Landeskompensations­verordnung (LKompVO)

Die Landeskompensationsverordnung sowie die Landesverordnung über das Kompensationsverzeichnis sind mit Veröffentlichung zum 12. Juni 2018 in Kraft getreten.
Darin geregelt werden Verpflichtungen zur Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft, so etwa beim Straßenbau, Kiesabbau oder bei der Errichtung von Windkraftanlagen. Bei erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft müssen vorrangig Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen erfolgen. Ist dies nicht möglich, sind Ersatzzahlungen durch den Verursacher zu zahlen. Das landesweite Kompensationsverzeichnis regelt die Kompensationsmaßnahmen und die Maßnahmen aus Ersatzzahlungen sowie die dafür in Anspruch genommenen Flächen.
Ziel des Gesetzgebers war es insbesondere eine Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens, stärkere Transparenz von behördlichen Entscheidungen sowie Planungs- und Rechtssicherheit für Unternehmen zu erreichen.
Leider sind neben der, nun einheitlich in Rheinland-Pfalz gültigen, Verordnung weiterhin verschiedene Erlasse des Ministeriums gültig, deren Inhalte nicht in die neue Landeskompensationsverordnung mit aufgenommen wurden. Diese sind auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten einsehbar.
Die IHK Arbeitsgemeinschaft hatte zum Entwurf der Verordnung Stellung genommen.
Im Jahr 2013 hatte das Bundesumweltministerium einen Entwurf für eine bundeseinheitliche Regelung vorgelegt, der jedoch bisher nicht umgesetzt wurde. Teile hiervon sind in die Landesverordnung für Rheinland-Pfalz geflossen. Im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist wieder eine Bundeskompensationsverordnung vorgesehen. Wann mit einer solchen Regelung zu rechnen ist, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen.