Informationspflichten gegenüber Teilnehmern an Teilqualifikationen

Informationspflichten gegenüber Teilnehmern an Teilqualifikationen gem. Art. 13 DSGVO und Art.14 DSGVO

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Ernst-Barlach-Straße 1-3
18055 Rostock
Tel.: 0381 338-0
Fax: 0381 338-617
E-Mail: info@rostock.ihk.de
De-Mail: info@ihk-rostock.de-mail.de
Vertreten durch: Amt. Hauptgeschäftsführer Peter Volkmann

Name und Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten:

Martina Pfordte
IHK zu Rostock
Ernst-Barlach-Straße 1-3
18055 Rostock
Tel.: 0381 338-650
Fax: 0381 338-609
E-Mail: datenschutz@rostock.ihk.de

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der Aufgabe der IHK zu Rostock, Kompetenzfeststellungen für Teilqualifikationen zu organisieren und durchzuführen.

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben, um die Kompetenzfeststellungen zum Erwerb der Teilqualifikation durchzuführen. Verarbeitet werden Ihre Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO. Ihre Daten werden zur Durchführung und Abwicklung der Kompetenzfestellung einschließlich des Ergebnisses der Kompetenzfeststellung sowie für die Ausstellung von Zweitschriften verarbeitet. Sofern Sie Empfänger der Rechnung sind, werden Ihre Daten zur Zahlungsabwicklung verarbeitet.

3. Welche Daten verarbeitet die IHK zu Rostock von mir?

Folgende Daten werden erhoben:
  • Titel, Name, Vorname, ggf. Geburtsname
  • Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland
  • Staatsangehörigkeit
  • Geschlecht
  • Anschrift
  • ggf. Kommunikationsdaten
  • ggf. Bankverbindungsdaten
  • Ergebnis der Kompetenzfeststellung

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
  • die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zu Rostock zur Zahlungsabwicklung
  • mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter/-innen innerhalb der IHK zu Rostock
  • an die Mitglieder des Kompetenzfeststellungsteams
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgaben-übertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHK zu Rostock und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. Nach Abschluss der Kompetenzfeststellung werden die schriftlichen Kompetenzfeststellungsprotokolle und Unterlagen 1 Jahr im Original aufbewahrt. Die Ergebnisprotokolle der Kompetenzfeststellung werden für mind. 2 Jahre aufbewahrt. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen. Bezüglich der Aufbewahrungsfristen für die Rechnungen gelten die gesetzlichen Vorgaben.

7. Betroffenenrechte

Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: 
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) zu.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK zu Rostock, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die oben genannten Kontaktdaten.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Der Landesbeauftragte für Datenschutz
und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 74a
19055 Schwerin
Tel.: 0385 59494 0
E-Mail: info@datenschutz-mv.de

8. Quelle der Daten

Hat Ihr Maßnahmeträger bzw. Ihr Arbeitgeber Sie zur Kompetenzfeststellung angemeldet, haben wir Ihre Daten von dort erhalten.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die IHK zu Rostock benötigt Ihre Daten, um die Kompetenzfeststellung für Teilqualifikationen ordnungsgemäß zu organisieren und durchzuführen.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann eine Kompetenzfeststellung durch die IHK zu Rostock nicht erfolgen.