Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Die Europäische Kommission evaluiert derzeit die Wasserrahmenrichtlinie. Zur Feststellung des Wirkungsgrades der Wasserrahmenrichtlinie sowie der Hochwasserrichtlinie und einhergehenden Belastungen hat die EU-Kommission am 17.09.2018 eine Konsultation per Fragebogen (bis März 2019) eingeleitet. Die betrachteten Wirkungsfelder der Richtlinien umfassen laut EU-Kommission etwa ein "nachhaltiges Wassermanagement, eine Verbesserung des Zustands der Gewässer" und mögliche "Änderungen der Strategien zur Verringerung der Hochwassergefahr in der gesamten EU". 
Die Ergebnisse der Konsultation sollen in die Überlegungen der EU-Kommission einfließen, ob die Richtlinien nach der Europawahl im Mai 2019 überarbeitet werden.
Die Konsultation der EU-Kommission finden Sie auf der Homepage der Europäischen Kommission.
In dieser Richtlinie werden Regeln festgelegt, um eine weitere Verschlechterung des Zustands von Wasserkörpern in der Europäischen Union (EU) zu verhindern und einen guten Zustand von Europas Flüssen, Seen und Grundwasser zu erreichen.
Dazu gehört insbesondere:
  • der Schutz aller Arten von Gewässern (Oberflächengewässer*, Grundwasser*, Binnengewässer* und Übergangsgewässer*);
  • die Wiederherstellung der Ökosysteme rund um oder in diesen Wasserkörpern;
  • die Reduzierung der Wasserverschmutzung;
  • die Gewährleistung eines nachhaltigen Wassergebrauchs durch Einzelpersonen und Unternehmen.
Die Rechtsvorschriften übertragen den nationalen Behörden klare Zuständigkeiten. Sie müssen:
  • die einzelnen Einzugsgebiete innerhalb ihres jeweiligen Hoheitsgebiets bestimmen. d. h. die umliegenden Landgebiete, aus denen bestimmte Flusssysteme ihren Abfluss beziehen;
  • Behörden benennen, die für die Bewirtschaftung dieser Einzugsgebiete unter Beachtung der EU-Vorschriften zuständig sind;
  • eine Analyse der Merkmale jedes Einzugsgebiets und der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten sowie eine wirtschaftliche Analyse des Wassergebrauchs erstellen;
  • den Zustand der Gewässer in jedem Einzugsgebiet überwachen;
  • ein Verzeichnis der Schutzgebiete erstellen, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, beispielsweise Gewässer für die Entnahme von Trinkwasser;
  • Bewirtschaftungspläne für das Einzugsgebiet erstellen und umsetzen mit dem Ziel, eine Verschlechterung des Zustands der Oberflächenwasserkörper zu verhindern, den Zustand der Grundwasserkörper zu schützen und zu verbessern sowie die Schutzgebiete zu erhalten;
  • sicherstellen, dass die Kosten der Wassernutzung gedeckt sind, sodass Wasserressourcen effizient genutzt werden und das Verursacherprinzip Berücksichtigung findet;
  • die Öffentlichkeit hinsichtlich ihrer Bewirtschaftungspläne für das Einzugsgebiet informieren und anhören.
Quelle: Gesetzestext EU