Abwasserverordnung (AbwV) - Kabinettsentwurf für 8. Änderung

Aktuell gibt es einen Kabinettsentwurf der 8. Änderung der Abwasserverordnung. Darin wird ein neuer Absatz im allgemeinen Teil der Verordnung eingeführt. Danach sind die bei der Abwasserbeseitigung entstehenden Energiepotenziale, soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar, zu nutzen. Diese Vorschrift wird damit auf alle Anlagen des Anwendungsbereiches ausgeweitet. Durch die Ausweitung der Vorschrift auf alle Anlagen im Anwendungsbereich der Verordnung wird sie nicht nur die vielen industriellen Abwasseranlagen in Deutschland, sondern auch die um ein Vielfaches größere Zahl kleinerer gewerblicher Anlagen betreffen. Darunter fallen zum Beispiel hunderttausende Öl-, Fett- oder Metallabscheider aus den unterschiedlichsten Branchen (bspw. KFZ-Gewerbe, Gastronomie, Gesundheitswirtschaft). Der DIHK erwartet in diesem Fall hohe Kosten für Unternehmen durch Energieanalysen zur Ermittlung der Energiepotenziale im Abwasser und ggf. technische Anpassungen ihrer Abwasseranlage.
In der Abwasserverordnung (AbwV - Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer) sind die emissionsbezogenen Mindestanforderungen, die den Stand der Technik definieren sollen, von der Bundesregierung festgelegt. Sie enthält neben Rahmenvorschriften und Bestimmungen zu einzelnen Analyse- und Messverfahren in ihren z. Zt. 57 Anhängen spezielle schadstoffbezogene Anforderungen an Abwasser aus verschiedenen Herkunftsbereichen und Produktionszweigen. Der Anhang 1 der AbwV gilt z.B. dem häuslichen und kommunalen Abwasser, Anhang 22 stellt Anforderungen an das Abwasser aus der chemischen Industrie.
Durch diese Einleitungsstandards soll vor allem sichergestellt werden, dass bei der Einleitung von Schadstoffen aus sog. Punktquellen unabhängig von der jeweiligen Gewässerqualität das technisch Machbare eingefordert wird. Sie tragen daher zur Verwirklichung des Vorsorgeprinzips im Gewässerschutzrecht bei.
  • 01.03.2010: Inkrafttreten der 7. Änderung der Verordnung
  • 17.06.2004: Inkrafttreten der Verordnung
Quelle: Umweltbundesamt