV verarbeitet. Sofern Sie Empfänger des Gebührenbescheids sind, werden Ihre Daten zur Zahlungsabwicklung verarbeitet.

3. Welche Daten verarbeitet die IHK zu Rostock von mir?

Folgende Daten werden erhoben:
  • Titel, Name, Vorname, ggf. Geburtsname
  • Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland
  • Geschlecht
  • Anschrift
  • ggf. Kommunikationsdaten
  • ggf. Bankverbindungsdaten

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
  • die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zu Rostock zur Zahlungsabwicklung
  • der Dienstleister für die Durchführung der Unterrichtung (AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH).
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendungen der IHK zu Rostock haben Zugriff auf die Daten.

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. Nach Abschluss der Unterrichtung wird das Nachweisblatt 50 Jahre aufbewahrt. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen.

7. Betroffenenrechte

Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK zu Rostock, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die oben genannten Kontaktdaten.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Der Landesbeauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Schloss Schwerin
Lennéstraße 1
19053 Schwerin
Telefon: +49 385 59494 0
E-Mail: info@datenschutz-mv.de

8. Quelle der Daten

Hat Ihr Arbeitgeber/ die Berufsgenossenschaft/ die Arbeitsagentur Sie zur Unterrichtung angemeldet, haben wir Ihre Daten von ihm erhalten.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 34a Abs. 1a S. 1 Nr. 2 GewO i.V. mit §§ 1 – 5, 17 BewachV.
Die IHK zu Rostock benötigt Ihre Daten, um Ihre Teilnahme an der Unterrichtung zu bearbeiten.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.