Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gibt verbindliche Anforderungen vor und regelt die Pflichten der Versorgungsunternehmen sowie der Überwachungsbehörden und bestimmt die zu untersuchenden mikrobiologischen und chemischen Parameter sowie die Häufigkeit der Trinkwasserüberwachung, um die Qualität des Trinkwasser zu sichern. Grundlage ist die EG-Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 1998.
Zu den Grundanforderungen gehört nicht nur, dass das Trinkwasser keine Krankheitserreger und Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten darf, sondern auch, dass es "rein und genusstauglich" ist.
Gemäß europäischen Vorgaben, der EURATOM-Richtlinie 2013/51, muss Trinkwasser in Deutschland auf Gehalte an radioaktiven Stoffen untersucht und überwacht werden. Durch die 3. Änderung der Trinkwasserverordnung wurden im Einvernehmen mit dem Bundesumweltministerium Anforderungen an die Messung und Überwachung der Trinkwasserqualität im Hinblick auf künstliche und natürliche radioaktive Stoffe festgelegt. Die Strahlenbelastung durch radioaktive Stoffe im Trinkwasser ist in Deutschland im Durchschnitt als sehr gering einzuschätzen.
Die Leitlinien des Umweltbundesamtes (UBA) geben Hilfestellung zur Umsetzung dieser risikobewertungsbasierten Anpassung der Probennahmeplanung (RAP).
  • 01.01.2003: Inkrafttreten der Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
  • 01.11.2011: Inkrafttreten der ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
  • 14.12.2012: Inkrafttreten der zweiten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
  • 26.11.2015: Inkrafttreten der dritten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
  • 09.01.2018: Krafttreten der Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften