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Gewässer und Boden

Bereits heute sind rund 30 % der europäischen Landfläche von Wasserknappheit betroffen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Europäische Kommission die EU-Strategie zur Wasserresilienz vorgestellt.

Durch den Wandel des Klimas erleben wir Dürren, Trockenheit, sinkende Grundwasserstände und Niedrigwasserlagen und gleichzeitig ein steigendes Risiko von Starkregenereignissen und Hochwasserlagen. Für die rheinland-pfälzische Landesregierung ist dies Grund genug ein weiteres Konzept zu erstellen.

Um die Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft zu stärken, haben die Staaten der europäischen Region im Juni 1998 die Aarhus-Konvention beschlossen. Diese legt wichtige Rechte für eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Umweltschutz fest und schafft die folgenden drei Voraussetzungen: Zugang zu Informationen, Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.

Die Europäische Kommission evaluiert derzeit die Wasserrahmenrichtlinie. Zur Feststellung des Wirkungsgrades der Wasserrahmenrichtlinie sowie der Hochwasserrichtlinie und einhergehenden Belastungen hat die EU-Kommission am 17.09.2018 eine Konsultation per Fragebogen (bis März 2019) eingeleitet.

In der Abwasserverordnung (AbwV - Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer) sind die emissionsbezogenen Anforderungen, die den Stand der Technik definieren sollen, von der Bundesregierung festgelegt.

Die Landeskompensationsverordnung sowie die Landesverordnung über das Kompensationsverzeichnis sind mit Veröffentlichung zum 12. Juni 2018 in Kraft getreten. Darin geregelt werden Verpflichtungen zur Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft, so etwa beim Straßenbau, Kiesabbau oder bei der Errichtung von Windkraftanlagen.

Die EU überarbeitet derzeit die Europäische Trinkwasserrichtlinie (98/83/EG). Am 5. März 2019 einigte sich dazu der Umweltrat auf seine Verhandlungsposition für die so genannten Trilogverhandlungen mit EU-Kommission und EU-Parlament zur Findung einer finalen Richtlinienfassung. Der Standpunkt des Umweltrats entspricht in zahlreichen Punkten dem Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie aus dem Februar 2018.

Das Hochwasserschutzgesetz II soll die Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen zukünftig beschleunigen. Dazu sollen beschleunigte Enteignungsverfahren im Zuge der Planfeststellung (§ 71 WHG) eingeführt, mögliche Ausgleichsmaßnahmen für Rückhalteflächen (§ 77) erweitert und Vorkaufsrechte (§ 99a WHG) gewährt werden. Es ist am 6. Juli 2017 in Kraft getreten und ist ein Artikelgesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Baugesetzbuchs (BauGB), des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gibt verbindliche Anforderungen vor und regelt die Pflichten der Versorgungsunternehmen sowie der Überwachungsbehörden und bestimmt die zu untersuchenden mikrobiologischen und chemischen Parameter sowie die Häufigkeit der Trinkwasserüberwachung, um die Qualität des Trinkwasser zu sichern. Grundlage ist die EG-Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 1998.

Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG), das ursprünglich bereits aus dem Jahr 1957 stammt, bildet den Kern des Gewässerschutzrechts. Sein Zweck ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (Paragraf 1 WHG).

Martin Krause
Referent Energie und Umwelt